Auflage im Felgen ABE ... M+S ?
Hallo
Ich habe Stunden im Inertnet nachgelesen - kann aber keine Lösung finden - ich bitte euch mir zu helfen.
Ich fahre einen Golf 7 Facelift 2.0 TDI immoment mit Allwetterreifen die beim Kauf montiert waren.Auf der suche nach einem Komplettsatz Sommerreifen für nächstes jahr hab ich mir eine 17 Zoll Felge von MSW ausgesucht und möchte diese mit 225/45/17 Reifen fahren.
Der Felgenshop bestätigt mir das Felgen und Reifen für meinen Golf geeignet sind - allerdings ist kein grüner Haken bei der Felge.Klickt man weiter steht M+S unter Auflage Reifen - klickt man weiter zum eigentlichen ABE und sucht seinen Auto steht dort die Reifengrösse 225/45/17 Zwei mal ,davon einmal mit Auflage M+S und einmal ohne Auflage
Was zählt den nun?
Anbei ein Screenshot der ABE - hab meine Fin gelb markiert
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.
Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.
138 Antworten
Naja ist kein ganz normaler Golf 7, sondern ein Golf R. In den COC Papieren steht 225/45R17 nicht drin. Nur 205/50R17 als 17 Zoll Größe und überhaupt alle Größen in den COC Papieren mit M+S Hinweis. Zumindest diese Hinweise sind nicht bindend, habe ich nun immerhin gelernt.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 13. März 2022 um 21:36:59 Uhr:
Ich habe auch nochmal eine Abwandlung dieser Fragestellung. Ich habe vor kurzem eine Rad/Reifenkombination per Einzelabnahme §21 durchführen lassen. Der Prüfer wollte diese Kombination aber nur als Winterreifen eintragen. Mir war es recht, da ich diese Größe auch nur als Winterreifen fahren möchte. Trotzdem frage ich mich nun ob diese Beschränkung auf Winterreifen überhaupt gültig ist. Da dieses Gutachten speziell auf genau mein Fahrzeug bezogen ist scheint mir die Lage hier eventuell etwas anders wie bei den allgemeinen Eintragungen in CoC Papieren oder ABEs?
Was hat der Prüfer denn gesagt warum er die Reifengrösse nur für Winterreifen eintragen wollte? Wenn dann müsste er am besten den Grund wissen.
Der Grund war wohl, dass die Vergleichsgutachten für die Felgen die er so gefunden hatte ebenfalls diese Auflage hatten. Also hat er es vermutlich einfach mit übernommen. Da ich eh nur Winterreifen fahren wollte wars mir recht.
Denke das die Auflage"nur M+S" Reifen eher dann eingetragen wird, wenn es z.B. in der eigentlichen Reifengrösse keine vernünftigen Winterreifen gibt, oder sie für Schneeketten zu breit sind.
Da in deinem Gutachten aber Schneeketten ebenfalls ausgeschlossen sind, macht es nicht wirklich Sinn.
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Hallo,
ich denke mal eher, dass das Fahrzeug schneller als 240km/h fährt.
Da sind H und V Reifen nur als M+S zulässig.
Man müsste also eigentlich die Reifen in H und V in W bzw. Y umschlüsseln lassen.
Bei den 225/45R17 hätte man aber aufpassen können, da es genug in 94Y gäbe...
Was sind denn die v-max und die Achslasten?
VG
250 Km/h
1050/990 Kg
Dann ist es ja auch klar:
Auch ein V-Reifen geht nur als WR/GJR mit M+S/Schneeflocke legal durch.
Deshalb sollte man mit den Hinweisen aufpassen, dass M+S nicht mehr gilt.
Es gibt z.B. Fahrzeuge, wo Q-Reifen als M+S drinne stehen, wo aber die v-max bei 240km/h eingetragen ist...
Bei den genannten Werten vom Golf müssten es also entweder 86Y (530kg) oder 88W (560kg und 95% Abschlag bei 250km/h) Reifen sein, wenn ich richtig gerechnet habe.
VG
Also das man bei Sommerreifen dann Reifen mit entsprechendem Speed/Lastindex nehmen muss sollte klar sein. Das war ja auch nicht die Frage in diesem Thread hier. Die Frage war ja ob generell die Verwendung von Sommerreifen zulässig ist wenn Winterreifen vorgeschrieben sind.
Für Eintragungen in den COC Papieren oder ABEs scheinen diese Anmerkungen ja nicht bindend zu sein. Aber können Einzelabnahmen die Verwendung von Winterreifen vorschreiben, auch wenn in meinem Fall die Begründung jetzt etwas fadenscheinig ist? Generell finde ich es nicht so abwegig bei hochmotorisierten Fahrzeugen kleine/schmale Reifen nur als Winterreifen zuzulassen. Wobei in meinem Fall 225 für einen Golf nicht schmal ist.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 14. März 2022 um 11:36:00 Uhr:
Also das man bei Sommerreifen dann Reifen mit entsprechendem Speed/Lastindex nehmen muss sollte klar sein. Das war ja auch nicht die Frage in diesem Thread hier. Die Frage war ja ob generell die Verwendung von Sommerreifen zulässig ist wenn Winterreifen vorgeschrieben sind.Für Eintragungen in den COC Papieren oder ABEs scheinen diese Anmerkungen ja nicht bindend zu sein.
