1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall wegen Fußgänger

Auffahrunfall wegen Fußgänger

Hallo,
nachdem ich angehalten habe um einen Fußgänger über die Straße zu lassen, ist mir jemand mit seinem EScooter in den Kofferraum gefahren.
Da an dieser Stelle kein Zebrastreifen ist, der Fußgänger jedoch schon mitten auf der Straße war, habe ich angehalten.
Wer ist in diesem Fall Schuld?
Theoretisch würde ich sagen, der Rollerfahrer, kann die Versicherung aber behaupten ich hätte nicht halten dürfen?

105 Antworten

Es bleibt Blödsinn. Vielleicht habn manche Menschen Probleme mit Versicherungen zu kommunizieren. Die haben aber vermutlich Probleme in jeder Lebenslage.

Jetzt bräuchte es einen Daumen runter Button! 🙄

Es bleibt Blödsinn, stimmt bei dir, @Spardynamiker

Bei einem unverschuldeten Unfall nehmen wir immer einen Anwalt, die wollen ja auch leben:-)

Fazit: Wir haben auch noch andere Probleme

Ich setze das Zitat vom OLG mal wieder rein:

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Ähnliche Themen

Ja ja gerade bei solch hohen Schaden.

An der Stoßstange ist ein Einriss, deswegen überlege ich noch was ich mache. Das Auto ist nämlich ansonsten noch wie neu.

So etwas kann schnell mal 3. - 4.000 € kosten.

Das solltest Du als selbsternannter Sachverständiger doch wissen...😀

Wenn die Heckwand betroffen sein sollte und das ist bei einem Riss in der Stoßstange absolut möglich, dann ist man in der Fachwerkstatt ganz schnell 6.000,- € + x für sowas los. Ausfalltage, Minderwert etc. dürften den Normalbürger ziemlich sicher überfordern. Wenn dann noch Körperschäden beim Rollerfahrer in Rede stehen, dann hat man auch dessen Krankenkasse und ggf. dessen Berufsgenossenschaft mit Gegenforderungen an der Backe. Man muss gewiss nicht blöd sein, wenn man sich damit nicht selbst auskennt und ganz einfach überfordert fühlt. ... Chuck würde es in 5 Sekunden erledigt haben, schon klar ....

Zitat:
@tomold schrieb am 2. Juni 2025 um 16:56:09 Uhr:
Ich setze das Zitat vom OLG mal wieder rein:

Ich ergänze es um die Auffassung des BGH zur Frage, ob man nach einem "einfach gelagerten" Verkehrsunfall einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen soll oder darf (VI ZR 45/19):

„Es könne schon ganz grundsätzlich nicht länger davon ausgegangen werden, dass es (jedenfalls bei der Beteiligung von zwei Fahrzeugen bei einem Verkehrsunfall) überhaupt so etwas wie einen einfach gelagerten Verkehrsunfall gebe, weil selbst dann, wenn die Haftung dem Grunde nach ausnahmsweise einmal vergleichsweise einfach erscheine, jedenfalls die sich daraus ergebenden Folgediskussionen zur Schadenshöhe (insbes. Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten etc.) derart vielschichtig und komplex seien, dass ganz grundsätzlich die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig erforderlich sei. Es könne von keiner noch so geschäftsgewandten Partei erwartet oder vorausgesetzt werden, dass sie einen Überblick über die namenlose Fülle von Rechtsprechungsansichten, die quer durch die Bundesrepublik Deutschland hinweg vertreten würden, besitze und diese auf den jeweiligen Fall zutreffend anwenden könne. Sofern, wie hier, nicht ersichtlich sei, dass beim Geschädigten zumindest die gleichen Kenntnisse wie bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vorlägen, erscheine die Beauftragung eines Rechtsanwalts grundsätzlich als erforderlich.“

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juni 2025 um 17:32:10 Uhr:
Wenn die Heckwand betroffen sein sollte und das ist bei einem Riss in der Stoßstange absolut möglich...

6000 Euro?... Der Gegner war ein E-Scooter und kein Auto (auch kein Roller). Und bei der Stoßstange scheint es sich in diesem Fall um ein Massenprodukt zu handeln und nicht um einen Ferrari, Aston Martin oder ... Maserati 🙄

Der hatte sicher 70km/h drauf ,geht im aber gut. Er muss sich nicht selbst belasten . Ist immer eine Sache der Persönlichkeit.

Schon vor 20 Jahren lag ein leichter Heckbumser an einem Renault Scenic bei über 4.500,- € Sachschaden. Das liegt daran, dass viele Kfz hinten nur eine Kunststoffmaske auf ein am Heckblech angeklickten Formschaum als Stoßfänger besitzen. Selbst ein versicherungspflichtiger eScooter (eRoller) kommt mit Fahrer locker über 100 kg und wenn das hinten ungebremst reinkracht, dann kann das bis ins Heckblech einwirken. Eine Stoßstange in neu kostet alles inkl. gerne 1.500,- / 2.500,- €. Heckwand austauschen mit allen Arbeiten locker nochmal das doppelte. Und da ist es fast egal welches Brot- und Butterauto man dafür dann annimmt. ....

70 kmh mit einem E-Scooter? Das ist doch ein Witz…war doch sicher so ein Leihroller, oder? Wie wird das gehandhabt von wegen „die Versicherungsbestätigung ist stets mitzuführen“ ?

Ich muß wohl in meinem Leben ganz schön naiv gewesens ein ... ich hab's immer ohne Anwalt gemacht und auch immer mein Geld bekommen 🙂

Einen Anwalt würde ich erst einschalten wenn die gegnerische Versicherung meint mir nicht das zahlen zu müssen was ich meine, geschweige denn wenn sie meint das es andersherum so wäre.

Pauschal würde ich also nicht sofort nach einem Anwalt rufen.

Mutig hier bei den Schlaumeiern so etwas zu schreiben. Gebe aber zu auch 1x einen genutzt zu haben. War aber ein Rücktritt.

Sowas geht ohne ... 👀😎

Ähnliche Themen