Auslieferpauschale/Überführungskosten
Was ruft denn euer Freundlicher so auf bei diesem Thema. Ich habe gestern die Rechnung bekommen. Wußte zwar im Vorfeld was mein Händler verlangt für Überführung, Zulassung und einmal volltanken macht = 1040 € Für den Weg von Göteburg nach Baden Baden kann man das noch als angemessen durchgehen lassen. Allerdings steht ja auf dem LKW nicht nur ein XC90. Naja, wer schön sein will muss leiden 🙂
Beste Antwort im Thema
Schöner Artikel zu dieser Problematik in der "Zeit":
http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-07/autokauf-ueberfuehrungskosten
154 Antworten
Zitat:
@frank9-5 schrieb am 27. Januar 2016 um 19:07:34 Uhr:
Dann kommt aber schnell "isch machä Dirr ein Angebot, daas du nich ablähnen kannst!" 😉
Wenn du dann einknickst, hast du eben keine Verhandlungsmacht. 😁
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Januar 2016 um 18:54:11 Uhr:
... nur wenn es heißt "pane e coperto"! 😉Zitat:
@GCW1 schrieb am 27. Januar 2016 um 18:48:39 Uhr:
(...)
PS: beim Coperto ist aber Olivenöl, Oliven, Weißbrot etc. dabei 😁Aber mit ausreichender Verhandlungsmacht bezahlt man das nicht! 😁
Grüße vom Ostelch
Oder beim Italiener Deines Vertrauens 😁
By the way: es gab kein Urteil in Österreich und wurde immer (zumindest die letzten 40 Jahre) so gehandhabt, daß die Überführungskosten, Aufbereitung, Freischaltung, etc. im Gesamtbetrag enthalten sind.
Aber, wie schon angemerkt: wir haben auch ca. 15-20% höheren BLP.
LG
GCW
Dann doch lieber unser Gesamtpaket 🙂
Ist wie die Diskussion vor vielen Jahren, wo plötzlich alle Waagen beim Metzger neu geeicht wurden, damit die Folie nicht zum Wurstpreis mit verkauft wurde....
O.K., damit sank die Marge in diesem Punkt minimal und die Wurst wurde daher teurer, damit am Ende des Jahres die Kasse wieder passt.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Januar 2016 um 18:27:58 Uhr:
Wer genügend "Verhandlungsmacht" hat, ist immer fein raus. Den interessiert das nicht. Das ist aber nicht der Standardkäufer. Eine ähnliche "Gegenleistung" wird im Vorfeld vieler anderer Verkäufe auch erbracht. Vorleistungen, ohne die ich eine Sache gar nicht erwerben kann, gehören in den Gesamtpreis. Die Zulassung ist in den Überführungskosten nicht enthalten und ob und wie der Verkäufer das Auto vor der Übergabe an mich aufbereiten muss, ist mir auch schnurz. Das ist ähnlich tricky wie das Coperto in einem italienischen Restaurant, aber selbst das stirbt langsam aus. Auch das ist begründet, denn Geschirr, Besteck, Gläser, Serviette muss der Wirt ja tatsächlich kaufen, putzen und auf den Tisch stellen, damit ich essen kann.Zitat:
@StefanLi schrieb am 27. Januar 2016 um 15:53:10 Uhr:
Das darf man aber auch anders sehen:Wer genügend Verhandlungsmacht hat, kann auch die Dienste und den Preis verzichten. Ansonsten sind Aufbereitung, Zulassung und vieles andere mehr in der Pauschale enthalten, was tatsächlich einem Wert gegenüber steht. Bei den Fluglinien ist da vieles abgerechnet worden, was "Hauptgeschäft" und "Quittungserteilung" ist, von daher kostenfrei.
Wer einen Handyvertrag hat, wird auch gerne mal eine "Aktivierungsgebühr" sehen oder in anderen Wirtschaftsbereichen ein "Listungsentgelt" etc.
Dass auch in anderen Bereichen Schmuh gemacht wird, ist ein Argument, das aus meiner Sicht am wenigsten trägt.
Grüße vom Ostelch
Jetzt versuch bitte nicht mit geschliffener Sprache nur eine Seite der Münze für Dich zu gewinnen. Mir schwant du wirst hier der Sache nicht gerecht. Aber das Argument "Was dahinter steckt interessiert mich nicht" mag zum Totschlagen genügen. Übrigens bekomme ich mein Auto zugelassen, ist inklusive.
