Auspuffeintragung. Tüv macht probleme.
Hallo Leute!!
Komme gerade vom Tüv.
Wollte dort meine Bastuck Auspuffanlage eintragen lassen.
Habe dem netten Mann das Teilegutachten gezeigt der hat sich die Gravierungen angeschaut und meinte dann da müssen wir mal eine Pegelmessung machen.
Bin dann mit ihm raus auf´m Parkplatz der kam mit dem Messgerät und hat bei 3100 U/min. gemessen inkl. abtouren.
Das Ergebnis bei 3100 Touren waren 98,4 db. Jedenfalls meinte er dann es wäre zu viel und so wäre keine Eintragung möglich.
Nun meine Frage: Was soll ich machen???
Gruss Quattrofreund
Ps. Dekra bin ich auch vorbei gefahrn der meinte er dürfte es laut §blablabla die überprüfung nicht durchführen und ich müsste den astra beim tüv vorführen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Der TÜV Mensch hält seine Kopf hin.
falsch!
weder der prüfer noch die organisation "tüv" selbst kann haftbar gemacht werden!
für die kosten die eine "gefälligkeitseintragung" nach sich zieht ist einzigst und alleine der fahrzeugführer ferner der halter verantwortlich......
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von feini
in so einem Fall frag ich mich ob sich die sch*** Eintragerei überhaupt lohnt wenn man so oder so eins aufn Deckel bekommt von den grünen Männchen -.-
Der TÜV Mensch hält seine Kopf hin. Er sagt ja das passt, alles was er aus seinem technischem Verständniss nicht als ok betrachtet wird auch keiner Eintragen, ala Auspuff mit mehr wie 100 DB. Weil er sich ja an die Gesetzesvorschriften halten muss. Edit, aber wenn alles so ist und man nichts verändert hat, kann man auch den Tüver hinhängen. Gesetzte gelten halt auch für ihn.
Mal nen ganz dumme Sache die nicht nur einmal passiert ist. Ich lass mir nen Sportpuff eintragen und fahre dann nach hause um ihn wieder zu ändern. Und glaub net die Polizei auf Kopf gefallen. Obwohl ich da schon lustige Sachen mit erlebt habe.
Wenn alles passt braucht man sich keine Kopf machen, aber wer Dreck am stecken hat, der wird immer jammern.
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Der TÜV Mensch hält seine Kopf hin.
falsch!
weder der prüfer noch die organisation "tüv" selbst kann haftbar gemacht werden!
für die kosten die eine "gefälligkeitseintragung" nach sich zieht ist einzigst und alleine der fahrzeugführer ferner der halter verantwortlich......
Ich würd auch nicht mit so nem Ballermann rumfahren wollen... Mein 10Jahre alter Remus macht an meinem12 Jahre alten Bosal-VSD genug terz. Das ist auf langen Strecken schon nervig genug. Bis 80km/h gehts gerade noch so...
Naja stimmt schon aber wenn die den Wich sehen denke Ich geht auch der Blutdruck eines Polizisten wieder nahe des normalen. Wenn halt doch noch was zu nörgeln dann ists halt pech.
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So ist das ja nicht gemeint. Aber ich weiss das unsere Autohaus mal nen Tüver zeimlich in den Arsch getreten hat. Weil der bei dem Auto nicht die total marode Bremsanlage gesehn hat und dadurch ein Unfall passiert ist. Auch bei anderen Abnahmen, grade Motor etc, wird ein Tüver sich nie auf eine Gefälligkeit einlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Auch bei anderen Abnahmen, grade Motor etc, wird ein Tüver sich nie auf eine Gefälligkeit einlassen.
*lol*
es gibt genug hinterhofwerkstätten wo die au bei anderen fahrzeugen durchgeführt wird als jendes das auf dem au-zettel draufsteht.......von den unterbodenbeleuchtungen sowie lasierten rückleuchten und biertheken auffm kofferraumdeckel mal ganz abgesehen......wenn du den richtigen prüfer kennst, macht der dir ne vollabnahme ohen das auto jemals zu gesicht bzw. auffm bremsenprüfstand gesehen zu haben.......
diese aussage von dir, ist mehr wie mumpitz!
Stimmt im Westerwald läuft das anderes. Is ja auch nicht Deutschland.
Du glaubst doch wohl net, das nen Tüver nen 300 PS Let mit na 236x20 Bremse fahren lassen wird. Wenn er es doch macht, hat er ziemlich zu rudern, wenn es ums Unfallgutachten und vors Gericht geht. Dann steht er da mit offen Haar, wieso durfte er den nen 300 PS Motor mit einer 1.6 Bremse fahren. Dann wird er mit gehangen, wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Denkste wieso die teilweise so penibel sind. Und ich kann das nachvoll ziehen. Der Prüfer muss das verantworten, fertig.
Klar wenn ihr nur solche Vollposten hab als Tüver, wunder es mich net. Achja Polizei is ja auch net so dick im Westerwald, ich durfte mal 2 Stunden auf nen Streifenwagen warten, bei nem Unfall. Wo kein Kläger da kein Richter.
Es sind 2 Sachen ob man etwas macht und es legal ist oder ob man es macht und es einem scheiss egal macht.
fakt ist den tüv prüfer kannst du NICHT in regress nehmen.....genausowenig wie die organisation "tüv" selbst! der tüv stellt damit eine der wenigen ausnahmen in deutschland dar.....
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Stimmt im Westerwald läuft das anderes.
eigentlich nicht.....die stvzo ist deutschlandweitgültig!
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Du glaubst doch wohl net,
was ich glaube und was ich gesehen habe sind zweierlei.......
