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Anscheinend Fußgänger gestreift

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, dass öfters vorkommen sollte. Dennoch habe ich keine passende Antwort gefunden.
Gestern Abend bin ich auf einem Feldweg Auto gefahren, als mit Wanderer entgegen kamen. Natürlich bremste ich ab, sodass ich noch etwa 10-20 km/h fuhr, tendenziell im unteren Bereich, da ich wirklich vorwärts "kroch".
Abstand hatte ich etwa 50cm zu den Passanten gehabt. Als ich vorbei war, habe ich natürlich wieder beschleunigt und hörte auf einmal ein Fluchen. Ich dachte mir nichts dabei und fuhr weiter. Zwei Minuten später entschied ich mich doch zurück zu fahren und fragte ob etwas passiert sei.
Nun, anscheinend habe ich einen Fußgänger mit dem Außenspiegel gestreift. Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht sein konnte, da ich einen großen Abstand (mehr ging nicht) hatte und langsam gefahren bin.
Ich entschuldigte mich und er sagte auch, dass er mich nicht anzeigen würde. Er schien mir leicht reizbar zu sein, weshalb ich dem nicht traute und sofort zur Polizei gefahren bin und meine Daten hinterlassen habe, um mich abzusichern.
Nun die Frage: Für den Fall, dass er mich anzeigt: Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Es kann ja sein, dass seine Begleitung gegen mich aussagt und eben die Situation anders schildern könnte. Ich saß alleine im Auto.
Steht deswegen in meiner polizeilichen Akte deswegen ein negativer Vermerk? (Zwecks Arbeit, ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Ich bin 19 Jahre alt und habe meinen Schein seit 2.5 Jahren).

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Lg, Julian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@klamann15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:14:02 Uhr:


Wenn du Pech hast bekommst du Post von der Polizei.
(Ich hoffe das doch sehr) 😁

Wenn du dich nur noch am Leid Anderer erfreuen kannst, sei es dir gegönnt.

Arme Welt.

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Feldweg?
Dort haben normale Autos nichts zu suchen, die sind in der Regel nur für Forstfahrzeuge oder Bauern.
Ansonsten würde ich sagen das man dort Schrittgeschwindigkeit fährt, das sind garantiert undt 5KMH.
Wenn du Pech hast bekommst du Post von der Polizei.
(Ich hoffe das doch sehr) 😁

Ein gepflasteter Feldweg, auf dem ich fahren darf.
Vielen Dank für deine Antwort.

Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:08:29 Uhr:


Für den Fall, dass er mich anzeigt...

Wenn er es bis jetzt noch nicht getan hat, wird er sich für seine Zögerlichkeit rechtfertigen müssen. Das stärkt deine eigene Position.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Juli 2016 um 13:17:35 Uhr:


Wenn er es bis jetzt noch nicht getan hat, wird er sich für seine Zögerlichkeit rechtfertigen müssen. Das stärkt deine eigene Position.

Danke für deine konstruktive Antwort!

Kann er nicht einfach sagen, dass er erst im Nachhinein etwas gemerkt hat? Zum Beispiel, dass sein Arm oder was auch immer er behauptet, erst abends angeschwollen ist?

Doch, das könnte er. Wenn er clever ist, geht er Abends sogar noch in die Notaufnahme und lässt das checken.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Juli 2016 um 13:17:35 Uhr:



Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:08:29 Uhr:


Für den Fall, dass er mich anzeigt...

Wenn er es bis jetzt noch nicht getan hat, wird er sich für seine Zögerlichkeit rechtfertigen müssen. Das stärkt deine eigene Position.

Quatsch, ich kann mit der Anzeige so lange warten wie ich möchte !

Wichtig ist, dass er seine Verletzungen rechtzeitig vom Arzt hat aufnehmen lassen.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 23. Juli 2016 um 13:29:34 Uhr:


Quatsch, ich kann mit der Anzeige so lange warten wie ich möchte !

Das habe ich doch garnicht bestritten.

Die Frage wird sich der Anzeigensteller trotzdem anhören müssen.

Was bedeutet rechtzeitig? Er kann ja über nacht sich selber verletzen und sagen, dass ich das war oder nicht? Rein prinzipiell:/

Ja kann er. Aber dafür bist du ja versichert

Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:34:24 Uhr:


Was bedeutet rechtzeitig? Er kann ja über nacht sich selber verletzen und sagen, dass ich das war oder nicht? Rein prinzipiell:/

Es wird auf jeden Fall nichts im Führungszeugnis eingetragen, falls dich das beruhigt 😉

Auf der Suche habe ich von dreisten Menschen gelesen, die wohl aufs Geld raus sind. Ich hoffe mal, dass da nicht weiter was passiert. Aber wenn: Wie hoch wäre das Bußgeld bei einer sehr leichten Verletzung? Kratzer, leichte Prellung ? Und gibt es Punkte?

Danke Wimbowambo! Das beruhigt mich sehr. Ich dachte, für den Fall das etwas "größeres" darauf wird, ich einen Eintrag à leichte/fahrlässige Körperverletzung erhalten würde.

Für einen Eintrag im Führungszeugnis müsste eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessaätzen vorliegen. Das ist hier äußerst unwahrscheinlich. Du bist ja umgekehrt, hast dich entschuldigt, warst bei der "Pullizei" und hast Reue gezeigt. Beim Ersttäter würde das in aller Regel entweder wegen geringer Schuld ohne Geldauflage oder mit einer Geldauflage von 300,- bis 600,- € eingestellt werden. Einfach mal abwarten.

Hey berlinpaul
Danke für deine Antwort! Das scheint mir sehr realistisch zu sein.

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