Auffahrunfall, Versicherung zahlt, ANZEIGE

Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann..

Im Mai diesen Jahres hatte mein Freund einen kleinen Unfall. Er ist aus einer Ausfahrt rückwärts in eine Straße (30er Zone) rausgefahren, hat dabei leider ein Auto übersehen. Da er nicht gerade rausgeschossen kam und das ranfahrende Auto ebenso, ist glücklicherweise nicht viel passiert.

Unfallgegner war ein ca. 70 Jahre alter Mann in einem B-Corsa Bj. 1994, sprich einem Auto, was vielleicht höchstens noch 400€ wert ist..

Mein Freund gestand seine Schuld ein, gab seinen Versicherungsschein raus, verlangte aber ebenso nach dem Versicherungsschein des Mannes, da dieser ja trotz sichtbarer Rückfahrleuchten trotzdem weiter gefahren ist.. Stichwort defensives Fahren.

Dummerweise gibt es natürlich keine Fotos der Unfallfolgen, da mein Freund sich dachte bei so nem Bagatellschaden gäbe es nicht viel zu regeln, Hälfte Hälfte bei den Versicherungen, da ja jeder irgendwie dazu beigetragen hat.

Schlussendlich war der Mann dann bei Verwandten😉 in der Autowerkstatt und lies sich einen Kostenvoranschlag von 1200€ aushändigen, den er dann bei der Versicherung einreichte.
Mein Freund, dementsprechend sauer, lies dann seinen Schaden am Wagen ebenso schätzen, der sich dann auf ca. 1300€ belief. Da beide Parteien keine Beweise und Zeugen hatten, wurde das ganze von den Versicherungen übernommen.

Mein Freund lies sich zudem noch die Kostenaufstellung aushändigen, in denen dann Sachen gemacht wurden, die sicherlich nicht kaputt waren: Spiegel etc ! Bei einem Auffahrunfall!

Heute flatterte eine Anzeige ins Haus: Gegen meinen Freund und gegen die Versicherung!

Nun meine Frage: Was tun? Dass der Schaden an seinem popeligen Corsa vollkommen überzogen war, muss ich woh nicht näher erläutern; aber wer trägt die Schuld? Mein Freund alleine oder auch der AUtofahrer, der einfach trotz aufleuchtender Rückleuchten auf das Auto drauf fährt, obwohl er sieht, dass das Auto fährt?! Also mir ist das schon öfters passiert und da man sieht, was derjenige im Auto vor hat, bremst man doch und hält an?
Genauso mit der Versicherung, warum zahlt diese nen Schaden von 1200€ an einem 20 Jahre alten Corsa?! Prüft da keiner mal nach, ob das noch im Rahmen liegt?

Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand helfen kann, denn außer Polizei und Anwalt bleibt hier wohl nix übrig.. Da das alles Geld kostet, wollte ich erstmal vorab hier um Hilfe bitten.

Beste Antwort im Thema

Gott ich könnte heulen, da fährt jemand rückwärts aus der Ausfahrt in den fließenden Verkehr, und heult jetzt hier rum , über alte Opis in popligen Corsas, die eh nix mehr wert sind, die sich dann gefälligst in Luft aufzulösen haben.
Hatte Opi eine Chance den Unfall zu verhindern ? Kann ich nichts von lesen, wird aber von ausgegangen, gäbe es Zeugen könnten sie die Sache einschätzen, gibt es aber wohl nicht.

"Meine Rückfahrscheinwerfer leuchten ja, dann ist ja alles geklärt, ich komme jetzt, haltet gefälligst an, ihr seht ja das ich Euch die Vorfahrt nehmen will."

Die Dinger leuchten übrigens schon wenn man den Gang einlegt, nicht erst wenn man losfährt.

Die Schäden sind für solch einen Unfall sehr moderat, da kommt schnell mehr zusammen.

Opi wird die Anzeige gemacht haben, weil er gemerkt hat das er verarscht wird.

Vielleicht sind auch genau die zwei richtigen zusammen getroffen, Opi hat in seinem Leben vielleicht schon 15428 mal in solchen Situationen gebremst, aber jetzt hatte er einfach keine Lust mehr, einmal muss auch genug sein, und Junior hat öfter solche Kunststücke drauf. Ich weiß es nicht.

