Auslieferpauschale/Überführungskosten
Was ruft denn euer Freundlicher so auf bei diesem Thema. Ich habe gestern die Rechnung bekommen. Wußte zwar im Vorfeld was mein Händler verlangt für Überführung, Zulassung und einmal volltanken macht = 1040 € Für den Weg von Göteburg nach Baden Baden kann man das noch als angemessen durchgehen lassen. Allerdings steht ja auf dem LKW nicht nur ein XC90. Naja, wer schön sein will muss leiden 🙂
Beste Antwort im Thema
Schöner Artikel zu dieser Problematik in der "Zeit":
http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-07/autokauf-ueberfuehrungskosten
154 Antworten
Zitat:
@StefanLi schrieb am 28. Jan. 2016 um 08:43:23 Uhr:
Na,weil vielleicht einige keine Ü-Kosten etc. zahlen und es nicht einsehen würden, dass das einfach eingepreist wird. Oder weil die Kosten für Überführung etc. in direkter Nähe zum Herstellerwerk andere sein können, als in deutlicher Entfernung, oder weil der Eine seinen Wagen beim Hersteller abholt und der Andere ihn in seine Garage geliefert bekommt.
Ich verstehe nicht, warum man individuelle Leistungen mit pauschalen Preisen vereinheitlichen soll. Bei den Händlern steht stets dran "zzgl. Überführungskosten von ...€". Und wenn Du beim Aldi eine Tüte haben willst um deinen Einkauf nach Hause zu bringen, musst Du die Tüte doch auch bezahlen, oder? ??
Jetzt widersprichst du dir selber. Erst erklärst du, wie unabdingbar für den Händler dieser Preisaufschlag namens "Überführungskosten" ist, jetzt müssen ihn einige gar nicht zahlen. Bekomme diese Leute die "individuellen Leistungen", die damit angeblich vergütet werden müssen, gar nicht oder ist es nicht eher so, dass der Händler auch in diesen Fällen eben doch mit einem Gesamtpreis kalkuliert, der diese Kosten auch enthält?
DIe Höhe dieser angeblich sachbezogenen Kosten hat weder mit dem Aufwand des Händlers noch mit den tatsächlichen Transportkosten etwas zu tun. Wenn man nur kurz im Netz sucht, findet man Beispiele, dass Händler in Werksnähe des Herstellers für das gleiche Auto höhere "Überführungskosten"verlangen als andere, die ein paar hundert Kilometer entfernt liegen.
Die Tüte beim Aldi bezahle ich vor allem wegen des politischen Drucks, den Verbrauch dieser Tüten zu reduzieren und selbst Aldi hat seinen Kunden in seinen sparsamsten Zeiten keine "Überführungskosten" fürs Transportieren und Einräumen der Ware oder vielleicht noch eine "Servicepauschale" fürs Kassieren und Beheizen des Verkaufsraums abgeknöpft.
Ich denke, die "Überführungskosten" helfen erst einmal, den Verkaufspreis in der Werbung zu schönen, weil man (Werks-)Preise nennt, für die man das Auto gar nicht bekommen kann, weil der Händler noch mit seinem Preiszuschlag kommt, wenn es ernst wird. Im Verkaufsgespräch, wenn das Handeln beginnt, werden die "Überführungskosten" dann als ein Preisbestandteil verkauft, der nicht rabattfähig sei, weil er ja "Kosten" beträfe, die der Händler hätte und er daran ja ohnehin nichts verdienen würde. Das überzeugt sicher manchen Kunden und schon ist ein Teil des Verkaufspreises gesichert. Wenn teilweise behauptet wird, der Händler würde am Autoverkauf gar nichts mehr verdienen, wenn es die "Überführungskosten" nicht gäbe, offenbart diese Begründung schon die Mogelei. Wäre es so, wäre der Autohandel wohl der einzige Teil unserer Wirtschaft, der das Wunder vollbringt, an seinen eigenen Kosten auch noch zu verdienen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@StefanLi schrieb am 28. Januar 2016 um 08:39:24 Uhr:
[/quoteAhh, Du meinst die Ausstellungsfahrzeuge im großen Glaspalast?
;-))
[/quoteNö, ich meine den Verkaufsplatz an der Ecke, auf dem eine Reihe fertig konfigurierte Wagen stehen, die du dir wie die Rolle Zewa einfach so aussuchen und mitnehmen kannst (bezahlen nicht vergessen). 😁
Wie bereits schon einmal erwähnt habe ich es, in Deutschland, bei einem frei konfigurierten Wagen (allerdings EU-Import) anders erlebt. Überführungskosten (ich vermute nochmal höher als beim Vertragshändler, da zweimal transportiert werden muss) waren selbstverständlich Bestandteil des Gesamtpreises.