Du bestellst ein Auto bei VCG, das verkauft es an den Händler ab Werk. Der verkauft es dir mit allen Kosten der Verbringung und der Frachtsicherung, des Finishings und evtl. anderer kleiner Sachen, die Du nicht bemerkst, da evtl. Dinge erst vor Ort angebracht werden etc. Das VCG es Dir nicht anbietet, das Auto am Werk abzuholen und Deine Anbauteile vor Ort anzubringen mag ungerecht klingen, aber es gibt ja noch so was wie die Kontrahierungsfreiheit.
Letztens ist es ja auch rechtlich festgestellt und entspricht den Usancen, dass auf die zusätzlichen Überführungskosten hingewiesen wird. In der Preisliste, im Angebot und im Kaufvertrag. Sie wird spätestens seit einem Urteil von vor einigen Jahren ausdrücklich genannt.
Zitat:
@Noch ein Stefan schrieb am 27. Januar 2016 um 20:28:05 Uhr:
@StefanLi: wie gewünscht ganz ungeschliffen und direkt - mit einem Autoverkäufer verwandt?
Nö.
Nur kein Freund von vermeintlicher Kundenvereinfachung die zu einer All-Inklusivementalität mit enormen Formalismus führt. Manche Dinge sind halt einfach etwas anders als andere, halt individuell. Wenn wir das ganze Leben so vereinfachen, wie es sich Stiftung Warentest vorstellt, ertrinken wir in Formularen.
P.S. Wer liest sich bei jedem Kauf im Internet die AGBs durch, fragt im Restaurant nach Allergenkennzeichnung und fragt beim Metzger nach der Herkunft der Hühnerbrust?
Zitat:
@StefanLi schrieb am 27. Jan. 2016 um 20:1:31 Uhr:
Jetzt versuch bitte nicht mit geschliffener Sprache nur eine Seite der Münze für Dich zu gewinnen. Mir schwant du wirst hier der Sache nicht gerecht. Aber das Argument "Was dahinter steckt interessiert mich nicht" mag zum Totschlagen genügen. Übrigens bekomme ich mein Auto zugelassen, ist inklusive.Du bestellst ein Auto bei VCG, das verkauft es an den Händler ab Werk. Der verkauft es dir mit allen Kosten der Verbringung und der Frachtsicherung, des Finishings und evtl. anderer kleiner Sachen, die Du nicht bemerkst, da evtl. Dinge erst vor Ort angebracht werden etc. Das VCG es Dir nicht anbietet, das Auto am Werk abzuholen und Deine Anbauteile vor Ort anzubringen mag ungerecht klingen, aber es gibt ja noch so was wie die Kontrahierungsfreiheit.
Letztens ist es ja auch rechtlich festgestellt und entspricht den Usancen, dass auf die zusätzlichen Überführungskosten hingewiesen wird. In der Preisliste, im Angebot und im Kaufvertrag. Sie wird spätestens seit einem Urteil von vor einigen Jahren ausdrücklich genannt.
Warum sollte ich das nicht versuchen? Wo sind wir denn hier? 😉 Die Frage liegt ja beim EuGH und der wird und gelegentlich mal erklären, ob es erlaubt ist. Rechtlich ist es jedenfalls sehr umstritten. Ich halte es für Augenwischerei. Auch der Fahrradhändler muss das Fahrrad beim Hersteller bestellen, liefern lassen, es auspacken, montieren, putzen, einstellen, prüfen, eventuell nachbessern. Überführungskosten zahle ich da keine. Das ist eine alte und schlechte Angewohnheit des Autohandels, dem Käufer noch einen beträchtlichen Betrag zusätzlich aus der Tasche zu nehmen, aber erst einmal einen Preis herauszustellen, für den ich das Auto gar nicht kaufen kann.
Ich bestelle und kaufe auch nicht bei VCG, sondern beim Vertragshändler. Was der alles anstellen muss, um das Fahrzeug an mich als Kunden übergeben zu können, ist mir, wie beim Fahrradhändler oder auch sonst gleich. Wenn ich im Haushaltswarenladen 12 Weingläser kaufe werden mir die transportsicher verpackt, ohne dass auf dem Kassenzettel die Position "Transportverpackung" auftaucht. Das haben die Händler schon in den Preis einkalkuliert. Nur der Autohandel sieht sich dazu außerstande. nun sind die Werkslistenpreise ohnehin auf dem Weg, ähnliche Funktion zu haben wie beim Möbelhandel. Zahlen muss man sie selten oder nie. Aber das Auto, das da mit einem Preis von 22.995.- € angepriesen wird, bekomme ich nicht zu diesem Preis, sondern nur zu 22.995.- € zuzüglich Überführungskosten. Dass ich auch auf den Autokauf verzichten kann, wenn ich das nicht zahlen will, ist nun auch nicht das beste und stärkste Argument. 😉
Grüße vom Ostelch
Es liegt wohl daran dass beim Fahrradhersteller keine Werkabholung gibt.
