Augen auf beim Autoverkauf !!!!!!!

Opel Vectra B

Hatt mein Auto bei Autoscout24 drinn und habe es nach einer halben Stunde wieder rausgenommen.
Es haben alle möglichen Nichtdeutsche angerufen und rumgenervt wie ich es noch nicht erlebt habe, sie waren sehr aufdringlich, als wenn ich das einzige Auto in Deutschland hätte.
Es gab maßenhaft fertige Kaufverträge per Mail, einige wollten den Wagen ungesehen mit angegebenen Mängeln(Tür laßt sich nicht schließen, klima defekt, kofferraumschloß defekt ) sofort für 2000€ kaufen.
Die angebotenen Beträge in den fertigen Mailverträgen waren höher als ich bei Scout angesetzt habe.
Was steckt dahinter?
Das geht doch nicht mit richtigen Dingen zu.
Wie ist eure Meinung oder erfahrung?

Beste Antwort im Thema

Mal ein Ratschlag an alle, die gern alte Autos loswerden möchten (basierend auf zig Erfahrungen mit T3&Co):

1. Nicht jeder gebrochen deutsch sprechende Mitbürger ist ein Gauner. Allein 4 meiner ehemaligen Autos stammten/stammen von solchen "Gaunern" und sind fair und offen gehandelt worden. Also sollte man selbst, trotz aller bösen Unkenrufe im Netz, offen und fair bleiben.

2. Bei Privatverkäufen (vor allem bei höherwertigen Fahrzeugen) niemals die reale Adresse bzw. den Standort des Fahrzeugs angeben. Man trifft sich mit dem Käufer extern an neutralem Ort, sonst nix. Ohne Geld in der Hand keine Papiere zeigen, keine Ausweise zeigen...

3. Bei "Vorverträgen" gibt's ne klare Regel (bei ganzen Autos wie bei Teilen): Wer kommt und die Kohle dabei hat, der kauft und nimmt SOFORT mit, Punkt und aus. Alles Andere ist Bullshit. WIE er das Fahrzeug mitnimmt, ist mir egal, aber es ist spätestens 24h nach dem Kauf weg vor meiner Tür - wo ich es übrigens umgehend nach dem Verkauf in den öffentlichen Verkehrsraum stelle. Der Hinweis, daß man dem Straßenverkehrsamt gleich am nächsten Tag Bescheid gibt, hilft ungemein, das Fahrzeug schnell zu entfernen ;-)

4. Bei Drückern, die mit "..mach ich Dir gute Preis.." anfangen, gibt's klare Antwort: "Kaufen oder lassen. Wenn Du da bist und Geld mit hast, dann in 10min erledigt. Sonst nix Geschäft." Danach kommt entweder ein Käufer vorbei oder das war's.

5. Erscheint ein Käufer nicht am Treffpunkt und ist handytechnsich nicht zu erreichen, fahrt auf keinen Fall direkt nach Hause! Dann einfach in die Stadt fahren und irgendwo gemütlich nen Kaffee schlürfen. Die Masche zum Ausspähen des Standortes ist altbekannt und leider sehr üblich - auch bei richitg billigen Schlurren! Der vermeintliche "Käufer" lauert dabei im Auto am Treffpunkt und folgt Dir nach Hause...

6. Auto gegen Bares - erst das Geld nehmen, dann Schlüssel UND Papiere aushändigen, niemals andersrum!

7. Bei zwei Besichtigern, auch dafür sorgen, daß auf Deiner Seite mindestens 2 Leute anwesend sind. Masse macht sicher ;-)

8. Gekauft wie besehen, bar gegen Ware. Die zwei wichtigsten Grundregeln. Wer kein ausreichendes Bargeld mit hat, will auch nicht bezahlen. Da gibt's hunderte Märchen, die einem erzählt werden, aber wer kein Geld zum Kaufen hat, der kann sich das Auto eh nicht leisten. Also: einfach vom Hof jagen! Je ruppiger man da ist, umso einfacher ist es.

9. KEINE Zusagen am Telefon oder per Mail/SMS machen!!! Ein echter Interessent sagt eine Besichtigung zu, läßt aber auch ne Möglichkeit der Benachrichtigung da. Wenn Ihr ihm sagt, daß der Nächste, der das Geld mitbringt, den Wagen kauft, dann seid Ihr safe. Weiterhin wird ausdrücklich vereinbart, daß er unmittelbar vor der Anreise noch mal nachfragen muß, ob der Wagen da ist. Er besucht Euch dann auf eignes Risiko und kann rumhüpfen wie Rumpelstilzchen, wenn das Auto weg ist, nachdem er nicht erreichbar war oder halt nicht angerufen hat ;-) Die Jungs (Betrügermasche) nehmen nämlich das Handytelefonat oder die SMS auf und verwenden das dann als Kaufzusage"beweis". Schließt man die Zusage explizit aus, lohnt sich das für den Betrüger nicht mehr...

10. Klares VHB-Limit setzen und auch im Inserat benennen (also sowas wie "30% sind kein VB-Rahmen mehr" oder "ich will verkaufen, ich muß nicht"😉. Damit spart Ihr Euch die hunderte Anrufe mit "...biete Dir 500,-..." und auch die Masche "...mehr hab ich jetzt ciht mit...". Ich hab selten mehr Anrufe als 5 oder 6. Und das sind bislang immer echte Profis oder interessierte Privatleute gewesen. Kein Auto ging bei mir mit mehr als 5% Nachlass vom Hof, und alle Käufer sind gern wiedergekommen oder heute noch anderweitig mit mir in Kontakt (z.B: indem ich mein ehemaliges Auto heute noch als regelmäßigen Wartungskandidat wiedersehe)...

Beherzigt Ihr diese wenigen Regeln, dann braucht Ihr Euch keine Gedanken machen und habt auch keinen Streß - fair aber bestimmt und klar auftreten ist das Allerwichtigste in diesem Geschäft. Das Dümmste von allen ist Gier und der Glaube, der Andere wüßte icht, wie's läuft ;-) Da sag ich ganz ehrlich: Ein Autohändler macht immer seinen Schnitt - und Ihr weniger...

Gruß
Roman

PS: Bei höherwertigen Wagen würde ich auch einen Hinweis auf einen installierten GPS-Tracker aufnehmen - ob vorhanden oder nicht. Den "verkauft man natürlich nicht mit"... ;-) Der Hinweis allein hat aber schon eine sehr abschreckende Wirkung auf besagte "Autostalker mit Umlagerungsabsicht"...

PS2: Meine solidesten und ehrlichsten Kunden waren ein armenischer und ein libanesicher Autohändler - beides ehrliche Häute und sehr höfliche und korrekte Menschen mit recht schmalen Einkommen aus diesem Business. Soweit zum Bild des "windigen Ausländers mit gebrochenem deutsch" ;-)

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ich würde mal behaupten, wenn am 20.7.2015 niemand kommt und den Wagen gegen die vereinbarte Summe in bar abholt, ist der Käufer vertragsbrüchtig geworden und du hast alle Trümpfe in der Hand.
Die dann möglichen Optionen gilt es zu erörtern...

Alles klar. Ich halte euch auf dem laufenden. Dauert ja noch bissl bis zum 20.

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2015 um 11:35:55 Uhr:


ich würde mal behaupten, wenn am 20.7.2015 niemand kommt und den Wagen gegen die vereinbarte Summe in bar abholt, ist der Käufer vertragsbrüchtig geworden und du hast alle Trümpfe in der Hand.
Die dann möglichen Optionen gilt es zu erörtern...

Genau so wird es wohl sein.

Allerdings traue ich mich wetten, dass da etwas im Busch ist und wenn es günstig möglich ist, solltest du wirklich Hilfe suchen.

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass der Vertrag nur wegen einer Fristverletzung gleich ungültig ist/wird.

Das ist doch die Falle! Es erscheint kein Abholer. Der Verkäufer wird nervös. Es meldet sich ein Strohmann, der mehr bietet. Der Verkäufer geht darauf ein. Er verkauft das bereits verkaufte Auto ein zweitesd Mal. Das Auto geht weg. Dann meldet sich er Erstkäufer und verlangt Lieferung. Da er bzw. sein Strohmann es bereits in Besitz hat, besteht jetzt die Unmöglichkeit der Lieferung seitens des Verkäufers. Daraufhin verlangt der Erstkäufer Schadenersatz und das mit Recht! - Der Erstkäufer hat sein Ziel erreicht: Er hat längst das Auto und bekommt dazu noch Schadenersatz! 🙂

Ich war heute morgen in Eile und habe übersehen, daß in dem betreffenden Fall die Abholung erst noch ansteht. Wenn der Abholtermin allerdings ungenutzt verstrichen ist, sollte der Verkäufer dem Käufer sofort mit einem Rechtsanwalt aufzeigen, wo es lang geht. Der Käufer merkt dann sofort woher der Wind weht und daß es in dem Fall nichts zu holen gibt.

