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Auffahrunfall, Versicherung zahlt, ANZEIGE

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 14:32

Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann..

Im Mai diesen Jahres hatte mein Freund einen kleinen Unfall. Er ist aus einer Ausfahrt rückwärts in eine Straße (30er Zone) rausgefahren, hat dabei leider ein Auto übersehen. Da er nicht gerade rausgeschossen kam und das ranfahrende Auto ebenso, ist glücklicherweise nicht viel passiert.

Unfallgegner war ein ca. 70 Jahre alter Mann in einem B-Corsa Bj. 1994, sprich einem Auto, was vielleicht höchstens noch 400€ wert ist..

Mein Freund gestand seine Schuld ein, gab seinen Versicherungsschein raus, verlangte aber ebenso nach dem Versicherungsschein des Mannes, da dieser ja trotz sichtbarer Rückfahrleuchten trotzdem weiter gefahren ist.. Stichwort defensives Fahren.

Dummerweise gibt es natürlich keine Fotos der Unfallfolgen, da mein Freund sich dachte bei so nem Bagatellschaden gäbe es nicht viel zu regeln, Hälfte Hälfte bei den Versicherungen, da ja jeder irgendwie dazu beigetragen hat.

Schlussendlich war der Mann dann bei Verwandten;) in der Autowerkstatt und lies sich einen Kostenvoranschlag von 1200€ aushändigen, den er dann bei der Versicherung einreichte.

Mein Freund, dementsprechend sauer, lies dann seinen Schaden am Wagen ebenso schätzen, der sich dann auf ca. 1300€ belief. Da beide Parteien keine Beweise und Zeugen hatten, wurde das ganze von den Versicherungen übernommen.

Mein Freund lies sich zudem noch die Kostenaufstellung aushändigen, in denen dann Sachen gemacht wurden, die sicherlich nicht kaputt waren: Spiegel etc ! Bei einem Auffahrunfall!

Heute flatterte eine Anzeige ins Haus: Gegen meinen Freund und gegen die Versicherung!

Nun meine Frage: Was tun? Dass der Schaden an seinem popeligen Corsa vollkommen überzogen war, muss ich woh nicht näher erläutern; aber wer trägt die Schuld? Mein Freund alleine oder auch der AUtofahrer, der einfach trotz aufleuchtender Rückleuchten auf das Auto drauf fährt, obwohl er sieht, dass das Auto fährt?! Also mir ist das schon öfters passiert und da man sieht, was derjenige im Auto vor hat, bremst man doch und hält an?

Genauso mit der Versicherung, warum zahlt diese nen Schaden von 1200€ an einem 20 Jahre alten Corsa?! Prüft da keiner mal nach, ob das noch im Rahmen liegt?

Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand helfen kann, denn außer Polizei und Anwalt bleibt hier wohl nix übrig.. Da das alles Geld kostet, wollte ich erstmal vorab hier um Hilfe bitten.

Beste Antwort im Thema

Gott ich könnte heulen, da fährt jemand rückwärts aus der Ausfahrt in den fließenden Verkehr, und heult jetzt hier rum , über alte Opis in popligen Corsas, die eh nix mehr wert sind, die sich dann gefälligst in Luft aufzulösen haben.

Hatte Opi eine Chance den Unfall zu verhindern ? Kann ich nichts von lesen, wird aber von ausgegangen, gäbe es Zeugen könnten sie die Sache einschätzen, gibt es aber wohl nicht.

"Meine Rückfahrscheinwerfer leuchten ja, dann ist ja alles geklärt, ich komme jetzt, haltet gefälligst an, ihr seht ja das ich Euch die Vorfahrt nehmen will."

Die Dinger leuchten übrigens schon wenn man den Gang einlegt, nicht erst wenn man losfährt.

Die Schäden sind für solch einen Unfall sehr moderat, da kommt schnell mehr zusammen.

Opi wird die Anzeige gemacht haben, weil er gemerkt hat das er verarscht wird.

Vielleicht sind auch genau die zwei richtigen zusammen getroffen, Opi hat in seinem Leben vielleicht schon 15428 mal in solchen Situationen gebremst, aber jetzt hatte er einfach keine Lust mehr, einmal muss auch genug sein, und Junior hat öfter solche Kunststücke drauf. Ich weiß es nicht.

Ich bin ein scharfer Gegner der alten Weisheiten, "Wer auffährt ist Schuld" usw. aber so wie der TE sein Eingangspost geschrieben hat bekomme ich schlechte Laune.

 

Aber nu ist wieder gut.

War nur meine Meinung !:)

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Was genau steht denn in dieser "Anzeige" drin? Was ist fort angezeigt worden?

