Aufschlag von Audi auf R8
Weiss jemand, wieviel % Audi auf den EK eines R8 aufschlägt in etwa? Also zahlt ein Autohaus z.B. für einen R8 Spyder 5,2 80000 netto? oder 120000 netto? Bzw. gibt es evtl von Audi Vorschriften, ein bestimmtes Auto nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen zu dürfen?
Beste Antwort im Thema
Genau das ist der Grund wie Du sagst: Die Lobby ist zu stark. Würden die in D soetwas einführen, würden die Hersteller sicherlich deutlich weniger Oberklasseautos verkaufen. Das will keiner. Genauso wie die immer mal wieder aufflammenden Diskussionen über AB Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 120. Das wäre absolut verheerend. Ich würde mir dann zumindest kein solches Auto kaufen. Ich ärgere jedesmal, wenn ich durch A oder IT fahre. Freie Straße und man darf nicht schneller fahren.
Zum Glück wird das hier nie soweit kommen.
@Single Malt: Du sagst, das ist vor einigen Wochen abgeschafft worden. Heißt das, ich hätte als Selbständiger bisher auch komplett absetzen können?
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von roostapusta
Selbständig. Ja deshalb geldwerter Vorteil...geht bei mir natürlich nicht
Dann funktioniert das leider nicht (mehr!).
Die Zweitwagenregelung wurde vor einigen Wochen für Selbständige geändert, so dass immer beide Wagen versteuert werden müssen.
Bei mir als GGF stellt mir mein Geschäft als Angestellter zwei Firmenwagen zur Verfügung und ich muss nur den überwiegend genutzten Wagen versteuern. Allerdings kann ich auch glaubhaft machen, dass ausser mir keiner den Wagen privat fährt (auch nicht meine Familie). Somit der der Zweitwagen steuerfrei 🙂
Ihr seid in DE zu beneiden -zumindest aus AT Sicht- bei uns sind PKWs grundsätzlich NIE vorsteuerabzugsfähig, steuerlich sind nur 40k Anschaffungskosten relevant, alles darüber hinaus ist kein betriebsbedingter Aufwand mehr, lfd. Kosten werden nur gemäss des 40k Anteils am NP berücksichtigt -zB NP 160k heisst alle Kosten nur zu 25% anrechenbar- und wer selbstständig ist hat kaum eine Chance mit weniger als 20% der Kosten als Eigennutzungsanteil wegzukommen, und das muss durch Fahrtenbuch belegbar sein, wenn das Fahrzeug weniger als 50% betrieblich genutzt wird, fliegt es gänzlich aus der BuHa raus.
Anders schaut es bei Angestellten aus, dort werden 1,5% des Neupreises als geldeswerter Vorteil zum Monatsbrutto hinzugerechnet, gedeckelt auf max. EUR 600,.., wer nachweisen kann, dass die private Nutzung weniger als 6.000 km p.a. beträgt kommt mit der Hälfte der o.a. Sätzen aus.
Angestellter GF fällt aber nur unter diese Regelung, wenn er weniger als 25% Gesellschaftsanteile hält.
Gelegentlich denke ich über eine Filiale in DE nach und sei es nur wegen der Firmen KFZ, Kaufpreis niederer, MWST abziehbar, KFZ Steuer günstiger und selbst die Vollkasko ist billiger.
Sorry für das OT Gesülze ;-)
Das liegt wahrscheinlich daran, dass viele von den Dingern hier in D gebaut werden und der Gesetzgeben die Nachfrage nicht durch zu schlechte Randbedingungen drosseln möchte.
Ausserdem ist hier in D die Auto-Lobby sehr stark.
Vor einigen Jahren dachte man in der Politik mal kurz über 2% (anstelle 1%) Geldwerten Vorteil nach - das war aber ganz schnell wieder vom Tisch.
Also musst Du tatsächlich eine Filiale hier in D eröffnen oder alternativ warten, bis in AUT sehr viele hochpreisige Autos (denn nur diese sind hier interessant) gebaut werden 😉
Genau das ist der Grund wie Du sagst: Die Lobby ist zu stark. Würden die in D soetwas einführen, würden die Hersteller sicherlich deutlich weniger Oberklasseautos verkaufen. Das will keiner. Genauso wie die immer mal wieder aufflammenden Diskussionen über AB Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 120. Das wäre absolut verheerend. Ich würde mir dann zumindest kein solches Auto kaufen. Ich ärgere jedesmal, wenn ich durch A oder IT fahre. Freie Straße und man darf nicht schneller fahren.
Zum Glück wird das hier nie soweit kommen.
@Single Malt: Du sagst, das ist vor einigen Wochen abgeschafft worden. Heißt das, ich hätte als Selbständiger bisher auch komplett absetzen können?
