Aufkleber am Armaturenbrett bei Winterreifen
Hallo,
ich hab mir Winterreifen bestellt. 6,5 X 16 Zoll mit 205/55 Reifen und Geschwindigkeitsindex bis 210 Km/h. Ich lass sie nächste Woche montieren.
Muss ich am Armaturenbrett einen Aufkleber bzgl. Geschwindigkeitsbegrenzung aufkleben.
Höchstgeschwindigkeit meines Ver´s laut Fahrzeugschein ist 206 km/h.
24 Antworten
gugst Du hier:
http://www.euromaster.de/
http://www.reifen.com
http://www.reifendirekt.de
usw......
Mal abgesehen davon, dass der ADAC mit Sicherheit ein angesehener Verein ist, sind seine Auskünfte nicht rechtsverbindlich. Aber der ADAC wird nicht bewußt etwas falsches behaupten oder darstellen.
Fakt ist, wenn ich W - Reifen eingetragen habe, muß ich W-Reifen aufziehen.
Ausnahmen sind ja bekanntlich die Winterreifen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) explizit fordert, dass es hinsichtlich des Geschwindigkeitsaufklebers auf die eingetragene Reifenbelastbarkeit ankommt, sondern hier doch wohl die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs maßgeblich ist.
Außerdem: Welcher 'Beamte' wird denn -wenn es anders wäre - solchen Scheiß anwenden? Ein fehlender Aufkleber wird - wenn überhaupt - ein Verwarngeld von wenigen Euronen nach sich ziehen.
Ordnungswidrigkeiten können verfolgt werden (im Gesatz zu Straftaten - die müssen).
Im Klartext: Kein Beamter - weder TÜV noch Polizei noch sonst wer - und auch kein Versicherer - wird etwas beanstanden, wenn ein Auto 206 km/h erreicht und die Winterreifen 210 aushalten. Egal was zwischen den Buchstaben der StVZO und deren Verwaltungsvorschriften steht.
Soviel zu meiner Interpretation der Beamten Republik Deutschland...
yep,
§ 36 Abs 1 StVZO:
"§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
"
=> entscheidend = bauartbedingte Höchstgeschwindgkeit, nicht speedindex F-Schein
newgolf
Danke
Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) explizit fordert, dass es hinsichtlich des Geschwindigkeitsaufklebers auf die eingetragene Reifenbelastbarkeit ankommt, sondern hier doch wohl die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs maßgeblich ist.
Ich hatte die StVZO gerade mal nicht griffbereit...
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Was den jetz ja oder nein ?
Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Im Klartext: Kein Beamter - weder TÜV noch Polizei noch sonst wer - und auch kein Versicherer - wird etwas beanstanden, wenn ein Auto 206 km/h erreicht und die Winterreifen 210 aushalten. Egal was zwischen den Buchstaben der StVZO und deren Verwaltungsvorschriften steht.
Soviel zu meiner Interpretation der Beamten Republik Deutschland...
Hi,
ich habe mir die Infomation mit dem Aufkleber nicht aus den Fingern gesaugt sonder letzte Woche direkt beim TÜV erhalten inklusive dem 210 KM/H Aufkleber.
Scheinbar habe ich ein richtig glückliches Händchen was unsere Beamten anbetrifft (sind TÜV-Prüfer eigentlich Beamte ?)
Der Aufkleber schlummert im unbenutzten Aschenbecher und warte gegebenenfalls auf seinen Einsatz um die 5.- Euro Verwarngeld abzuwehren;-)
Viele Grüße
g-j
Wirklich eine aufschlußreiche Diskussion, glaubt jemand allen Ernstes ein "Grün-Weißer" würde diesen blöden Aufkleber kontrollieren. Mit dem Index "T" (bis 190 km) dürften doch die Mehrzahl der Golfer hier gut bedient sein.
Aber wenn´s denn sein muß und Kohle keine Rolle spielt dann "H" Reifen. Bin mit meinem IV-er mit Winterreifen "Q" (bis 160 ) 6 Jahre durch die gegend geschaukelt und der fehlend Aufkleber kümmerte keinen Menschen (noch nicht mal den TÜV) Man kann auch Probleme sehen wo keine sind.
Nice evening
Tom
Ich klebe mir nicht so ein aufkleber irgenwo ins cokpit, na das fehlt grad noch.
Ich stelle die geschwindigkeitswarnung in der MFA auf 190 und gut ist, da wird man dann wenigstens noch akustisch daran erinnert das man zu schnell ist.
Sollen die grün-weißen doch was sagen, ich stehe sowieso mit denen hier bei uns auf kriegsfuß 😠
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Sollen die grün-weißen doch was sagen, ich stehe sowieso mit denen hier bei uns auf kriegsfuß 😠
deshalb liegt er im Aschenbecher😉
@golf-V-driver
Ich gebe Dir schon recht, aber mit Deiner Einstellung ist das Forum bald tot (Bezug auf aufschlußreiche Diskusion). Natürlich gibt es wichtigeres zu diskutieren (Auf gehts zurück zum 150ten GTI thread;-)).
die Frage wurde nun mal gestellt und so 100%tig hab ich noch nicht die Antwort gelesen. Irgenwie kann es doch nicht angehen das es dazu keine rechtsverbindliche Auskunft gibt.
Der Aufkleber wird bei mir auch niemals kleben nur wissen wollte ich es halt gerne um im Falle einer Fahrzeugkontrolle, bestimmt, freundlich und besserwisserisch auftreten zu können:-D
Viele Grüße
g-j
Moin,
für alle die es genau wissen wollen und auch viel andere Dinge bezüglich KFZ, sollten ma hier gucken, vielleicht als Favorit ablegen :-)
You never know
http://www.fahrschule24.net/stvzo/stvzo.htm
Für Reifen pp. wäre § 36 StVZO einschlägig, da werden Sie geholfen.
Schönen Tach noch
Tom
Zitat:
Original geschrieben von F-16
Sicher ... fährt Dein 1.9er TDi jetzt schon 260 oder wie?
Ach und ein 120d ist sogar nur 220km/h schnell ...oh ich vergaß - gabs nun doch nen M5 für Dich !?
Man man überleg das nächste mal bevor Du immer sone kacke postest ...
hi betrüger! es geht um das auto meines dads. hab mich über deinen beitrag sichtlich gefreut. was daran aber kacke ist, weiß ich net! aber vielleicht versteh ich das auch erst, wenn ich auch bei ebay wie du anderen leuten das geld aus der tasche zieh! 😁