Augen auf beim Autoverkauf !!!!!!!
Hatt mein Auto bei Autoscout24 drinn und habe es nach einer halben Stunde wieder rausgenommen.
Es haben alle möglichen Nichtdeutsche angerufen und rumgenervt wie ich es noch nicht erlebt habe, sie waren sehr aufdringlich, als wenn ich das einzige Auto in Deutschland hätte.
Es gab maßenhaft fertige Kaufverträge per Mail, einige wollten den Wagen ungesehen mit angegebenen Mängeln(Tür laßt sich nicht schließen, klima defekt, kofferraumschloß defekt ) sofort für 2000€ kaufen.
Die angebotenen Beträge in den fertigen Mailverträgen waren höher als ich bei Scout angesetzt habe.
Was steckt dahinter?
Das geht doch nicht mit richtigen Dingen zu.
Wie ist eure Meinung oder erfahrung?
Beste Antwort im Thema
Mal ein Ratschlag an alle, die gern alte Autos loswerden möchten (basierend auf zig Erfahrungen mit T3&Co):
1. Nicht jeder gebrochen deutsch sprechende Mitbürger ist ein Gauner. Allein 4 meiner ehemaligen Autos stammten/stammen von solchen "Gaunern" und sind fair und offen gehandelt worden. Also sollte man selbst, trotz aller bösen Unkenrufe im Netz, offen und fair bleiben.
2. Bei Privatverkäufen (vor allem bei höherwertigen Fahrzeugen) niemals die reale Adresse bzw. den Standort des Fahrzeugs angeben. Man trifft sich mit dem Käufer extern an neutralem Ort, sonst nix. Ohne Geld in der Hand keine Papiere zeigen, keine Ausweise zeigen...
3. Bei "Vorverträgen" gibt's ne klare Regel (bei ganzen Autos wie bei Teilen): Wer kommt und die Kohle dabei hat, der kauft und nimmt SOFORT mit, Punkt und aus. Alles Andere ist Bullshit. WIE er das Fahrzeug mitnimmt, ist mir egal, aber es ist spätestens 24h nach dem Kauf weg vor meiner Tür - wo ich es übrigens umgehend nach dem Verkauf in den öffentlichen Verkehrsraum stelle. Der Hinweis, daß man dem Straßenverkehrsamt gleich am nächsten Tag Bescheid gibt, hilft ungemein, das Fahrzeug schnell zu entfernen ;-)
4. Bei Drückern, die mit "..mach ich Dir gute Preis.." anfangen, gibt's klare Antwort: "Kaufen oder lassen. Wenn Du da bist und Geld mit hast, dann in 10min erledigt. Sonst nix Geschäft." Danach kommt entweder ein Käufer vorbei oder das war's.
5. Erscheint ein Käufer nicht am Treffpunkt und ist handytechnsich nicht zu erreichen, fahrt auf keinen Fall direkt nach Hause! Dann einfach in die Stadt fahren und irgendwo gemütlich nen Kaffee schlürfen. Die Masche zum Ausspähen des Standortes ist altbekannt und leider sehr üblich - auch bei richitg billigen Schlurren! Der vermeintliche "Käufer" lauert dabei im Auto am Treffpunkt und folgt Dir nach Hause...
6. Auto gegen Bares - erst das Geld nehmen, dann Schlüssel UND Papiere aushändigen, niemals andersrum!
7. Bei zwei Besichtigern, auch dafür sorgen, daß auf Deiner Seite mindestens 2 Leute anwesend sind. Masse macht sicher ;-)
8. Gekauft wie besehen, bar gegen Ware. Die zwei wichtigsten Grundregeln. Wer kein ausreichendes Bargeld mit hat, will auch nicht bezahlen. Da gibt's hunderte Märchen, die einem erzählt werden, aber wer kein Geld zum Kaufen hat, der kann sich das Auto eh nicht leisten. Also: einfach vom Hof jagen! Je ruppiger man da ist, umso einfacher ist es.