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Zitat:
Original geschrieben von roostapusta
Weiss jemand, wieviel % Audi auf den EK eines R8 aufschlägt in etwa? Also zahlt ein Autohaus z.B. für einen R8 Spyder 5,2 80000 netto? oder 120000 netto? Bzw. gibt es evtl von Audi Vorschriften, ein bestimmtes Auto nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen zu dürfen?
Moin,
nachdem sich dieser Thread zu einer Wunschfarben-Diskussion entwickelt hat, will ich Deine Frage, die Du als Threadstarter gestellt hast, wenigens beantworten:
1)
Die Handelsspanne (= Marge des Händlers = Differenz zwischen Werksabgabepreis (WAP) und Unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) des Herstellers) bei Neuwagen beträgt über alle Marken hinweg modellabhängig ca. zwischen 10 % und 25 %, meistens ca. 14 bis 18 %. Das wird auch beim R8 nicht viel anders sein.
2)
Audi - wie jeder andere Kfz-Hersteller bzw. -Importeur in Europa auch - darf den Händlern grundsätzlich nicht vorschreiben, dass sie einen Neuwagen z. B. nicht unter einem oder zu einem bestimmten Preis weiterverkaufen dürfen; das wäre ein Verstoß gegen das "Verbot der Preisbindung der 2. Hand" in Art. 4 Abs. 1a) der sog. europäischen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO Nr. 1400/2002). Erlaubt sind lediglich sog. Höchstpreisbindungen, d. h. das Gebot an den Händler, einen Neuwagen nicht über einem bestimmten Preis zu verkaufen. Deshalb geben die Kfz-Hersteller bzw. -Importeur in Europa nur Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) heraus, an die sich die Händler aber nicht halten müssen (und in der Praxis ja auch nicht tun...). Ausgenommen sind von dem "Verbot der Preisbindung der 2. Hand" dagegen die "Händler", die tatsächlich (rechtlich gesehen) gar keine Händler sind, sondern Handelsvertreter (die vermitteln Verträge nur im Namen und auf Rechnung des Kfz-Herstellers bzw. -Importeurs, der damit unmittelbar den Kaufvertrag mit dem Kunden abschließt). Dem Handelsvertreter darf vorgegeben werden, zu welchem Preis er das Fahrzeug an den Kunden vermitteln darf. Das ist z. B. beim VW Phaeton-Vertrieb der Fall, weil die VW-Händler für den Phaeton einen eigenständigen Handelsvertretervertrag mit VW abgeschlossen haben und daher insoweit rechtlich nicht als Händler fungieren.
So, jetzt aber Schluss mit dem ernsten Thema... Besten Gruß und weiter Spaß bei der sicher unterhaltsameren Farbdiskussion...🙂
Dominik
Zitat:
Original geschrieben von roostapusta
@Single Malt: Du sagst, das ist vor einigen Wochen abgeschafft worden. Heißt das, ich hätte als Selbständiger bisher auch komplett absetzen können?
Nein, nur die Regelung mit dem Zweitwagen wurde verschärft.
Früher durfte ein Selbständiger einen Wagen (entweder den teureren oder den überwiegend benutzten) versteuern bzw. Fahrtenbuch führen. Nun muss er alle Wagen komplett und voll versteuern.
Wenn der (Firmen)Wagen überwiegend gewerblich genutzt wird, fällt man in die 1% Regelung. Ich kann Neuwagen auf 5 Jahre abschreiben. Das ist mein Stand. Über5 0% gewerbl. muss ich sogar absetzen, und unter - ich glaube etwa 15% gewerbl. Nutzung darf ich nichts absetzen.
@ Dom Wendel: In der Theorie stimmt es selbstverständlich, dass der Hersteller/Importeur dem Händler keinen Preis vorschreiben darf, ob ein Händler allerdings dauerhaft günstiger verkaufen kann als es der Hersteller/Importeur empfiehlt würde ich nicht garantieren wollen.
In AT ist es Fall der Audi/VW/Skoda/Seat etc.Händler sicher mit Vorsicht zu geniessen, der Importeur ist auch der niederlassungs- und umsatzstärkste Händler, lt. Gerüchten soll es für die wenigen noch verbliebenen anderen Vertragshändler wenig empfehlenswert sein zu sehr aus der Reihe zu tanzen.
Hallo TE,
bei einem knapp 180 T€ teuren Wagen würde ich mich mal mit einem Stb an einen Tisch setzen und sowohl die Vor- als auch die Nachteile der unterschiedlichen Finanzierungsformen erörtern.
Rätzelraten wäre bei den sich ggf ergebenen Konsequenzen fehl am PLATZE.
Dritte Finanzierungsform wäre die, dass der Wagen kein notwendiges Betriebsvermögen wäre......ALLES weitere soll Dein Stb lösen!
Im Zweifel besteht ja noch die Möglichkeit die Fahrtenbuch-Methode anzuwenden anstelle der sog. 1%-Regel.
