Auffahrunfall nach Abbiegen auf Vorfahrtsstraße
Hallo,
heute hatte ich leider einen Unfall, aus dem ich nicht schlau werde.
Ich bog nach rechts in eine einspurige, abgegrenzte Vorfahrtsstraße ab. Danach beschleunigte ich sofort und war schon fast bei 50 km/h, als von hinten ein anderer PKW frontal und mittig auf gerader Strecke in mich rein donnerte.
Es waren keine Bremsspuren zu sehen. Mein Auto hat Teile verloren, die ca. 30 Meter nach der Einmündung auf der Strasse lagen. Das ist auch die Stelle, die ich in Erinnerung habe, wo die Kollision wahrscheinlich passiert ist.
Mir ist völlig rätselhaft, wie der Unfallgegner das geschafft hat? Entweder war er viel zu schnell und abgelenkt oder das war Absicht. Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab. Polizei war auch nicht schlau. Zeugin sagt, Unfallgegner fuhr sehr schnell.
Der Unfallgegner gibt die Schuld komplett mir. Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt einschalten?
65 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 19:31:08 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 15. Juli 2023 um 19:10:51 Uhr:
Zitat:
Dann muss ich die Ausführungen ebenfalls absichtlich missverstehen.Bis jetzt hat die Moderation recht wenig an der Diskussion auszusetzen. 🙂
Ich hoffe das das auch so bleibt!Gruß Moorteufelchen
Nein, ich jedenfalls habe kein Interesse, den Tonfall etc. abgleiten zu lassen. Ich bin jetzt auch raus, denn die Meinungen sind ausgetauscht.
Interessant wäre, irgendwann zu erfahren, wie es tatsächlich ausgegangen ist.
So allerdings
Zitat:
@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 19:31:08 Uhr:
Zitat:
Und es ist so einfach. Ursächlich war verkehrsrechtlich die Vorfahrtverletzung
wird es garantiert nicht ausgehen.
Warum hast du dann mit dem Tonfall angefangen. 🙄
Zum Rest schließ ich mich
germania47 an. Ständige Wiederholungen………
Und wie schon gesagt. Ist der Hintermann gerast oder Ähnliches gibt’s für ihn vermutlich eine Teilschuld.
Und ich bin überzeugt dass es so oder ähnlich ausgehen wird. Garantieren wie du kann ich das natürlich nicht. Dafür hab ich vermutlich zu wenig Erfahrung in solchen Fällen. 😎
Ups. Jetzt hab ich mich auch wiederholt. 😉
Also jetzt mal ehrlich, wenn ich trotz Vorfahrt nicht täglich mehrfach vom Gas gehen würde und sogar bremse deutlich unter die erlaube Höchstgeschwindigkeit hätte ich jeden tag 2-3 Unfälle.
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Juli 2023 um 10:54:19 Uhr:
Unstreitig kam der TE aus einer wartepflichtigen Position.
Die Kreuzung war laut TE gut einsehbar.
Die Kollision fand ca. 30 Meter hinter der Kreuzung statt.
Bei angenommenen 55 km/h legt ein Fahrzeug in 2 Sekunden ca. 30 Meter zurück.
Ist noch jemand der Auffassung, dass der TE die Kollision nicht verursacht hat? 🙂
Über eine mögliche Mitverursachung des Partners, falls sie nachgewiesen wird, kann man sich streiten.
Ich halte deine Aussage für blanken Unsinn!
Gerade eben hatte ich selbe Situation in umgekehrter Rolle. Ich war auf der Vorfahrtstraße und ein Smart bog in meine Straße ab.
Was tat ich? Ich als geradeaus fahrendes Auto, sehe die Einmündung und das andere Fahrzeug schon sehr früh.
Es reichte aus, ganz kurz das Bremspedal zu streicheln und ich verzögerte auf 30 km/h, so dass es nie zu einer Kollision kommen konnte. Der Smart bog ruhig ein und beschleunigte auf 50. Ich musste dazu weder eine Vollbremsung machen, noch musste ich auf 0 km/h abbremsen. Und selbst das schaffe ich in 30 Metern bei einer Gefahrenbremsung auf 0 locker!
Mir kann niemand erzählen das 30 Meter nach der Einmündung jemand mir bei garantiert über 40 km/h noch so rauf donnern kann, ohne das er
a) 40 Meter gepennt hat
b) und/oder deutlich zu schnell fuhr.
Never, ever!
Zitat:
@Stefan546 schrieb am 15. Juli 2023 um 23:02:35 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Juli 2023 um 10:54:19 Uhr:
Unstreitig kam der TE aus einer wartepflichtigen Position.
Die Kreuzung war laut TE gut einsehbar.
Die Kollision fand ca. 30 Meter hinter der Kreuzung statt.
Bei angenommenen 55 km/h legt ein Fahrzeug in 2 Sekunden ca. 30 Meter zurück.
Ist noch jemand der Auffassung, dass der TE die Kollision nicht verursacht hat? 🙂
Über eine mögliche Mitverursachung des Partners, falls sie nachgewiesen wird, kann man sich streiten.Ich halte deine Aussage für blanken Unsinn!