Wohingegen ich die Überführungskosten beim Vertragshändler für ein Ausstellungstück noch voll entrichten sollte! Ich unterstelle mal, dass die Ausstellungsstücke und die Aufwendungen dafür beim Händler in seiner Kostenrechnung bereits, wie die anteilige Stellfläche, Licht etc. kalkuliert wurde. Dafür fehlte mir dann wirklich das Verständnis seine Betriebskosten so zu refinanzieren. Natürlich muss er seine Kosten decken können, aber das kann er genauso wenn er es im Gesamtpreis einpreist. Wenn ich einen Wagen direkt im Laden sehe und kaufen kann, dann wurde er bereits überführt. Man stelle sich vor auf dem Markt kommt nach dem Wiegen der Bananen noch der Zugschlag für die Seefracht hinzu?!
Und ähnlich sehe ich es auch bei einem Neuwagen. Wenn ich einen Wagen bei einem Händler kaufen möchte, dann möchte ich wissen was es mich kostet selbigen bei ihm in Empfang zu nehmen. Und nicht erst bei allen Ausstattungsdetails rumrechnen, Rabatte herausziehen etc. Und dann, wenn man sich fast Handlungseinig ist, mit der Keule der Zusatzkosten nochmal herauskommt.
Das Argument mit dem Fahrrad, da ja auch ein Fahrzeug, finde ich ganz passend. Mein, auch nicht ganz preisgünstiges, Fahrrad wurde mir natürlich endmontiert und mit Übergabeinspektion ohne Mehrkosten übergeben. Da es selbstverständlich ist es gebrauchsfertig an den Kunden zu übergeben. Hätte ich es vorgezogen es stattdessen im Karton abzuholen wäre es derselbe Preis geblieben.
Das Argument, dass einige keine Überführungskosten zahlen und deswegen einen eingepreisten höheren Listenpreis ablehnen würden konterkariert sich selbst. Wenn dem so wäre, was ich nicht glaube, könnten sie doch sogar froh sein, weil so eine höhere Marge erzielen werden könnte. Oder mehr Spielraum für Rabattgewährung entsteht. Im B2B (Händler->VCG->Volvo) ist es durchaus üblich 'ab Werk' zu verhandeln und mit den Transportkosten seine Kosten zu optimieren. Da das dem Endkunden aber nicht möglich ist, sollte man daher auch nicht den Schein waren, als wäre die Überführung optional. Ab Werk ist für den Endkunden i.d.R. genauso teuer, oder sogar teurer, als eine Übergabe beim Händler. Das unterscheidet im übrigen auch das Tütenargument beim Aldi. Dort habe ich die Wahlfreiheit meine eigene Tüte mitzubringen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. Januar 2016 um 09:28:27 Uhr:
Jetzt widersprichst du dir selber. Erst erklärst du, wie unabdingbar für den Händler dieser Preisaufschlag namens "Überführungskosten" ist, jetzt müssen ihn einige gar nicht zahlen. Bekomme diese Leute die "individuellen Leistungen", die damit angeblich vergütet werden müssen, gar nicht oder ist es nicht eher so, dass der Händler auch in diesen Fällen eben doch mit einem Gesamtpreis kalkuliert, der diese Kosten auch enthält?
Mit einem Blick auf die Kalkulation von Autos wirst Du schnell erkennen, dass das was für ein Auto gezahlt wird, nicht 1:1 dem für das einzelne Stück entstandenen Kosten entspricht.
Zitat:
Die Tüte beim Aldi bezahle ich vor allem wegen des politischen Drucks, den Verbrauch dieser Tüten zu reduzieren und selbst Aldi hat seinen Kunden in seinen sparsamsten Zeiten keine "Überführungskosten" fürs Transportieren und Einräumen der Ware oder vielleicht noch eine "Servicepauschale" fürs Kassieren und Beheizen des Verkaufsraums abgeknöpft.
Die Tüten beim Aldi zahlst Du schon seit jeher, nicht erst seit gestern. (Ein Bepreisungspflicht für Einkaufstüten ist im Übrigen noch nicht eingeführt, sondern steht in der Diskussion.) Die anderen Kosten zahlst Du auch beim Autokauf nicht. Im Handel zahlst Du vielleicht den Parkplatz im Parkhaus oder die Lieferung frei Haus. Du zahlst das Einschweißen des Filets beim Metzger, die Folie um die Blumen für die Frau oder den Bringdienst des Elektrohändlers für den Kühlschrank, auch den Aufbau der neuen Küche oder die Rechnung der Telekom zahlst Du, wenn sie per Post kommen soll. Es gibt also eine ganze Reihe von Zusatzleistungen, die evtl. in der Basisleistung inhärent sein können, es aber nicht sind.
