Aufkleber Geschwindigkeit Winterreifen-->WO?

Audi A3

hallo zusammen,

ich würde gerne wissen wo ihr den aufkleber mit der höchstgeschwindigkeit eurer winterreifen plaziert habt, gerne auch mit fotos.

ich selbst finde diese dinger hässlich und habe auch schon schlechte erfahrungen mit dem ablösen vom tachoglas gemacht, darum

WO KLEBEN EURE ???

gruß marc

25 Antworten

Also ich hab mein A3 im Februar in IN abgeholt, da waren die Winterreifen schon vom Werk montiert, hab aber nirgendwo ein Aufkleber drin gehabt !!! In meinen Fahrzeugunterlagen ist auch keiner dabei gewesen !!! ????

Zitat:

Original geschrieben von Dolzman


Also ich hab mein A3 im Februar in IN abgeholt, da waren die Winterreifen schon vom Werk montiert, hab aber nirgendwo ein Aufkleber drin gehabt !!! In meinen Fahrzeugunterlagen ist auch keiner dabei gewesen !!! ????

Wenn die montierten Winterreifen dem im Fahrzeugschein angegebenen Speed-Index der Sommerreifen entsprechen, braucht man auch keinen Aufkleber.

Zitat:

Original geschrieben von DSGTom


Ich habs links in der Tür auf dem Stück Plastik quasi im
inneren neben den Außenspiegel gebappt. Hab aber noch
zusätzlich die permanente Geschwindigkeitswarnung im
FIS auf 210 km/h programmiert. Diese scheint auch erst
bei "echten" 210 km/h auzuspringen. Der Tacho zeigt
220 km/h an wenn der lospiept.

laut Anleitung warnt der erst bei einer Überschreitung der eingestellten Geschwindigkeit von 10km/h. Dann wird das Geschwindigkeitsschild im FIS in Gelb angezeigt. Zumindest bei der Schwelle, die man im Bordcomputer einstellen kann. Ich glaube ich die 2. Warnschwelle.

Habe die letztens auch mal reingemacht. Vorher wußte ich gar nicht, daß das FIS auch Sachen in Gelb darstellen kann.

Der Speed-Index der Reifen muß immer im Zusammenhang mit mit der Tragfähigkeit und den max. zulässigen Achslasten des Fz. gesehen werden.

Z.B. sind Winterreifen (205/50R17 89 V) mit dem Index "V" für Geschwindigkeiten bis 240 Km/h zugelassen.
Abhängig von der zulässigen Achslast des Fz.
(z.B. A3 3,2) reduziert sich
die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei dieser Kombination auf max. 210 Km/h.

Das sollte man wissen, sonst könnte es fatale
Folgen haben.

Dann ist gem. § 36 StVZO Abs. 1 ein M&S-Aufkleber im -BLICKFELD- des Fahrers mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen/Fz.-Kombination
anzubringen.

Früher hieß es mal -SICHTFELD-. Die Seitenscheibe
war auch im Sichtfeld des Fahrers.
Dies hat man nun klar definiert, d.h.: Bei einem Blick geradeaus muß der Aufkleber wahrgenommen werden.

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Zitat:

Original geschrieben von NM - Fan


Der Speed-Index der Reifen muß immer im Zusammenhang mit mit der Tragfähigkeit und den max. zulässigen Achslasten des Fz. gesehen werden.

Z.B. sind Winterreifen (205/50R17 89 V) mit dem Index "V" für Geschwindigkeiten bis 240 Km/h zugelassen.
Abhängig von der zulässigen Achslast des Fz.
(z.B. A3 3,2) reduziert sich
die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei dieser Kombination auf max. 210 Km/h.

Das sollte man wissen, sonst könnte es fatale
Folgen haben.

 

Ja...äh...und woher soll man das bitte wissen? Wenn ich Reifen kaufe, die dem Speed-Index im Fahrzeugschein entsprechen, dann geht man doch als Otto Normalkäufer davon aus, alles richtig gemacht zu haben?

Und ich halte mich sicher nicht für allwissend, aber dass man auch auf die maximal zulässigen Achslasten achten muss, höre ich zum ersten Mal. Das habe ich bisher noch in keinem Artikel bzw. in keiner Sendung gesehen bzw. gelesen, wo Winterreifen das Thema waren.

Wo kann man das denn nachlesen?

Also von den V-Reifen kann ich nur abraten... Audi bietet
die auch garnicht an, da die V-Max Stabilität auf Kosten der
Winterfahreigenschaften gehen. Hatte auf meinem S3
V-Reifen drauf, und die waren bei Nässe der letzte Mist.

Zitat:

Original geschrieben von Duke-Dude


Bin kein Spezialist, weiss es auch nicht genau, aber so weit ich weiss ist

2.) das Problem nicht die Polizeistreife, sondern die Versicherung die sich im Falle eines Unfalls quer stellt (und nicht zahlt, selbst wenn evtl. nichtmal die Reifen/Geschwindigkeit Schuld am Unfall war)...

Sorry, aber... die Leistung kann die Versicherung nur bei Kausalität verweigern (also ursachlicher Zusammenhang). Was spielt es für ne Rolle, wenn Du mit 211 Km/h nen Reh erlegst, wenn Deine Reifen nur bis 210 zugelassen sind. 😁

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Sorry, aber... die Leistung kann die Versicherung nur bei Kausalität verweigern (also ursachlicher Zusammenhang). Was spielt es für ne Rolle, wenn Du mit 211 Km/h nen Reh erlegst, wenn Deine Reifen nur bis 210 zugelassen sind. 😁

Da du keinen Einfluß auf das (zukünftige) Unfallgeschehen hast, müssen alle Eventualitäten berücksichtigt werden...

Dann oute ich mich jetzt mal und sage das ich den Aufkleber auf der linken unteren Seite des Cockpits postiert habe. Der Aufkleber ist, soweit ich weiß schon Pflicht, denn: Letztens kam ich in eine Kontrolle und der nette Beamte konrollierte auch das vorhandenseins des Aufklebers. Ich frage ihn, und er sagte mir das wenn der fehle es ein Verwarngeld von 5€ Kosten würde wenn der fehlt oder nicht sichtbar angebracht wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Fenris


Dann oute ich mich jetzt mal und sage das ich den Aufkleber auf der linken unteren Seite des Cockpits postiert habe. Der Aufkleber ist, soweit ich weiß schon Pflicht, denn: Letztens kam ich in eine Kontrolle und der nette Beamte konrollierte auch das vorhandenseins des Aufklebers. Ich frage ihn, und er sagte mir das wenn der fehle es ein Verwarngeld von 5€ Kosten würde wenn der fehlt oder nicht sichtbar angebracht wäre.

Aber warum sollte ich so einen Aufkleber brauchen, wo dann draufsteht "Maximal 210 km/h mit M+S-Reifen", wenn die Kiste eh blos 187 km/h läuft?

Ich hab "H-Reifen" und mein Auto fährt 211km/h. Wegen dem einen km/h mach ich mir garantiert keinen Aufkleber irgendwo hin.
Egal ob ich das muss oder auch nicht. Und das ich es eigentlich muss weiß ich.

Gruß
PowerMike

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