Aufnahmen mit Fahrzeugkamera und deren rechtliche Verwendung...

BMW 3er E90

Hallöle...

Da das Thema hier schon gelegentlich aufgekommen ist und ich zufällig über einen interessanten Artikel zu diesem Thema gestolpert bin, dachte ich mir, ich tu das hier mal rein informativ einbringen... 😁

Verwertung von Videos zulässig

Zunächst sei streitig gewesen, ob die Verwertung des Videos zulässig sei. Zur Beantwortung dieser Frage komme es auf die Interessen beider Parteien an, die gegeneinander abzuwägen seien. Hier führe die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Verwertung des Videos zulässig sei.

Videoaufnahmen ohne Verfolgung eines bestimmten Zwecks

Zu der Zeit, zu der das Video aufgenommen wurde, habe der Aufnehmende damit noch keinen bestimmten Zweck verfolgt. Die Personen, die vom Video aufgenommen wurden, seien rein zufällig ins Bild geraten, so, wie es auch sei, wenn man Urlaubsfotos schieße oder Urlaubsfilme mache und dabei auch Personen mit abgebildet werden, mit denen man nichts tun habe. Derartige Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne. Nachdem die abgebildete Person dem Fotografen in der Regel nicht bekannt sei und dieser damit auch keine näheren Absichten gegenüber der abgebildeten Person verfolge, bleibe die abgebildete Person anonym und sei damit allein durch die Tatsache, dass die Aufnahme erstellt wurde auch nicht in ihren Rechten betroffen. Eine Beeinträchtigung ihrer Grundrechte könne nur dann vorliegen, wenn eine derartige zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht werde.

Videoaufnahmen zur Sicherung non Beweisen über Unfallhergang zulässig

Das liege hier zwar vor, nachdem der Kläger von der Videoaufnahme im Gerichtsverfahren Gebrauch machen wolle. In dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, habe sich aber auch die Interessenlage der Beteiligten geändert. Der Fahrradfahrer habe nunmehr ein Interesse daran, Beweise zu sichern. Dieses Interesse sei in der Rechtsprechung auch anerkannt: Es werde für unproblematisch gehalten, wenn ein Unfallbeteiligter unmittelbar nach dem Unfall Fotos von den beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren oder auch von seinem Unfallgegner mache, um Beweise für den Unfallhergang und die Beteiligung der Personen zu sichern. Es könne keinen Unterschied machen, ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen werden oder bereits angefertigte Aufnahmen nun mit dieser Zielrichtung verwertet werden. Deshalb könne in dem Prozess das Video ausgewertet werden.

AG-Aachen 343-C-444513 / AG-Muenchen zur Zulaessigkeit von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess

[url=http://www.kostenlose-urteile.de/...en-Videoaufnahmen-als-Beweismittel im-Zivilprozess.news16223.htm?agn=43219247]Hier[/url] mal der Link zum gesamten Artikel... 😛

Auch wenn ein Urteil eines Amtsgerichts noch keine abschließende Rechtssicherheit darstellt, es gibt kaum einen Grund daran zu zweifeln, dass unter verweis darauf auch andere Gerichte diesem Urteil folgen würden.

Da die Verfassungsbeschwerde (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010 2 BvR 1447/10 - ) zum ähnlichen Thema im Sinne der Verkehrsüberwachung gescheitert ist, darf davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung des Amtsgerichts auch Bestand haben dürfte.

Falls es keine alte Sau interessiert, verabschiede ich den Fred schon mal ins digitale MT-Nirvana... 😁

Beste Antwort im Thema

Hallöle...

Da das Thema hier schon gelegentlich aufgekommen ist und ich zufällig über einen interessanten Artikel zu diesem Thema gestolpert bin, dachte ich mir, ich tu das hier mal rein informativ einbringen... 😁

Verwertung von Videos zulässig

Zunächst sei streitig gewesen, ob die Verwertung des Videos zulässig sei. Zur Beantwortung dieser Frage komme es auf die Interessen beider Parteien an, die gegeneinander abzuwägen seien. Hier führe die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Verwertung des Videos zulässig sei.