Zitat:
Ich denke, die "Überführungskosten" helfen erst einmal, den Verkaufspreis in der Werbung zu schönen, weil man (Werks-)Preise nennt, für die man das Auto gar nicht bekommen kann, weil der Händler noch mit seinem Preiszuschlag kommt, wenn es ernst wird. Im Verkaufsgespräch, wenn das Handeln beginnt, werden die "Überführungskosten" dann als ein Preisbestandteil verkauft, der nicht rabattfähig sei, weil er ja "Kosten" beträfe, die der Händler hätte und er daran ja ohnehin nichts verdienen würde. Das überzeugt sicher manchen Kunden und schon ist ein Teil des Verkaufspreises gesichert. Wenn teilweise behauptet wird, der Händler würde am Autoverkauf gar nichts mehr verdienen, wenn es die "Überführungskosten" nicht gäbe, offenbart diese Begründung schon die Mogelei. Wäre es so, wäre der Autohandel wohl der einzige Teil unserer Wirtschaft, der das Wunder vollbringt, an seinen eigenen Kosten auch noch zu verdienen.
Die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit im Handel (Branchenübergreifend) ist ein komplexes Thema, endet aber immer in einer Vermischung von Kosten und Einnahmemöglichkeiten. Die Argumentation der "Rabattfähigkeit" treibt mir allerdings die Lachfalten aufs Gesicht. Aber es ist keine Mogelei eines Händlers für seine Leistungen (in gewissen Grenzen) einen Preis zu erwarten. Und da dieser im Rahmen der Gesamtrechnung die Wirtschaftlichkeit des ganzen Systems beeinflusst, ist das Inabredestellen ein Zeichen der Nichterkenntnis der Zusammenhänge.
Ich wünsche Dir, Du schaust Dir mal die wirtschaftlichen Veränderungen bei Autohäusern, die strukturellen Probleme des Handels und die Verschiebungen der letzten Jahre ("Dienstwagenschwämme"😉 an und erkennst wo Dein Argument massiv hinkt.
Weg vom System, zurück zum Thema: Der Fahrzeugpreis wird durch die UPE des Importeurs vorgegeben. Dahinter stecken Margenvereinbarungen und Prämiensysteme, die dem Händler zustehen. Für den Verkauf des Wagens hat dieser Kosten: verallgemeinerte z.B. für Mitarbeiter, Energie, die Verkaufsfläche, evtl. Vorhalten von Vorführwagen etc. Und er hat konkrete Kosten, die am Einzelwagen hängen. Unabhängig davon was wo aufläuft ist es doch Sache des Händlers zu sagen, wie der Endpreis ist, oder?
Dann mag es Menschen geben, die den Listenpreis zzgl. Überführung und .... zahlen. Manche handeln Rabatte aus, andere drücken die Überführungskosten weg oder oder oder. Ich finde es obliegt der Handelsrelation zwischen Verkäufer und Käufer sich darauf einzulassen. Anderenfalls unterstellen wir ja, dass Menschen, die ein Auto von über 80.000 € kaufen unmündig sind.
Die Simplifizierung von punktuell latenten Problemstellung und augenscheinliche Parallelität mit anderen Lebenssituation ist im Übrigen hier ebenso fälschlich angebracht, wie die Frage, ob alle Volvofahrer ein kariertes Sacko und die Cordhose tragen.
Zitat:
@koettbullar schrieb am 28. Januar 2016 um 09:38:33 Uhr:
Wie bereits schon einmal erwähnt habe ich es, in Deutschland, bei einem frei konfigurierten Wagen (allerdings EU-Import) anders erlebt. Überführungskosten (ich vermute nochmal höher als beim Vertragshändler, da zweimal transportiert werden muss) waren selbstverständlich Bestandteil des Gesamtpreises.Zitat:
@StefanLi schrieb am 28. Januar 2016 um 08:39:24 Uhr:
[/quoteAhh, Du meinst die Ausstellungsfahrzeuge im großen Glaspalast?