Zur Schuldverteilung: Beim Rückwärtsfahren hat man als Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht, was bedeutet, dass deinen Freund die Haupt- wenn nicht sogar die alleinige Schuld trifft.

am 24. Juli 2015 um 14:38

Weswegen wurden denn Freund und Versicherung angezeigt?

Der Rückwärtsfahrende wird in so einem Fall wahrscheinlich die volle Schuld bekommen. Das ist aber nur eine Vermutung von mir, entscheiden werden das die Gerichte, falls sich die Versicherungen nicht einigen.

Dein Freund der rückwärts aus einer Ausfahrt auf die Fahrbahn fährt wird die volle Schuld bekommen.

Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat. http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php

Und wegen was läuft denn jetzt eine Anzeige ?

Ein 20 Jahre alter Corsa kann lässig noch 1200€ und mehr wert sein wenn er gepflegt da steht (und davon gehe ich jetzt mal aus bei einem Rentnerfahrzeug welches auch noch bei der Verwandtschaft günstig gerichtet werden kann).

Wollte ich nur mal gesagt haben^^

Grüße

am 24. Juli 2015 um 15:34

@fs221

Erläutere doch mal den Inhalt der Anzeige, damit man sich ein genaueres Bild von dem Unfall machen kann.

Ich kann den alten Mann hier voll und ganz verstehen: da fährt jemand rückwärts auf die Straße, baut einen Unfall und stellt dann bei der gegnerischen Versicherung Ansprüche und lässt sich den selbstverursachten Schaden bezahlen. Für mich ist das Betrug und nichts anderes.

Da wäre ich auch direkt zur Polizei gegangen und hätte mir einen Anwalt genommen inkl. Klage.

am 24. Juli 2015 um 16:10

Wenn der rückwärts fahrende, juristische Laie, der Meinung ist, der Gegner hat eine Teilschuld ist ihm doch erst mal nichts vorzuwerfen.

Die Versicherung hat hier Mist gebaut, sie hätte hier einfach nicht zahlen dürfen.

Die Versicherung hat bezahlt!

Entsprechende Infos wird er der gegnerischen Versicherung mitgeteilt haben, die also den Anlass dazu gegeben haben, zu glauben, der Opa wäre der Alleinschuldige. Sonst hätte sie nicht bezahlt.

Und das ist Betrug.

Wer hat da eigentlich Anzeige erstattet ? Der Unfallgegner, welchem der Schaden von 1200 € ersetzt wurde ?

Das würde eher Sinn ergeben, wenn der Schaden nicht beglichen wurde.

am 24. Juli 2015 um 16:21

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 24. Juli 2015 um 18:16:13 Uhr:

Entsprechende Infos wird er der gegnerischen Versicherung mitgeteilt haben, die also den Anlass dazu gegeben haben,

Möglich, aber das ist ja nur ne Vermutung.

Selbst wenn müsste dem Versicherungsinhaber die Möglichkeit gegeben werden das richtig zu stellen.

Für mich sieht es eher nach einem Fehler des Sachbearbeiters der Versicherung aus.

Da muss ich mich den anderen anschließen. Dein Freund trifft normalerweise die volle Schuld.

Mit den 1200€ ist er aber noch gut dabei. Wenn mans genau nimmt müsste er auch noch ein Bußgeld bezahlen inklusive 1 Punkt in Flensburg.

Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Unfall, als mir eine andere Verkerhrsteilnehmerin an einer Tankstellenausfahrt rückwärts in die Beifahrertür gefahren ist. Der Schaden lag bei 3200€, den die gegnerische Versicherung komplett übernommen hat.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 24. Juli 2015 um 18:21:05 Uhr:

Für mich sieht es eher nach einem Fehler des Sachbearbeiters der Versicherung aus.

Und dann hatte der TE (bzw. sein Freund) plötzlich 1300€ aufm Konto, die ihm nicht zustanden, und hat was gemacht? Offenbar gar nichts ;)

Das macht die Sache für den Freund nicht besser, auch wenn ein Fehler der Versicherung vorliegen sollte.

Und sich dann wundern, wenn eine Anzeige ins Haus flattert ....

Und am besten wird es noch dann, wenn der Unfallverursacher anfängt, mind. eine Teilschuld beim Unfallopfer zu suchen. Er hätte ja bremsen können ..

Es steht dem TE frei ein Forderungen gegenüber der Versicherung des 74 Jährigen zu stellen. Diese muss die Forderung prüfen und ggf. ablehnen.

Betrug liegt aber erst vor, wenn der Freund des TE willentlich und bewusst falsche Angaben bezüglich des Unfallvorgangs gemacht hat.

Ohne weitere Informationen vom TE kommen wir hier nicht über das Stadium der Mutmaßungen hinaus...

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