Auffahrunfall nach Abbiegen auf Vorfahrtsstraße

Hallo,

heute hatte ich leider einen Unfall, aus dem ich nicht schlau werde.

Ich bog nach rechts in eine einspurige, abgegrenzte Vorfahrtsstraße ab. Danach beschleunigte ich sofort und war schon fast bei 50 km/h, als von hinten ein anderer PKW frontal und mittig auf gerader Strecke in mich rein donnerte.

Es waren keine Bremsspuren zu sehen. Mein Auto hat Teile verloren, die ca. 30 Meter nach der Einmündung auf der Strasse lagen. Das ist auch die Stelle, die ich in Erinnerung habe, wo die Kollision wahrscheinlich passiert ist.

Mir ist völlig rätselhaft, wie der Unfallgegner das geschafft hat? Entweder war er viel zu schnell und abgelenkt oder das war Absicht. Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab. Polizei war auch nicht schlau. Zeugin sagt, Unfallgegner fuhr sehr schnell.

Der Unfallgegner gibt die Schuld komplett mir. Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt einschalten?

65 Antworten

War der Unfall innerorts oder außerorts?

Erstmal die eigene HP und die VK informieren. Ohne Anwalt wird es mit den eigenen Ansprüchen vermutlich nicht so einfach werden. Eine Verkehrsrechtsschutz ist hoffentlich vorhanden, weil es ggf. auch ein Unfallrekonstruktionsgutachten braucht. Die Abwehr der Forderungen des anderen VT muss die HP leisten. Sowas ist schon etwas schwierig.

Such schon mal ein Maps Foto raus damit man die Situation besser einschätzen kann.
-Wo war der Unfallgegner als Du abgebogen bist, hast Du ihn gesehen?
-Rechtsschutz versichert?
-Anwalt nur, wenn Du mit der Schuldzuweisung nicht einverstanden bist (wovon ich mal ausgehe)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2023 um 00:44:20 Uhr:


War der Unfall innerorts oder außerorts?

Erstmal die eigene HP und die VK informieren. Ohne Anwalt wird es mit den eigenen Ansprüchen vermutlich nicht so einfach werden. Eine Verkehrsrechtsschutz ist hoffentlich vorhanden, weil es ggf. auch ein Unfallrekonstruktionsgutachten braucht. Die Abwehr der Forderungen des anderen VT muss die HP leisten. Sowas ist schon etwas schwierig.

Innerorts.

Verkehrsrechtsschutz ist vorhanden. Bisher nie gebraucht. Jetzt werde ich sie wohl brauchen.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. Juli 2023 um 00:44:53 Uhr:


Such schon mal ein Maps Foto raus damit man die Situation besser einschätzen kann.
-Wo war der Unfallgegner als Du abgebogen bist, hast Du ihn gesehen?
-Rechtsschutz versichert?
-Anwalt nur, wenn Du mit der Schuldzuweisung nicht einverstanden bist (wovon ich mal ausgehe)

Das mit Maps war ein guter Hinweis!

Da kann man auch die Entfernung messen. Waren exakt 30 Meter. Das kann man da gut messen.

Ja, bin rechtsschutzversichert. Der Unfallgegner fuhr einen alten Opel mit über 200.000 km.

Der hat einen Totalschaden.

Mein BMW 5er ist besser weggekommen. Nach Hebebühne, scheint wohl nur der Stoßfänger kaputt zu sein. Selbst das Prallelement war nicht deformiert.

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Könnte natürlich sein, dass da ein Bumser dich ausgesucht hat. Das würde ich der Versicherung als Möglichkeit mitgeben. Hatte der andere schon Airbags? Gingen die evtl auf? Dann könnte man auslesen, wie schnell der fuhr. Ich gehe aber davon sus, dass die Polizei auch nicht ganz blöd ist. Du wirdest als 01 vernommen?

Ich will niemanden etwas unterstellen. Momentan kann ich mir den Unfall nicht andes erklären, als das er zu schnell war und abgelenkt. Weil wenn ich schon fast 50 km/h hab und er trotzdem so drauf kracht, kann was nicht stimmen.

Airbags gingen leider nicht auf. Weiß auch gar nicht, ob der alte Opel Airbags hat. Schätze aber schon. Ist ja schon lange Standard.

Wird wohl eine schwierige Schuldklärung. Muss mal die Zeugin kontaktieren und fragen, was sie gesehen hat.

Ärgerlich und nervig ist das alles. Aber zum Glück wurde niemand verletzt!

BTW: Was bedeutet 01? Du meinst als Erster?

Übrigens handelt es sich wohl um einen alten Opel Vectra B mit über 200.000 km.

Der ist wahrscheinlich keine 1.000 € wert laut mobile.de. Glaube deshalb eher nicht an einen Bumser. Das lohnt sich für den doch kaum.