;-))
[/quoteNö, ich meine den Verkaufsplatz an der Ecke, auf dem eine Reihe fertig konfigurierte Wagen stehen, die du dir wie die Rolle Zewa einfach so aussuchen und mitnehmen kannst (bezahlen nicht vergessen). 😁
Ich habe schon alles erlebt: Vom Platz gekauft und ohne Kosten, beim Markenhändler neu gekauft (Ausstellung) und nichts bezahlt, bestellt und geliefert bekommen und auch nichts bezahlt. Es gibt alle Varianten aber auch mit Bezahlung. Es gibt auch den Fahrzeugkauf mit 0% Rabatt, mit 2% und 14% oder 29% Rabatt.
Vielleicht ist mit 20% Rabatt gekauft und Überführung bezahlt genau der Preis, den Händler braucht und Du freust Dich "Ich habe 20% Rabatt bekomme!".
😁
Zitat:
Das Argument mit dem Fahrrad, da ja auch ein Fahrzeug, finde ich ganz passend. Mein, auch nicht ganz preisgünstiges, Fahrrad wurde mir natürlich endmontiert und mit Übergabeinspektion ohne Mehrkosten übergeben. Da es selbstverständlich ist es gebrauchsfertig an den Kunden zu übergeben. Hätte ich es vorgezogen es stattdessen im Karton abzuholen wäre es derselbe Preis geblieben.
Und als Käufer des "Karton Fahrrades" hätte ich einen Abschlag erwartet, da ich ja wesentliche Leistungen erbringe. Und dies ist z.B. im Fahrradhandel durchaus üblich.
Zitat:
Das Argument, dass einige keine Überführungskosten zahlen und deswegen einen eingepreisten höheren Listenpreis ablehnen würden konterkariert sich selbst. Wenn dem so wäre, was ich nicht glaube, könnten sie doch sogar froh sein, weil so eine höhere Marge erzielen werden könnte. Oder mehr Spielraum für Rabattgewährung entsteht. Im B2B (Händler->VCG->Volvo) ist es durchaus üblich 'ab Werk' zu verhandeln und mit den Transportkosten seine Kosten zu optimieren. Da das dem Endkunden aber nicht möglich ist, sollte man daher auch nicht den Schein waren, als wäre die Überführung optional.
s.o. ich kenne es als optionale Position. Und wenn ich ein Auto in einer anderen Region (oder Land) kaufe und dann selbst verbringe, entstehen tw. deutliche Unterschiede in den Preisen.
Zitat:
Ab Werk ist für den Endkunden i.d.R. genauso teuer, oder sogar teurer, als eine Übergabe beim Händler. Das unterscheidet im übrigen auch das Tütenargument beim Aldi. Dort habe ich die Wahlfreiheit meine eigene Tüte mitzubringen.
Deshalb wäre dort ja auch die kostenfreie Tüte, weil notwendiges Transportmittel, hinfällig. Deshalb zahlt der der die Leistung haben möchte auch dafür. Schau Dir den Wagen doch mal an, wie er vom Transporter rollt. Willst Du die Schritte, bis er Übergabefertig ist, selber erledigen? Kannst Du das? Oder ist das eine Leistung des Händlers, die du ihm zahlen solltest. Ob pauschal "Überführung und Aufbereitung" oder "3% vom Preis - ich kann ihnen nur bis zur Grenze xy% entgegenkommen."
@ Ostelch:
Der Vergleich zu den Airlines und deren Preisgestaltung hinkt aber gewaltig. Dort war es die Unart erst unmittelbar vor dem letzten von zig Klicks den tatsächlich zu bezahlenden Preis zu verraten.
Das käme ungefähr dem gleich, wenn es der Verkäufer dem Kunden noch zurufen würde, während er den ausverhandelten Vertrag unterschreibt und auf das Kleingedruckte hinweist, was ja die Grundlage von allem sei.
Ich erlebe aber doch aktuell was ganz anderes: Nämlich dass bereits mit dem Erstangebot UNMITTELBAR neben oder unter dem Preis die Überführungspauschale bepreist ist.
Wo also da eine Verschleierung ist, bleibt für mich nicht im Ansatz erkennbar.
Selbst der Verdacht, dass die ausgezeichneten Preise in Preisliste und Werbung nur aufgrund der nicht vermerkten Summe für die Überführung als billig vorgegaukelt werden hinkt, weil ja dieser Preis nur der höchste anzunehmende ist, der zu zahlen ist, wenn man den als unverhandelbar akzeptiert. Habe ich bisher nur bei der Markteinführung von Dacia erlebt. Die Überführungskosten unterscheiden sich mglw. regional und werden deshalb nur als Position, nicht aber als Preis, angegeben.
