Auffahrunfall, Versicherung zahlt, ANZEIGE

Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann..

Im Mai diesen Jahres hatte mein Freund einen kleinen Unfall. Er ist aus einer Ausfahrt rückwärts in eine Straße (30er Zone) rausgefahren, hat dabei leider ein Auto übersehen. Da er nicht gerade rausgeschossen kam und das ranfahrende Auto ebenso, ist glücklicherweise nicht viel passiert.

Unfallgegner war ein ca. 70 Jahre alter Mann in einem B-Corsa Bj. 1994, sprich einem Auto, was vielleicht höchstens noch 400€ wert ist..

Mein Freund gestand seine Schuld ein, gab seinen Versicherungsschein raus, verlangte aber ebenso nach dem Versicherungsschein des Mannes, da dieser ja trotz sichtbarer Rückfahrleuchten trotzdem weiter gefahren ist.. Stichwort defensives Fahren.

Dummerweise gibt es natürlich keine Fotos der Unfallfolgen, da mein Freund sich dachte bei so nem Bagatellschaden gäbe es nicht viel zu regeln, Hälfte Hälfte bei den Versicherungen, da ja jeder irgendwie dazu beigetragen hat.

Schlussendlich war der Mann dann bei Verwandten😉 in der Autowerkstatt und lies sich einen Kostenvoranschlag von 1200€ aushändigen, den er dann bei der Versicherung einreichte.
Mein Freund, dementsprechend sauer, lies dann seinen Schaden am Wagen ebenso schätzen, der sich dann auf ca. 1300€ belief. Da beide Parteien keine Beweise und Zeugen hatten, wurde das ganze von den Versicherungen übernommen.

Mein Freund lies sich zudem noch die Kostenaufstellung aushändigen, in denen dann Sachen gemacht wurden, die sicherlich nicht kaputt waren: Spiegel etc ! Bei einem Auffahrunfall!

Heute flatterte eine Anzeige ins Haus: Gegen meinen Freund und gegen die Versicherung!

Nun meine Frage: Was tun? Dass der Schaden an seinem popeligen Corsa vollkommen überzogen war, muss ich woh nicht näher erläutern; aber wer trägt die Schuld? Mein Freund alleine oder auch der AUtofahrer, der einfach trotz aufleuchtender Rückleuchten auf das Auto drauf fährt, obwohl er sieht, dass das Auto fährt?! Also mir ist das schon öfters passiert und da man sieht, was derjenige im Auto vor hat, bremst man doch und hält an?
Genauso mit der Versicherung, warum zahlt diese nen Schaden von 1200€ an einem 20 Jahre alten Corsa?! Prüft da keiner mal nach, ob das noch im Rahmen liegt?

Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand helfen kann, denn außer Polizei und Anwalt bleibt hier wohl nix übrig.. Da das alles Geld kostet, wollte ich erstmal vorab hier um Hilfe bitten.

Beste Antwort im Thema

Gott ich könnte heulen, da fährt jemand rückwärts aus der Ausfahrt in den fließenden Verkehr, und heult jetzt hier rum , über alte Opis in popligen Corsas, die eh nix mehr wert sind, die sich dann gefälligst in Luft aufzulösen haben.
Hatte Opi eine Chance den Unfall zu verhindern ? Kann ich nichts von lesen, wird aber von ausgegangen, gäbe es Zeugen könnten sie die Sache einschätzen, gibt es aber wohl nicht.

"Meine Rückfahrscheinwerfer leuchten ja, dann ist ja alles geklärt, ich komme jetzt, haltet gefälligst an, ihr seht ja das ich Euch die Vorfahrt nehmen will."

Die Dinger leuchten übrigens schon wenn man den Gang einlegt, nicht erst wenn man losfährt.

Die Schäden sind für solch einen Unfall sehr moderat, da kommt schnell mehr zusammen.

Opi wird die Anzeige gemacht haben, weil er gemerkt hat das er verarscht wird.

Vielleicht sind auch genau die zwei richtigen zusammen getroffen, Opi hat in seinem Leben vielleicht schon 15428 mal in solchen Situationen gebremst, aber jetzt hatte er einfach keine Lust mehr, einmal muss auch genug sein, und Junior hat öfter solche Kunststücke drauf. Ich weiß es nicht.

Ich bin ein scharfer Gegner der alten Weisheiten, "Wer auffährt ist Schuld" usw. aber so wie der TE sein Eingangspost geschrieben hat bekomme ich schlechte Laune.

