Auffahrunfall wegen Fußgänger
Hallo,
nachdem ich angehalten habe um einen Fußgänger über die Straße zu lassen, ist mir jemand mit seinem EScooter in den Kofferraum gefahren.
Da an dieser Stelle kein Zebrastreifen ist, der Fußgänger jedoch schon mitten auf der Straße war, habe ich angehalten.
Wer ist in diesem Fall Schuld?
Theoretisch würde ich sagen, der Rollerfahrer, kann die Versicherung aber behaupten ich hätte nicht halten dürfen?
105 Antworten
Bei mir nicht. Verhandlung wurde aber einen Tag vorher vom gegnerischen Anwalt abgebrochen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 2. Juni 2025 um 19:07:26 Uhr:
Einen Anwalt würde ich erst einschalten wenn die gegnerische Versicherung meint mir nicht das zahlen zu müssen was ich meine
Seit über einem Jahrzehnt hier aktiv und fast 30.000 Beiträge verfasst. Davon ganz sicher etliche im Versicherungsforum, und ganz sicher bei unzähligen Threads dort mitgelesen. Alles was es an FAQs zum Thema gibt sollte dir bekannt sein. Zumindest wo man sie findet.
Und trotzdem in Sachen Unfall und wann man einen RA dazu (nicht mehr) beauftragt absolut Null (0) Erkenntnisgewinn.
Das muss man erstmal fertigbringen. Glückwunsch.
Bei der Suche nach einem Anwalt, der sich für die letzten 1000 nicht gezahlten Euro die Mandantschaft antut wünsche ich mehr Erfolg.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 2. Juni 2025 um 19:07:26 Uhr:
Ich muß wohl in meinem Leben ganz schön naiv gewesens ein ... ich hab's immer ohne Anwalt gemacht und auch immer mein Geld bekommen 🙂
Einen Anwalt würde ich erst einschalten wenn die gegnerische Versicherung meint mir nicht das zahlen zu müssen was ich meine, geschweige denn wenn sie meint das
Ja, du warst naiv, und vermutlich hast du gar nicht gemerkt, was du alles nicht bekommen hast
Wurde hier hunderte Male durchgekaut: die Gebühren für den Anwalt richten sich nach dem Streitwert.
Man kann ihn bei einem 8000-Euro-Schaden gleich beauftragen, oder erst, wenn die Gegenseite die letzten 500,- nicht zahlen will.
Die Schlaumeier hier um Forum dürfen dreimal raten, in welchem der Fälle der Anwalt sich mehr reinkniet, bzw. welchen der Fälle er evtl. einfach ablehnt.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 2. Juni 2025 um 19:07:26 Uhr:
Einen Anwalt würde ich erst einschalten wenn die gegnerische Versicherung meint mir nicht das zahlen zu müssen was ich meine
Das ist genau die Sichtweise, die dann in der Praxis zu Problemen führt. Der Anwalt soll jetzt die Brosamen für dich einklagen, die vielleicht noch ein Zehntel des ursprünglichen Streitwerts betragen. Damit soll er dieselbe Arbeit für einen Bruchteil des Geldes machen. Das wird er möglicherweise nicht machen, sondern nur noch auf Honorarbasis arbeiten wollen. Genau diese Anwaltskosten auf Honorarbasis muss dann aber die gegnerische Versicherung nicht bezahlen.
Also lieber von Beginn an einen Anwalt.
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Keine Ahnung ob ich immer nur Glück hatte aber ich konnte bisher alle meine Unfälle und Schäden ohne Anwalt regeln. War ich Schuld am Unfall, habe ich das meiner Versicherung gemeldet und die haben den Schaden meinem Unfallgegner erstattet. Jedenfalls habe ich nie Beschwerden von einem Unfallgegner bekommen, dass meine Haftpflicht seinen Schaden nicht zahlen wollte.