Anzunehmen, man müsste sie nicht zahlen, wenn sie nicht auftauchen ist doch naiv. Natürlich zahlst Du diese, genau wie die des Fahrrades und die Verpackung Deiner Weingläser. Selbst der, der sie sich nicht verpacken lässt hat sie bereits in einer Gesamtkalkulation mitbezahlt, auch wenn er die Leistung gar nicht abfordert.
Ich bin ganz froh, DASS sie ausgewiesen ist....lässt sie sich doch hervorragend als Verhandlungsposition quantitativ berwerten und verwenden. Versuche sie mal herauszuverhandeln, wenn sie im Fahrzeugpreis versteckt ist. Wenn überhaupt, dann verhandelst Du sicher nicht mehr über eine Summe von EUR 950,-, wie hier aktuell in Rede steht, sondern nur noch über ein Drittel o.s.ä.
Was die grundsätzliche Höhe der Überführungskosten angeht wird wahrscheinlich eine Mischkalkulation angewendet, wo die Zahler eben für die Rausverhandler mitbezhahlen dürfen.
Da ist es wie beim Flugpreis..... wo Platz 15 B das Doppelte zahlt wie 15C. Wenn der mehr oder weniger volle Flieger startet passt es wieder.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 28. Januar 2016 um 11:29:24 Uhr:
(...)
Es freut mich, dass ich wenigstens kurzzeitig auch zu deiner Erheiterung eintragen kann. Deine allgemeinen Aussagen zu Fragen der Preiskalkulation, den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Autohäuser und dem Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien stellt wohl niemand in Frage. Sie gelten im Prinzip für jede andere Branche auch. Dass die Rettung aus all diesen Zwängen jetzt die merkwürdigen "Überführungskosten" sind, die einerseits zwingend als Preisbestandteil erforderlich sein sollen, andererseits mit Geschick vom Kunden auch wegverhandelt werden können, leuchtet mir immer weniger ein, je mehr Begründungen du mir dafür lieferst.
Die UPE des Lieferanten ist kein Phänomen des Autohandels, sondern davon träumt jeder Liefererant bzw. Hersteller, dass diese UPE am Markt gezahlt wird. Manchen gelingt es, den meisten nicht. Oft ist die UPE auch nur ein "Mondpreis". Der Möbelhandel hat es vorgemacht, wie man sich mit Mondpresien den Markt verdirbt. Davon kann im Autohandel, jedenfalls nach dem Empfinden der Kunden, noch keine Rede sein. Mit der UPE zu werben und zur UPE zu verkaufen ist ok. Damit zu werben, für einen geringeren Preis als die UPE zu verkaufen, ist auch ok. Aber mit der UPE zu werben oder ganz und gar damit zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen und dann mit Preisaufschlägen á la "Überführungskosten"zu kommen, ist eine Unsitte des Autohandels. Klar kann ich das rausverhandeln, wen ich dazu die Überzeugungskraft habe, klar kann ich das der Handelsrelation zwischen Käufer und Verkäufer überlassen. Ich muss das aber nicht für fair halten. Dass dieses Gebaren gegen die PAngV und das UWG verstößt habe ich mir ja nicht ausgedacht. Darüber wird seit vielen Jahren gerichtlch und außergerichtlich gestritten. Anderen Branchen sind ähnliche Aktionen schon lange untersagt. Der Autohandel kämpft verbissen weiter, wie wir lesen können.
Um dir etwas entgegenzukommen: Das Problem ist nicht allein durch die Händler zu lösen, sondern nur unter Beteiligung der Hersteller und Importeure. Es beginnt ja schon mit der geschönten UPE, die der Hersteller/Importeur in die Preisliste druckt, weil eben (wenn man die Argumentation mit den Überführungskosten mal ernst nimmt) die Kosten, die der Händler mit der gesonderten Berechnung von "Überführungskosten" zu decken versucht, nicht in die UPE einkalkuliert sind. (Wäre es anders würde mich der Händler ja mit der Berechnung von "Überführungskosten" bewußt hinter die Fichte führen. Und das wollen wir ja nicht hoffen. 😉 ) Da nicht der Händler, sondern sein Lieferant/Hersteller die UPE festlegt, ist er schon in einer Zwickmühle. Selbst wenn ein Händler sich entschließen sollte, im Interesse seiner Kunden mit diesem Theater Schluss zu machen, könnte er es nicht, weil er wegen der zu niedrigen UPE den Aufschlag braucht. Dabei lassen wir mal außen vor, dass die UPE ja nur noch eine Orientierungsgröße darstellt, die so nicht regelmäßig beim Verkauf zu erzielen ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 28. Januar 2016 um 11:42:53 Uhr:
@ Ostelch:
Der Vergleich zu den Airlines und deren Preisgestaltung hinkt aber gewaltig. Dort war es die Unart erst unmittelbar vor dem letzten von zig Klicks den tatsächlich zu bezahlenden Preis zu verraten.
