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Auspuffanlage gesucht Softail 93

Harley-Davidson
Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 13:17

Hi,

die netten Herren mit der Kelle waren der Meinung, dass mein Auspuff meiner 93 Softail Heritage zu laut ist. das Fahrgeräusch ist auch leider zu laut (gemessen TÜV : 92 db) . Erlaubt sind 82db für Bj.93. Ich habe einen schönen Edelstahlauspuff drann, (Eigenbau von vorne bis hinten) den ich auch hätte eintragen lassen können, jedoch weiß ich nicht, wie ich die 82db erreichen soll.

Nun brauche ich Krümmer und Endtöpfe mit E Nummer. Gerne alles anbieten.

Grüße

Jan

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9 Antworten
am 2. Oktober 2014 um 13:49

82dB bei Bj, 1993? ist das nicht ein bisschen seeeeehr wenig?

Es geht ums Fahrgeräusch, nicht ums Standgeräusch

ab 01.01.1990 - Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB

ab 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 5:17

Ja. stimmt. Es geht um das Fahrgeräusch.

Die grünen/blauen wollten ja ein Schnelltest / Standgeräusch /machen, so mit 3 m Kabel, dazwischen der Geräuschmesser und so. "Und nun bitte das Motorrad auf 3875 Umdrehungen bringen zum messen".

Da hab ich die ausgelacht und gesagt, die sollen Ihren Kram zusammen packen. Das haben die dann auch gemacht und die haben einen Abschlepper bestellt.

Dumm nur, das ich den Fahrer kannte und der das Motorrad nicht mitnehmen wollte. Das war dem Fahrer zu gefährlich. Ja da schauten die Herren der Staatsmacht ganz schön bedröppelt.

Nun durfte ich also selber die 2 Km zum TÜV fahren um diesen Schnelltest Standgeräusch zu machen.

Ich also vorne weg und die Polizei hinten an zum Tüv.

Der TÜV hat sich dann mit seinem Gerät ca. 2m hinter mein Moped gestellt und der Polizist hat versucht 2500 Um/p einzustellen. LOL. Messergebnis 102 db. Der Polizist macht einen Jubelsprung, da meinte der Gute vom TÜV, haaalt, abzüglich 5 db Tolleranz, macht 97db Standgeräusch.

Ja was soll ich sagen, die Softail aus 93 darf ein Standgeräusch von 97db haben ..........

Grüße

Ja wie jetzt??????????? Jetzt bin ich bissel platt.

Hab zwar letztens in einer Motorradwerkstatt meine 2-Jahresplakette bekommen, wir mußten den Dekra-Prüfer aber ganz schön was vorheulen, weil sie "ganz schön laut ist", wie er sagte.

In meiner Zulassung steht unter Punkt

U.1: 00 -> Standgeräusch

U.3: 81 -> Fahrgeräusch

Kann ich dann auch 97db als Standgeräusch eintragen lassen? Steht das irgendwo geschrieben?

Und - ist nicht das Fahrgeräusch höher als das Standgeräusch? Kann man sich da mehr eintragen lassen?

Wo muß ich da hin und bekomm dafür Gutachten o.ä.? TÜV, DEKRA?

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 17:22

Hi, ja das Fahrgeräusch ist immer leiser als das Stand Geräusch. Ich habe im Schein ausser die 82 db Fahrgeräusch nichts an Geräuschen eingetragen. Da steht bei mir nichts. Der gute vom Tüv hat gesagt, dass 93er einen Standgeräusch von 97 db haben dürfen. Die brauch man sich nicht eintragen lassen.

Mein Polizist meinte ja auch" die ist aber laut". Naja das Fahrgeräusch ist ja auch zu laut...

Grüße

Beim Standgeräusch kann Dir ein Graukittel fast beliebige Werte eintragen (bei meiner Evo Fatboy stehen 100dB für die Supertrapp drin). Nicht ändern dürfen die Graukittel daggn. den baujahrabhängigen Wert für das Fahrgeräusch.

Von den blau-silbernen wird das Standgeräusch als erste Einschätzung einer -auch beim Fahren dann- zu lauten Anlage herangezogen. Mit eingetragenen 100dB haben sie dann erstmal keine Handhabe (aber finden tun sie immer was, wenn sie wollen).

Im übrgen wurde bei Dir doch gar keine Fahrgeräuschmessung gemacht, o. habe ich da was überlesen?

Der Graukittel hat auch nichts anderes getan, als das Standgeräusch zu messen, und das nichtmal korrekt (wenn Deine Angaben stimmen).