9. KEINE Zusagen am Telefon oder per Mail/SMS machen!!! Ein echter Interessent sagt eine Besichtigung zu, läßt aber auch ne Möglichkeit der Benachrichtigung da. Wenn Ihr ihm sagt, daß der Nächste, der das Geld mitbringt, den Wagen kauft, dann seid Ihr safe. Weiterhin wird ausdrücklich vereinbart, daß er unmittelbar vor der Anreise noch mal nachfragen muß, ob der Wagen da ist. Er besucht Euch dann auf eignes Risiko und kann rumhüpfen wie Rumpelstilzchen, wenn das Auto weg ist, nachdem er nicht erreichbar war oder halt nicht angerufen hat ;-) Die Jungs (Betrügermasche) nehmen nämlich das Handytelefonat oder die SMS auf und verwenden das dann als Kaufzusage"beweis". Schließt man die Zusage explizit aus, lohnt sich das für den Betrüger nicht mehr...
10. Klares VHB-Limit setzen und auch im Inserat benennen (also sowas wie "30% sind kein VB-Rahmen mehr" oder "ich will verkaufen, ich muß nicht"😉. Damit spart Ihr Euch die hunderte Anrufe mit "...biete Dir 500,-..." und auch die Masche "...mehr hab ich jetzt ciht mit...". Ich hab selten mehr Anrufe als 5 oder 6. Und das sind bislang immer echte Profis oder interessierte Privatleute gewesen. Kein Auto ging bei mir mit mehr als 5% Nachlass vom Hof, und alle Käufer sind gern wiedergekommen oder heute noch anderweitig mit mir in Kontakt (z.B: indem ich mein ehemaliges Auto heute noch als regelmäßigen Wartungskandidat wiedersehe)...
Beherzigt Ihr diese wenigen Regeln, dann braucht Ihr Euch keine Gedanken machen und habt auch keinen Streß - fair aber bestimmt und klar auftreten ist das Allerwichtigste in diesem Geschäft. Das Dümmste von allen ist Gier und der Glaube, der Andere wüßte icht, wie's läuft ;-) Da sag ich ganz ehrlich: Ein Autohändler macht immer seinen Schnitt - und Ihr weniger...
Gruß
Roman
PS: Bei höherwertigen Wagen würde ich auch einen Hinweis auf einen installierten GPS-Tracker aufnehmen - ob vorhanden oder nicht. Den "verkauft man natürlich nicht mit"... ;-) Der Hinweis allein hat aber schon eine sehr abschreckende Wirkung auf besagte "Autostalker mit Umlagerungsabsicht"...
PS2: Meine solidesten und ehrlichsten Kunden waren ein armenischer und ein libanesicher Autohändler - beides ehrliche Häute und sehr höfliche und korrekte Menschen mit recht schmalen Einkommen aus diesem Business. Soweit zum Bild des "windigen Ausländers mit gebrochenem deutsch" ;-)
441 Antworten
Schriftlich, auch per Mail, ist immer fatal und bindend.
Meine telefonische Aussage, wenn es ums reservieren geht, ist immer die gleiche. Wer zuerst das Geld auf dem Tisch legt, dem gehört das Ding. Das gefällt nicht jedem, aber dagegen ist sogar der findige Herr aus Berlin machtlos.
richtig. Wer die Kohle abdrückt, kann das Auto Mitnehmen. Fertig. Standardkaufvertrag, damit keiner bescheissen kann und gut.
Wer vorab irgendwelche Zusagen macht und das auch noch schriftlich, handelt hirnlos und muss sich nachher über nix wundern.