Aber nu ist wieder gut.
War nur meine Meinung !🙂

74 weitere Antworten
74 Antworten

Belanglos ist es nur dann wenn er eh zu groß ist zum zurück kaufen.
Wenn der TE aber von 300,- Schaden ausgeht, dann macht ein Rückkauf Sinn, bei 1200,- eher nicht.

Im Moment steht er aber sehr gut da, geht selber von 20-50% Teilschuld des Gegners aus, bringt die gegnerische Versicherung aber wie auch immer dazu 100% seines Schadens zu übernehmen.

Das da irgendwas nicht stimmen kann sollte klar sein, die Frage ist halt wo der Fehler passiert ist, und ob der TE sich dabei schuldhaft verhalten hat.

Mal eine Verständnisfrage, weil ich auch einen Stellplatz habe, aus dem ich blind 1,5 m rausfahren muss:

Wenn ich rückwärts fahre, bin ich also immer der Doofe, weil mir jeder Arsch einfach so reinbrettern kann? Manchmal knallen da nämlich manche vorbei (obwohl fast am Ende einer Sackgasse), besonders so 'ne Alte im Mini 😠

Und wenn ich genau so blind vorwärts rausfahre, habe ich dann weniger Schuld? Das ist doch unlogisch.
Ich fahre wirklich Zentimeter für Zentimeter rückwärts, wer mir da reinfährt ist blind oder macht es mit Absicht.

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 26. Juli 2015 um 12:35:37 Uhr:


Mal eine Verständnisfrage, weil ich auch einen Stellplatz habe, aus dem ich blind 1,5 m rausfahren muss:

Wenn ich rückwärts fahre, bin ich also immer der Doofe, weil mir jeder Arsch einfach so reinbrettern kann? Manchmal knallen da nämlich manche vorbei

Naja, man geht wohl immer davon aus, dass der Andere ein ebenso grosses Interesse hat, heil vorbeizukommen. Die wenigsten halten drauf, wenn es brenzlig wird.

Da du nach eigener Aussage blind fährst, müsstest dir eigentlich einen Einweiser suchen, welcher dich rauswinkt. Wobei dich selbst der Einweiser nicht von der Pflicht entbindet, sehr vorsichtig zu fahren. Ein Einweiser steht natürlich nicht jeden Tag zur Verfügung, von daher wäre das ziemlich lebensfremd.

In deinem Fall wäre vielleicht eine Kamera nicht verkehrt, welche auch seitwärts ein Bild zeigt.

Oder ein Verkehrsspiegel, sofern das vielleicht ein Unfallschwerpunkt sein könnte.

Die eigentliche, nicht gestellte (sorry) Frage war: Ist es nach der Rechtslage besser, rückwärts einzuparken, weil ich als vorwärts Rausfahrender nicht die "besondere Sorgfaltspflicht" habe?

Ähnliche Themen

Wenn du blind aus einer Einfahrt/Stellplatz fährst dürfte das ziemlich egal sein, schuld bist du dann fast immer wenn es kracht.
Sollte es warum auch immer zu einer Teilschuld kommen könnte dein Anteil aber etwas geringer sein wenn du vorwärts gefahren bist.

Aber wenn du ehrlich bist hast du vorwärts wohl den deutlich besseren Überblick, und von daher sollte das auf jeden Fall sinnvoll sein.

Und es ist dann auch egal, wenn der Andere *mir* reinfährt? Bei meinem Tempo kann ich niemandem "reinfahren", außer einem stehenden Fahrzeug.

Ja, du hast dem anderen die Vorfahrt genommen, was soll er machen wenn du direkt vor ihm raus fährst und er nicht mehr bremsen kann.

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 26. Juli 2015 um 12:52:01 Uhr:


Die eigentliche, nicht gestellte (sorry) Frage war: Ist es nach der Rechtslage besser, rückwärts einzuparken, weil ich als vorwärts Rausfahrender nicht die "besondere Sorgfaltspflicht" habe?

Hättest du denn als Vorwärtsfahrender die Vorfahrt ? Ist kaum anzunehmen oder ? Du müsstest auch hier warten, bis die Straße ein gefahrloses einbiegen ermöglicht. Vorwärts ist es aber meist leichter, mit dem Anderen beispielsweise Blickkontakt aufzunehmen.

Zitat:

@fs221 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:11:07 Uhr:


Soll ich dir n Bild schicken?

