Auffahrunfall

hallo ihr da draussen,

eine kleine geschichte,
ich (3. auto) fahre auf einer straße, 2 autos vor mir. plötzlich, so wie mir der fahrer des zweiten autos erzählte, setzte das erste auto den blinker, hielt ganz kurz an und fuhr verbotener weise um eine insel mit sperrlinie. das zweite auto konnte bremsen aber ich erkannte die situation nicht rechtzeitig und krachte auf meinen vorrausfahrenden, das zweite auto in dieser kette.

Kann der fahrer des ersten autos mit haftbar gemacht werden?

Danke für eure antworten

Beste Antwort im Thema

Immer, wenn einer hinter mir fährt und ich seine Scheinwerfer nicht mehr sehe, stelle mich mir vor, was im Fall eines Auffahrunfalls an Argumenten kommen wird, um mir die Schuld oder eine Teilschuld am Unfall zukommen zu lassen. Ansprechen dieser Fahrer lohnt auch nicht, weil dann der Hinweis auf die Versicherung kommt. Also unbelehrbar. Ich möchte keinen Schaden an meinem Fahrzeug haben, mich mit der gegnerischen Versicherung, zweifelhaften Argumenten des Gegenanwalts herumärgern. Lasst mich in Ruhe und haltet gefälligst Abstand. Oder steht wenigstens mannhaft zu eurem Fehlverhalten. Mein Fahrzeug ist übrigens ausreichend motorisiert und ich fahre auch nicht Strich 50. Bin es aber leid, ein Verwarnungsgeld zu riskiueren, nur weil mein Hintermann meint, dass 65 oder 70 km/h angebrachter wären. Hindere auch keinen am Überholen. Also TE, steh zu Deinem Fahrverhalten.

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Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Dann begehst du eine Unfallflucht.

Und wenn ich garnicht mitbekomme, das da so ein Nasenbär auf seinen Vordermann auffährt, was ist dann?

Dann nicht, denn es gehört immer noch Vorsatz dazu. Du musst den Unfall bemerken..entweder durch Sehen/Hören/Spüren.
Aber das entscheiden Gerichte und niemand anderes 🙂

Zu dem Rest blätter mal eine Seite zurück, da habe ich meine Aussage mit Gerichtsurteilen belegt.

Gehen wir mal davon aus, das in dem vom TE genannten Beispiel Fahrer 1 das nicht gemerkt hat, hat er hiermit jetzt die Antwort.....er ist schuld und Fahrer 1 nicht zu belangen.

Mal ganz Nebenbei, ist die Existenz von Fahrer 1 überhaupt bekannt und polizeilich aufgenommen worden?

Fahrer 1 ist zumindest Unfallbeteiligter, ob er Schuld hat das wird wo anders entschieden. Er hätte anhalten müssen und seine Daten und seine Art der Beteilung Feststellungsbereiten Personen mitteilen müssen. Da er dies nicht getan hat, hat er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Wenn der Unfall sich so zugetragen hat liegt ein Verfahren wg. Unfallflucht gegen Unbekannt im Raum. Und wenn Aussagen auf ein mögliches Fahrzeug deuten und auch der Fahrer ausfindig gemacht werden kann, so ist der Führerschein für einige Zeit in Gefahr.

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Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Fahrer 1 ist zumindest Unfallbeteiligter, ob er Schuld hat das wird wo anders entschieden. Er hätte anhalten müssen und seine Daten und seine Art der Beteilung Feststellungsbereiten Personen mitteilen müssen. Da er dies nicht getan hat, hat er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Wenn der Unfall sich so zugetragen hat liegt ein Verfahren wg. Unfallflucht gegen Unbekannt im Raum. Und wenn Aussagen auf ein mögliches Fahrzeug deuten und auch der Fahrer ausfindig gemacht werden kann, so ist der Führerschein für einige Zeit in Gefahr.

Und wenn er es, wie gesagt, nicht gemerkt hat das die beiden aufeinander gefahren sind 😕

Dann sieht die Sache doch, deiner eigenen Aussage auf mein Beispiel hin, anders aus.

Ja das wird von der Polizei dann so aufgenommen und ein Richter wird darüber entscheiden, ob er Vorsatz bejahen kann oder nicht.
Es kann ja auch im Grunde eine Schutzbehauptung sein, das weiß man ja nicht von vorne herein.

Eine Anzeige wird auf jedenfall geschrieben, aber ob der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, oder ob es vor Gericht kommt, dass ist auf einem anderen Blatt.
Die Chancen für eine Einstellung stehen jedoch denke ich ganz gut je nach Einzelfall

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Ja das wird von der Polizei dann so aufgenommen und ein Richter wird darüber entscheiden, ob er Vorsatz bejahen kann oder nicht.
Es kann ja auch im Grunde eine Schutzbehauptung sein, das weiß man ja nicht von vorne herein.