Ich bin ein scharfer Gegner der alten Weisheiten, "Wer auffährt ist Schuld" usw. aber so wie der TE sein Eingangspost geschrieben hat bekomme ich schlechte Laune.

Aber nu ist wieder gut.
War nur meine Meinung !🙂

74 weitere Antworten
74 Antworten

Möönsch - nun seid doch lieb zu dem Mädchen, sonst ist sie gleich beleidigt und der Spaß ist zu Ende.

Eben.
1500Teuronen wäre mir auch zuviel.Aber vielleicht erhofft der Verursacher ja mit nur ner Stoßstange wezukommen. Da isser bei geringeren Kosten und u.U. könnte es sich lohnen den Unfall zu übernehmen

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Juli 2015 um 19:20:32 Uhr:



Wofür gibt es denn Versicherungen wenn man Schäden dann auch noch selbst bezahlt?

Naja, wenn die Versicherung den Schaden begleicht, steigt deine SF-Klasse. Und hier wäre immer die Frage, wie hoch/bzw. wo die jetzige ist und was das im Laufe der Zeit ausmacht. Daher ist die Option, den Schaden zu übernehmen, nicht von der Hand zu weisen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Juli 2015 um 19:27:14 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Juli 2015 um 19:20:32 Uhr:



Wofür gibt es denn Versicherungen wenn man Schäden dann auch noch selbst bezahlt?
Naja, wenn die Versicherung den Schaden begleicht, steigt deine SF-Klasse. Und hier wäre immer die Frage, wie hoch/bzw. wo die jetzige ist und was das im Laufe der Zeit ausmacht. Daher ist die Option, den Schaden zu übernehmen, nicht von der Hand zu weisen.

Und deswegen sollte man auch nen Rabbatschutz haben 😉

1x im Jahr darf man einen unfall bauen (besser nicht,Gesundheit geht vor und die paar Euronen lohnen sich)

Denn wenn man nicht aufgepasst hat und man baut nen unfall braucht man sich keine gedanken machen das die % steigen 🙂

Und dannach passt man auch mehr auf das es nicht nochmal passiert 😉

sozusagen der Schockeffekt 😉

Ähnliche Themen

Dieser Rabatschutz ist mit Vorsicht zu geniessen. Üblicherweise greift dieser nur, solange man bei der Versicherung bleibt. Wechselt man die Versicherung, so folgt die Rückstufung.

Zitat:

@fs221 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:00:06 Uhr:



Was ich vergessen habe zu schreiben: Der B-Corsa des Klägers hatte diese unlackierte Plastikstoßstange, wie es die ersten Modelle nun mal hatten. Daran befanden sich zwei bis drei klitzekleine Kratzer, mehr war definitiv nicht defekt. WIe gesagt handelte es sich ja um eine 30er Zone, schnell war er also nicht & mein Freund stand ja fast, wie das so is beim Rückwärtsfahren und korrigieren.. Beim Golf meines Freundes waren auch ein paar Kratzer, jedoch im Lack, was ja deutlich teurer wird bei der Reparatur.

Letztendlich standen im Kostenvoranschlag zB Dinge, wie das Opelemblem. War nicht kaputt und musste daher nicht ersetzt werden. Lackierte und neue Stoßstange, war vorher nicht vorhanden, muss also auch nicht wieder dran?, eine Plastikstoßstange, wie sie vorher dran war mit 2-3 Kratzern zu ersetzen wäre sein gutes Recht gewesen, sehen wir ja ein.. Sind ja nicht davon ausgegangen, dass er den "Schaden" falls man das so nennen kann, einfach fallen lässt.. und der Oberhammer war der Posten mit 2 nagelneuen Scheinwerfern mit adaptiven Kurvenlicht & wer mir jetzt noch erzählen will, dass die Rechnung vollkommen in Ordnung geht, ist wohl nich mehr ganz frisch😁

Seit wann hat ein Corsa B adaptives Kurvenlicht? War das wohl doch eher ein Corsa D? Und ob die Halterungen von den Scheinwerfern gebrochen sind siehst du ja auch direkt am Unfallort, wenn bei euch 1300€ Schaden sind, dann darf das an der angeblichen 400€ Kiste ja nicht mehr wie 50€ für ne Politur der Plastik Stoßstange sein, der Schaden sollte ja schon im verhältniss zum Restwert der Schrottkiste stehen. Dumm nur wenn die Plastikstoßstange nachgegeben hat, und jetzt innen die Halterungen abgebrochen sind, wenn man genau hinschaut findet man bestimmt noch schäden am Querträger hinter der Stoßstange, oder der Schlossträger der Motorhaube hat einen abbekommen, da ist man dann schnell bei den 1200€. Und da es sich ja im Endefekt doch nicht um einen 400€ Corsa B sondern um einen 4000€ Corsa D handelt zahlt die blöde Versicherung auch noch den Schaden und die eigene Prämie geht nach oben.