Videoaufnahmen ohne Verfolgung eines bestimmten Zwecks

Zu der Zeit, zu der das Video aufgenommen wurde, habe der Aufnehmende damit noch keinen bestimmten Zweck verfolgt. Die Personen, die vom Video aufgenommen wurden, seien rein zufällig ins Bild geraten, so, wie es auch sei, wenn man Urlaubsfotos schieße oder Urlaubsfilme mache und dabei auch Personen mit abgebildet werden, mit denen man nichts tun habe. Derartige Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne. Nachdem die abgebildete Person dem Fotografen in der Regel nicht bekannt sei und dieser damit auch keine näheren Absichten gegenüber der abgebildeten Person verfolge, bleibe die abgebildete Person anonym und sei damit allein durch die Tatsache, dass die Aufnahme erstellt wurde auch nicht in ihren Rechten betroffen. Eine Beeinträchtigung ihrer Grundrechte könne nur dann vorliegen, wenn eine derartige zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht werde.

Videoaufnahmen zur Sicherung non Beweisen über Unfallhergang zulässig

Das liege hier zwar vor, nachdem der Kläger von der Videoaufnahme im Gerichtsverfahren Gebrauch machen wolle. In dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, habe sich aber auch die Interessenlage der Beteiligten geändert. Der Fahrradfahrer habe nunmehr ein Interesse daran, Beweise zu sichern. Dieses Interesse sei in der Rechtsprechung auch anerkannt: Es werde für unproblematisch gehalten, wenn ein Unfallbeteiligter unmittelbar nach dem Unfall Fotos von den beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren oder auch von seinem Unfallgegner mache, um Beweise für den Unfallhergang und die Beteiligung der Personen zu sichern. Es könne keinen Unterschied machen, ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen werden oder bereits angefertigte Aufnahmen nun mit dieser Zielrichtung verwertet werden. Deshalb könne in dem Prozess das Video ausgewertet werden.

AG-Aachen 343-C-444513 / AG-Muenchen zur Zulaessigkeit von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess

[url=http://www.kostenlose-urteile.de/...en-Videoaufnahmen-als-Beweismittel im-Zivilprozess.news16223.htm?agn=43219247]Hier[/url] mal der Link zum gesamten Artikel... 😛

Auch wenn ein Urteil eines Amtsgerichts noch keine abschließende Rechtssicherheit darstellt, es gibt kaum einen Grund daran zu zweifeln, dass unter verweis darauf auch andere Gerichte diesem Urteil folgen würden.

Da die Verfassungsbeschwerde (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010 2 BvR 1447/10 - ) zum ähnlichen Thema im Sinne der Verkehrsüberwachung gescheitert ist, darf davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung des Amtsgerichts auch Bestand haben dürfte.

Falls es keine alte Sau interessiert, verabschiede ich den Fred schon mal ins digitale MT-Nirvana... 😁

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Du weißt aber schon, dass Conrad Elektronik im Filial- wie auch Kataloggeschäft ausschließlich Marken-Elektronik vertreibt. Oder? 😁

Aber gut, wer Conrad und Pearl in einem Atemzug nennt... 🙄

Hi Neo,

ich bin Elektrotechniker...
Für mich sind diese Läden Ramschläden.
Wenn man qualität haben will, geht man z.B. zu Farnell oder RS Components.
Ich suche jedoch ein Fachanbieter für PROFESSIONELLE Videoüberwachungstechnik im KFZ Bereich...
Ich denke ich frag mal bei EADS nach. Die machen auch Fahrzeugumrüstungen auf Funk- und Sondersignalanlagen. Die müssten das eigentlich wissen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Du weißt aber schon, dass Conrad Elektronik im Filial- wie auch Kataloggeschäft ausschließlich Marken-Elektronik vertreibt. Oder? 😁

Aber gut, wer Conrad und Pearl in einem Atemzug nennt... 🙄

Mir graut es bei dem ganzen Thema vor den ganzen selbsternannten Hilfssheriffs, die dann die (bereits jetzt überlastete) dt. Justiz mit ihren Aufnahmen mit Verkehrsklagen überhäufen....