Das käme ungefähr dem gleich, wenn es der Verkäufer dem Kunden noch zurufen würde, während er den ausverhandelten Vertrag unterschreibt und auf das Kleingedruckte hinweist, was ja die Grundlage von allem sei.Ich erlebe aber doch aktuell was ganz anderes: Nämlich dass bereits mit dem Erstangebot UNMITTELBAR neben oder unter dem Preis die Überführungspauschale bepreist ist.
Wo also da eine Verschleierung ist, bleibt für mich nicht im Ansatz erkennbar.
Selbst der Verdacht, dass die ausgezeichneten Preise in Preisliste und Werbung nur aufgrund der nicht vermerkten Summe für die Überführung als billig vorgegaukelt werden hinkt, weil ja dieser Preis nur der höchste anzunehmende ist, der zu zahlen ist, wenn man den als unverhandelbar akzeptiert. Habe ich bisher nur bei der Markteinführung von Dacia erlebt. Die Überführungskosten unterscheiden sich mglw. regional und werden deshalb nur als Position, nicht aber als Preis, angegeben.
Anzunehmen, man müsste sie nicht zahlen, wenn sie nicht auftauchen ist doch naiv. Natürlich zahlst Du diese, genau wie die des Fahrrades und die Verpackung Deiner Weingläser. Selbst der, der sie sich nicht verpacken lässt hat sie bereits in einer Gesamtkalkulation mitbezahlt, auch wenn er die Leistung gar nicht abfordert.
Ich bin ganz froh, DASS sie ausgewiesen ist....lässt sie sich doch hervorragend als Verhandlungsposition quantitativ berwerten und verwenden. Versuche sie mal herauszuverhandeln, wenn sie im Fahrzeugpreis versteckt ist. Wenn überhaupt, dann verhandelst Du sicher nicht mehr über eine Summe von EUR 950,-, wie hier aktuell in Rede steht, sondern nur noch über ein Drittel o.s.ä.
Was die grundsätzliche Höhe der Überführungskosten angeht wird wahrscheinlich eine Mischkalkulation angewendet, wo die Zahler eben für die Rausverhandler mitbezhahlen dürfen.
Da ist es wie beim Flugpreis..... wo Platz 15 B das Doppelte zahlt wie 15C. Wenn der mehr oder weniger volle Flieger startet passt es wieder.
Das Vergleiche gehbehindert sind, ist bekannt. Damit wollte ich nur zeigen, dass solche merkwürdigen Preisgebaren nicht nur im Autohandel Usus sind oder waren. Ob andere Branchen es noch viel schlimmer treiben oder getrieben haben, ist letztlich auch kein hilfreiches Argument für "Überführungskosten". Banken müssen sich auch regelmäßig von Gerichten erklären lassen, dass sie nicht für jeden Handgriff den Kunden gesondert zur Kasse bitten dürfen. Schlimmer geht immer. 😉
Dass eine UPE als tatsächlicher Verkaufspreis das Wunschergebnis der Verkäuferseite ist, ist klar. Auch das ist in anderen Branchen nicht anders. Warum man die Überführungskosten als Preisbestandteil jetzt als Kunde braucht, um beim Preispoker mit dem Verkäufer besser argumentieren zu können, leuchtet mir nicht ein. Die "Überführungskosten" sind eben keine Kosten, wie wir inzwischen übereinstimmend festgestellt haben, sondern ein Preisbestandteil, der nach den gleichen Kriterien festgelegt wird, wie andere auch. Kosten spielen dabei sicher eine wichtige, aber nicht die entscheidende Rolle. Letztlich bestimmend ist die Frage, was der Kunde für Leistung X bereit ist, zu zahlen? Ein Blick in die bunte Welt der Sonderausstattungslisten macht das deutlich. Wenn diese Sonderausstattungen zum Schluß 50% oder mehr vom Gesamtpreis des Autos ausmachen, wird jedem klar sein, dass sie das im Verhältnis zum Rest des Autos eigentlich nicht wert sind. Da gibt es also reichlich Verhandlungsspielraum. Da brauche ich nicht noch extra die "Überführungskosten", die vermeintlich so neutral und alternativlos daherkommen, aber auch nur ein (Teil-)Preis wie jeder andere auch ist. Allerdings einer, der wohl vom Händler selbst festgelegt wird. Anders als bei den UPE kann hier der Händler eine Variable für den Preispoker selbst bestimmen. Verhandelt wird letzlich immer der Gesamtpreis. Mit diesem muss der Händler auskommen. Wie und wofür das Geld letztlich eingesetzt wird, ist völlig unabhängig davon, was auf der Rechnung als Preisbestandteil auftaucht.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@koettbullar schrieb am 28. Januar 2016 um 09:38:33 Uhr:
Wenn ich einen Wagen bei einem Händler kaufen möchte, dann möchte ich wissen was es mich kostet selbigen bei ihm in Empfang zu nehmen. Und nicht erst bei allen Ausstattungsdetails rumrechnen, Rabatte herausziehen etc. Und dann, wenn man sich fast Handlungseinig ist, mit der Keule der Zusatzkosten nochmal herauskommt.
