Auffahrunfall und einige technische Fragen
Hallo zusammen,
mir ist heute morgen einer hinten drauf gefahren / eigentlich nur gerollt.
Augenscheinlich ist an der Stoßstange nix passiert. meine Frage ist nun sollte ich damit noch nachträglich in die Werkstatt fahren, sitzt hinter der Stoßstange evtl. Steuergeräte etc?
Mein sorge rührt daher, da auf Arbeit mein Auto nicht mehr über die Fernbedienung schließt.
Das Öffnen funktioniert und verschließen tut er dann Automatisch nach einiger Zeit.
Ich bin mir halt nicht ganz sicher ob das Verhalten von dme Aufprall kommen kann etc.
Könnt ihr mir eetwas Input geben?
Es handelt sich um nen Passat Variant (B8/2016)
Lg
Musicon
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich das ist grober Unfung. Ich arbeite bei einer Versicherung und reguliere unter anderem auch Schadenfälle. Und daher kenne ich die Prozesse in der Branche. So lange die Haftungsfrage geklärt ist ist das gesetzlich ganz klar geregelt was dem Anspruchsteller zusteht.
Wenn man bei der Regilierung dann den Eindruck gewinnen sollte dass dort etwas gegen den eigenen Willen passiert kann man immer noch die großen Geschützte auffahren denn auch die Möglichkeit gibt es. (Es gibt Situationen wo ich es aber grundsätzlich empfehle: Personenschäden, vermutlicher wirtschaftlicher Totalschaden...)
In der Regel reicht man einen Kostenvoranschlag ein und wenn dieser von einer Vertragswerkstatt ist, geht der glatt durch. Das ganze ist in ca 2-3 Tagen geprüft und freigegeben.
Welche Auswüchse diese „Nur mit Anwalt“ und „Umbedingt eigener Sachverständiger“ annimmt will ich mal an einen aktuellen Beispiel festmachen:
Schadenfall kleiner Parkrempler. Schadenfrage glasklar da geparktes Fahrzeug beschädigt. Mein Versicherungsnehmer verhält sich vorbildlich wartet am Unfallort und verständigt die Polizei. Er gibt dem Unfallgegner unsere Versicherungsdaten und meldet den Schaden noch am gleichen Tag bei uns. Wir rufen den guten Herren an und er erklärt sofort dass er alles über einen Anwalt laufen lassen werde.
Kurz darauf folgte ein Schreiben des Anwalts, im Anhang ein Gutachten eines Sachverständigen.
Schadenshöhe laut Gutachten: 308 €
Anwaltskosten für Schreiben und Beratung: 200 €
Gutachterkosten: 430 €
Verhältnismäßigkeit? Aber ja es ist geltendes Recht und die ganzen Rechnungen wurden bezahlt. Dies hatte für meinen Kunden zu folge dass er den Schaden doch nicht selber zahlen konnte, was er ursprünglich vor hatte, und nun hochgestuft wird.
Bin den Einzelschicksalen aber mal abgesehen hat ein solches „Verhalten“ auch für die Allgemeinheit folgen. Versicherungen sind und bleiben Wirtschaftsunternehmen. Und auch wenn ihr es nicht glaubt die Kfz-Versicherungen sind keine gewinnträchtigen Produkte und am Limit kalkuliert. Durch unnötige Kosten steigen die Ausgaben. Wenn die Ausgaben steigen reagiert ein solches Unternehmen mit Anpassungen der Beiträge über die gerade gefühlt wieder halb Deutschland stöhnt und dann zu den Direktversicherern rennt um ein paar € zu sparen und da machen dann Schadenfälle tatsächlich mal ein bisschen Ärger.
20 Antworten
wollte ja rückmeldung geben,
mein freundlicher hat einen gutachter ins hasu bestellt, mit der aussage, dass er selber nur sichtbare schäden aufnehmen kann und falls was hinter der stoßstang defekt sein sollte es probleme mit der versicherung geben kann(folgeschäden) -> interessant zu wissen.
Kosten:
160€ Gutachter
1150€ Stoßstange ab/anbau + komplett lackiern
beim abbauen wird sich dann zeigen, ob dahinter noch was ansteht.
Zitat:
@Musicon schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:12:11 Uhr:
wollte ja rückmeldung geben,mein freundlicher hat einen gutachter ins hasu bestellt, mit der aussage, dass er selber nur sichtbare schäden aufnehmen kann und falls was hinter der stoßstang defekt sein sollte es probleme mit der versicherung geben kann(folgeschäden) -> interessant zu wissen.