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. Juli 2015 um 20:17:52 Uhr:


Dieser Rabatschutz ist mit Vorsicht zu geniessen. Üblicherweise greift dieser nur, solange man bei der Versicherung bleibt. Wechselt man die Versicherung, so folgt die Rückstufung.

Ja,so meinte ich es auch 😉

Sondereinstufungen werden bei einem Versichererwechsel grundsätzlich nicht weiter gegeben, dass dürfte sich langsam herumgesprochen haben (das gilt auch bei Sondereinstufungen für den 2.Wagen).

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 26. Juli 2015 um 23:03:11 Uhr:


Sondereinstufungen werden bei einem Versichererwechsel grundsätzlich nicht weiter gegeben, dass dürfte sich langsam herumgesprochen haben (das gilt auch bei Sondereinstufungen für den 2.Wagen).

Bei dem Kommentar von Gearge73 kann und darf man daran zweifeln.

Übrigens auch mit Rabattschutz hat nach jedem Schaden die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Was meint z.B. George, was die spätestens nach dem dritten Schaden machen werden?
Raus ist man und dann zahlt man ganz normal wie nach drei Schäden 😉.

In einem vergleichbaren Fall hat meine Mutter 0% Teilschuld erhalten. Ihr fuhr auch einer von der Ausfahrt in die Seite. Wenn der Opa drauf gehalten hat, kann das natürlich 20% geben. Versicherungen zahlen glaube ich bis 130% des Zeitwertes des Autos. Da kann das mit 1200€ schon hinkommen.

Zitat:

@fs221 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:00:06 Uhr:


Eben weil er auch, genauso wie mein Freund, geschildert hatte, dass er meinen Freund rangieren hat sehen und dann einfach "drauf gefahren" ist, weil das ja so sein Recht wäre.

Mit so einer Aussage kommt er aber vor Gericht nicht mir 20% davon.

Das würde dir IMHO kein Anwalt so bestätigen.

Zitat:

@fs221 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:00:06 Uhr:


und der Oberhammer war der Posten mit 2 nagelneuen Scheinwerfern mit adaptiven Kurvenlicht & wer mir jetzt noch erzählen will, dass die Rechnung vollkommen in Ordnung geht, ist wohl nich mehr ganz frisch😁

War ja bekanntlich Serie beim Corsa B.

Das würde sicherlich keine Versicherung dieser Welt zahlen und keine Werkstatt würde sowas in einen KVA-Schreiben. Zumal zwei solche Scheinwerfer allein mehr kosten dürften als der komplette Schaden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juli 2015 um 14:25:56 Uhr:


Kleiner Hinweis an die ThemenstarterIN: Vielleicht sollte man, genauer Frau, ihr Profil entsprechend ändern.

Und dass Ihr beim Anwalt des Klägers (Kläger=Zivilverfahren, Anzeige=Strafverfahren) gewesen seid und der euch Zugeständnisse mit 20 % "Teilschuld" gemacht hat, wage ich stark zu bezweifeln. Ebenso, dass der Anwalt die Auffassung seine Mandanten wieder gegeben hat, er sei sein gutes Recht, einfach drauf zu halten. Oder sollte der Anwalt noch nichts vom Tatbestand "Parteiverrat" gehört haben?

Hier dürfte die Betriebsgefahr greifen. Einfach keine Fachbegriffe verwenden. Ist besser, als diese falsch zu verwenden.

Wollte ich auch schon sagen, recht unglaubwürdig, da läuft der Unfallgegner mal eben zum gegnerischen Anwalt und dieser gibt einfach mal so 20% Teilschuld zu. Der Anwalt würde die Gegenseite im Normalfall nie empfangen und die 20% werden wenn dann vom Gericht festgelegt und nicht mal eben vom Anwalt eingestanden.