Ja mach mal, aber mit Stempel und Unterschrift und so !🙂

Zitat:

@Tand0r schrieb am 26. Juli 2015 um 12:24:46 Uhr:


Belanglos ist es nur dann wenn er eh zu groß ist zum zurück kaufen.
Wenn der TE aber von 300,- Schaden ausgeht, dann macht ein Rückkauf Sinn, bei 1200,- eher nicht.

Ja das sind Bagatellschäden, zb Spiegel abgefahren, hat der Spiegel Heizung, und ist elektrisch verstellbar mit Blinker und Tote Winkel Assistent liegste auch schon wieder bei +x 500 € + Montage.

Kleiner Hinweis an die ThemenstarterIN: Vielleicht sollte man, genauer Frau, ihr Profil entsprechend ändern.

Und dass Ihr beim Anwalt des Klägers (Kläger=Zivilverfahren, Anzeige=Strafverfahren) gewesen seid und der euch Zugeständnisse mit 20 % "Teilschuld" gemacht hat, wage ich stark zu bezweifeln. Ebenso, dass der Anwalt die Auffassung seine Mandanten wieder gegeben hat, er sei sein gutes Recht, einfach drauf zu halten. Oder sollte der Anwalt noch nichts vom Tatbestand "Parteiverrat" gehört haben?

Hier dürfte die Betriebsgefahr greifen. Einfach keine Fachbegriffe verwenden. Ist besser, als diese falsch zu verwenden.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Juli 2015 um 13:33:11 Uhr:



Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 26. Juli 2015 um 12:52:01 Uhr:


Die eigentliche, nicht gestellte (sorry) Frage war: Ist es nach der Rechtslage besser, rückwärts einzuparken, weil ich als vorwärts Rausfahrender nicht die "besondere Sorgfaltspflicht" habe?
Hättest du denn als Vorwärtsfahrender die Vorfahrt ? Ist kaum anzunehmen oder ? Du müsstest auch hier warten, bis die Straße ein gefahrloses einbiegen ermöglicht. Vorwärts ist es aber meist leichter, mit dem Anderen beispielsweise Blickkontakt aufzunehmen.

Es ist eine 100m lange Sackgasse, die eigentlich nur aus verschiedenen Parkplätzen und Garagen besteht. Außerdem 20er-Zone. Man muss dort eigentlich sowieso sehr langsam und vorsichtig fahren. Außer ein paar Leuten, die nur ihr Auto da abstellen und woanders wohnen, machen das eigentlich auch alle. War halt schon ein paarmal, dass ich gerade so anfange, rauszufahren und plötzlich saust einer dieser Patienten hinter mir her.

Wieso muss man da vorsichtig fahren?
Weil jederzeit irgendwer blind ausparken könnte.

Das mag dann unter Nachbarn sinnvoll und korrekt sein (gegenseitige Rücksichtnahme), prinzipiell muss man damit aber nicht rechnen.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Juli 2015 um 12:19:11 Uhr:


Es ist doch völlig belanglos wie hoch der Schaden ist, die Versicherung des Fahrzeuges deines Freundes zahlt den Schaden und die wird auch alles tun um nicht zu viel zu zahlen. Du bist aus dieser Nummer raus. Punkt

Die Fragen zur Schuld sind dir hier wohl eindeutig erklärt worden

Ich weiß wirklich nicht wo dein Problem ist

Es würde schon einen Sinn machen wenn der Versicherungsnehmer und Unfallschuldige den Schaden selbst übernimmt um nicht in der Versicherung zu steigen.

Dann würde jeder Euro zählen.

Zitat:

@desenator schrieb am 26. Juli 2015 um 18:54:18 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Juli 2015 um 12:19:11 Uhr:


Es ist doch völlig belanglos wie hoch der Schaden ist, die Versicherung des Fahrzeuges deines Freundes zahlt den Schaden und die wird auch alles tun um nicht zu viel zu zahlen. Du bist aus dieser Nummer raus. Punkt

Die Fragen zur Schuld sind dir hier wohl eindeutig erklärt worden

Ich weiß wirklich nicht wo dein Problem ist

Es würde schon einen Sinn machen wenn der Versicherungsnehmer und Unfallschuldige den Schaden selbst übernimmt um nicht in der Versicherung zu steigen.
Dann würde jeder Euro zählen.

Wofür gibt es denn Versicherungen wenn man Schäden dann auch noch selbst bezahlt?

Bei Bagatellschäden sehe ich es ja noch ein wenn es sich rechnet, aber ein Schaden von 1200 € ist viel schneller erreicht als viele denken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen