Auffahrunfall mitte Januar - jetzt (4.März) noch anzeigen?
Tach.
hat das Chancen?
Mir ist Mitte Januar jemand beim Abbiegen auf mein Grundstück ins Auto gefahren.
Mein Wagen war schon ca im 45° Winkel und dann wurde meine Beifahrertür verbeult.
Keine Personenschäden, nur Blech verbeult.
Die Tür musste neu, das ist auch alles schon fertig.
Erstmal aus eigenen Mitteln bezahlt, weil mein Reparateur auch gerade Zeit hatte
und ich ziemlich schnell eine Ersatztür hatte
Die gegnerische Versicherung ( Huk-Coburg ) möchte mir nun 70% Schuldanteil attestieren...
Ich war so vermessen und habe das ohne Polizei regeln wollen,
OBWOHL der Gegner meinte er hätte aufs Händy geschaut.
Diesen Spruch hat allerdings mein Nachbar mitbekommen.
Der Fall schien für mich sonennklar, ich biege ab, was etwas länger dauert, wegen eng,
der Gegner ist noch ca 150m hinter mir als ich den Abbiegevorgang einleitete.
Aber er fährt und fährt und fährt KRACH! Nicht auf die Strasse geschaut...
Kann eine jetzt eingereichte Anzeige wegen Händynutzung am Steuer noch irgendwas zu meinen Gunsten ändern?
54 Antworten
Etwas Besseres, als ein Eingeständnis, gibt es nicht.
Jemand der gehört haben will, was jemand gesagt haben soll.
Ganz tolle Nummer, der Richter wird zutiefst beeindruckt sein.
🙄
Hast den Hinweis auf die nachbarschaftlichen Beziehungen vergessen. Schmälert den Wert seiner Aussage.
Und das alles wegen ein paar Euro. Selbst mit RS-Versicherung lohnt sich da ein Rechtsstreit nicht, sofern diese mit einer Selbstbeteiligung ausgestattet ist.
Der Pfuschwerk hat nicht ganz unrecht. Die meisten Richter interessiert so eine unbelegte Aussage meist wenig.
Schon paar mal erlebt.
Die wollen was handfestes und dazu gehören Zeugenaussagen von Nachbarn nur bedingt.
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Selbst Verwandte können als Zeugen auftreten.
Wie glaubwürdig eine Zeugenaussage ist, entscheidet immer das Gericht.
Der Richter. Ja ja auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.
Manchmal macht es sich das Gericht auch sehr einfach - da wird einfach nach der Beweislast entschieden.
Aus meiner Sicht (als Unfallbeteiligter) hat der TE nach links geblinkt und die Fahrspur gewechselt. Als ich dann mit niedriger Geschwindigkeit rechts an ihm vorbei wollte, ist er vollkommen überraschend nach rechts abgebogen, mir direkt vor den Kühler. Bis ich reagieren konnte, hatte es auch schon gekracht.
Dass jemand links blinkt, wenn er nach rechts in eine Einfahrt einbiegen will, klingt aber auch nicht besonders plausibel und glaubwürdig.
Da hätte ich als Richter meine Zweifel, dass das so gewesen wäre.
er hat aber rechts geblinkt und ist nach links ausgeschert um die Einfahrt besser zu treffen....
https://www.motor-talk.de/.../...maerz-noch-anzeigen-t7053150.html?...
Das sagt der TE … und wenn der Unfallgegner genau das Gegenteil sagt?
Ohne die freiwillige Beichte des Unfallgegners wird das auf alle Fälle auf einen gewissen Anteil an Schuld für den TE hinaus laufen.