Auffahrunfall nach Abbiegen auf Vorfahrtsstraße

Hallo,

heute hatte ich leider einen Unfall, aus dem ich nicht schlau werde.

Ich bog nach rechts in eine einspurige, abgegrenzte Vorfahrtsstraße ab. Danach beschleunigte ich sofort und war schon fast bei 50 km/h, als von hinten ein anderer PKW frontal und mittig auf gerader Strecke in mich rein donnerte.

Es waren keine Bremsspuren zu sehen. Mein Auto hat Teile verloren, die ca. 30 Meter nach der Einmündung auf der Strasse lagen. Das ist auch die Stelle, die ich in Erinnerung habe, wo die Kollision wahrscheinlich passiert ist.

Mir ist völlig rätselhaft, wie der Unfallgegner das geschafft hat? Entweder war er viel zu schnell und abgelenkt oder das war Absicht. Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab. Polizei war auch nicht schlau. Zeugin sagt, Unfallgegner fuhr sehr schnell.

Der Unfallgegner gibt die Schuld komplett mir. Wie würdet ihr vorgehen? Anwalt einschalten?

65 Antworten

Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür da, einem bei der Wahrung der eigenen Interessen zu helfen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Da halte ich es für falsche Rücksichtnahme, erst einmal abzuwarten. So wie Du den Fall schilderst bin auch ich der Meinung, dass Du ohne Anwalt nicht auskommst. Ich würde gleich nach dem Wochenende einen Anwalt beauftragen.

Der Anwalt weiß was zu tun ist und sorgt dafür, dass alles in geregelten Bahnen abgewickelt wird.

Du kannst die Zeugin aber bitten, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und bei sich zu verwahren, als Stütze für die Vernehmungen. Wenn sie dir davon eine Kopie zukommen lässt, kannst das nicht verhindern. Ich würde sie aber nicht darum bitten, aber wenn sie den Gedanken hat, brauchst du sie nicht davon abzubringen.

Bei der Sachlage würde ich schnellstens einen Anwalt aufsuchen. Der ninmt deine Aussage auf und reicht die bei der Staatsanwaltschaft ein. Evtl. frag bei der Versicherung nach einem Vertragsanwalt.

Tätige bitte keine Aussagen zur Sache gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Unterstützung.

Was die Zeugin sagt, erfährst du ohne Anwalt gar nicht.

Unstreitig kam der TE aus einer wartepflichtigen Position.
Die Kreuzung war laut TE gut einsehbar.
Die Kollision fand ca. 30 Meter hinter der Kreuzung statt.
Bei angenommenen 55 km/h legt ein Fahrzeug in 2 Sekunden ca. 30 Meter zurück.
Ist noch jemand der Auffassung, dass der TE die Kollision nicht verursacht hat? 🙂
Über eine mögliche Mitverursachung des Partners, falls sie nachgewiesen wird, kann man sich streiten.

Ähnliche Themen

^gut argumentiert^

daher meine Frage auf Seite 1:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. Juli 2023 um 00:44:53 Uhr:


-Wo war der Unfallgegner als Du abgebogen bist, hast Du ihn gesehen?

Bei "Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge" hätte die Polizei eine Anzeige verfasst.

Apropos Polizei: gibt es heutzutage keine Unfallberichte mehr vor Ort?

Der Kollisionspunkt wird vor der Endposition der Splitter liegen. Welche Quote am Ende angemessen ist, das hängt eben von den Details ab.

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Juli 2023 um 10:54:19 Uhr:



Ist noch jemand der Auffassung, dass der TE die Kollision nicht verursacht hat? 🙂
Über eine mögliche Mitverursachung des Partners, falls sie nachgewiesen wird, kann man sich streiten.

Ich nicht.

Ich gehe auch von einer Vorfahrtmißachtung des TE aus. 30 Meter hinter der Einmündung ist man nach einem Abbiegevorgang auch nicht auf 50 km/h. Wie hier schon erwähnt ist dass die zurückgelegte Strecke in zwei Sekunden bei gleichbleibenden 50 km/h ohne anzufahren.

Dass der Unfallgegener zu schnell war und dem TE trotz Bremsung mit dem Überschuß an Geschwindigkeit ins Heck gefahren ist, mag natürlich sein.

bei der Berechnung der Beschleunigung bzgl. der angegebenen 30m ist auch zu berücksichtigen ob der TE aus dem Stand anfuhr oder bei einem Vorfahrt-gewähren-Schild ggf noch rollte.
So oder so wird eine absichtliche Beschleunigung des Opelfahrers nur schwer nachweisbar sein. Ebenfalls wird es schwierig werden, die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge zu Zeitpunkt der Berührung zu rekonstruieren.