Kosten:
160€ Gutachter
1150€ Stoßstange ab/anbau + komplett lackiern
beim abbauen wird sich dann zeigen, ob dahinter noch was ansteht.
ich hatte schon vorne und hinten "Kontakt" :-)
hinten ist die Stoßstange verschrammt/angebrochen aber kaum sichtbar. Kalkulation bei VW: 2000 EUR (habe ich nicht machen lassen). Der Gutachter meinte damals, dahinter wird nichts kaputt sein wenn alle Spaltmaße stimmen und meine AHK normal funktioniert einschl. Parkpiepser. Jedenfalls hat die Stoßstange genug Spiel um sich zu verbiegen bei einem Rempler mit Schrittgeschw. 100% Sicherheit gibts natürlich nur beim Ausbau.
vorne hatte ich ebenfalls einen Auffahrunfall (nicht mein Verschulden): die Kalkulation von VW lag bei 2500 EUR, dazu kamen noch 500 EUR Anwalt und 500 EUR Gutachter. Getauscht wurde die komplette Stoßstange, Parkpiepser, Radar hinter VW Logo, Grill....die gegn. Vers. hat insgesamt 3500 EUR für diesen Spaß bezahlt.
Auch wenn es nicht heftig war: so schnell entstehen diese Euros bei den Preisen und der Technik. Allein wegen dem Knackser hat bei mir schon das ACC ausgesetzt während der damaligen Heimfahrt. Hinten finde ich jetzt nicht so kritisch wenn es nur ein Rempler ist - ist es nicht wirklich sichtbar, kann man damit Leben. Hauptsache der Gutachter schaut es an und du bekommst auch später deine Plakette.
Ich sehe es ein wenig anders:
Grundsätzlich hat man gegenüber der Versicherung und dem Geschädigten einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Das ist außergerichtlich nicht unbedingt üblich und die Rechtssprechung hat hier auf die Regulierungspraxis reagiert. Ich will dazu auch garnichts mehr sagen. Jeder denkt sich jetzt bitte seinen Teil. Die Gleichung HUK / Schaden = Anwalt kennt ja auch jeder. Warum man sich solch einen Namen macht, ist wohl auch klar.
Warum also auf sein Rechts besser und professionel beraten zu sein vernichten. Die Versicherung versucht auch alles um weniger / nicht zu zahlen. Gleiches Recht für beide Seiten würde ich mal sagen.
Zu den Gutachterkosten wurde es hier teilweise absurd. Warum muss die Versicherung auch die Gutachterkosten bezahlen? Ganz einfach, weil nur bekannt, dass der Unfallgegner dem Grunde nach ein Schaden zugefügt hat und man diese erst beziffern muss. Nichts anderes als ein Gutachter beauftragen würde ein Gericht machen. Und an dieser Stelle sei gesagt, dass ein KVA eben nicht alle Schadenspositionen berücksichtigt. Jeder der einfach reparieren lässt, verzichtet auf ein etwäig weitergehenderen Anspruch auf Schadensaugleich. Je nach Schadenssituation sind weiterhin folgende Informationen interessant, die eben nur ein Gutachter ermitteln kann.
Höhe des Nutzungsfalls je Tag
Mietwagenklasse
Reparatur bzw. Wiederbeschaffungsdauer
Wiederbeschaffungswert
Restwert
merkantiler Minderwert
Vorliegend wird der Passat mit Sicherheit in Klasse G oder H landen < 5 Jahre. Es wäre ein Nutzungsausfall in Höhe 59-65 € je Tag, die das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte, zu zahlen, alternativ die Mietwagenkosten. Da in diesem Fall das Fahrzeug wohl verkehrstüchtig ist nur für die Dauer der Reparatur. Diese setze ich mal mit 2 Tage. Das wären dann die 120€, die Du der Versicherung sparst.
http://citygutachter24.de/.../
Bei solch einem neuwertigen Fahrzeug wird aus meiner Sicht auch der Vorschaden etwäig zu Wertminderung führen. Mit 100€-150€ sollte man mal mindestens rechnen. Tsching Tsching, wieder Geld auf die Straße gelegt.
Unkostenpauschale
usw....
Klar, dass mal an als Versicherungsmitarbeiter das anders sieht.... obwohl ich bin auch einer.... naja lassen wir das....
Hallo zusammen,
ist mir gestern auch passiert.
Vorne im Stossfänger ist die Plastikstrebe eines Gitters gebrochen. Nun finde ich diese Gitter zu Hauf im Internet, allerdings immer ohne AreaView.
Gibt es nur einen Typ und wird die Kamera dort von hinten montiert?
Hat vielleicht jemand eine Teilenummer oder den Fachbegriff für das Ding?
Vielen Dank!
J
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da gibt es ja gefühlt 40 verschiedene Varianten vom Lüftungsgitter. Motorunterschiede, Heißland, Standard/Komfort Stoßfänger
3G0853677K 041
3G0853671 9B9
3G0853677C 9B9
Die habe ich gefunden für nicht-Heißland und 140KW. Vielleicht gibts per Google Bilder zum Vergleich. Separate Teilenummer mit Kamera konnte ich aber nicht erkennen im Teilekatalog.
auch beim Kamerahalter gibts verschiedene. Die die gut aussehen für Deutschland wären die:
3G9980803
3G9980803A