Eine Anzeige wird auf jedenfall geschrieben, aber ob der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, oder ob es vor Gericht kommt, dass ist auf einem anderen Blatt.
Die Chancen für eine Einstellung stehen jedoch denke ich ganz gut je nach Einzelfall

Dazu muss jedoch auch seine Existenz bekannt sein und jemand sein Kennzeichen notieren.

Ist das nicht geschehen sieht die Sache mal ganz schlecht für den TE aus.

Richtig dann hat der Abbieger Glück gehabt.

Wie heisst es so schön, mal verliert man, mal gewinnen die anderen.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Wie heisst es so schön, mal verliert man, mal gewinnen die anderen.

Damit ist doch auch schon alles gesagt oder? 😉

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Er trägt ganz klar eine Teilschuld und ist als Unfallbeteiligter mit aufzunehmen, da seine Handlung ursächlich war für den Unfall. Wie die Reihenfolge ON01 - ON03 verteilt werden, ist aus der ferne schwer zu beurteilen. Ich hoffe das abbiegende Fahrzeug wurde als Unfallbeteiligter seitens der Polizei mit aufgenommen? Und es wurde nicht versucht alles auf dich abzuwälzen.

Nein, und den Fall hatten wir doch letztens erst!

Ein eigenes Fehlverhalten, das unmittelbar zu einem Unfall führt (hier das Auffahren auf den Vorausfahrenden) kann nicht durch das Fehlverhalten eines anderen VT aufgewogen werden, wenn dieses nur mittelbar war.

Im letzten Fall ging es darum: Ein Linksabbieger (der grün hatte) hat 90% Teilschuld zugesprochen bekommen, weil er nicht auf den Gegenverkehr geachtet hatte, der über eine rote Ampel gefahren ist.
Denn der Gegenverkehr hatte Vorrang (auch wenn er nicht hätte fahren dürfen).

Immer, wenn einer hinter mir fährt und ich seine Scheinwerfer nicht mehr sehe, stelle mich mir vor, was im Fall eines Auffahrunfalls an Argumenten kommen wird, um mir die Schuld oder eine Teilschuld am Unfall zukommen zu lassen. Ansprechen dieser Fahrer lohnt auch nicht, weil dann der Hinweis auf die Versicherung kommt. Also unbelehrbar. Ich möchte keinen Schaden an meinem Fahrzeug haben, mich mit der gegnerischen Versicherung, zweifelhaften Argumenten des Gegenanwalts herumärgern. Lasst mich in Ruhe und haltet gefälligst Abstand. Oder steht wenigstens mannhaft zu eurem Fehlverhalten. Mein Fahrzeug ist übrigens ausreichend motorisiert und ich fahre auch nicht Strich 50. Bin es aber leid, ein Verwarnungsgeld zu riskiueren, nur weil mein Hintermann meint, dass 65 oder 70 km/h angebrachter wären. Hindere auch keinen am Überholen. Also TE, steh zu Deinem Fahrverhalten.

Meine Worte, dafür gibt es ein Danke.

Endweder Schwanz in der Hose oder bitte laufen ggf abstand halten.

GUTEN MORGEN;

ich danke allen die so emsig geschrieben haben, letztendlich wird es wahrscheinlich so sein, dass ich voll schuld bin.
Eine Teilschuld des ersten wäre ein grandioser erfolg.

Zumal der erste fahrer noch richtig patzig geworden ist: "wenn ich hier abbiegen will, müsst ihr gefälligst aufpassen"! "ich kann nichts dafür". und solche sprüche.echt bescheuert, nicht mal um mein kind der mit in meinem auto saß hat er sich nur ansatzweise gekümmert.

Ich denke ahlt immer, wenn ich verkehrt auf eine Autobahn auffahre, alo als geisterfahrer, verursache einen unfall der mich direkt nicht betrifft, muss ich doch auch haften, oder?

Es ist alles so ungerecht.

Aber danke nochmal an alle!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von mg1979


GUTEN MORGEN;

Ich denke ahlt immer, wenn ich verkehrt auf eine Autobahn auffahre, alo als geisterfahrer, verursache einen unfall der mich direkt nicht betrifft, muss ich doch auch haften, oder?

Ein Geisterfahrer handelt grob verkehrswidrig und rücksichtslos wo hingegen dein Abbieger nur fahrlässigkeit unterstellt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von mg1979


nicht mal um mein kind der mit in meinem auto saß hat er sich nur ansatzweise gekümmert.

Was hat der (das?) mit der Schuldfrage zu tun?

Sry mich nervt dieses "huch mein Kind!" Gelaber, mit dem auf die Tränendrüse gedrückt wird. Besser kümmerst Du Dich um Dein Kind, wenn Du angepasst fährst und niemandem aufs Auto donnerst.

Amen

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