Auslieferung trotz Lockdown?

Mercedes GLC X253

Moin,

meinen GLC kann ich eigentlich am Donnerstag in Bremen abholen. Das fällt leider genau in den Start des neuen Lockdowns. Kann mir jemand sagen, wie Mercedes die Auslieferung der Fahrzeuge während des ersten Lockdowns gehandhabt hat?

Falls von Nöten: es handelt sich um ein Firmenfahrzeug (Gewerbeleasing)

124 Antworten

Wieso vernünftiger? Nach der oben dargestellte Ausnahme in Niedersachsen wäre die Abholung doch auch hier zulässig.

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:42:18 Uhr:


Wieso vernünftiger? Nach der oben dargestellte Ausnahme in Niedersachsen wäre die Abholung doch auch hier zulässig.

Ich habe herausgelesen das die Abholung nur außerhalb der Geschäftsräume möglich ist.
Da bin ich mir nicht sicher ob Mercedes das hinbekommt

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:31:55 Uhr:


Die Neufassung der Niedersächsichen Verordnung enthält nun folgenden Text:

Auszug:
"Zulässig ist auch die Auslieferung jeglicher Waren auf Bestellung sowie deren Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 Abs. 2 Satz 1."

Das dürfte dann wohl auch die Autoabholung betreffen. Auf der bremischen Website gibt's noch keine Neufassung.

Morgen wird zugelassen und übermorgen abgeholt, wenn nicht noch irgendwas dazwischen kommt. Einen Zulassungstermin zu bekommen, war barbarisch. Zum Glück haben wir in der Region Hannover Zulassungsstellen in 20 verschiedenen Gemeinden. Bei der 17. wurde ich fündig.

Respekt für deinen Kampfgeist!😁

Du bekommst auch einen de, oder? Wir dürfen uns hoffentlich auf ein tolles Fahrzeug freuen...😉

Ja. 300de. Kampfgeist ist gut. Seit gestern nur Stress deswegen. Puls ständig dreistellig. Aber es geht ja auch um 1.600 € (3% Umsatzsteuer). Dafür lohnt sich ja auch ein wenig Stress.

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Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:59:54 Uhr:


Ja. 300de. Kampfgeist ist gut. Seit gestern nur Stress deswegen. Puls ständig dreistellig. Aber es geht ja auch um 1.600 € (3% Umsatzsteuer). Dafür lohnt sich ja auch ein wenig Stress.

Stimmt, das mit den 3% hatte ich nicht auf dem schirm, da wir geschäftlich kaufen. Wäre natürlich echt blöd 1600€ mehr zu zahlen

Zitat:

@NAlexander schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:52:05 Uhr:



Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:42:18 Uhr:


Wieso vernünftiger? Nach der oben dargestellte Ausnahme in Niedersachsen wäre die Abholung doch auch hier zulässig.

Ich habe herausgelesen das die Abholung nur außerhalb der Geschäftsräume möglich ist.
Da bin ich mir nicht sicher ob Mercedes das hinbekommt

Wo ist das Problem? Du gibst an der Tür die Unterlagen ab, wartest, dann wird irgendwann das Auto rausgefahren. Wird nur mit Schlüssel übergeben, sonst nichts.

Hat heute schon jemand neue infos?

Bislang nicht. Morgen geht's nach Bremen.

Mein Verkäufer in der NL München scheint in einen verfrühten und verschärften Lockdown gegangen zu sein, der ist irgendwo lleine in einer einsamen Höhle ohne Internet und Telefon.

Oh das klingt vertraut. Da trifft sich wohl Dein Dealer mit meinem. Dann isses doch ned so langweilig .... ausser für uns.

Nun ist auch die Verordnung in Bremen bekanntgegeben. Die Abholung bestellter Ware ist auch zulässig, wenn der Kunde die Räume entweder einzeln betritt oder die Ware außerhalb geschlossener Räume übergeben wird. Bremen ist also etwas großzügiger als Niedersachsen, man darf einzeln auch hinein.

So hab meinen jetzt in münchen abgehohlt.alles super verlaufen.halb so schlimm.wünsche allen einen schönen tag

Zitat:

@Safak24 schrieb am 16. Dezember 2020 um 14:24:42 Uhr:


So hab meinen jetzt in münchen abgehohlt.alles super verlaufen.halb so schlimm.wünsche allen einen schönen tag

Durftest du es nur alleine abholen?

Habe mal in die neue bayerische Verordnung reingeschaut. Eine Ausnahme wie in Niedersachsen und Bremen habe ich dort nicht entdeckt. Abholdienste sind sogar ausdrücklich untersagt. Da wundert mich, dass @Safak24 sein Auto in München abholen durfte. Aber ich freu mich natürlich für ihn.

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 16. Dezember 2020 um 14:53:48 Uhr:


Habe mal in die neue bayerische Verordnung reingeschaut. Eine Ausnahme wie in Niedersachsen und Bremen habe ich dort nicht entdeckt. Abholdienste sind sogar ausdrücklich untersagt. Da wundert mich, dass @Safak24 sein Auto in München abholen durfte. Aber ich freu mich natürlich für ihn.

In der Tat etwas widersprüchlich. In der 11. BayIfSMV vom 15.12. steht untern Teil 4 - §12 Abs 1:

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste sind untersagt. 2Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, [...] , Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, [...].
In $27 gibt es dann eine Öffnungsklausel das Ausnahmen auf Antrag genehmigt werden können.

Aber auf https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php unter den Beschlüssen steht im Punkt 4: "Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, [...], Kfz-Werkstätten, [...]

Dies wir inhaltlich auch so auf anderen öffentlichen Seiten so weitergeben. Es gibt hier einige Läden die eine Abholmöglichkeit anbieten, z.B. unsere lokaler Baumarkt.

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