Zitat:

@keksemann schrieb am 15. Juli 2023 um 12:11:22 Uhr:


bei der Berechnung der Beschleunigung bzgl. der angegebenen 30m ist auch zu berücksichtigen ob der TE aus dem Stand anfuhr oder bei einem Vorfahrt-gewähren-Schild ggf noch rollte.
So oder so wird eine absichtliche Beschleunigung des Opelfahrers nur schwer nachweisbar sein. Ebenfalls wird es schwierig werden, die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge zu Zeitpunkt der Berührung zu rekonstruieren.

Das stimmt natürlich. Ob aus dem Stand angefahren oder quasi während der Fahrt abgebogen kann der TE hier ja verraten.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. Juli 2023 um 11:07:02 Uhr:


^gut argumentiert^
daher meine Frage auf Seite 1:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. Juli 2023 um 11:07:02 Uhr:



Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. Juli 2023 um 00:44:53 Uhr:


-Wo war der Unfallgegner als Du abgebogen bist, hast Du ihn gesehen?

Bei "Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge" hätte die Polizei eine Anzeige verfasst.

Apropos Polizei: gibt es heutzutage keine Unfallberichte mehr vor Ort?

Ich vermute, dass die Anzeige auch noch kommt und der TE sich dazu äußern kann.
Wie die Unfallaufnahme vor Ort aussieht, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In NRW gibt´s Unfallbögen, die eigentlich nur die Daten der beteiligten Personen und Fahrzeuge enthalten. Der Rest kommt bei solchen Hauptunfallursachen schriftlich.

das müsste dann @germania47 mal in seine Berechnung einfließen lassen. Wenn der Opelfahrer max 50km/h gefahren ist... ich weiß nicht, ich weiß nicht.... irgendjemand lügt halt immer

Zitat:

@keksemann schrieb am 15. Juli 2023 um 12:19:27 Uhr:


das müsste dann @germania47 mal in seine Berechnung einfließen lassen. Wenn der Opelfahrer max 50km/h gefahren ist... ich weiß nicht, ich weiß nicht.... irgendjemand lügt halt immer

Trotzdem liegt für mich die Entfernung von 30 Metern hinschtlich einer möglichen Vorfahrtverletzung des TE immer noch im Bereich der Kreuzung/Einmündung und es ist hier wahrscheinlich, dass er hier der Veruracher des Unfalls ist. Losgelöst von einer möglichen Teilschuld de Unfallgegners.
Indirekt bestätigt das der TE ja auch, indem er in seinem Eingangspost erwähnt, dass man doch eigentlich abbremst.
Zitat:
"Weil die Einmündung ist offen einsehbar und normal bremst man ab."

Und abbremsen muss ich als Vorfahrtberechtigter nur, wenn mich jemand dazu zwingt.

Alles andere hinsichtlich "Autobumser" ist schwer bis gar nicht zu beweisen.

Das man bei einem Fahrzeugwert von ca. € 1,000,-- darüber überhaupt einen Gedanken verliert ist schon als faszinierend zu bezeichnen. 😕

Den Fahrzeugwert bestimmt der Gutachter. Und 1000€ ist ein Exportwert. Bei mir ums Eck steht ein Vectra, da kannst eine Null anhängen. Der ist absolut top im Zustand.

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2023 um 12:07:55 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Juli 2023 um 10:54:19 Uhr:



Ist noch jemand der Auffassung, dass der TE die Kollision nicht verursacht hat? 🙂
Über eine mögliche Mitverursachung des Partners, falls sie nachgewiesen wird, kann man sich streiten.

Ich nicht.
Ich gehe auch von einer Vorfahrtmißachtung des TE aus. 30 Meter hinter der Einmündung ist man nach einem Abbiegevorgang auch nicht auf 50 km/h. Wie hier schon erwähnt ist dass die zurückgelegte Strecke in zwei Sekunden bei gleichbleibenden 50 km/h ohne anzufahren.

Genau. Und das zeigt meines Erachtens genau das Gegenteil von dem, was @germania47 behauptet.

Wenn der TE duch seinen Anfahr- und Beschleunigingsvorgang wesentlich mehr Zeit als 2 Sekunden braucht, um die 30 m zu absolvieren, dann hat der Auffahrende auch wesentlich mehr Zeit gehabt zu reagieren, z.b. zu bremsen.

Wenn vor mir jemand knapp rausfährt, kann ich mir das nicht ewig lang ansehen und dann ungebremst in ihn hineinfahren.

Also entweder hat der Hintermann WhatsApps geschrieben und dgl. oder er war wesentlich schneller , oder beides.

Deine Antwort
Ähnliche Themen