Gerade eben hatte ich selbe Situation in umgekehrter Rolle. Ich war auf der Vorfahrtstraße und ein Smart bog in meine Straße ab.
Was tat ich? Ich als geradeaus fahrendes Auto, sehe die Einmündung und das andere Fahrzeug schon sehr früh.
Es reichte aus, ganz kurz das Bremspedal zu streicheln und ich verzögerte auf 30 km/h, so dass es nie zu einer Kollision kommen konnte. Der Smart bog ruhig ein und beschleunigte auf 50. Ich musste dazu weder eine Vollbremsung machen, noch musste ich auf 0 km/h abbremsen. Und selbst das schaffe ich in 30 Metern bei einer Gefahrenbremsung auf 0 locker!
Mir kann niemand erzählen das 30 Meter nach der Einmündung jemand mir bei über 40 km/h noch so rauf donnern kann, ohne das er
a) 40 Meter gepennt hat
b) und/oder deutlich zu schnell fuhr.Never, ever!
Das sagt ja auch keiner. Wenn es so war wie du geschildert hast war der Hintermann vermutlich abgelenkt, zu schnell oder einfach nur Unaufmerksam und hat deshalb vielleicht zu spät angefangen zu bremsen oder nicht stark genug gebremst. Du hattest jedoch Vorfahrt zu gewähren. Und das tut du nicht wenn du abbiegst und jemanden dadurch zwingst bremsen zu müssen. Dadurch nimmst du ihm aus verkehrsrechtlicher Sicht die Vorfahrt.
Weist man dem anderen dann nach dass er gepennt hat oder zu schnell war wird dieser vermutlich eine Teilschuld am Unfall bekommen. Das hat dann zivilrechtliche Folgen. Zunächst steht jedoch die nachweisliche Vorfahrtverletzung im Raum.
Und von reindonnern kann bei diesem Schaden an deinem Fahrzeug wohl keine Rede sein.
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Und wenn dann die beiden Polizisten zu mir offen sagen, dass der Unfall nicht wie eine "normale Vorfahrtsverletzung" aussieht, dann bestätigt mich das.
Ich hätte auch kein Wort gesagt, wäre er mir in der Einmündung seitlich oder schräg reingefahren oder nach 5 oder 10 oder sogar 15 Metern.
Aber so wie das ablief, habe ich ein Problem damit hier zu 100 % der Doofe zu sein. Auch wenn ich weiß, dass bei Auffahrunfällen rund um Einmündungen in Vorfahrtsstraßen der Anscheinsbeweis sich umdreht und ich deshalb ein Problem habe.
Für mich ist das übrigens eine Lücke im System. Ich kann damit prinzipiell jeden auf der Vorfahrtsstraße "abräumen", wenn ich will. Hätte ich heute mit dem Smart auch leicht tun können. Gaspedal, Vollgas und drauf. Der Arme wäre sogar nach 10 Metern schon fällig gewesen und hätte nie beweisen können, dass ich aufs Gas gestiegen bin.
Aber nichts für ungut. Ich nehme mit, dass ich das dem Anwalt für Verkehrsrecht überlasse. Ich werde berichten, wie es ausgeht.
Zitat:
@Stefan546 schrieb am 15. Juli 2023 um 23:02:35 Uhr:
Mir kann niemand erzählen das 30 Meter nach der Einmündung jemand mir bei über 40 km/h noch so rauf donnern kann, ohne das era) 40 Meter gepennt hat
b) und/oder deutlich zu schnell fuhr.Never, ever!
Wieso muss dir das jemand erzählen? Du hast doch bei der gut einsehbaren Kreuzung sehen können, ob der zu schnell gefahren ist oder nicht. Weiterhin, wenn du ein Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße zu schnell ankommen siehst und trotzdem einbiegst, schaust du nicht in den Rückspiegel, denn dann hättest du doch gesehen, ob er pennt oder nicht.
Weiterhin sind aus den ehemaligen 50 km/h jetzt 40 km/h geworden. Wie sieht das mit den 30 m aus, waren das vielleicht doch nur 20 m?
Sorry, dass ich das so provokant formuliere, aber es ist oft so, dass man das Ganze durch die für sich positiven Brille sieht und so auch berichtet. Ich nehme mich da nicht aus. Schon häufiger hat sich das hier im Forum auch bestätigt, dass Nachfragen eine ganz andere Sicht der Dinge hervorgebracht hat.
Auch, wenn das bei dir nicht so ist, so stellt sich doch die Frage, wie weit und umfangreich die Unfallaufnahme war, so dass sie deine Sicht der Dinge bestätigt. Wurden Fotos gemacht, wurde der Abstand zwischen Einmündung und der Unfallstelle gemessen? Die Unfallstelle ist dabei nicht die Stelle, an der die Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind, sondern die, an der der Zusammenstoß erfolgt ist.
