Auffahrunfall nach Abbiegen auf Vorfahrtsstraße

Hallo,

heute hatte ich leider einen Unfall, aus dem ich nicht schlau werde.

Ich bog nach rechts in eine einspurige, abgegrenzte Vorfahrtsstraße ab. Danach beschleunigte ich sofort und war schon fast bei 50 km/h, als von hinten ein anderer PKW frontal und mittig auf gerader Strecke in mich rein donnerte.

Es waren keine Bremsspuren zu sehen. Mein Auto hat Teile verloren, die ca. 30 Meter nach der Einmündung auf der Strasse lagen. Das ist auch die Stelle, die ich in Erinnerung habe, wo die Kollision wahrscheinlich passiert ist.

Mir ist völlig rätselhaft, wie der Unfallgegner das geschafft hat? Entweder war er viel zu schnell und abgelenkt oder das war Absicht. Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab. Polizei war auch nicht schlau. Zeugin sagt, Unfallgegner fuhr sehr schnell.

Der Unfallgegner gibt die Schuld komplett mir. Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt einschalten?

65 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 13:42:57 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2023 um 12:07:55 Uhr:



Ich nicht.
Ich gehe auch von einer Vorfahrtmißachtung des TE aus. 30 Meter hinter der Einmündung ist man nach einem Abbiegevorgang auch nicht auf 50 km/h. Wie hier schon erwähnt ist dass die zurückgelegte Strecke in zwei Sekunden bei gleichbleibenden 50 km/h ohne anzufahren.

Genau. Und das zeigt meines Erachtens genau das Gegenteil von dem, was @germania47 behauptet.

Wenn der TE duch seinen Anfahr- und Beschleunigingsvorgang wesentlich mehr Zeit als 2 Sekunden braucht, um die 30 m zu absolvieren, dann hat der Auffahrende auch wesentlich mehr Zeit gehabt zu reagieren, z.b. zu bremsen.

Wenn vor mir jemand knapp rausfährt, kann ich mir das nicht ewig lang ansehen und dann ungebremst in ihn hineinfahren.

Also entweder hat der Hintermann WhatsApps geschrieben und dgl. oder er war wesentlich schneller , oder beides.

1. Ich habe als jemand der die Vorfahrt gewähren muss, nicht knapp rauszufahren.

2. Keiner weiß, ob nicht gebremst wurde. Das wird nur vermutet.

3. Und wenn der Hintermann aus welchem Grund auch immer geschlafen hat, bleibt es bei einer Vorfahrtverletzung des TE. Evtl. wird das Schlafen dann zivilrechtlich mit einer Teilschuld bestraft

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 13:42:57 Uhr:



Wenn vor mir jemand knapp rausfährt, kann ich mir das nicht ewig lang ansehen und dann ungebremst in ihn hineinfahren.

Also entweder hat der Hintermann WhatsApps geschrieben und dgl. oder er war wesentlich schneller , oder beides.

Kann man eben doch, heute selbst erlebt. Bus fährt raus und mein Vordermann mit einem Astra ohne Eurokennzeichen merkt erdt im letzten Moment, dass das nicht mehr reicht. Klar hätte der Bus warten müssen, aber ein bisschen langsamer und niemand hätte halten müssen. Ich sah mich schon als Zeugen. Ging aber alles gut aus.

Zitat:

@Stefan546 schrieb am 15. Juli 2023 um 00:22:16 Uhr:


Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab.

Wenn die Eimündung offen und gut einsehbar ist, dann hast du den auf der Vorfahrtsstraße doch sehen müssen und warum hast du dann nicht einfach gewartet? Somit hat nicht nur dein Unfallgegner nicht aufgepasst, sondern du noch weniger.

Zitat:

@Stefan546 schrieb am 15. Juli 2023 um 00:22:16 Uhr:


Polizei war auch nicht schlau. Zeugin sagt, Unfallgegner fuhr sehr schnell.

Solche Aussagen haben wenig wert, weil viele Zeugen in solchen Fällen die Geschwindigkeit deutlich zu hoch einschätzen, und das den Gerichten auch bekannt ist. Um die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs einschätzen zu können, müsste der Zeuge das Fahrzeug einige Sekunden beobachtet haben. Meist schauen die Zeugen aber erst im Moment des Unfalls hin und schätzen dann die Geschwindigkeit zu hoch ein.

