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Aus den Nachrichten: US-Policecars in Deutschland nur von Polizisten fahrbar?

Ford Crown Victoria
Themenstarteram 9. Juli 2015 um 7:45

Hallo,

heute Morgen hab ich folgende Schlagzeile gelesen:

Amerikanisches Polizeiauto sorgt in Meiningen für Aufsehen

Zitat:

Da staunten die Beamten nicht schlecht: Mit einem amerikanischen Polizeiauto auf dem Parkplatz vor der Polizeiinspektion in Meiningen hat ein Mann aus Südthüringen für Aufsehen gesorgt.

Der 22-jährige war in dem blau-weißen Ford mit der Aufschrift „Police“ vor der Dienststelle vorgefahren, um dort etwas zu erledigen, bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch einen Bericht der Zeitung „Freies Wort“ (Onlineausgabe). Es sei mit Blaulicht, Blitzleuchten, Sirenen und Lasermessgerät ausgerüstet und dem amtlichen Kennzeichen für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen versehen gewesen. „Als Nicht-Polizist darf er aber kein so ausgerüstetes Polizeiauto fahren“, so die Sprecherin. Das Auto wurde umgehend stillgelegt, den Fahrer erwartet ein Bußgeld.

Da ich mich auch mal für ein originales Polizeiauto aus den USA interessiert habe (Ford Crown Victoria NYPD) habe ich mich gefragt, wie die Lage in DE nun wirklich aussieht.

Soweit ich weiß müssen die Signalanlagen abgedeckt oder / und funktionsunfähig gemacht worden sein, ebenso die Sirene. Die Schriftzüge dürfen meines Wissen nach drauf bleiben, da sie in DE keine "Hoheitsgewalt" haben.

Wie es mit Funkgeräten aussieht weiß ich leider nicht.

Weiß da jemand mehr drüber? Im Netz finde ich nichts konkretes.

Ich vermute momentan, dass der junge Mann einfach die Karre rumgefahren ist, ohne irgendwas abzudecken oder / und dass die Polizisten vor Ort keine Ahnung haben...

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2015 um 11:25

Also das war wirklich eine unfassbar dämliche Aktion und ich kann euch nur raten vergesst diese Meldung.

Er hat von dem Equipment mit dem er da vorgefahren ist, nichts eingetragen gehabt und noch dazu die Lightbar nicht abgedeckt gehabt und alles war steuerbar aus dem Innenraum. Das ist nicht erlaubt.

Ein amerikanisches Polizeiauto zu fahren, braucht schon ein gewisses Maß an Vernatwortung und vor allem sollte man sich strikt an die Regeln halten, sprich:

- Alles eintragen lassen, was an Equipment an-/eingebaut wird

- Lightbar immer abgedeckt lassen

- Trennschalter für Beleutung/ Sirene und andere Spielereien im Kofferraum verbauen. Das ganze darf während der Fahrt nicht aus dem Innenraum bedienbar sein.

Trotz dieser Maßnahmenbewegt sich das Führen so eines Fahrzeugs in einer gewissen rechtlichen Grauzone. Man sollte also tunlichst im Straßenverkehr unauffällig sein und schon garnicht Polizist spielen wollen.

Im Übrigen ist die einzige problemlose Farbe von Lightbars rot, weil das nicht von deutschen Behörden gefahren wird.

Dieser Fall hier, ist wirklich sehr schade, wirft er doch ein schlechtes Licht auf Streifenwagen Fahrer die das Hobby ernst nehmen undaußerdem stiftet der Artikel Verwirrung.

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Nun ja, eine schwierige Sache, wenn alles abgedeckt ist und im Straßenverkehr "nicht ohne größere Eingriffe" in Betrieb zu setzen ist, darfs dran bleiben, ich habe noch nen Feuerwehr-Transporter, da ist auch noch alles dran und man kann die Sondersignalanlage nicht während des Fahrens in Betrieb nehmen (Kabel ab). Das Blaulicht ist mit einer (blauen) Schutzkappe abgedeckt, fertig.