Das ist ja die Krux.
Bei deinem Beispiel stehen u.a. 205/50R17 93H drin. Würde jetzt M+S ignoriert werden, würdest du mit H oder V Reifen ohne BE unterwegs sein.
Also ist die M+S Auflage bei Sommerreifen nicht ungültig. Es zählt ja das, was in den Papieren steht. Und auch das was in COC Papieren steht, bleibt bindend.
Es sei denn, es gibt einen entsprechenden Nachtrag, wo die dann notwendigen Load-/Speedindizes stehen.
Bei den genannten 225/45R17 hat sich der Prüfer aber etwas ungeschickt angestellt.
Aber so ist es bei den meisten Prüfern, die ich kennen gelernt habe: Es wird das eingetragen, was auf dem Reifen steht und nicht was notwendig ist.
Ich hatte erst einmal eine korrekte Eintragung, wo LI/SI passend zum Fahrzeug war und nicht das, was auf'm Reifen stand...
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 14. März 2022 um 08:51:14 Uhr:
Hallo,
ich denke mal eher, dass das Fahrzeug schneller als 240km/h fährt.Da sind H und V Reifen nur als M+S zulässig.
Man müsste also eigentlich die Reifen in H und V in W bzw. Y umschlüsseln lassen.
Okay, das könnte tatsächlich die Erklärung sein.
Wobei es aber doch eigentlich überflüssig wäre das einzutragen, weil ja generell gilt das Sommerreifen ohne M+S den richtigen Geschwindigkeitsindex haben müssen, während man ihn bei M+S Reifen unterschreiten darf, insofern man einen Warnaufkleber anbringt oder eine elektronische Geschwindigkeitswarnung programmiert.
Am Klügsten wäre es da dann doch einfach gewesen 225/45R17 94W einzutragen. Da gäbe es ne ganze Menge Sommerreifen und Ganzjahreseifen.
Richtige Winterreifen gibt es zwar tatsächlich nur bis 94V, aber das man die dann mit Warnung fahren darf, würde sich aus den allgemeinen Regeln ergeben.
Das "M+S" Symbol gilt nur noch bis 31.09.2024 (Übergangsfrist für vor 01.Januar 2018 hergestellte Winterreifen mit M+S Symbol) und wurde bereits zum 01.01.2018 durch das "Schneeflocken-Alpinesymbol" ersetzt. Somit hat sich die Auflage in den Gutachten/ABE's der Zubehörfelgen sowieso längst erledigt ;-)
Es gäbe nämlich faktisch sonst *überhaupt keine* zugelassenen Reifen mehr für die entsprechende Felge zu kaufen....;-)
Bei Motec z.B. wurde die ABE für die Felge MCR2 Ultralight in 7x17 ET38 mit 215/45 R17 (Originalbereifung Polo GTI AW VFL) nachträglich 2020 erweitert.
Seitdem muss die o.g. Felge mit Originalbereifung - egal ob Sommer- oder Winterreifen - nicht mal mehr im Fahrzeugschein eingetragen werden...
Hab die MCR2 zwar schon auf den Audi S1 eingetragen, aber gut zu wissen.
Zitat:
Bei Motec z.B. wurde die ABE für die Felge MCR2 Ultralight in 7x17 ET38 mit 215/45 R17 (Originalbereifung Polo GTI AW VFL) nachträglich 2020 erweitert.
Weil es mittlerweile neue Fahrzuge gibt, die nicht in den »Gutachten zur ABE« enthalten waren.
Zitat:
Seitdem muss die o.g. Felge mit Originalbereifung - egal ob Sommer- oder Winterreifen - nicht mal mehr im Fahrzeugschein eingetragen werden...
War schon immer so, auch bei den alten ABEs.
Darum gehts ja hier in dem thread seit 10/2019.
Die Motec Ultralight ist ne Felge, für die es z.B. für mein Fahrzeug (Audi S1) grundsätzlich eine ABE gibt, diese weist aber Reifen der Dimensionen 205/40/17 M+S, 205/45/17 M+S und 215/40/17 M+S aus. Die ABE ist von 2018 noch ohne Nachtrag.
Es gibt den einen Standpunkt, dass die Reifenbezogene Auflage "M+S" eine reine Empfehlung ist (s. 8 S. hier) und es gibt die Auffassung, dass diese Auflage immer noch bindend ist (s. 8 S. hier).
@Prowlermike hat gepostet, dass die ABE der Ultralight zwischenzeitlich korrigiert wurde.
Ich hab meine Ultralight 03/2020 gekauft und da sind für mein Kfz noch die reifenbezogenen Auflagen (M+S) enthalten. Da ich zum Ausgleich der Felgenbreite und ET gegenüber der OEM-Felge 10 mm Spurplatten montiert habe, habe ich die Räder ohnehin eintragen lassen. Soweit ich mich erinnere, war da aber der aaS auch der Meinung, dass die Auflage "M+S" unbeachtlich wäre.
Bei meinem Fahrzeug stehen die Auflage " M+S " für die kleineren Reifen/Felgen sogar im COC des Fahrzeugs!