Unabhängig davon, ob du nun einen Anwalt einschaltest oder nicht, musst du den Unfall der Versicherung zeitnah melden. Details kannst du ja später nachreichen, z.B. wenn du diese mit einem Anwalt abstimmen möchtest.

Rechtschutzversicherungen bieten oft eine telefonische Beratung an. Nutze diese doch, um deine ersten Schritte zu klären und ebenso, ob das Einschalten eines Anwalts sinnvoll ist.

Mit einem solltest du aber ganz klar rechnen, dass dein Haftungsanteil an dem Unfall mindestens 50% beträgt.

Der erste Anschein ist eine Vorfahrtsverletzung. Alles andere musst du beweisen, wie, dass er zu schnell unterwegs war, dass du zum Zeitpunkt des Unfalls schon fast 50 km/h erreicht hattest usw. Das wird vermutlich ohne Unfallgutachter nicht zu wuppen sein.

Wie aber schon gesagt, spreche über alle Dinge mit dem Versicherungshotlineanwalt. Der ist Expert und nicht wir hier.

Gruß

Uwe

Zitat:

3. Und wenn der Hintermann aus welchem Grund auch immer geschlafen hat, bleibt es bei einer Vorfahrtverletzung des TE. Evtl. wird das Schlafen dann zivilrechtlich mit einer Teilschuld bestraft

Zitat:

Der erste Anschein ist eine Vorfahrtsverletzung. Alles andere musst du beweisen, wie, dass er zu schnell unterwegs war, dass du zum Zeitpunkt des Unfalls schon fast 50 km/h erreicht hattest usw.

Ganz so einfach ist es nicht.

Vor Gericht wird immer die Vermeidbarkeitsfrage gestellt.

Wenn der TE einigermaßen darlegen kann, daß er im Moment des Aufpralls schon nahe der 50 km/h war, wird man sich fragen, warum jemand hintendrauf fahren kann.

Oder stell dir einfach vor, das ganze wäre 500 m später passiert. Dann ist das Thema Vorfahrtverletzung passe. Dann ist der Anscheinsbeweis der, daß der Hintermann Schuld hat weil er zu schnell und/oder unaufmerksam war.

Also mit zunehmendem Abstand von der Kreuzung "kehrt sich die Beweislast um"

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Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2023 um 12:07:55 Uhr:


Ich nicht.
Ich gehe auch von einer Vorfahrtmißachtung des TE aus. 30 Meter hinter der Einmündung ist man nach einem Abbiegevorgang auch nicht auf 50 km/h. Wie hier schon erwähnt ist dass die zurückgelegte Strecke in zwei Sekunden bei gleichbleibenden 50 km/h ohne anzufahren.
Dass der Unfallgegener zu schnell war und dem TE trotz Bremsung mit dem Überschuß an Geschwindigkeit ins Heck gefahren ist, mag natürlich sein.

Bei 5 m/s^ sehr wohl. Lass es 45 km/h sein oder gar 40 km/h.

1. Selbst ein leichtes Antippen des Bremspedals hätte den Unfall vermieden.

2. Die Differenzgeschwindigkeit beim Aufprall war weit höher. Der Unfallgegner muss also einfach Vollgas in mich rein gefahren sein.

Ich bin mir bewusst, dass die Situation schwierig zu klären sein wird, weil Aussage gegen Aussage steht.

Und die Vorfahrtsregel gilt laut Rechtsurteilen abhängig von der Unfallstelle nach der Mündung.

Nach deinen Angaben ist dein 5er hinten kaum beschädigt, weil selbst der Prallkörpernichts abbekommen hat und nur die Kunststoffverkleidung kaum sichtbar beschädigt wurde. Das würde zu einer Anpralldifferenzgeschwindigkeit von 3-6 km/h passen.

Auch eine maximale Abbremsung mit ABS interlässt nicht zwingend eine zuordnungsfähige Verzögerungsspur auf jeder Art von Straßenbelag.

Es ist eben eine sehr schwierige tatsächliche Situation.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 16:24:19 Uhr:



Zitat:

Der erste Anschein ist eine Vorfahrtsverletzung. Alles andere musst du beweisen, wie, dass er zu schnell unterwegs war, dass du zum Zeitpunkt des Unfalls schon fast 50 km/h erreicht hattest usw.


Ganz so einfach ist es nicht.

Vor Gericht wird immer die Vermeidbarkeitsfrage gestellt.

Logisch, deswegen wird auch der Unfallgegner eine Teilhaftung abbekommen, wie weiter oben schon indirekt angedeutet habe. Mindestens 50% werden wohl aber meiner Meinung nach beim TE haften bleiben.

Er hat schließlich bei einer optimal einsehbaren Kreuzung eine Vorfahrtsverletzung begangen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 16:24:19 Uhr:



Zitat:

3. Und wenn der Hintermann aus welchem Grund auch immer geschlafen hat, bleibt es bei einer Vorfahrtverletzung des TE. Evtl. wird das Schlafen dann zivilrechtlich mit einer Teilschuld bestraft

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 16:24:19 Uhr:



Zitat:

Der erste Anschein ist eine Vorfahrtsverletzung. Alles andere musst du beweisen, wie, dass er zu schnell unterwegs war, dass du zum Zeitpunkt des Unfalls schon fast 50 km/h erreicht hattest usw.

Ganz so einfach ist es nicht.

Vor Gericht wird immer die Vermeidbarkeitsfrage gestellt.

Genau. Und danach wird dann die Quote für die Teilschuld festgelegt.

Und es ist so einfach. Ursächlich war verkehrsrechtlich die Vorfahrtverletzung.

Alles andere kann höchstens Einfluß auf die Quote haben.

Zitat:

Wenn der TE einigermaßen darlegen kann, daß er im Moment des Aufpralls schon nahe der 50 km/h war, wird man sich fragen, warum jemand hintendrauf fahren kann.

Wie soll er das beweisen? Und selbst wenn ist es natürlich möglich, dass der Hintermann es einfach nicht mehr geschafft hat, sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten. Warum auch immer. Zu schnell, oder abgelenkt...

Alles wichtig für die Schadenreguliereung. Und zur vermutlichen ungefähren Aufprallgeschwindigkeit hat berlin-paul ja schon was geschrieben.

Zitat:

Oder stell dir einfach vor, das ganze wäre 500 m später passiert. Dann ist das Thema Vorfahrtverletzung passe. Dann ist der Anscheinsbeweis der, daß der Hintermann Schuld hat weil er zu schnell und/oder unaufmerksam war.

Warum sollte man sich das vorstellen. Nach angeblichen Messungen des TE waren es ca. 30 Meter

Zitat:

Also mit zunehmendem Abstand von der Kreuzung "kehrt sich die Beweislast um"

Völlig irrelevant, da der TE angab, die 30 Meter gemessen zu haben.

Zitat:

@Stefan546 schrieb am 15. Juli 2023 um 16:33:57 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2023 um 12:07:55 Uhr:


Ich nicht.
Ich gehe auch von einer Vorfahrtmißachtung des TE aus. 30 Meter hinter der Einmündung ist man nach einem Abbiegevorgang auch nicht auf 50 km/h. Wie hier schon erwähnt ist dass die zurückgelegte Strecke in zwei Sekunden bei gleichbleibenden 50 km/h ohne anzufahren.
Dass der Unfallgegener zu schnell war und dem TE trotz Bremsung mit dem Überschuß an Geschwindigkeit ins Heck gefahren ist, mag natürlich sein.

Bei 5 m/s^ sehr wohl. Lass es 45 km/h sein oder gar 40 km/h.

1. Selbst ein leichtes Antippen des Bremspedals hätte den Unfall vermieden.

2. Die Differenzgeschwindigkeit beim Aufprall war weit höher. Der Unfallgegner muss also einfach Vollgas in mich rein gefahren sein.

Ich bin mir bewusst, dass die Situation schwierig zu klären sein wird, weil Aussage gegen Aussage steht.

Und die Vorfahrtsregel gilt laut Rechtsurteilen abhängig von der Unfallstelle nach der Mündung.