Da ist die Frage, ob sich das alles insgesamt lohnt mit Gutachter, Anwalt, usw.

Mein Schaden betrifft wohl nur den Stoßfänger. Kofferraum ist heil obwohl der Aufprall heftig war. Gut, bei BMW mit Einbau sicherlich um die 3.000 €.

Kann ich aber auch günstiger selbst einbauen. Hatte ohnehin eine originale Anhängerkupplung gekauft und wollte die demnächst dran bauen. Die hat auch ein Prallelement dabei.

Das mit den Maps ist ein super Vorschlag! bzw Street View! (OT: mein Unfall ... ausgerechnet Maps zeigt eine Szene, die EXAKT unserem Geschehen entspricht plus die Entfernungen als 3D - es passt wie die Faust aufs Auge d.h. nur durch Maps !!! kann ich nachweisen, dass der Unfallgegner nicht nur 45km/h ZUVIEL auf dem Tacho hatte sondern entsprechend seiner eigenen Angaben plus denen seines Beifahrers zwingend bei ROT auf die Kreuzung preschte! Maps - unbezahlbare Hilfe - und ich bin kein Fan von Google ...)

Böse Spielchen von Bumsern durfte ich vergangenen Sommer als Fußgänger life erleben. Das andere Auto hatte riesiges Glück gehabt - während im "bumsenden" PKW zwei gröhlende Typen genau wussten, was sie taten. Hätte es geknallt - ich wäre definitiv als Zeuge aufgetreten.

Autobumser am Werk?

Bei jeder Unfallaufnahme vergibt die Polizei ein Aktenzeichen und dies endet bei den Unfallgegnern auf 01 oder 02.

01 bedeutet, dass die aufnehmenden Polizisten davon ausgehen, dass derjenige der Verursacher ist. Das hat zwar keine endgültige Wirkung, stellt aber schon ein wenig die Weichen für spätere Ermittlungen.

Ok. Verstehe. Die Polizei meinte, sie schickt mir die Papiere zu und ich könne dort den Unfallhergang beschreiben.

Ob 01 oder 02 eingetragen wurde, weiß ich derzeit nicht.

Der Unfallgegner ist sehr forsch aufgetreten und hat der Polizei immer wieder gesagt, ich hätte ihm die Vorfahrt genommen. Er störte sogar die Zeugenaussagen und musste von der Polizei gemaßregelt werden.

Dass der Mensch, zumal der Auto fahrende, nicht dazu neigt, Fehler bei sich zu sehen, ist allgemein kein Geheimnis. Daher würde ich das Verhalten des Opelfahrers zunächst nicht überinterpretieren.
Anwalt nehmen, Gutachter beauftragen lassen, der wird den Ablauf rekonstruieren können. Allerdings gibt es in der Rechtsprechung seit vielen Jahren eine fatale Neigung, auch dem eigentlich Unschuldigen, also mutmaßlich Dir, eine Teilschuld zuzuerkennen.
Ich würde angesichts Deiner Schilderung anstreben, dem Opelaner die Alleinschuld zu gönnen.
Falls Du die Anschrift der Zeugin hast: bitte sie, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Die kann sehr hilfreich für Dich werden. Aber bis zu einem Gerichtstermin in neuneinhalb Monaten verblasst die Erinnerung erfahrungsgemäß.
Aber darüberhinaus ausdrücklich nicht mit ihr reden!

Meiner Meinung nach solltest du keine Minute zögern und sofort(!) den Anwalt einschalten.

Dinge wie selbst die Zeugen zu befragen etc würde ich tunlichst unterlassen. Das bringt nichts gerichtlich verwertbares, im Gegenteil, es wird dir womöglich als Zeugenbeeinflussung vorgeworfen.

Die ganze Juristerei ist ein dermaßen spezielles Gebiet, daß man als Laie ohne Anwalt baden geht. Und da du Rechtschutz versichert bist besteht auch kein Risiko, dafür hast du sie abgeschlossen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht erst einmal das Polizei-Protokoll mit der Zeugenaussage abwarte. Und dann was die Versicherungen sagen.

Wenn ich Schuld oder Teilschuld bekomme, möchte ich die Kosten nicht unnötig mit eigenen Gutachtern und Anwälten hochtreiben. Also Anwalt des Gegners.

Sein Auto ist maximal 1.000 € wert. Mein Schaden mit Selbstreparatur liegt bei 1.500 €. Zur Not kann ich das selbst bezahlen.

Ich will aber gerne hören was die Zeugin & Versicherungen sagen, bevor ich selbst tätig werde.

Oder soll ich wirklich schon jetzt einen Anwalt konsultieren? Also noch bevor ich irgendwas der Polizei oder Versicherung melde.

Den Fall habe ich meiner Rechtschutzversicherung gemeldet.

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