Im übrigen sind die ganzen anderen Beiträge der Verfasserin ebenfalls aufgeblähte Luft mit wenig Inhalt. Auf konkrete Fragen geht sie nicht ein, sondern malt immer schön ihre Geschichte bunt.

Die Leute bei der Versicherung sind nicht dumm, die machen sowas täglich und können solche Gutachten Kostenvoranschläge sehr schnell Überblicken. Wahrscheinlich hatte die Verfasserin bisher keinen Schaden am eigenen Fahrzeug und weiß somit nicht, wie teuer ein kleiner Kratzer oder eine Beule ist.

Nur muß man hier die Schuld nicht beim Unfallgegner suchen, sondern bei den Werkstätten.

Was kann ein Geschädigter dafür, wenn heute der kleinste Schaden mit 1000€ zu Buche schlägt?

Die Verfasserin sollte mit ihrem Freund vor der Opel Werkstatt demonstrieren gehen, wegen den teuren Preisen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Juli 2015 um 23:35:15 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 26. Juli 2015 um 23:03:11 Uhr:


Sondereinstufungen werden bei einem Versichererwechsel grundsätzlich nicht weiter gegeben, dass dürfte sich langsam herumgesprochen haben (das gilt auch bei Sondereinstufungen für den 2.Wagen).
Bei dem Kommentar von Gearge73 kann und darf man daran zweifeln.

Übrigens auch mit Rabattschutz hat nach jedem Schaden die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Was meint z.B. George, was die spätestens nach dem dritten Schaden machen werden?
Raus ist man und dann zahlt man ganz normal wie nach drei Schäden 😉.

Ich meinte auch 1nen schaden und nicht 3 😉

wenn man jetzt z.b. jedes Jahr 1nen unfall baut dann ist klar das die Versicherung sagt,und Tschüss das ist mir auch schon klar,denn Rabbatschutz heisst ja nicht das ich jedes Jahr Unfall bauen kann oder darf 😉

Zitat:

@George 73 schrieb am 27. Juli 2015 um 19:42:56 Uhr:



Zitat:

Ich meinte auch 1nen schaden und nicht 3 😉
wenn man jetzt z.b. jedes Jahr 1nen unfall baut dann ist klar das die Versicherung sagt,und Tschüss das ist mir auch schon klar,denn Rabbatschutz heisst ja nicht das ich jedes Jahr Unfall bauen kann oder darf 😉

Doch, der Vertrag sagt, dass man das kann bzw. darf.
Nur wird entsprechende Vertragspartei irgendwann nicht mehr wollen.

Und nein, es ist nicht klug sich in der Weise zu binden, weil man dann eigentlich nicht mehr wechseln kann und die entsprechenden "paar" Euro jedes Jahr weiter zahlt.
Etwas lukrativeres als einen Rabattretter gibt es für Versicherungen nicht.
Die faulen Eier sortieren sie bei Zeiten aus und die Lemminge hängen am Tropf.

Zitat:

@George 73 schrieb am 27. Juli 2015 um 19:42:56 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Juli 2015 um 23:35:15 Uhr:


Bei dem Kommentar von Gearge73 kann und darf man daran zweifeln.

Übrigens auch mit Rabattschutz hat nach jedem Schaden die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Was meint z.B. George, was die spätestens nach dem dritten Schaden machen werden?
Raus ist man und dann zahlt man ganz normal wie nach drei Schäden 😉.

Ich meinte auch 1nen schaden und nicht 3 😉
wenn man jetzt z.b. jedes Jahr 1nen unfall baut dann ist klar das die Versicherung sagt,und Tschüss das ist mir auch schon klar,denn Rabbatschutz heisst ja nicht das ich jedes Jahr Unfall bauen kann oder darf 😉

Das war nicht gemeint, das ist ein Rabattschutz und kein Schadensfreiheisklassenschutz. Sobald du die Versicherung wechselst (warum auch immer) stehst du so als hätte der Rabattschutz nie exisitiert.

Das ist ein Kundenbindungsinstrument das über Jahre gut wirkt. 😉

Sonderkündigungen sind auch schon nach einem einmaligen Schaden passiert (warum auch immer, machen kannste nix dagegen), in dem Fall nützt der Rabattretter dann absolut gar nix.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen