Auffahrunfall nach Abbiegen auf Vorfahrtsstraße

Hallo,

heute hatte ich leider einen Unfall, aus dem ich nicht schlau werde.

Ich bog nach rechts in eine einspurige, abgegrenzte Vorfahrtsstraße ab. Danach beschleunigte ich sofort und war schon fast bei 50 km/h, als von hinten ein anderer PKW frontal und mittig auf gerader Strecke in mich rein donnerte.

Es waren keine Bremsspuren zu sehen. Mein Auto hat Teile verloren, die ca. 30 Meter nach der Einmündung auf der Strasse lagen. Das ist auch die Stelle, die ich in Erinnerung habe, wo die Kollision wahrscheinlich passiert ist.

Mir ist völlig rätselhaft, wie der Unfallgegner das geschafft hat? Entweder war er viel zu schnell und abgelenkt oder das war Absicht. Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab. Polizei war auch nicht schlau. Zeugin sagt, Unfallgegner fuhr sehr schnell.

Der Unfallgegner gibt die Schuld komplett mir. Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt einschalten?

65 Antworten

Hast Du eine Quelle für die 50% ?
Ich lerne gerne dazu.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Juli 2023 um 20:31:25 Uhr:


Man muss übrigens mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Vorfahrtsberechtigten rechnen. Man muss mit einem satten Zuschlag rechnen, das sind grob rund 50% auf die zulässige HG, hier also rund 75km/h. Erst oberhalb greift eine Mitschuld, vorher bestenfalls eine erhöhte Betiebsgefahr.

Ist doch wurscht, wieviel der Hintermann zu schnell war, 50% oder 100 %, oder ob er nur geschlafen hat.

Wir haben oben gelernt, daß er 30 m nach der Kreuzung gar nicht mehr "Vorfahrtsberechtigter" ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juli 2023 um 21:18:50 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Juli 2023 um 20:31:25 Uhr:


Man muss übrigens mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Vorfahrtsberechtigten rechnen. Man muss mit einem satten Zuschlag rechnen, das sind grob rund 50% auf die zulässige HG, hier also rund 75km/h. Erst oberhalb greift eine Mitschuld, vorher bestenfalls eine erhöhte Betiebsgefahr.

Ist doch wurscht, wieviel der Hintermann zu schnell war, 50% oder 100 %, oder ob er nur geschlafen hat.

Wir haben oben gelernt, daß er 30 m nach der Kreuzung gar nicht mehr "Vorfahrtsberechtigter" ist.

So einfach wird’s wohl nicht laufen nur weil man das in der Hamburger Rechtssprechung so sieht. Und selbst wenn es in Hamburg war, wird es notwendig sein, dass diese Entfernung gemessen und nicht grob geschätzt wurde. Kein Gericht verlässt sich da auf die subjektive Aussage desjenigen dem die Vorfahrtverletzung vorgeworfen wird. Da zählen nur Fakten. Und ich bin davon überzeugt dass selbst in Hamburg bei nachgewiesener erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung des Hintermannes diese 30 Meter nicht in Stein gemeißelt sind.
Wurscht ist das mit Sicherheit nicht.
Aber vielleicht erfahren wir ja was dabei raus kam.

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Juli 2023 um 20:38:00 Uhr:


Hast Du eine Quelle für die 50% ?
Ich lerne gerne dazu.

Gab mal ein Urteil des BGH ist aber zig Jahre her

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Das muss dann vor 1977 gewesen sein, seitdem habe ich den Job gemacht.
Hat sich garantiert überholt.

Ich habe echt keine Ahnung mehr, ich meine aber das war später. Könnte auch das OLG Hamm gewesen sein. Es gab mal eine Zeit, da habe ich u. a. die Fahrzeuge unserer Dienststelle verwaltet und da habe ich mich dafür interessiert. Es müsste 10 Jahre später sein, kann es aber nicht beschwören. Ich habe 1989 gewechselt und da war ich das Thema Autos los.

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