AUSZUG AUS DER RICHTLINIE DES RATES

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (70/157/EWG)

(ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 16)

Vorschriften hinsichtlich der Geräuschpegel

5.2.2.2. Messgeräte

5.2.2.2.1. Akustische Messungen

Als Schallmeßgerät ist ein Präzisionsschallpegelmeßgerät zu verwenden, das der in der Veröffentlichung Nr. 179 „Präzisionsschallpegelmesser“,

2. Ausgabe, der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) beschriebenen Bauart entspricht. Für die Messungen sind die Anzeigegeschwindigkeit „schnell/fast“ des Meßgeräts und die Bewertungskurve „A“, die ebenfalls in dieser Veröffentlichung beschrieben werden, zu verwenden.

Zu Beginn und am Ende jeder Meßserie ist das Meßgerät nach den Angaben des Herstellers mit einer geeigneten Schallquelle (z. B. Pistophon/Kalibrator) zu kalibrieren. Überschreiten die Messfehler des Meßgeräts bei diesen Kalibrierungen im Laufe einer Meßserie den Wert von 1 dB, so sind diese Messungen als ungültig zu betrachten.

5.2.3. Standgeräusch des Fahrzeugs

5.2.3.1. Schallpegel im Nahfeld

Zur Erleichterung der späteren Überprüfung der Geräuschentwicklung des Fahrzeugs im Straßenverkehr ist der Schallpegel im Nahfeld der Mündung des Auspuffschalldämpfers gemäß den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Meßergebnis in den Prüfbericht für die Bescheinigung nach Anhang III einzutragen.

5.2.3.2. Meßgeräte

5.2.3.2.1. Akustische Messungen

Es ist ein Präzisions-Schallpegelmeßgerät gemäß 5.2.2.2.1 zu verwenden.

5.2.3.2.2. Drehzahlmessungen

Die Drehzahl des Motors ist mit Hilfe eines Drehzahlmessers zu bestimmen, dessen Abweichung höchstens ± 3 % betragen darf. Dieser Drehzahlmesser darf nicht der des Fahrzeugs sein.

5.2.3.3. Meßbedingungen

5.2.3.3.1. Prüfgelände (Figur 2)

Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt. Insbesondere eignen sich dazu ebene Flächen, die mit Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Reflexion ergeben; auszuschließen sind Flächen, die aus gestampfter oder gewalzter Erde bestehen. Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Fahrzeugs entfernt sind. Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben, beispielsweise andere Personen als den Beobachter und den Fahrer. Das Fahrzeug ist innerhalb dieses Rechtecks so aufzustellen, daß das Meßmikrophon zu etwa vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1m hat.

5.2.3.3.2. Wetterbedingungen

Messungen dürfen nicht bei ungünstigem Wetter durchgeführt werden. Insbesondere ist der Einfluß von Windböen auszuschließen.

5.2.3.3.3. Umgebungsgeräusch

Durch Umgebungsgeräusche und Wind verursachte Angaben des Meßgeräts müssen mindestens 10 dB (A) niedriger als der zu messende Schallpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht werden, sofern dessen Einfluß auf die Empfindlichkeit des Mikrophons berücksichtigt wird.

5.2.3.3.4. Zustand des Fahrzeugs

Vor Beginn der Messungen ist der Fahrzeugmotor auf normale Betriebstemperatur zu bringen. Ist das Fahrzeug mit automatischen Lüftern ausgerüstet, so darf während der Messung nicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden. Während der Messungen ist der Gangwahlhebel in die Leerlaufstellung zu bringen.

5.2.3.4. Meßmethode

5.2.3.4.1. Art und Anzahl der Messungen

Während des Betriebsablaufs nach 5.2.3.4.3 ist der A-bewertete maximale Schallpegel in Dezibel (dB) zu messen. An jedem Meßpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen.

5.2.3.4.2. Mikrophonstellung (Figur 2)

Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche. Die Membran des Mikrophons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad ± 10 Grad zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt.

In bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf derjenigen Seite aufzustellen, die den größtmöglichen Abstand zwischen dem Mikrophon und dem Fahrzeugumriß ergibt.

Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand

nicht größer als 0,3 m ist, und sind sie mit dem gleichen Schalldämpfer verbunden, so ist das Mikrophon auf diejenige Öffnung zu richten, die dem Fahrzeugumriß am nächsten liegt oder die den größten Abstand zur Fahrbahnoberfläche hat. Ansonsten sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei nur der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

Bei Fahrzeugen mit senkrechter Auspuffrichtung (z. B. Nutzfahrzeuge) ist das Mikrophon in der Höhe der Auspufföffnung aufzustellen, und zwar vertikal nach oben gerichtet. Es muß sich in einer Entfernung von 0,5 m von der der Auspufföffnung am nächsten gelegenen Seitenwand des Fahrzeugs befinden.

