Auffahrunfall...
Hallo liebe Talker,
Ich hatte letzten Freitag einen Auffahunfall - jemand ist mir mit 50 kmh reingefahren ins heck.
Heute war der gutachter da und meinte es wäre ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
Bmw e46, 98bj, 318i
Meine Frage jetzt: wisst ihr wie viel ich jetzt von der Versicherung bekommen würde? Gekauft hab ichs vor 2 Monaten für 1700€.
Danke schonmal im vorraus.
Beste Antwort im Thema
Wie gut das ihr alle so klug seid. Dann macht das doch wie ihr das wollt. Ich war selbst schon 2 mal in der Situation das ich mir einen Gutachter ausgesucht habe obwohl die Versicherung einen schicken wollte. Das ist wieder ein riesen geplapper von halbwissen hier weil jeder wieder irgendwas zu sagen haben muss... Lächerlich. Bin jetzt raus hier.
37 Antworten
Zitat:
@audifan1982 schrieb am 7. August 2019 um 23:33:09 Uhr:
Wie gut das ihr alle so klug seid. Dann macht das doch wie ihr das wollt. Ich war selbst schon 2 mal in der Situation das ich mir einen Gutachter ausgesucht habe obwohl die Versicherung einen schicken wollte. Das ist wieder ein riesen geplapper von halbwissen hier weil jeder wieder irgendwas zu sagen haben muss... Lächerlich. Bin jetzt raus hier.
Ich danke dir aufjedenfall für deine Antwort! Der gutachter von unserer Versicherung (wgv) hat nun auch einen Anwaöt eingeschaltet der für mich kostenlos ist.
Zitat:
@audifan1982 schrieb am 7. August 2019 um 23:33:09 Uhr:
Wie gut das ihr alle so klug seid. Dann macht das doch wie ihr das wollt. Ich war selbst schon 2 mal in der Situation das ich mir einen Gutachter ausgesucht habe obwohl die Versicherung einen schicken wollte. Das ist wieder ein riesen geplapper von halbwissen hier weil jeder wieder irgendwas zu sagen haben muss... Lächerlich. Bin jetzt raus hier.
Es geht in meinem Post nicht um den Gutachter, der wird bzw muss. bei einem unverschuldeten Unfall immer von der Gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber die Anwaltskosten nur dann wenn die Versicherung es in voller Höhe anerkennt.
Und da die das so gut wie nie machen, bleibt einem dann nur die Klage vor Gericht. Wenn man dann keinen Verkehrs RS hat, muss man sich halt mit dem abfinden was die Versicherung zahlt oder bei einer Klage im Falle einer Niederlage alle Streitwertkosten übernehmen.
Zitat:
@DenisTheMenis schrieb am 7. August 2019 um 23:39:54 Uhr:
Zitat:
@audifan1982 schrieb am 7. August 2019 um 23:33:09 Uhr:
Wie gut das ihr alle so klug seid. Dann macht das doch wie ihr das wollt. Ich war selbst schon 2 mal in der Situation das ich mir einen Gutachter ausgesucht habe obwohl die Versicherung einen schicken wollte. Das ist wieder ein riesen geplapper von halbwissen hier weil jeder wieder irgendwas zu sagen haben muss... Lächerlich. Bin jetzt raus hier.Ich danke dir aufjedenfall für deine Antwort! Der gutachter von unserer Versicherung (wgv) hat nun auch einen Anwaöt eingeschaltet der für mich kostenlos ist.
Danke für dein Feedback.
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 7. August 2019 um 23:41:46 Uhr:
Zitat:
@audifan1982 schrieb am 7. August 2019 um 23:33:09 Uhr:
Wie gut das ihr alle so klug seid. Dann macht das doch wie ihr das wollt. Ich war selbst schon 2 mal in der Situation das ich mir einen Gutachter ausgesucht habe obwohl die Versicherung einen schicken wollte. Das ist wieder ein riesen geplapper von halbwissen hier weil jeder wieder irgendwas zu sagen haben muss... Lächerlich. Bin jetzt raus hier.Es geht in meinem Post nicht um den Gutachter, der wird bzw muss. bei einem unverschuldeten Unfall immer von der Gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber die Anwaltskosten nur dann wenn die Versicherung es in voller Höhe anerkennt.
Und da die das so gut wie nie machen, bleibt einem dann nur die Klage vor Gericht. Wenn man dann keinen Verkehrs RS hat, muss man sich halt mit dem abfinden was die Versicherung zahlt oder bei einer Klage im Falle einer Niederlage alle Streitwertkosten übernehmen.
Sorry - nimms mir ned bös, aber du plapperst da einen Müll... ich glaub du warst noch nie in der Situation und plapperst einfach mal drauf los mit Halbwissen - nix für ungut wie gesagt. Ich muss hier @audifan1982 recht geben. Jemanden quasi abzuraten einen Anwalt einzuschalten wenn man selber nicht schuld ist, ist einfach nur Unerfahrenheit oder grob fahrlässig oder (nix für ungut bitte) Dummheit. Kommt einfach nur so rüber als würde da jemand mitreden wollen, obwohl er keine Ahnung davon hat.
Keinen einzigen Cent zahlst du für den Anwalt. Der Anwalt rechnet seine kosten mit auf die geforderte Summe an die gegnerischen Versicherung. Und bitte erzähl mir jetzt nichts anderes, denn ich war schon in dieser Situation und ich habe mich damals natürlich vorne und hinten informiert...
Zitat:
@DenisTheMenis schrieb am 7. August 2019 um 23:39:54 Uhr:
Ich danke dir aufjedenfall für deine Antwort! Der gutachter von unserer Versicherung (wgv) hat nun auch einen Anwaöt eingeschaltet der für mich kostenlos ist.
Sehr gut. Alles richtig gemacht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@OxiAction schrieb am 8. August 2019 um 13:16:46 Uhr:
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 7. August 2019 um 23:41:46 Uhr:
Es geht in meinem Post nicht um den Gutachter, der wird bzw muss. bei einem unverschuldeten Unfall immer von der Gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber die Anwaltskosten nur dann wenn die Versicherung es in voller Höhe anerkennt.
Und da die das so gut wie nie machen, bleibt einem dann nur die Klage vor Gericht. Wenn man dann keinen Verkehrs RS hat, muss man sich halt mit dem abfinden was die Versicherung zahlt oder bei einer Klage im Falle einer Niederlage alle Streitwertkosten übernehmen.Sorry - nimms mir ned bös, aber du plapperst da einen Müll... ich glaub du warst noch nie in der Situation und plapperst einfach mal drauf los mit Halbwissen - nix für ungut wie gesagt. Ich muss hier @audifan1982 recht geben. Jemanden quasi abzuraten einen Anwalt einzuschalten wenn man selber nicht schuld ist, ist einfach nur Unerfahrenheit oder grob fahrlässig oder (nix für ungut bitte) Dummheit. Kommt einfach nur so rüber als würde da jemand mitreden wollen, obwohl er keine Ahnung davon hat.
Keinen einzigen Cent zahlst du für den Anwalt. Der Anwalt rechnet seine kosten mit auf die geforderte Summe an die gegnerischen Versicherung. Und bitte erzähl mir jetzt nichts anderes, denn ich war schon in dieser Situation und ich habe mich damals natürlich vorne und hinten informiert...
Zitat:
@OxiAction schrieb am 8. August 2019 um 13:16:46 Uhr:
Zitat:
@DenisTheMenis schrieb am 7. August 2019 um 23:39:54 Uhr:
Ich danke dir aufjedenfall für deine Antwort! Der gutachter von unserer Versicherung (wgv) hat nun auch einen Anwaöt eingeschaltet der für mich kostenlos ist.Sehr gut. Alles richtig gemacht.
Na dann gib Du mal hier die Tipps wenn Du den Plan hast. Ich habe in keinem Post davon abgeraten einen Anwalt einzuschalten. Ich arbeite selber bei einer Versicherung und kann Dir einige Beispiele nennen wo es genauso gelaufen ist wie ich geschrieben habe. Natürlich bieten viele Gutachter heutzutage den Anwaltservice direkt mit an, die kommen sogar Sonntag vorbei🙂
Der Anwalt schreibt dann schön seine Briefe reicht das Gutachten ein. Aber wenn die Versicherung dann mal quer schießt kommt direkt die Frage nach der Rechtsschutzversicherung, dann ist Schluss mit Lustig.
Meine Freundin hatte letzten Winter einen unverschuldeten Auffahrunfall. Da hat die HUK vom Gutachten 1500 Euro nur 950 Euro anerkannt, der vorher über den Gutachter beauftragte Anwalt, hat dann argumentiert das das jetzt nur noch über Rechtsschutz weiterlaufen würde weil er ja klagen müsste, da die HUK sich weigert mehr zu zahlen. Die hat dem dann Ihre Rechtschutznummer gegeben. Bei der Verhandlung wurde ihr dann nur noch 300 Euro zugesprochen, weil der Wagen einen selber reparierten Vorschaden hatte, der damals auch über die HUK gelaufen ist.
Hallo,
Also ich hatte in der Vergangenheit schon einige unverschuldete Unfälle und habe bisher immer einen Sachverständigen und einen Anwalt beauftragt.
Allerdings ist es nicht mehr so wie früher, daß die gegnerische Versicherung immer den vollen Schaden übernimmt, sondern meist lediglich die Kosten, die eine zeitwertgerechte Reparatur rechtfertigen.
Dies musste ich beim letzten Vorfall vor 2 Jahren feststellen.
Der Schaden belief sich lt Gutachter auf ca 2000€.
Die gegnerische Versicherung wollte aber nur 800€ zahlen, weil aus deren Sicht eine Beilackierung anstelle einer vollflächigen Lackierung zeitgemäß sei.
Es ist genauso wie Sportler es schreibt.
Da ich keine Rechtschutz habe, hätte ich vor Gericht ziehen können, mit der Gefahr, daß ich bei eine Niederlage die Verfahrenskosten übernehmen müsste. Der Anwalt hat mir abgeraten, das ohne Rechtschutz zu riskieren, da der Ausgang ungewiss ist.
Es bleibt natürlich immer noch der Weg in die Werkstatt, die dann direkt mit der Versicherung den Schaden abrechnen.
Allerdings für diejenigen, die die Summe einstreichen wollen und den Schaden dann möglichst günstig unter der Hand reparieren lassen ist es nicht mehr so einfach wie früher.
Wer eine Rechtschutz hat, kann natürlich ohne erhöhtes Risiko weiterhin so vorgehen.
Gruß
Ein Anwalt holt aber immer mehr raus als der geschädigte selbst. Ist das denn so schwer zu verdtehen? Es geht doch meist mit einem Vergleich aus. Bis dahin kostet der Anwalt nichts. Ein Privatmann würde da nicht soviel raus holen. Das wissen die Versicherungen auch und nutzen dies aus. Genau das gleiche mit dem Gutachter. Die versicherungen melden sich direkt um einen Gutachter zu schicken. Nein. Niemals annehmen. Der TE hat sich zum Glück richtig entschieden und das ist die Hauptsache. Wer in der heutigen Zeit keine RS hat ist eh selbst schuld.
Zitat:
@audifan1982 schrieb am 9. August 2019 um 09:47:49 Uhr:
Ein Anwalt holt aber immer mehr raus als der geschädigte selbst. Ist das denn so schwer zu verdtehen? Es geht doch meist mit einem Vergleich aus. Bis dahin kostet der Anwalt nichts. Ein Privatmann würde da nicht soviel raus holen. Das wissen die Versicherungen auch und nutzen dies aus. Genau das gleiche mit dem Gutachter. Die versicherungen melden sich direkt um einen Gutachter zu schicken. Nein. Niemals annehmen. Der TE hat sich zum Glück richtig entschieden und das ist die Hauptsache. Wer in der heutigen Zeit keine RS hat ist eh selbst schuld.
Der Gutachter in dem Fall meiner Freundin wurde ja selber beauftragt. Der hatte auch gute Bewertungen im Internet und ist auch Sonntags vorbeigekommen, dass fanden wir super. Der Gutachter hat auch gesagt die HUK müsse alle Anwaltskosten übernehmen usw. Da hat er sich aber etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Die Tatsachen waren anders.
Wie schon geschrieben, wenn sich eine Versicherung quer stellt bleibt einem oft nur die Klage und dann läuft nix ohne Rechtsschutz.
Da man hier in Vorleistung gehen muss, jeder der eine Klage erhebt, muss dafür Gerichtsgebühren bezahlen. Die Kosten der Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Im Falle eines verlorenen Rechtsstreits muss man alle Gerichts und Anwaltskosten auch die der Gegenseite bezahlen.