... ich glaube, du hast dir noch nie Preisschilder bei deinem Händler angeschaut - oder? Bei meinem stehen da alle Daten, Optionen, Zusatzkosten und der (unverhandelte) Endpreis drauf. Und das wird doch wohl auch bei deinem Händler so sein - oder? Was ist das denn für ein Händler, wenn er erst nach der Verhandlung die Ü/F ins Spiel bringt? Dann würde ich mich zu recht veräppelt fühlen. Optional hat man übrigens auch die Möglichkeit ja schon von Beginn an selbst dies in die Verhandlungen einzubringen.
Übrigens: Neulich benötigten wir adhoc einen Kleinwagen, der war lagernd neu da und den gabs ohne Verhandlung und Nachfrage zu einem guten glatten Preis, direkt inkl. aller Nebenkosten.
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
@gseum schrieb am 28. Januar 2016 um 13:03:55 Uhr:
Übrigens: Neulich benötigten wir adhoc einen Kleinwagen, ...
Schönen Gruß
Jürgen
Ein XC90II D5? 😉 😁
Bei dem Händler, bei dem ich es genauso erlebt habe, habe ich seither wirklich kein Preisschild mehr gesehen; weil ich den Laden nicht mehr betrete. Und zu der Zeit (zugegeben vor 4 Jahren) war es halt so, dass die Preise zzgl. Überführungskosten (ohne Preis!) angeboten wurden. Selbige wurden erst im individuellen Angebot genannt. Das das zumindest so nicht mehr erlaubt ist, und zumindest der Preis ausgewiesen sein muss, ist mir durchaus bekannt. Dennoch bleibt das 'Ärgernis' dieser Position und die Frage warum das in anderen EU Ländern anders gehandhabt wird. Wenn man das Ganze finanziert, oder als Geschäftskosten wegdrücken kann, dann sieht man darüber vielleicht leichter hinweg, als bei einem privaten Barkauf.
Mittlerweile habe ich andere Händler bei Volvo kennengelernt, die durchaus kundenfreundlicher agieren. Auch wenn ich dafür einige längere Wege in Kauf nehmen muss. Es hängt halt auch immer vom Autohaus ab, wie Du schon richtig sagst.
@ Ostelch:
Ich habe Deine Beispiele bewusst aufgeführt und in Relation gestellt...... dass Du sie nun selbst als nicht vergleichbar bewertest -so lese ich das in der Summe- weil ja alles überall irgendwie anders ist.
Worüber "streiten" wir eigentlich?
Du empfindest die Überf.psch. "merkwürdig" und als eine "Unsitte", die verboten gehört und ich finde sie prima, weil sie in der Verhandlung die gleiche Stellschraube für mich bietet, wie für den Händler, der sie freihändig festlegen kann.
Ist sie irgendwo in den Tiefen der Fahrzeugkalkulation versteckt, kann ich das nicht und zahle sie auf jeden Fall.
Deswegen soll sie ruhig bleiben.
Und wenn der Händler sich auf eine Verhandlung darüber einlässt ist das nicht unfair sondern sportlich und übliche Praxis. Das passiert jeden Tag, nur eben mit mehr oder weniger Erfolg. Bei Nichterfolg werden eben andere ganz projektbezogene Leckerlis ausgepackt, die aber ermöglichen dass diese heilige Kuh unangetastet bleibt und den Käufer nicht in Versuchung bringen, z.B. seinen kaufinteressierten Bekannten zu informieren, diese Position (die ja bei jedem Neukauf anfällt) sei verhandelbar.