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Der Prüfer muss das verantworten, fertig.
logisches menschendenken! das stelle ich auch nicht in frage!
lediglich ist die gesetzeslage da nicht auf "unserer seite"...das schlimmste was dem prüfer passieren kann, ist das er seine "tüv-lizenz" verliert, nicht mehr und nicht weniger.....
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Achja Polizei is ja auch net so dick im Westerwald,
eigentlich schon!
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
ich durfte mal 2 Stunden auf nen Streifenwagen warten, bei nem Unfall.
das kann dir überall passieren, wenn gerade wichtigere dinge zu tun sind, dauerts halt....
Also das mit der Lizenz wäre hab so wild.
Ich hab damals in einem Autohaus in München gearbeitet. Das Auto hat Tüv bekommen, ohne Mängel. Am nächsten Tag ist das Auto ungebremst über eine rote Ampel drüber und hat 5 andere mit genommen. Wieso, weil der junge Dame die Bremsschläuche weggeplatzt sind. Das waren die Orginalen von Opel mit dieser lustige Gummitülle drüber, da wo es so schön drunter gammelt.
Tja der erste der Schuld war, war der Dipl. Ing. Er wurde angeklagt, in 5 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung, weil er es hätte sehn müssen. Das Prozess zog sich über 3 Jahre und er wurde zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Er bekam nur Teilschuld, es ging wohl dann an den Herrsteller der Bremsschläuche weiter.
Es ist mir auch klar, das es einige gibt, die einfach alles durchgehen lassen. Ich kenn auch so Geschichten, ruf da an, gib die Daten, nächsten Tag bekommste nen Brief mit Bescheinigung und Plakette. Nur sowas wird es immer geben, solange es Leute gibt, die sowas nutzen. Und es wird wieder mehr, weil die Leute kein Geld haben.
Ich würde im Leben net zu sonem Deppen hin gehen, lieber reib ich mich bisl mit unsere Dipl. Ing. vom Tüv, aber dafür weiss ich das ich auf der sicheren Seite stehe. Ich frag mich echt, wie die Typen überhaupt noch schlafen können bzw. autofahren.
morjen määädels 😁
der prüfer kann in eine teilschuld gezwungen werden! aber nur in schwerwiegenden schadensfällen (personenschäden etc.), dies bedarf allerdings der beweispflicht des verunfallten.
grundsätzlich ist jeder erst einmal selber für das ihm zugestoßene verantwortlich, bis sich ggf. das gegenteil beweisen lässt!
der organisation TÜV kannst DU, Ihr, Sie und Es nichts... die haben quasie nen freibrief. anders sieht es aber bei "kleineren organisationen" wie GTÜ und KÜS aus. Sie arbeiten gewissermaßen im auftrag des TÜVs und können als rechtliche person von dieser in regress gezogen werden.
im normalfall, wenn rauskommt, das der prüfer schwarze listen erstellt hat (die sogenannten "gefälligkeitsprüfungen"😉 bekommt er nen bösen blick zu geworfen und fertig. nehmen diese überhand, kann er beurlaubt werden. kommen höchst illegale sachen (überspitzt: nen turbinentriebwerk eintragen 😁), kann ihm auch die lizenz entzogen werden, die er allerdings wieder erwerben kann. dazu kommt, das er nichtmal ne lizenz braucht, wenn er in einer prüfwerkstatt, geführt von einem lizensierten ingenieur, arbeitet. ist dann ähnlich wie im handwerk, wo der meister die arbeit seiner gesellen absegnen muss.
und zu dem hier passierten:
das teil is eingetragen. damit kann ihm keiner mehr vorsatz vorwerfen, solange er an dem pott nichts wissentlich und mutwillig verändert hat! nur die eben erwähnte nachlässigkeit, des ggf. erneuten prüfens kann ihm als fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
dem prüfer kann für die eintragung keiner etwas. der kann auch schwerhörig sein, so das er die lautstärke garnicht so wirklich wahrgenommen hat und alles für richtig befunden hat, weil di enummern ja stimmten.
und nochma an die allgemeinheit: ist euch eig. klar was 120dB für ein pegel sind? diese werte steigen logarithmisch an! 60dB sind da nicht die hälfte von!! das sind schon werte die als körperverletzung gewertet werden!! 😉
aber ich geb zu, mit VSD der anlage geht meiner beim abtouren zwischen 2000 und 1500 auch weit über die 100dB marke 😁
Zitat:
Original geschrieben von Finn79
Der Prüfer muss das verantworten, fertig.
Wenn du dir da so sicher bist, dann nenne uns doch mal Fakten (Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile), an denen wir diesen Sachverhalt zweifelsfrei festmachen können.
Mir ist eine Rechtsgrundlage für eine Haftung in der von dir beschriebenen Form nicht bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von S4ckr4tt3
der prüfer kann in eine teilschuld gezwungen werden!
aber nur auf dem zivilrechtlichen wege....im übrigen fällt die dann teilschuld äußerst gering aus......denn wie war das nochmal? zivil kann man ncith für das was man auf der arbeit macht verklagt werden.......
Zitat:
Original geschrieben von S4ckr4tt3
das teil is eingetragen. damit kann ihm keiner mehr vorsatz vorwerfen,
in diesem fall ist es etwas anders!
denn dem te ist ja bewusst, das der pott nicht legal eintragbar ist und er kennt ja auch die lautstärke die das ding verursacht.....nur wird das wohl bei ner kontrolle keinen interessieren, da der te wohl nicht sagen wird "ich hab alle tüv'ler abgeklappert bis ich einen gefunden habe ders mir einträgt....
womit wir wieder beim spruch wären, wo kein kläger da kein richter, es sei denn er wird genau zu dem prüfer geschickt der ihn beim tüff die eintragung verweigert hat 😁