Die Investition in den Rechtsanwalt ist eine gute Sache. Die RA-Gebühren richten sich nach dem Streitwert und der ist doch nicht so hoch.

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Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 7. Juli 2015 um 18:52:04 Uhr:


Ich kann es mir nicht vorstellen, dass der Vertrag nur wegen einer Fristverletzung gleich ungültig ist/wird.

Doch das ist so.

Auch wenn der Käufer wie bei mir an dem Termin erscheint, aber im Kaufvertrag nicht erwähnte Mängel entdeckt und nicht bezahlt ist man aus dem Schneider. Denn wenn der Käufer Nachbesserung verlangen möchte dann muss er die Kiste zum vereinbarten Termin erstmal kaufen, sonst hat er Pech. Wäre ja geil wenn man ihm das Auto ein halbes Jahr zurücklegen müsste. Ich habe einen Rechtsanwalt gefragt.

Also erstmal chillen @peppsi89 und abwarten ob er nicht vielleicht einfach kommt und bezahlt.

Zitat:

@Microfire schrieb am 7. Juli 2015 um 22:05:01 Uhr:


........
Auch wenn der Käufer wie bei mir an dem Termin erscheint, aber im Kaufvertrag nicht erwähnte Mängel entdeckt und nicht bezahlt ist man aus dem Schneider. Denn wenn der Käufer Nachbesserung verlangen möchte dann muss er die Kiste zum vereinbarten Termin erstmal kaufen, ........

Was soll denn das jetzt heißen:" ist man aus dem Schneider" ?

Und was soll denn das bedeuten: ".... dann muß er die Kiste zum vereinbarten Termin erst mal kaufen ..."

Du hast ihm die Kiste doch bereits durch die unüberlegte Rücksendung des Kaufvertrages verkauft!

"Ein Kaufvertrag ist die Willenserklärung zweier Parteien", der Du doch aktiv zugestimmt hast! Und "Verträge muüssen gehalten werden!"

Ich empfehle Dir das Studium der entsprechenden §§ des BGB. Die sind aber für Laien wie Dich unverständlich, da schon über 100 Jahre alt.

Der Vorteil des Käufers ist, daß er und sein RA sich in den §en bestens auskennen und sie schonungslos für sich ausnützen.

Ich bin kein RA, aber kenne mich als ehemaliger Kaufmann aus und kann nur dringend raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um sich nicht in Fallstricke zu verwirren.

Zitat:

Was soll denn das jetzt heißen:" ist man aus dem Schneider" ?

Dass damit der Käufer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und dass es mehr oder weniger einem Rücktritt seinerseits entspricht. Es steht dem Verkäufer frei das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen. Kann natürlich auch stattdessen gegen den Käufer vorgehen.

Zitat:

Und was soll denn das bedeuten: ".... dann muß er die Kiste zum vereinbarten Termin erst mal kaufen ..."
Du hast ihm die Kiste doch bereits durch die unüberlegte Rücksendung des Kaufvertrages verkauft!

Ja entschuldige, ich meinte BEZAHLEN wie im Satz vorher geschrieben, nicht kaufen.

Zitat:

Ich empfehle Dir das Studium der entsprechenden §§ des BGB. Die sind aber für Laien wie Dich unverständlich, da schon über 100 Jahre alt.
[...]

Ich bin kein RA, aber kenne mich als ehemaliger Kaufmann aus[...]

nice.

Es führt zu nichts mit Dir zu diskutieren.
Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Verträge lösen sich nicht von allein in Luft auf.
Wie schon früher erwähnt, werden die Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers im BGB bzw. den AGB geregelt.
Mit Ansichten wie Du sie hast, sind private "Verkäufer" ein leichtes Opfer von Gaunern, die Dein Halbwissen nützlich vermarkten.

Ich werde mich ab sofort nicht mehr in dieser Sache äußern. Jeder ist seines Glückes Schmied. Nur schade, wenn andere durch Fehlinformation zu falschen juristischen Entscheidungen verleitet werden.

Wie heißt doch ein altes Sprichwort: "Schuster bleib bei Deinen Leisten."

Zitat:

Wie heißt doch ein altes Sprichwort: "Schuster bleib bei Deinen Leisten."

Genau, wie ein Einzelhandelskaufmann beim Einzelhandel ;-* Du kommst ziemlich überheblich rüber mein Lieber.

Die Situation wie ich sie in meinem letzten Posting geschildert habe hatte ich mir wie ich sagte von einem Rechtsanwalt so zutragen lassen und entspringt nicht meinem laienhaften Halbwissen wie du sagen würdest.