Ist natürlich schreiberei usw. Aber mitlerweile gibts auch Software Lösungen z.B. für das Iphone welche vom Finanzamt als Fahrtenbuch akzeptiert werden.
Und um die mind. 50% gewerbliche Nutzung nachzuweisen muss man sowieso ein "Fahrtenbuch light" führen.
Also Anfangskilometerstand dann drei Monate betriebliche Fahrten und dann Endkilometerstand notieren und hoffen auf > 50% betriebl. Fahrten zu kommen.
Aber es stimmt schon..eine Anschaffung in diesen Grössenordnungen..da sollte man schon einmal mit seinem StB sprechen... Ist ja auch sinnvoll... Und kann im Zweifel schon vorher Geld sparen...
MfG
Zitat:
Original geschrieben von WiEcZo
Im Zweifel besteht ja noch die Möglichkeit die Fahrtenbuch-Methode anzuwenden anstelle der sog. 1%-Regel.
So ist es. Mein R8 läuft ebenfalls über die Firma. Ich habe ein elektronisches (vom FA anerkanntes) Fahrtenbuch im Audi verbaut. Da muss nix mehr manuell und händisch und so ein Kram!
Ich komme bei meiner privaten Nutzung auf > 1.00 % / Quartal. Das heißt bei mir ca. 200.00 € zu versteuernder geldwerter Vorteil. Mit ein wenig "Strategie" komme ich da immer ganz gut hin.
Wenn ich z. B. zum Einkaufen nach FFM muß, dann parke ich im Parkaus in der Nähe eines Kunden (dann war die Fahrt halt geschäftlich, da ich die Server kontrollieren mußte, ...). Samstags wird halt gewaschen und getankt und das ganze wird mit einer kleinen Rundfahrt durch den Taunus verbunden! Ich habe halt den Vorteil, dass Kunden im ganzen Rhein-Main-Gebiet verteilt sind.
Das klappt zwar nicht immer, aber immer öfter ;-)
Die Verortung der ganzen Fahrten für ein Quartal ist in weniger als 10 Minuten erledigt (einmal eingegebene Adressen werden gespeichert und wiederverwendet) und dann nur noch den Report für den StB raus - FERTIG!
Übrigens sind EXCEL-Fahrtenbücher verboten und werden vom FA nicht anerkannt! Wie das mit einem Telefon (iphone) funktionieren soll, ist mir aber ein Rätsel. ;-)
Laut meinem Audihändler soll die Marge bei aktuell 25 % liegen da der Audi R8 nicht gut läuft ( als Neuwagen ) 😉
Diese Rabattsituation wird dem Kunden weitergegeben, also beim Audi Zentrum Vaihingen !
Aber der R8 als Neuwagen trotz Rabatt ist mir noch zu teuer 🙁
Zitat:
Original geschrieben von uricken
So ist es. Mein R8 läuft ebenfalls über die Firma. Ich habe ein elektronisches (vom FA anerkanntes) Fahrtenbuch im Audi verbaut. Da muss nix mehr manuell und händisch und so ein Kram!Zitat:
Original geschrieben von WiEcZo
Im Zweifel besteht ja noch die Möglichkeit die Fahrtenbuch-Methode anzuwenden anstelle der sog. 1%-Regel.Ich komme bei meiner privaten Nutzung auf > 1.00 % / Quartal. Das heißt bei mir ca. 200.00 € zu versteuernder geldwerter Vorteil. Mit ein wenig "Strategie" komme ich da immer ganz gut hin.
Wenn ich z. B. zum Einkaufen nach FFM muß, dann parke ich im Parkaus in der Nähe eines Kunden (dann war die Fahrt halt geschäftlich, da ich die Server kontrollieren mußte, ...). Samstags wird halt gewaschen und getankt und das ganze wird mit einer kleinen Rundfahrt durch den Taunus verbunden! Ich habe halt den Vorteil, dass Kunden im ganzen Rhein-Main-Gebiet verteilt sind.
Das klappt zwar nicht immer, aber immer öfter ;-)Die Verortung der ganzen Fahrten für ein Quartal ist in weniger als 10 Minuten erledigt (einmal eingegebene Adressen werden gespeichert und wiederverwendet) und dann nur noch den Report für den StB raus - FERTIG!
Übrigens sind EXCEL-Fahrtenbücher verboten und werden vom FA nicht anerkannt! Wie das mit einem Telefon (iphone) funktionieren soll, ist mir aber ein Rätsel. ;-)
Lieber Uwe,
ich würde das alles an Deiner Stelle nicht in einem öffentlichen Forum berichten...😰 Zumindest nicht, wenn mein Kunstname im Forum so leicht zu erkennen ist wie Deiner...😉 Wäre ich Finanzbeamter, zuständig für Erzhausen, hätte ich Dich jetzt erwischt...😎
Besten Gruß
Dominik