Wenn natürlich der Policecar Liebhaber mit voller Lichtorgel auf den Parkplatz gefahren ist, könnte das ein Problem für den Besitzer geben, anders herum eher ein disziplinarrechtliches Verfahren für denjenigen, der das Fahrzeug stillgelegt hat.

Mir wollte vor ein paar Jahren auch schon ein übereifriger Polizist das Funkgerät abnehmen, weil ja "BOS" für den Privatmenschen verboten ist, das anstatt eines BOS Gerätes ein passendes CB-Funkgerät installiert war, war dem egal - das Ende vom Lied war der seit nun 4 Jahren andauernde Innendienst...

Zitat:

@Cymon schrieb am 9. Juli 2015 um 09:45:00 Uhr:

Da ich mich auch mal für ein originales Polizeiauto aus den USA interessiert habe (Ford Crown Victoria NYPD) habe ich mich gefragt, wie die Lage in DE nun wirklich aussieht.

Ich hab kein solches Fahrzeug und kann Dir keine verlässlichen Informationen dazu geben. ABER - ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass vor allem das im wahrsten Sinne des Worts Blaulicht ein Problem darstellt, da die Anlagen hierzulande schließlich die gleiche Farbe haben. Ein NYPD-Fahrzeug z.B. hat nur rote und weiße Signalleuchten - und genau die sollen eintragbar sein.

Das nur so als Tipp, in welche Richtung Du mal recherchieren oder beim TÜV nachfragen könntest :)

Frag doch mal bei den Leuten nach, die sich mit sowas vereinsmässig beschäftigen:

http://www.police-car.com/

http://www.pvog.de/

Ich habe selbst da keine Verbindungen hin; die Links hat mir Tante Gugel geliefert.

am 9. Juli 2015 um 11:25

Also das war wirklich eine unfassbar dämliche Aktion und ich kann euch nur raten vergesst diese Meldung.

Er hat von dem Equipment mit dem er da vorgefahren ist, nichts eingetragen gehabt und noch dazu die Lightbar nicht abgedeckt gehabt und alles war steuerbar aus dem Innenraum. Das ist nicht erlaubt.

Ein amerikanisches Polizeiauto zu fahren, braucht schon ein gewisses Maß an Vernatwortung und vor allem sollte man sich strikt an die Regeln halten, sprich:

- Alles eintragen lassen, was an Equipment an-/eingebaut wird

- Lightbar immer abgedeckt lassen

- Trennschalter für Beleutung/ Sirene und andere Spielereien im Kofferraum verbauen. Das ganze darf während der Fahrt nicht aus dem Innenraum bedienbar sein.

Trotz dieser Maßnahmenbewegt sich das Führen so eines Fahrzeugs in einer gewissen rechtlichen Grauzone. Man sollte also tunlichst im Straßenverkehr unauffällig sein und schon garnicht Polizist spielen wollen.

Im Übrigen ist die einzige problemlose Farbe von Lightbars rot, weil das nicht von deutschen Behörden gefahren wird.

Dieser Fall hier, ist wirklich sehr schade, wirft er doch ein schlechtes Licht auf Streifenwagen Fahrer die das Hobby ernst nehmen undaußerdem stiftet der Artikel Verwirrung.

Puh, ich hatte schon geahnt das der Bericht große Kreise ziehen wird :(

Ich beschränke mich mal auf die Dinge die erlaubt sind:

-Farbgebung (schwarz/weiß bzw. schneeweiß und hellblau sowie alle anderen kunterbunten Farbkombis werden hier in Deutschland nicht gefahren)

- Pushbar: Hier fängts schon an heikel zu werden. Wenn das Auto alt genug ist und nachweisbar ist das der Wagen bevor das Kuhfängergesetz in Kraft getreten ist bereits zugelassen war und zwar MIT der Pushbar, dann kann man das schon machen. Wichtig ist das dir der TÜV das Ding nicht als Seilwindenträger oder so ein Blödsinn einträgt, weil man dir dann im Fall der Fälle das so auslegen kann das du versucht hast über die Seilwindengeschichte ein nicht zulassungsfähiges Anbeuteil legal einzutragen. Ich kenne den Fachbegriff nicht mehr genau aber wenn es möglich ist dann sollte man sich sowas auch wirklich wasserdicht als "Frontschutzsystem" eintragen lassen. Damit wäre es zumindest rechtlich gesehen einigermaßen sicher.