Selbst der große Heckschaden an meinem Auto wurde zu 100% auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert. Schließlich zahlt man dafür die Versicherungsbeiträge und man sollte sich mal fragen, ob die Versicherungsbeiträge nicht auch oft steigen weil jeder meint, den Versicherungen noch zusätzliche Anwaltskosten aufzubrummen.
Zum hier geschilderten Fall:
Könnte auf den über die Straße gehenden Fußgänger nicht auch eine Teilschuld zukommen, da dieser ja ohne die Vorfahrt des Autos zu beachten über die Straße gegangen ist und somit den TE zum bremsen gezwungen hat?
gehört das hier nicht eher in Versicherungen?
Ich würde noch die untere Verkehrsbehörde mit ins Boot holen, warum da keine Ampel ist und dann sind 4 Parteien involviert, womit die hinzuziehung eines Anwalts durch den TE wohl nicht mehr in Frage zu stellen sein dürfte.
Hätte er wegen einem Zebra gebremst hätte der Rollerfahrer gute Karten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juni 2025 um 18:49:18 Uhr:
Selbst ein versicherungspflichtiger eScooter (eRoller) kommt mit Fahrer locker über 100 kg und wenn das hinten ungebremst reinkracht, dann kann das bis ins Heckblech einwirken.
Wir sollten aber nicht vergessen, dass der Fahrer nicht fest mit dem Scooter verbunden ist und deshalb keine Aufprallmasse darstellt, denn er habt sich wegen der Trägheit vom Scooter ab und geht (fliegt) eigene Wege. Es sei denn, er knallt infolge des Unfalls dann selbst auch gegen das Auto.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 2. Juni 2025 um 21:27:50 Uhr:
und deshalb keine Aufprallmasse darstellt, denn er habt sich wegen der Trägheit vom Scooter ab und geht (fliegt) eigene Wege.
Ich bin unglücklicherweise mit dem Rad in ein stehendes Auto gefahren.
Der Wagen war ein Totalschaden. Meine ü 100kg ohne Rad, haben Heckklappe, Dach zusammengefalten und die C Säule des Kombis eingedrückt, Heckscheibe, Schürze waren Pille Palle am Gesamtschaden.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 2. Juni 2025 um 20:54:22 Uhr:
gehört das hier nicht eher in Versicherungen?
ja
Zitat:
@Beethoven schrieb am 2. Juni 2025 um 21:27:50 Uhr:
Wir sollten aber nicht vergessen, dass der Fahrer nicht fest mit dem Scooter verbunden ist und deshalb keine Aufprallmasse darstellt, denn er habt sich wegen der Trägheit vom Scooter ab und geht (fliegt) eigene Wege. Es sei denn, er knallt infolge des Unfalls dann selbst auch gegen das Auto.
Wenn das ungebremst stattfindet, dann fliegt der Fahrer erst gegen seinen Lenker und dann bewegt sich das als Gesamtmasse. Entscheidend ist die punktuelle Kraft auf der sehr kleinen ersten Einschlagstelle. Der Riss in der Kunststoffstoßstange braucht viel Kraft und Eindringtiefe. Und da ist dann das Heckblech schnell im Weg.
Boah ey… Physik Leistungskurs ist ja echt ein Witz dagegen, was man hier lernen kann. 😝👍
Zitat:
@Twinni schrieb am 2. Juni 2025 um 18:37:56 Uhr:
6000 Euro?... Der Gegner war ein E-Scooter und kein Auto (auch kein Roller). Und bei der Stoßstange scheint es sich in diesem Fall um ein Massenprodukt zu handeln und nicht um einen Ferrari, Aston Martin oder ... Maserati 🙄
Nur mal so am Rande. Die vordere Stoßstange bei meinem Massenprodukt liegt nackt bei rund 3.500 Euro ohne irgendein Anbauteil, ohne Farbe und ohne einen Handschlag.
Lambo Fan? Welche Marke Modell ist denn Dein Massenprodukt?
Sag jetzt nicht Lamborghini … 😎😅