Zitat:

Original geschrieben von dboxfutzi2002


Hi Neo,

ich bin Elektrotechniker...
Für mich sind diese Läden Ramschläden.
Wenn man qualität haben will, geht man z.B. zu Farnell oder RS Components.
Ich suche jedoch ein Fachanbieter für PROFESSIONELLE Videoüberwachungstechnik im KFZ Bereich...
Ich denke ich frag mal bei EADS nach. Die machen auch Fahrzeugumrüstungen auf Funk- und Sondersignalanlagen. Die müssten das eigentlich wissen.

Gruß

Sorry, ich kann zwar nicht fachmännisch beurteilen was "professionelle Videoüberwachungstechnik" ist, aber nach 18 Jahren Kundenerfahrung kann ich zumindest behaupten, dass Conrad Elektronik einer der besten Elektronikfachmärkte überhaupt ist.

Kein langes Rumgescheiße bei Umtausch innerhalb der gesamten Garantiezeit, geschweige denn Abzug neu für alt, eine Hausgarantie von 3 Jahren auf alles mit kostenloser Kundenkarte gekaufte usw... Hab da schon Sachen umgetauscht und zurückgebracht, da würde mir jeder andere Elektronikmarkt, geschweige denn Versandhandel einen Vogel zeigen.

Mit ELV oder Pearl schon dem Grunde nach nicht zu vergleichen. Nicht mal ansatzweise... 😁

Wie gesagt, ich kaufe in der Conrad Filiale um die Ecke seit 18 Jahren - und zwar ausschließlich top qualitative Markenware namenhafter Hersteller. Egal ob PC Komponenten, Laptops, Digitale Spiegelreflexkameras, Navigationsgeräte, Heimkinosysteme usw usw usw... China-Billigschrott gibt es da gar nicht, zumindest nicht in den Filialen. Und ob nun elektronische Einzelbauteile wie LED's, Widerstände und Kondensatoren (aus dem Katalog) aus China, Taiwan oder Korea kommen, macht für mich keinen Unterschied - ich brauch sowas eh nicht... 😁

Denke aber mal, für den Otto-Normalverbraucher tut es ein Marken-Kamerasystem mit Bewegungsmelder für 150 Euro und HD Aufnahme allemal. Wer will kann auch tiefer in die Tasche greifen oder eben was von Aiptec kaufen und sparen.

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Zitat:

Original geschrieben von Thommy12


Mir graut es bei dem ganzen Thema vor den ganzen selbsternannten Hilfssheriffs, die dann die (bereits jetzt überlastete) dt. Justiz mit ihren Aufnahmen mit Verkehrsklagen überhäufen....

Nun gut, dem stimme ich jetzt mal vorbehaltlos zu. Ob eine Innenraumüberwachung meines 5'ers beim Diebstahl des Navis irgendwas gebracht hätte, wage ich allerdings auch zu bezweifeln. Wahrscheinlich wäre die Kamera auch gleich weg gewesen... 😁

Ich denke eher, dass es im normalen Verkehrsgeschehen fast nix bringt. Rein statistisch kommt auf jeden Autofahrer 1,1 Unfälle im gesamten Autofahrerleben. Und dafür ständig so ein Teil montiert haben? Nee, rentiert sich wohl eher für Hobbyrennfahrer auf der Strecke oder Leute, die in etwas dubioseren Ecken wohnen und deren Fahrzeug schon mehrfach aufgebrochen wurde oder so...

Alles in Allem halte ich auch nicht viel davon, sollte ursprünglich auch nur eine Info zur rechtlichen Situation sein. Mittlerweile sieht man ja viele Motorradfahrer mit Helmkamera...

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Wenn du einen Fußgänger umfährst, der bei rot über die Ampel rennt ... du glaubst jetzt aber nicht ernsthaft, dass du ungerupft aus dieser Geschichte raus kommst??

Doch, mitlerweile ja. Es gibt genug Urteile, wo ein Radfahrer die volle Schuld zugesprochen bekam, weil er z.B. auf der falschen Seite den Radweg benutzt hat.

Von daher läßt sich das, so in der Theorie zumindest, eins zu eins auf den Rotgänger übertragen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Thommy12


Mir graut es bei dem ganzen Thema vor den ganzen selbsternannten Hilfssheriffs, die dann die (bereits jetzt überlastete) dt. Justiz mit ihren Aufnahmen mit Verkehrsklagen überhäufen....

Da wird es dann nicht lang dauern, bis die Fäuste auf den Straßen wieder fliegen.

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