- Spotlights: Sind gar kein Problem, gibt sogar nen Paragraphen irgendwo in den Tiefen der Stvzo der diese Art Zusatzbeleuchtung explizit erlaubt. Müsste ich selber noch einmal nachschauen.

Equipment: So gut wie alles was in den Innenraum gehört wie Computer, Steuerung für Sirenen und der ganze Kram sind perse nicht verboten. Kritisch wirds wie im Artikel erwähnt bei der Radaranlage, für die braucht man wohl tatsächlich ne spezielle Genehmigung. Dürfte man als Privatmann vergessen dürfen. Eine Videoanlage hingegen dürfte da deutlich weniger kritisch sein wobei man sich hier auch im Vorfeld mal über das Thema Dashcam schlau machen sollte.

Das Thema Lightbar widerum ist so komplex das man da ganze Bücher drüber schreiben könnte. Es ist definitiv nicht erlaubt mit einer unabgedeckten Lightbar die auch noch angeschlossen durch die Gegend zu fahren. Das darf man anmachen wenn man auf einem abgesperrten Gelände ist oder man im Konvoi mit der echten Polizei fährt die dann vorne und hinten den Verkehr dichtmachen.

Das Thema Zulassung/Eintragung oder wie auch immer man das nennen möchte kommt in Zukunft auch auf mich zu. Da werd ich mich selber mal im Detail mit befassen müssen was da exakt geht und was nicht. Eins weiß ich aber jetzt schon: Über Dachlast/Dachgepäckträger Eintragung braucht man da gar nicht nachdenken.

So ein Funkgerät ist ganz unabhängig von KFZ nicht ganz so problemlos. Bzw. man darf längst nicht jedes Gerät ohne Erlaubnis betreiben. http://www.bundesnetzagentur.de/.../amateurfunk_node.html

Ein Radar-/Lasermesgerät betreiben kann man vermutlich als Privatmensch komplett vergessen, so rein vom gesunden Menschenverstand her.

Bei den Lichtorgeln: Blau und gelb sind im Gesetz geregelt (im Sinne von kommt überhaupt nicht in Frage), rot und weißes Rundumlicht nicht. Such-/ Arbeitsscheinwerfer sind erlaubt. Alles nachzulesen im §52 STVZO.

Wenn der Typ da das volle Programm eingebaut und auch noch betriebsfähig hatte ist es kein Wunder, dass sie die Kiste stillgelegt haben. Ich fände es eher schlimm, wenn der damit hätte wegfahren dürfen.

Beim Funkgerät kommts meines Wissens auch unter anderem darauf an auf welchen Frequenzen das Ding funktioniert. Gibt ja auch freie Frequenzen die man nutzen darf. Wenn das Funkgerät auf denen läuft sollte das kein großes Problem darstellen.

Ich hatte mal sone Polizeikarre. Der ganze Bling-Bling-Kram und die Sirene hat funktioniert. Während der Fahrt habe ich allerdings immer die Sicherung raus genommen, sodass die Cops mir nix andichten konnten.

Zum Thema Abdecken der Beleuchtung: Nur BLAUlicht muss abgedeckt werden, weiße und rote Leuchten nicht.

Ich wurde mehrmals angehalten und habe nie größere Probleme bekommen. Manche Cops waren nur interessiert, manche haben (vergeblich) versucht mir einen reinzuwürgen ;-)

am 10. Juli 2015 um 6:48

Es ist auch von der Polizeibehörde oder einzelnen Polizeibeamten abhängig ob man bei solchen Fahrzeugen ein Fass aufmacht oder lieber eine Baustellen beackert die eher eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, und davon gibt es mehr als genug.