Ist ein Fahrzeug so geformt, daß das Mikrophon infolge des Vorhandenseins von Hindernissen am Fahrzeug (z. B. Reserverad, Kraftstoffbehälter, Batteriebehälter) nicht entsprechend der Figur 2 angeordnet werden kann, so muß zur Messung eine Zeichnung angefertigt werden, aus der die für das Mikrophon gewählte Anordnung eindeutig ersichtlich ist. Soweit wie möglich muß das Mikrophon mindestens 0,5 m vom nächsten Hindernis entfernt sein, und die Achse seiner höchsten Empfindlichkeit muß auf die Auspufföffnung gerichtet sein, und zwar an einer Stelle, die von den vorerwähnten Hindernissen am wenigsten beeinflußt wird.

5.2.3.4.3. Betriebsbedingungen des Motors

Der Motor ist auf drei Viertel der Drehzahl (S) zu bringen und konstant zu halten, bei der er seine Nennleistung entwickelt.

Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe rasch auf die Leerlaufstellung zu bringen. Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs zu messen, der ein kurzzeitiges Anhalten der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, wobei als Meßwert die Maximalanzeige des Meßgeräts gilt.

5.2.3.5. Ergebnisse (Prüfbericht)

5.2.3.5.1.

Im Prüfbericht für die Bescheinigung nach Anhang III sind alle erforderlichen Angaben zu vermerken, insbesondere die Ergebnisse der Messung des Standgeräuschs.

5.2.3.5.2.

Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das nächstgelegene ganze Dezibel auf- oder abzurunden.

Es sind nur diejenigen Meßwerte zu berücksichtigen, die bei drei aufeinanderfolgenden Messungen erzielt wurden und deren Abweichung voneinander nicht größer ist als 2 dB (A).

5.2.3.5.3.

Als Meßergebnis gilt der größte der drei Meßwerte.

Figur 2

Figur 2

Prüfgelände und Anordnung des Mikrophons bei der Messung des stehenden Fahrzeugs

Alle Längenmaßangaben in m

___________________________________________________________________

So muß die Polizei messen

(Quelle: MOTORRAD 21/1998)

Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Zur eigentlichen

Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Motorrads befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.

Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:

Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.

(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)

Zusätze in den Fahrzeugpapieren

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.

E: steht für 'EG-Richtlinie'

 

Grüße

Uli

Okay - woher bekommt man nun die Infos zum möglichen Stand- und Fahrgeräusch des jeweiligen Baujahres?

Ich würde mir ja gerne ein hohes Standgeräusch eintragen lassen und das Fahrgeräusch ausgenullt bekommen. Ist sowas möglich?

Zitat:

Original geschrieben von kellypit

Okay - woher bekommt man nun die Infos zum möglichen Stand- und Fahrgeräusch des jeweiligen Baujahres?

Ich würde mir ja gerne ein hohes Standgeräusch eintragen lassen und das Fahrgeräusch ausgenullt bekommen. Ist sowas möglich?

Mit dem Bj, "Motorrad", "Lautstärke"(-Messung), ... googeln, die ausgeworfenen Werte kritisch betrachten (Geschwafel entfernen, vertrauenswürdige Quellen, wie z.B. solche mit "STVZO" in die nähere Wahl ziehen, ... Und schon sind Bj.-abhängige Werte zur Hand :D.

Ganz einfach (und, falls das nicht klappen sollte, o. zu viele Ergebnisse liefert, kann man die Such begriffe mit dem Wort "and" verknüpfen, das schränkt die Auswahl dann deutl. ein ;)).

Grüße

Uli

Moin Uli,

ich hab nun gute 3 Stunden Google gequält, aber nichts gefunden.

Mich interessiert nun noch, welcher Wert bei Dir unter Fahrgeräusch eingetragen ist.

Demnächst werd´ ich mal in ´ner Werkstatt meines Vertrauen fragen, ob sie mir einen Prüfer empfehlen können, der mir auch ein Standgeräusch von min. 100db eintragen würde - mal sehen ob das Fahrgeräusch genullt werden kann. Kommt nur noch drauf an, wie mein Auspuff genannt werden soll - ich denke, daß einer der Vorbesitzer das Ding selber gebaut hat.

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