Ich geb meine Autos immer in Zahlung und hab damit bis dato immer nur Plus gemacht ... welcher Privatkäufer zahlt für einen 12 Jahre alten Vectra B ohne Klimaanlage und mit 244 tkm satte 3000 € ... ??? 😁
Und das, obwohl Du dort auch nur einen gebrauchten gekauft hast? 😕
Mein Vectra B, Sport, Caravan, X20XEV, Bj. 03/00, starsilber II, gut gepflegt, erst 83 Tkm, jährlich beim FOH gewartet (nach meiner Ansage), angeblich sehr gesucht lt. FOH, kein sichtbarer Rost rundum, (finden angeblich keinen), unten normaler Rost, war angeblich vor 1 Monat noch ca. € 2.500 wert. 🙄
naja ... gebraucht ... war der Vorführer des Autohauses ... 3 Monate alt mit knapp 3000 km auf der Uhr.
Von den 3000 € waren 1000 für das Auto und 2000 € als "Wechselprämie" ... who cares? War mein Geld 😉
2500 € sind ein guter Kurs. Aber ich bezweifle, dass jemand soviel auch wirklich zahlt... für einen 15 Jahre alten Vectra B. Müsste schon ein echter Vectra-B-Liebhaber sein
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Für meinen (siehe Signatur) habe ich damals 2800 bezahlt. War in einem super Zustand.
Da fällt mir auch gerade folgendes ein...
Zitat:
@Whobody schrieb am 4. Juli 2015 um 13:07:59 Uhr:
Nur kurz Beispiele:
Verkäufer liefert die bestellte Ware überhaupt nicht
Verkäufer liefert nicht die Ware mit den zugesicherten Eigenschaften
Verkäufer liefert nicht rechtzeitig (wie vertraglich festgelegt)
Die Menge stimmt nicht
Das/ die Teil/e ist/sind beschädigt/zerbrochen
Verkäufer liefert nicht zum vereinbarten PreisDaraus entstehen dem Käufer entsprechende Rechte. Logisch!
Genau, und welche Rechte? IMHO Nacherfüllung. Also kann er maximal verlangen dass die vermeintlichen Mängel behoben werden. Die müssten dann aber in vielen Fällen wohl erstmal gutachterlich festgestellt werden. Passend dazu
http://www.lto.de/.../.Zitat:
@Microfire schrieb am 4. Juli 2015 um 23:02:05 Uhr:
Da fällt mir auch gerade folgendes ein...........
Also kann er maximal verlangen dass die vermeintlichen Mängel behoben werden. Die müssten dann aber in vielen Fällen wohl erstmal gutachterlich festgestellt werden.
Bei unregelmässigen Verlauf des Kaufvertrages kommt es darauf an, was Käufer und Verkäufer in der verfahrenen Sache miteinander machen.
Schätzt der Verkäufer den Käufer - oder will er einfach keinen Ärger haben - wird er ihm entgegenkommen. Auf auf jeden Fall muß der Käufer in vereinbarter Frist erst mal eine Mängelrüge machen.
Der Verkäufer kann natürlich Beweise verlangen - Infos wie Fotos, Angaben über Gewicht, Musterstücke, Zeugen, etc. - Wie soll ein Gutacher nachträglich feststellen, daß zu wenig geliefert wurde? Er war ja nicht dabei! - Original-Verpackung, Behältnisse, etc. aufbewahren. Muß halt letzten Endes vor Gericht bewiesen werden können. Sonst großes Kostenrisiko ob sich der Gang zum Gericht überhaupt lohnt.
Man kann natürlich klagen. Das ist das max. Verlangen zu seinem Recht zu kommen - beim Amtsgericht, beim Landgericht, beim OLG, beim ....
Mit verdienen dran natürlich auch die RAe. Der Unterlegene zahlt, dann.
Es gibt auch Schiedsgerichte für Kfz-Handwerk, usw.
