Auftragsbestätigung nach Abschluß des Kaufvertrags
Hallo,
habt ihr Erfahrungen mit dem Satz in der Auftragsbestätigung:
Da Liefertermin nach 4 Monaten, ist der gültige Preis bei Lieferung zu zahlen !😕
Im Kaufvertrag war unverbindlich Dezember eingetragen und in der AB dann Februar.
In meinem Kaufvertrag ist ein Hauspreis aufgeführt.
In dem kleingedruckten steht davon auch nichts.
Bitte meldet euch mal, wenn ihr das gleiche Problem habt oder hattet!😉
Schöne Grüße
Stajni
10 Antworten
Soll wohl heißen, das die Preise die bei der Auslieferung gelten zu zahlen sind.
Am Besten Du fragst Deinen Verkäufer woran Du bist. Wenn er einen zufriedenen Kunden will, dann garantiert er Dir den Preis den Du im Kaufvertrag unterschrieben hast.
Der Passus steht in jedem Kaufvertrag drin. VW "garantiert" Dir, daß Du eventuelle Preiserhöhungen nicht zahlen musst, falls zwischen Bestellung und Auslieferung weniger als 4 Monate liegen. Soviel zur Theorie: VW schafft es momentan aber nicht, die Fahrzeuge in dieser Zeit auszuliefern, ich würde daher mit dem Händler sprechen. Es gab hier schon Beispiele, wo Händler diesen Passus dann auch gestrichen haben. Ansonsten ist die Rechnung aber auch ganz einfach: Du hast ein Fahrzeug mit Listenpreis x bestellt und der Händler hat die y% Rabatt eingeräumt. Wenn sich der Listenpreis entsprechend erhöht, dann werden die y% auf den neuen Listenpreis gerechnet.
So so, wir sind beim Touran nun also schon im Februar 2010 angekommen. Die Autokrise ist ja wirklich schlimm. Wenn die Krise noch weiter geht, dann kommen wir irgendwann bei Lieferzeiten wie in der DDR an ...
Zitat:
Original geschrieben von hornmic
So so, wir sind beim Touran nun also schon im Februar 2010 angekommen. Die Autokrise ist ja wirklich schlimm. Wenn die Krise noch weiter geht, dann kommen wir irgendwann bei Lieferzeiten wie in der DDR an ...
Die Lieferzeiten werden sich auch wieder ändern.
Spätestens wenn die Abwrackprämie ausgelaufen ist. Denn dann wird es die Autohersteller ganz gewaltig treffen und einige weniger Fahrzeuge verkaufen als dieses Jahr.
hätte der Staat die abwrackprämie nicht ins Leben gerufen, dann stünden noch mehr Menschen auf der Straße, weil sich derzeit die Mehrheit kein neues Auto leisten kann.
LG
Neuwagenkäufer wird es auch im nächsten Jahr wieder geben.
Abwrack-/Umweltprämie traf ja in diesem Jahr primär die, deren Auto 9 Jahre und älter und mindestens 1 Jahr in ihrem Besitz war.
Und es war auch einfach eine Sache der Bequemlichkeit. Für meinen 11 Jahre alten Golf III Variant hätte ich privat sicherlich noch etwas über 2.000 € bekommen (TÜV vorausgesetzt), aber so habe ich den Wagen abgebeben und Ruhe ist. Die 4.000€ von VW für den Touran waren natürlich ein wichtiges Entscheidungskriterium gegenüber den Wettbewerben.
Vater Staat hat durch die Abwrackprämie sicherlich auch keinen Verlust gemacht. Schon bei einem Neuwagenkauf von ca. 13.000€ hat er durch die Mehrwertsteuer das Geld wieder drin. Und es haben sich viele einen Neuwagen geleistet, die sonst einen Gebrauchten aus privater Hand gekauft hätten (ohne Mehrwertsteuer).
Ich denke, nächstes Jahr wird gegenüber diesem Jahr der Verkauf sehr stark zurückgehen, aber gegenüber letztem Jahr wohl nur ein bisschen.
Dann heißt es für die Autohäuser, Reserven dieses Jahr bilden und nächstes Jahr Zähne zusammenbeißen und Gürtel enger schnallen. Ihre ganzen Jahreswagen (zumindest die, im unteren Preissegment), dürften sie ja dieses Jahr losgeworden sein.
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Zitat:
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Zitat:
Die Lieferzeiten werden sich auch wieder ändern.
Spätestens wenn die Abwrackprämie ausgelaufen ist. Denn dann wird es die Autohersteller ganz gewaltig treffen und einige weniger Fahrzeuge verkaufen als dieses Jahr.
Und genau aus diesem Grund wäre VW (die anderen Hersteller genauso) doch dumm bei der Auftragsabarbeitung Vmax zu fahren. Lieber hält man die Produktion etwas zurück um in absatzschwächeren Zeiten noch genügend Arbeit für seine Angestellten zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Und genau aus diesem Grund wäre VW (die anderen Hersteller genauso) doch dumm bei der Auftragsabarbeitung Vmax zu fahren. Lieber hält man die Produktion etwas zurück um in absatzschwächeren Zeiten noch genügend Arbeit für seine Angestellten zu haben.Zitat:
Die Lieferzeiten werden sich auch wieder ändern.
Spätestens wenn die Abwrackprämie ausgelaufen ist. Denn dann wird es die Autohersteller ganz gewaltig treffen und einige weniger Fahrzeuge verkaufen als dieses Jahr.
War und ist noch immer meine Meinung,aber ein paar Schwachköpfe haben mich als Idioten
abgestempelt,denn sie haben die Auto- bzw.Wirtschaftskrise nicht verstanden.Andere Firmen
produzieren doch auch nicht,auf teufelkommraus und melden dann Kurzarbeit an.
Ralf
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
😰Sch... Computer.😠
Es gibt 'ne "Bearbeiten"-Funktion für missglückte Beiträge.
Zitat:
Original geschrieben von Stajner96
Hallo,habt ihr Erfahrungen mit dem Satz in der Auftragsbestätigung:
Da Liefertermin nach 4 Monaten, ist der gültige Preis bei Lieferung zu zahlen !😕
Im Kaufvertrag war unverbindlich Dezember eingetragen und in der AB dann Februar.
In meinem Kaufvertrag ist ein Hauspreis aufgeführt.
In dem kleingedruckten steht davon auch nichts.
Bitte meldet euch mal, wenn ihr das gleiche Problem habt oder hattet!😉
Schöne Grüße
Stajni
Hallo,
schau doch mal in § 11 "Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit"
im "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB-Gesetz)".
Darin steht:
"
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam
1. (kurzfristige Preiserhöhungen)
eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;
...
"
Das heißt, wenn in Deinen Kaufvertrtag die Frist zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate beträgt, dann hat der Händler das Recht den bei Lieferung gültigen Preis zu verlangen.
Gruß
row-dy