Auffahrunfall wegen Fußgänger

Hallo,
nachdem ich angehalten habe um einen Fußgänger über die Straße zu lassen, ist mir jemand mit seinem EScooter in den Kofferraum gefahren.
Da an dieser Stelle kein Zebrastreifen ist, der Fußgänger jedoch schon mitten auf der Straße war, habe ich angehalten.
Wer ist in diesem Fall Schuld?
Theoretisch würde ich sagen, der Rollerfahrer, kann die Versicherung aber behaupten ich hätte nicht halten dürfen?

105 Antworten

Ohne Anwalt würde ich keiner Versicherung gegenübertreten.

Ist das Kennzeichen bekannt?

Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) oder online eine Abfrage machen und Schaden melden.

Zitat:
@Sebastian2811 schrieb am 2. Juni 2025 um 07:08:14 Uhr:
Hab gestern Abend schon gefragt wie es ihm geht und es ist soweit alles in Ordnung. Die Nummer stimmt also schon mal.

Lass dir das Kennzeichen geben und die Personalien, und dann übergibst du den Fall einem Rechtsanwalt.

Und fürs nächste mal: Bei einem Unfall mit Personenschaden ruft man zwingend die Polizei. Ohne jede Ausnahme.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 2. Juni 2025 um 08:11:29 Uhr:
Ohne Anwalt würde ich keiner Versicherung gegenübertreten.

Schwachsinn....

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Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 2. Juni 2025 um 08:59:03 Uhr:
Schwachsinn....

Das nenn ich doch mal eine durchdachte und kompetente Antwort.

Wer auffährt hat Schuld (jedenfalls im geschilderten Fall). Nochmal anrufen und nach seiner Versicherung fragen. Dann dort online eine Schadenmeldung eintragen. Auto reparieren lassen. Fertig.

Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 2. Juni 2025 um 08:59:03 Uhr:
Schwachsinn....

Sagen die angestellten Spardynamiker bei der Versicherung 😆

Zitat:
@Cokefreak schrieb am 2. Juni 2025 um 08:13:50 Uhr:
Ist das Kennzeichen bekannt?
Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) oder online eine Abfrage machen und Schaden melden.

Warum so kompliziert.

Bei Versicherungskennzeichen kann man über die Buchstabenkombination die Versicherung ermitteln.

https://www.gdv-online.de/mofa/Mofa-Liste_weisse_Kennz_2025_2026.pdf

^man lernt nie aus, danke^

Zitat:
@AS60 schrieb am 2. Juni 2025 um 09:37:00 Uhr:
Das nenn ich doch mal eine durchdachte und kompetente Antwort.

Schwachsinn darf als solcher benannt werden. Ich habe schon viele Schadensfälle über Versicherungen abgewickelt. Eigene und fremde. Einen Anwalt braucht man nicht, wenn man nicht völlig verblödet ist.

Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 2. Juni 2025 um 13:23:11 Uhr:
Schwachsuinn darf als solcher benannt werden. Ich habe schon viele Schadensfälle übher Versicherungen abgewickelt. Eigene und fremde. Einen Anwalt braucht man nicht, wenn man nicht völlig verblödet ist.

Und weiter geht´s mit den qualifizierten Äußerungen.

Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 2. Juni 2025 um 13:23:11 Uhr:
Einen Anwalt braucht man nicht, wenn man nicht völlig verblödet ist.

Dann tröste dich einfach damit, dass alle anderen außer dir verblödet sind und lass gut sein.

Damit kann man doch leben oder nicht ?

Zitat:
@Spi95 schrieb am 2. Juni 2025 um 14:48:28 Uhr:
Dann tröste dich einfach damit, dass alle anderen außer dir verblödet sind und lass gut sein.
Damit kann man doch leben oder nicht ?

Nicht alle. Nur die, die für jeden Versicherungsfall einen Anwalt benötigen. Ja, die müssen schon ganz schön blöd sein. Und natürlich die, die solches Verhalten in Internetforen als zwingend erforderlich oder normal postulieren.

Es genügt, daß man ein oder mehrmals erlebt hat, wie die Versicherungen einen Geschädigten nach Strich und Faden besch..... haben (oder es versucht haben und man konnte es nur mit anwaltlicher Hilfe abwenden), um zu wissen, daß du kompletten Unsinn erzählst.

Hoffentlich befolgt niemand deine Tipps.

Alternativ könnte man auch darauf verweisen, dass es schon höhere und höchste Gerichte als geradezu fahrlässig beschrieben haben, dem geschulten Personal der Versicherung ohne Anwalt gegenüber zu treten.

(Nur deswegen gelten die Kosten des Anwalts ja auch als Notwendig und müssen vom Schädiger erstattet werden)

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