Hey leute..ich habe auch blauäugig wie ich bin (erster autoverkauf) das auto an einen Exporthändler aus Hannover verkauft..mit einem Vorvertrag:
Käufer
-------
Verkäufer
---------
Der Verkauf des unten genannten Kfz wird bestätigt von:
Vorname / Nachname:
Straße und Haus Nr.:
Tel. :
Ich bestätige Ihnen den KFZ-Kauf von:
Marke-und-Type:
Baujahr: Erstzulassung:
Preis-in-Euro: Euro
Kundennummer/-kennwort:
Fahrzeug-Übergabe findet bis/am: 20.07.15 in: gegen Bargeld statt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterhalb des Vertrages befinden sich dann die Vertragsbedingungen:
AGB:
1. Dieser Vertrag ist rechtskräftig, verbindlich und ohne Unterschrift gültig.
2. Mündliche und schriftliche Absagen sind nach wechselseitiger KFZ Kaufvertrag nicht gültig.
3. Unser vereinbartes Kundenkennwort dient nur unserer Firma für den Kauf und nicht für Absage oder Rücktritt.
4. Unser vereinbartes Kundenkennwort dient zu Identifizierung der Person bei Telefongesprächen und bei Fahrzeugübergabe.
5. Fahrzeugherausgabe nur gegen Vorlage dieses Kaufvertrags.
6. Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug.
Habe diesen dann ausgefüllt zurückgeschickt..jetzt meldet sich niemand mehr..Handy aus, keine email antwort..
Wie soll ich fortfahren? Soll ich bis zum 20.7.2015 warten ob sich was tun und dann handeln? Und wenn handeln, wie? Ihm per Einschreiben/Rückschein sagen das der Vertrag ungültig ist (mit Fristsetzung 1 Woche)? Für jede Hilfe bin ich dankbar
Verträge sind bindend! - Der Käufer wartet jetzt darauf, daß Du Deinen ersten Fehler machst, dann ist er im Vorteil. Der Verkäufer muß den Käufer jetzt in Verzug setzen. Es besteht ein unregelmäßiger Verlauf des Kaufvertrages.
Dringender Rat an den Verkäufer: Sofort, wirklich sofort! Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, auch wenn das etwas kostet, weil keine Rechtsschutzversicherung besteht. Das ist gut angelegtes Geld. Fahrzeug nicht anderweitig verkaufen!!!
Achtung!!! Nepper, Schlepper, Bauernfänger!!!
Ok. Nicht anderweitig verkaufen ist klar. Mach ich nicht da ich Erfahrungsberichte zu hauf gelesen habe. Der Vertrag ist bindend im Sinne von das auch nach dem vereinbartem Termin zur Abholung, der Vertrag gültig ist? Auch wenn ich ihm eine Frist setze nach dem Ablauf des Termins? Ich will dene auch nicht mit dem Anwalt drohen oder verzugsrechnungen stellen.
Nein! Nicht mit Anwalt drohen, sondern sofort Anwalt nehmen! - Nur dann weiß der Käufer, woher der Wind weht!
Er schickt vermutlich demnächst einen Strohmann als Käufer vor. Jetzt nicht den Kopf verlieren, denn der bietet wahrscheinlich mehr. Das ist Leim, auf den man nicht kriechen darf!
Also sofort ab zum Anwalt!!! - Sonst wird es nur noch teuer!
Muß jetzt aber außer Haus. Initiative ergreifen!
Moment nicht ganz so schnell.
Wo ist fein Problem? Der Vertrag steht erfüll die Bedingungen und gut. Da steht am 20 holen die denn Auto ab und fertig.
Ja ne. Problem hab ich kein wirkliches. Nur befürchte ich das ich echt über den Tisch gezogen werde. Was ist denn wenn sich bis zum 20. keiner meldet und keiner abholt? Ist denn ab dann der Vertrag ungültig?
Warte doch erstmal den 20. ab. Der Vertrag dürfte auch für den Käufer bindenend sein, so dass du dann die Möglichkeit hast, ihn zu verklagen, wenn er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Geh zu Anwalt und lass dich dort beraten. In Zukunft bitte einfach vorher überlegen, ob man sich auf so einen Vertrag einlässt...
Im Nachhinein ist man immer schlauer ich weiß. Danke für die Belehrung..für weitere Tipps zum Vorgehen wäre ich dankbar!