Auch gerne hier zum Nachlesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/...ers-bei-Sachmaengeln---f276085.html

@Microfire
Ich in nicht Dein "Lieber" und auch kein "Einhandelskaufmann" wie Du fabulierst. Kaufleute gibt es viele: Bank-, Speditions-, Reisekaufleute, etc.

Ich bin vielmehr Betriebswirt. Wirte gibt es auch viele ........

Man läßt sich von einem RA auch keine Weisheiten " zutragen", sondern "beraten".

Die gesetzlich geregelten Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers im BGB bzw. in den AGB willst Du auch nicht anerkennen.

Wenn Du mich als "überheblich" bezeichnest ist das nur ein Ausdruck Deiner eigenen Unsicherheit. Wenn jemand keine schlagfertigen Argumente mehr hat, dann wird er ausfällig so wie Du es gerade tust.

Ich gehe jetzt schlafen.

Zitat:

Wenn Du mich als "überheblich" bezeichnest ist das nur ein Ausdruck Deiner eigenen Unsicherheit. Wenn jemand keine schlagfertigen Argumente mehr hat, dann wird er ausfällig so wie Du es gerade tust.

Nein, ich bezeichne dich als überheblich, weil du bereits mehrfach deine nur teilweise qualifizierende kaufmännische Ausbildung erwähnt hast um deine Meinung zu stützen, mich als Laie und meine Ausführungen als Halbwissen bezeichnest ohne meinen Hintergrund zu kennen und selbige aufgrund abstrakter Rechtsgrundsätze sowie diffuser Verweise auf das BGB und die AGB (die du gar nicht kennst) für Nichtig erklärst. Die Art setzt sich fort in Belehrerei über meine Wortwahl, welche wohl gänzlich meine Angelegenheit ist.

Falls du es überlesen hattest, da ich es nachträglich eingefügt hatte: http://www.frag-einen-anwalt.de/...ers-bei-Sachmaengeln---f276085.html
Nichts anderes hatte ich zuletzt wiedergegeben.

Ich wollte hier nur paar Ratschläge. Ihr braucht euch nicht zu "streiten" ich kriege morgen einen Anruf für einen Termin bei einem Anwalt. Mal sehen was der dazu sagt. Den Vertrag den er mir aufgesetzt hat is eh meiner Meinung nach kein ordentlicher. Sollte er wirklich kommen (er meinte er schicke eine Spedition) dann kriegt er eh einen ordentlichen Kaufvertrag vom adac aufgesetzt. Hab ihn per Mail auch schon gebeten seine persodaten zu schicken. Nix ist geschehen. Email tot. Telefon tot. Bin gespannt wie sich das entwickelt. Abgemeldet ist er und steht in der Tiefgarage sodass er nicht auf die Idee kommt das Auto in einer Nacht und Nebel Aktion mitzunehmen 😉 schade ums neue das dann erstmal draußen schlafen muss

taucht der potentielle Käufer am 20. nicht auf, lässt man durch einen RA eine angemessene Frist zur Abholung und Barzahlung setzen, gewöhnlich 14 Tage. Verstreichen diese ebenfalls ohne Regung des Käufers, muss man weitersehen. Ich denke, DANN erst kann man den KAufvertrag wegen Nichterfüllung als nichtig erklären (schriftlich durch RA!) und den Wagen an jemand anderen veräussern.
Was man NICHT tun sollte ist, dass man innerhalb der Wartefrist verkaufstechnisch irgendwas mit dem Wagen anstellt. Auch bei erheblich höheren Geboten (egal durch wen!) muss man vorerst entschieden ablehnen, da der Wagen juristisch schon verkauft ist und der Käufer einen Anspruch auf das Auto hat.
Hier zieht die Masche solcher linker Bazillen, die dann einen Dritten beauftragen, ein hohes Gebot abzugeben und drauf bauen, dass der Verkäufer dann denkt "scheiss drauf, der andere kommt eh ned" und das Auto einfach verkaufen.
=>GROSSER FEHLER !!

Ne wie gesagt. Da hab ich mich schon eingelesen das ich den ja nicht weiterverkaufe. Auch nicht für mehr. An niemanden. So heißt es jetzt abwarten und Tee trinken..

so ist es ... bis zum 20.7. Nerven behalten und cool bleiben und den Käufer ned mit Mails oder Anrufen nerven ... darauf wartet der und das ist für ihn ein Zeichen, dass du unsicher bist und somit potentiell leichte Beute.
Aber vielleicht isses ja gar kein linker Vogel, sondern ein vielbeschäftiger Mann 😉

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