Auspuffblende XSR 700 ohne E-Nummer erlaubt (?)

Yamaha

Guten Tag! Gehe ich recht in der Annahme, dass eine "-rein kosmetische"- Auspuffblende gegen die serienmäßige Auspuffendverkleidung legal getauscht werden darf, auch wenn keine E-Nummer draufsteht?

Der Verkäufer meint, das wäre OK so, da diese Blende keine

Sicherheitsrelevanz hat und auch nichts am Abgas ändert.

Danke für Antworten im Voraus.

10 Antworten

Gefühlt sage ich, kannst du machen.

Hat die serienmäßige Blende eine E Nummer? Habe ich echt noch nie drauf geachtet ob solche Anbauteile beschriftet sind.

Auf der serienmäßigen Blende ist m.W. nichts aufgedruckt.

Aber: Ich hatte mir beim Kauf meiner XSR700 einen Hauptständer montieren lassen (SW-Motech) installieren lassen. Da dieser aber im eingeklappten Zustand an die serienmäßige Blende des Auspuffs stößte, wurde eine andere Blende mitgeliefert und montiert.

Jetzt kommt's: Der Hauptständer hatte keine Zulassung, weil die Auspuffanlage verändert wurde, obwohl die Blende weder das Geräuschverhalten, noch das Abgasverhalten verändert. Ich habe den Hauptständer wieder abmontiert, zurückgeschickt und die Originalblende wieder montiert. Die XSR700 ist eine RM11/RM12 aus 2016. Ob das jetzt immer noch so ist? Keine Ahnung – ich lasse jetzt alles im Originalzustand und hab mich an den Seitenständer only gewöhnt.

Danke schonmal für eure Antworten. Ich würde die serienmäßige Blende gern austauschen gegen die auf dem Bild. Wenn ich jedoch das mit dem Hauptständer und der Ersatzauspuffblende lese, oh oh🤨. Vielleicht sollte ich vorm Kauf der Blende mal beim TÜV anfragen.

(Hintergrund des ganzen ist, dass ich den Akrapovic High Mount Auspuff von Yamaha, gelinde gesagt, überteuert finde. Weiterhin entfällt bei Nachrüstauspüffen die Krümmerblende an der Xtribute

Original-yamaha-xsr-700-auspuffblende
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Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sollte es keine Probleme geben:

https://www.dekra.de/de/abgasanlage/

Danke an Rolf für den aufschlussreichen Link.👍

So, wie ich den Text verstehe, darf die Blende das Original Endrohr nicht überragen. Die Nachrüstblende tut das aber (nach dem Fotos zu urteilen.).😕

Ich lese das so, die Blende darf nicht länger sein, als der Originaldämpfer( Trompeteneffekt genannt).

Das ist hier nicht der Fall.

Zitat:
@Botti56 schrieb am 14. Juli 2025 um 18:30:59 Uhr:
Auf der serienmäßigen Blende ist m.W. nichts aufgedruckt.
Aber: Ich hatte mir beim Kauf meiner XSR700 einen Hauptständer montieren lassen (SW-Motech) installieren lassen. Da dieser aber im eingeklappten Zustand an die serienmäßige Blende des Auspuffs stößte, wurde eine andere Blende mitgeliefert und montiert.
Jetzt kommt's: Der Hauptständer hatte keine Zulassung, weil die Auspuffanlage verändert wurde, obwohl die Blende weder das Geräuschverhalten, noch das Abgasverhalten verändert. Ich habe den Hauptständer wieder abmontiert, zurückgeschickt und die Originalblende wieder montiert. Die XSR700 ist eine RM11/RM12 aus 2016. Ob das jetzt immer noch so ist? Keine Ahnung – ich lasse jetzt alles im Originalzustand und hab mich an den Seitenständer only gewöhnt.

Verrückt oder? Ich bin froh das ich ein Gespann mit TP Nummer fahre. Hersteller Weiland, aber für alle sichtbar BMW. Da wird kurz in den Schein geschaut...Sch..ein Eigenbau...gute Fahrt

Ich finde, der TE macht sich zu viele Gedanken. Anbauen und fahren.

Ich finde, der TE macht sich zu viele Gedanken. Anbauen und fahren.

Kann man machen – ich würde halt beim TÜV oder Dekra mal nachfragen und evtl. per Gutachten eintragen lassen – kostet halt.

Ich habe gerade den umgekehrten Weg (Austragen der Reifenfabrikatsbindung bei Nicht-EU Zulassung) hinter mir. Gutachten nach §19/21 StVZO kostete beim TÜV ~€80,- plus Umschreiben/Neuausstellen des Scheins ~€15,-. Wenn Sie Geräuschmessung machen, wird's evtl teurer.

Damit ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

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