Abends werden die Hühner gezählt, sagt man landläufig ....... das Ergebnis ist der endverhandelte Preis und für den brauchts neben einem gewährten Rabatt auch schon mal weitere Ansatzpunkte, mit denen sich der Höndler in einem stringenten Rabattsystem vielleicht sogar leichter tut, wie Servicekosten, Die legendären Fussmatten, den kostenlosen Leihwagen und vielleicht auch die Überführungskosten. Was ist daran verwerflich?
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 28. Januar 2016 um 13:56:06 Uhr:
(...) Was ist daran verwerflich?
Dass ich ein Auto kaufen möchte und keinen Teppich.
Wenn das für Dich so eine willkommene Stellschraube ist, da nicht "in den Tiefen der Fahrzeugkalkulation versteckt", würde ich dafür plädieren z.B. die Sitze auch aus dieser Verschleierungs-Kalkulation herauszunehmen. Man kann das Auto zwar nicht ohne bekommen, aber dann man wenigstens verhandeln, diese in Relation zu den ohenhin gewünschten Sondersitzen setzen und sich als mündiger Käufer noch viel besser profilieren.
Schöne neue Welt.
Aber ich bin ja auch so ein Ewiggestriger, der der Buchpreisbindung eigentlich nur positive Seiten abgewinnen kann (und nein, nicht weil es mich nicht betrifft ;-)), vor allem wenn ich es mit dem Kauf ausländischer Bücher vergleiche - mich nervt diese "Suche nach dem besten Preis", bzw. bei Verzicht darauf die nächstwöchige zufällige Entdeckung des verpassten besten Preises.
Schreibt einen Preis drauf, wenn der mir gefällt, kaufe ich, wenn nicht finde ich etwas anderes.
Zitat:
@koettbullar schrieb am 28. Januar 2016 um 13:38:36 Uhr:
Dennoch bleibt das 'Ärgernis' dieser Position und die Frage warum das in anderen EU Ländern anders gehandhabt wird. Wenn man das Ganze finanziert, oder als Geschäftskosten wegdrücken kann, dann sieht man darüber vielleicht leichter hinweg, als bei einem privaten Barkauf.
Über eins sollten wir uns einig sein: Egal, ob nachher aufgeschlagen oder vorher mit eingepreist - es wird NICHT billiger werden. Denn ich gebe allen Recht, dass der dahinterstehende Aufwand da ist. Und die eingerechnete Marge, wird unterm Strich auch die selbe bleiben (müssen!) für den Händler.
Ist Ü/F mit drin, dann gibt's halt weniger Rabatt.
Schönen Gruß
Jürgen
Es gab mal Zeiten, da las ich Abends in Ruhe die Pendler-Zeitung, diese wurde jetzt still und heimlich durch dieses Fred abgelöst. Noch selten habe ich mich in einem Autoforum durch so lange, sprachlich und juristisch hochstehende Post kämpfen müssen, von den vielen Zitaten ganz zu schweigen.😁
Ich mach's dafür kurz:
Für mich ist geht die in der CH erhobene Pauschale von 550.- CHF in Ordnung, denn ich wusste vorweg was ich dafür zusätzlich erhalte:
- Ein randvoll betankter T8
- Einen Blumenstrauss und eine Flasche Schampus
- eine Autobahnvignette für das Jahr 2016
- neuste Software aufgespielt
- Vorstellung meines zukünftigen "persönlichen" Betreuers von der Werkstatt
- alle in der CH lieferbaren Apps bereits installiert
- VOC eingerichtet und Online Anmeldung inkl. Test-Gespräch aus dem Fahrzeug mit der VOC Zentrale
- ein poliertes und mit Wachs geschütztes Fahrzeug
- eine 2-stündige Instruktion inkl. 30 Minuten "on the road"
-Papierkram mit Zulassungsstelle (MFK) erledigt, Nummer geordert und montiert
Ich hätte dieses Rundumsorglos-Paket für rund 500€ auch "gekauft" wenn es als Option angeboten worden wäre...
Für das vergleichbare Rundumsorglospaket zahle ich 1.090,00 €! Nur das ich
- den Tank max. zu 1/3 befüllt hatte
- keine Blumen oder Champus oder sonst was bekommen habe (Ledermäppchen für die Zulassung ausgenommen)
- keine Vignette bekommen habe (braucht man in D zum Glück noch nicht)
- meinen persönlichen Betreuer in der Werkstatt schon seit ewig kenne 😉
Und dann ist das schon recht happig, wenngleich auch vorher bekannt...