Alles Unwägbarkeiten, die sich zu deinen Gunsten bestätigen müssen. Schwierig, daher mein Gegenreden. Mache dir daher bitte nicht zu viel Hoffnung auf eine geringe Haftungsquote für dich.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Stefan546 schrieb am 15. Juli 2023 um 23:29:50 Uhr:
Und wenn dann die beiden Polizisten zu mir offen sagen, dass der Unfall nicht wie eine "normale Vorfahrtsverletzung" aussieht, dann bestätigt mich das.Ich hätte auch kein Wort gesagt, wäre er mir in der Einmündung seitlich oder schräg reingefahren oder nach 5 oder 10 oder sogar 15 Metern.
Aber so wie das ablief, habe ich ein Problem damit hier zu 100 % der Doofe zu sein. Auch wenn ich weiß, dass bei Auffahrunfällen rund um Einmündungen in Vorfahrtsstraßen der Anscheinsbeweis sich umdreht und ich deshalb ein Problem habe.
Für mich ist das übrigens eine Lücke im System. Ich kann damit prinzipiell jeden auf der Vorfahrtsstraße "abräumen", wenn ich will. Hätte ich heute mit dem Smart auch leicht tun können. Gaspedal, Vollgas und drauf. Der Arme wäre sogar nach 10 Metern schon fällig gewesen und hätte nie beweisen können, dass ich aufs Gas gestiegen bin.
Aber nichts für ungut. Ich nehme mit, dass ich das dem Anwalt für Verkehrsrecht überlasse. Ich werde berichten, wie es ausgeht.
Klar kann man, wenn man es drauf anlegt an einer Vorfahrtsstraße „abräumen“.
Ist aber Gott sei Dank nicht die Regel. Der Großteil der Verkehrsteilnehmer ist drauf aus Unfälle zu vermeiden.
Und versteh mich nicht falsch. Ich will dich mit meinen Beiträgen nicht angreifen. Ich sage nur wie es ist bzw. wie es ablaufen kann.
Und wenn die Polizisten derartiges äußern hoffe ich dass sie sich auch die Mühe machen dass sie sich neben der Unfallaufnahme die Mühe machen zu ihren Vermutungen einen dementsprechenden Bericht zu fertigen.
Der Gang zum Rechtsanwalt kann hier nur der einzige richtige Tip sein.
@Stefan546
Jetzt habe ich mal noch zwei Fragen und eine Bitte, ohne dass ich dir auf den Schlips treten will. Wie alle hier möchte ich das geschilderte gerne verstehen.
1) Hast Du den anderen von links kommend gesehen, als das Hirn in Millisekunden entschieden: Da kann ich noch raus.
2) Bist Du gestanden oder hattest Du noch etwas Fahrt drauf, als du in die Vorfahrberechtigte Straße eingebogen bist?
3) Kannst Du mal nen (anonymisierten) Screenshot von Maps hier einstellen?
Hier mal eine schöne Zusammenfassung:
https://www.haufe.de/.../...tsverletzung_idesk_PI17574_HI13720119.html
@keksemann : Im "Normalfall" hat der Wartepflichtige den anderen gar nicht gesehen, weiß aber genau, dass dieser viel zu schnell unterwegs war. Nur ist der Wartepflichtige für die Widerlegung des Anscheinsbeweises beweispflichtig.
Ein interessanter Link. Und da wird genau so argumentiert, wie ich es oben getan habe.
"Häufig verteidigt sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer mit dem Argument, er habe bereits den unmittelbaren Kreuzungsbereich verlassen und es wäre ein typischer Auffahrunfall im gleichgerichteten Verkehr erfolgt. Solange aber ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Einfahrt in die vorfahrtsberechtigte Straße besteht, greift der Anscheinsbeweis zu Lasten des Einbiegenden jedoch weiter bis zu dem Zeitpunkt ein, zu dem dieser sich vollständig in die vorfahrtsberechtigte Straße mit der dort vorherrschenden Geschwindigkeit des fließenden Verkehr eingegliedert hat. In der Hamburger Rechtsprechung wird hierzu i.d.R. auf eine Wegstrecke von 30m abgestellt, die der wartepflichtige Fahrzeugführer in der Vorfahrtsstraße zurückzulegen hat"
Und interessant, daß hier zufällig die 30 m als Richtschnur gesehen werden, ab wo es kein Vorfahrtsverstoß mehr ist.
Der Reaktionsweg bei 50 km/h ist ungefähr 15 Meter. Der normale Bremsweg beträgt in etwa 25 Meter. Bei einer Notbremsung halbiert sich der Bremsweg auf ca. 12,5 m. Sind zusammen ca. 27,5 m, so dass nach 30 m eigentlich nichts mehr passieren dürfte. Außer erhöhtem Pulsschlag...
Bei Entfernungen vertut sich fast jeder. 1 Meter war die Entfernung vom inneren Ellenbogen bis zur Spitze des längstens Fingers? ... 😁
Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde,müsste die Polizei auch die Positionen der Fahrzeuge aufgenommen haben.
Man muss übrigens mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Vorfahrtsberechtigten rechnen. Man muss mit einem satten Zuschlag rechnen, das sind grob rund 50% auf die zulässige HG, hier also rund 75km/h. Erst oberhalb greift eine Mitschuld, vorher bestenfalls eine erhöhte Betiebsgefahr.