Autofahrer können sich meistens zwischen Werkabholung und bequeme Lieferung beim Händler um die Ecke entscheiden. Warum Werkabholung auch noch so viel kosten weisst keiner.
Dann bleiben wir doch bei Äpfeln und Birnen. Es gibt Artikel des täglichen Gebrauchs, die sind vorrätig und werden ab Lager verkauft. Und es gibt individuelle Artikel, die werden auf Wunsch zusammen gebaut und dann dem Kunden überlassen.
Nach der bislang landläufigen Meinung führen diese Unterschiede auch zu abweichenden Vertragssituationen. Im Ergebnis würden wir ja US Verhältnisse erhalten.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 27. Januar 2016 um 23:16:19 Uhr:
Dann bleiben wir doch bei Äpfeln und Birnen. Es gibt Artikel des täglichen Gebrauchs, die sind vorrätig und werden ab Lager verkauft. (...)
Ahh, Du meinst die Ausstellungsfahrzeuge im großen Glaspalast?
;-))
Zitat:
@StefanLi schrieb am 27. Jan. 2016 um 23:16:19 Uhr:
Dann bleiben wir doch bei Äpfeln und Birnen. Es gibt Artikel des täglichen Gebrauchs, die sind vorrätig und werden ab Lager verkauft. Und es gibt individuelle Artikel, die werden auf Wunsch zusammen gebaut und dann dem Kunden überlassen.Nach der bislang landläufigen Meinung führen diese Unterschiede auch zu abweichenden Vertragssituationen. Im Ergebnis würden wir ja US Verhältnisse erhalten.
Na gut. Bislang haben wir Äpfel verglichen, jetzt bringst du Birnen ins Spiel. Auch für individuell gefertigte Produkte gibt es keine zusätzlichen "Überführungskosten". Und auch für Neuwagen, die als Lagerware beim Händler stehen, werden "Überführungskosten"verlangt. Manchmal sogar für Vorführwagen.
So landläufig ist die Meinung nicht, wie tust. Wenn mit "US Verhältnissen" klare Preise gemeint sind, hätte ich nichts dagegen.
Ich sehe einfach keinen Grund, diesen Preisaufschlag zu verlangen, es sei denn, man will den Kaufpreis erst einmal günstig erscheinen lassen, um dann im Verkaufsgespräch mit zusätzlichen "Überführungskosten" den Preis zu erhöhen. Wenn diese Kosten unvermeidlich sind, kann man sie wie alle anderen Kosten auch von Anfang an in den Kaufpreis einkalkulieren. Ich wüsste nicht, weshalb das ein Problem sein sollte.
Grüße vom Ostelch
Ahh, Du meinst die Ausstellungsfahrzeuge im großen Glaspalast?
;-))Nö, ich meine den Verkaufsplatz an der Ecke, auf dem eine Reihe fertig konfigurierte Wagen stehen, die du dir wie die Rolle Zewa einfach so aussuchen und mitnehmen kannst (bezahlen nicht vergessen). 😁
Zitat:
Ich sehe einfach keinen Grund, diesen Preisaufschlag zu verlangen, es sei denn, man will den Kaufpreis erst einmal günstig erscheinen lassen, um dann im Verkaufsgespräch mit zusätzlichen "Überführungskosten" den Preis zu erhöhen. Wenn diese Kosten unvermeidlich sind, kann man sie wie alle anderen Kosten auch von Anfang an in den Kaufpreis einkalkulieren. Ich wüsste nicht, weshalb das ein Problem sein sollte.
Grüße vom Ostelch
Na,
weil vielleicht einige keine Ü-Kosten etc. zahlen und es nicht einsehen würden, dass das einfach eingepreist wird. Oder weil die Kosten für Überführung etc. in direkter Nähe zum Herstellerwerk andere sein können, als in deutlicher Entfernung, oder weil der Eine seinen Wagen beim Hersteller abholt und der Andere ihn in seine Garage geliefert bekommt.
Ich verstehe nicht, warum man individuelle Leistungen mit pauschalen Preisen vereinheitlichen soll. Bei den Händlern steht stets dran "zzgl. Überführungskosten von ...€". Und wenn Du beim Aldi eine Tüte haben willst um deinen Einkauf nach Hause zu bringen, musst Du die Tüte doch auch bezahlen, oder? 😎