Wäre er mit Vollgas in dich hineingefahren, wäre der Schaden höher.

Und das mit der Vorfahrtregel hinter der Kreuzung versteh ich nicht.😕

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2023 um 17:25:13 Uhr:


Völlig irrelevant, da der TE angab, die 30 Meter gemessen zu haben.

Ich erkläre es gern noch einmal, weil du das Gesagte (absichtlich?) mißverstehst.

Ich hatte erläutert, warum die Schuld - und auch die Beweislast sich mit dem Abstand zur Kreuzung ändert.

Und der Unfall war nun mal nicht unmittelbar IN der Kreuzung, sondern 30m (!) danach.

Geh einfach mal vor die Tür und sieh nach, wieviel 30 m sind.

Da muß der Hintermann gerast sein oder geschlafen haben.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Juli 2023 um 18:32:57 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2023 um 17:25:13 Uhr:


Völlig irrelevant, da der TE angab, die 30 Meter gemessen zu haben.

Ich erkläre es gern noch einmal, weil du das Gesagte (absichtlich?) mißverstehst.

Ich hatte erläutert, warum die Schuld - und auch die Beweislast sich mit dem Abstand zur Kreuzung ändert.

Und der Unfall war nun mal nicht unmittelbar IN der Kreuzung, sondern 30m (!) danach.

Geh einfach mal vor die Tür und sieh nach, wieviel 30 m sind.

Da muß der Hintermann gerast sein oder geschlafen haben.

Dann muss ich die Ausführungen ebenfalls absichtlich missverstehen.
Auch durch Deine ständigen Wiederholungen wird Deine Auffassung nicht nachvollziehbarer.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2023 um 16:55:52 Uhr:


Nach deinen Angaben ist dein 5er hinten kaum beschädigt, weil selbst der Prallkörpernichts abbekommen hat und nur die Kunststoffverkleidung kaum sichtbar beschädigt wurde. Das würde zu einer Anpralldifferenzgeschwindigkeit von 3-6 km/h passen.

Auch eine maximale Abbremsung mit ABS interlässt nicht zwingend eine zuordnungsfähige Verzögerungsspur auf jeder Art von Straßenbelag.

Es ist eben eine sehr schwierige tatsächliche Situation.

Also ich hab mal an der Stelle von 50 kmh runter gebremst.

Ich konnte in wenigen Metern die Geschwindigkeit drastisch reduzieren.

5-6 kmh waren das nicht, weil sein Auto vorne komplett im Eimer ist.

Zitat:
Dann muss ich die Ausführungen ebenfalls absichtlich missverstehen.

Bis jetzt hat die Moderation recht wenig an der Diskussion auszusetzen. 🙂
Ich hoffe das das auch so bleibt!

Gruß Moorteufelchen

Lass dich vom Anblick der Front nicht täuschen. Da ist viel zum Nachgeben für einen besserern Fußgängerschutz verbaut. Die Frontstoßstange sitzt an Winkeln, die viel Energie beim Wegknicken aufnehmen. Dabei werden die Scheinwerfer und der Kühlergrill geopfert, die jeweils auch Sollbruchstellen darstellen. In der tragenden Struktur kommt da noch nichts an. Sieht oft schlimmer aus als es ist und ist schon bei geringen Anprallgeschwindigkeiten zu sehen.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 15. Juli 2023 um 19:10:51 Uhr:


Zitat:
Dann muss ich die Ausführungen ebenfalls absichtlich missverstehen.

Bis jetzt hat die Moderation recht wenig an der Diskussion auszusetzen. 🙂
Ich hoffe das das auch so bleibt!

Gruß Moorteufelchen

Nein, ich jedenfalls habe kein Interesse, den Tonfall etc. abgleiten zu lassen. Ich bin jetzt auch raus, denn die Meinungen sind ausgetauscht.

Interessant wäre, irgendwann zu erfahren, wie es tatsächlich ausgegangen ist.

So allerdings

Zitat:

Und es ist so einfach. Ursächlich war verkehrsrechtlich die Vorfahrtverletzung

wird es garantiert nicht ausgehen.

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