Die Meiniger scheinen da aber auch ein bisschen arg provinziell zu sein wenn ihre Pressesprecherin so einen Mist verzapft. Ein bundesdeutscher Polizist fährt auch nicht einfach so mit einem Crown vom NYPD herum.

In meiner Region geht man mit sowas recht gelassen um.

Diese Aktion hier lief sogar mit behördlicher Billigung.

https://www.youtube.com/watch?v=RwtPLJjbYSU

Das soll aber nicht heißen das man hier Narrenfreiheit hat.

Solche Schwachsinnige wir z.B. der Typ aus Thüringen provoziert wieder das ein besonders karrierebewußter Amtsleiter an der Schraube dreht um das fahren solcher Fahrzeuge noch mehr zu erschweren.

Hatten wir ja schon alles mit der 07er.

Generell unterliegt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nicht dem Legalitätsprinzip, d.h. ein Polizeibeamter kann aber muss nicht bei solchen Fällen tätig werden.

Also sollte man es auch nicht provozieren.

Und mit so einem Crown vor eine Wache zu parken und noch seine große Show abziehen, könnte man als unnötige Provokation verstehen, besonders wenn man schon mal ein Verfahren wegen Amtsanmaßung in den Akten hat wie ich in einem weiteren Bericht gelesen habe.

Wobei ich glaube das letzteres eher der Auslöser war ihm die Karre still zulegen.

Ihr werdet lachen, aber es gibt deutsche Polizisten die einen Crown fahren ;) Ok, ist im Prinzip ein Promofahrzeug der deutschen Polizeigewerkschaft :) Die dürfen dank Sondergenehmigung mit dem Ding auch mit Sirene und allem Pipapo durch die Gegen fahren.

Beim Harley Dome war es aber so das die Polizei den Konvoi vorne und hinten zugemacht hat. Damit gilt das Ganze dann wohl nicht mehr als öffentlicher Straßenverkehr und entsprechend durften die Jungs dann auch mit Sirene und Lightbar rumfahren.

In dem hier vorliegenden Fall ist der junge Mann wohl schon einmal negativ mit einem zum Police Car umgebauten Polo aufgefallen. Jetzt weiß ich nicht was an den Vorwürfen der Amtsanmaßung dran ist. Das wird dann die Polizei zu klären haben ob er als Cop verkleidet wirklich schon einmal Leute angehalten hat.

Themenstarteram 10. Juli 2015 um 8:54

Hey Leute, vielen Dank für die vielen sehr informativen Antworten!!!

Dann scheint es wohl wirklich so gewesen zu sein, wie ich vermutet hab. Nämlich dass auf der einen Seite die Sprecherin Schwachsinn erzählt hat und auf der anderen Seite der Typ mit dem Police Car sich nicht um die Anpassung an den deutschen Straßenverkehr gekümmert hat.

Na dann hoffen wir mal, dass das keine weiter reichenden Konsequenzen hat und das Fahren eines solchen Autos hier nur noch schwerer wird.

Ich weiß jetzt auf alle Fälle Bescheid und bedanke mich nochmals! :)

am 10. Juli 2015 um 8:59

Gerne doch, Aufklärung ist ganz wichtig, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. :)

Themenstarteram 10. Juli 2015 um 9:11

Da fällt mir doch glatt noch eine Frage ein:

Sagen wir mal, man fährt mit seinem Policecar zu einem Autotreffen auf einem privaten Gelände / Parkplatz und will dort natürlich ein wenig Show machen, legt den Schalten im Kofferraum um und macht auf dem Platz ordentlich Alarm.

Steht dann die blau/silberne Rennleitung an der Aufahrt und sagt: "Moment mal, ihre Anlagen funktionieren ja alle!", auch wenn man natürlich die Abdeckungen wieder drauf hat und der Schalter auf OFF steht.

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