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Kfz-Steuer: Neuwagen erst Januar 2009 anmelden?

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 13:29

Hallo,

mein Beitrag hat eigentlich nicht mit Versicherungen zu tun, aber das Thema passt wohl am besten hier rein:

Ich habe einen Seat Ibiza (Neuwagen, aber altes Modell, Euro4) gekauft. Das Fahrzeug steht nun endlich beim Händler und die Versicherung ist auch abgeschlossen.

Es ist geplant, dass ich den Wagen am 29.12. beim Straßenverkehrsamt anmelde. Jetzt frage ich mich, ob ein steuerlicher Vorteil entsteht, wenn ich mit der Anmeldung bis Anfang Januar warte. Wenn ja, wie hoch ist dieser?

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13 Antworten

ich sehe noch keinen. auf was begruendest du deine vermutung?

selbst wenn es es einen gäbe, wuerde er automatisch rueckerstattet.

Harry

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ich sehe noch keinen. auf was begruendest du deine vermutung?

Wenn die Steuer zum vollen Monat berechnet wird, dann wäre es ärgerlich, für die drei Tage im Dezember die volle Steuer für den Monat zu zahlen.

Mir ist aber gar nicht klar, wie die Abrechnung erfolgt. Ich stelle mir das so vor, dass die Abrechnung jährlich im Voraus erfolgt:

also bei Anmeldung: 29.12.08 -> 0 Euro (Kfz-Steuer wird bei Euro4-Neuwagen für ein Jahr ausgesetzt)

am 29.12.09 -> Kfz-Steuer zu zahlen für den Zeitraum 29.12.09 bis 29.12.10

am 29.12.10 -> Kfz-Steuer zu zahlen für den Zeitraum 29.12.10 bis 29.12.11

usw.

Liege ich damit richtig? Ist die Abrechnung vergleichbar mit einer Rechnung oder wird das über einen anderen Bescheid verrechnet (Einkommensteuererklärung...)?

 

die steuer wird (wenn ich nicht irre) mit 1/30 je monatstag berechnet. also relativ tagesgenau.

einen VOLLEN monat zahlst nicht.

Harry

PS

bei verkauf bekommst ja auch die monatlichen resttage angerechnet oder ueberwiesen.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 14:00

OK, dann spricht ja eigentlich nichts gegen eine Anmeldung noch in diesem Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von m4ever

OK, dann spricht ja eigentlich nichts gegen eine Anmeldung noch in diesem Jahr.

Doch, weil EZ 12/2008 klingt nicht so gut wie EZ 01/2009. Und die drei Tage mehr oder weniger.... Dadurch wird der Wagen auch ein Jahr "jünger".

Gibts nicht ab 2009 sowas, dass man zwei Jahre keine Steuern zahlen muss, wenn man nen Neuwagen kauft? Hab da was im Hinterkopf.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Doch, weil EZ 12/2008 klingt nicht so gut wie EZ 01/2009. Und die drei Tage mehr oder weniger.... Dadurch wird der Wagen auch ein Jahr "jünger".

Gibts nicht ab 2009 sowas, dass man zwei Jahre keine Steuern zahlen muss, wenn man nen Neuwagen kauft? Hab da was im Hinterkopf.

Meiner Recherche nach gilt das für Euro5-Neuwagen oder besser. Für Euro4-Neuwagen ist es ein Jahr Steuerbefreiung. Danke für den Tipp mit dem Erstzulassungsdatum!

ob nu 12/2008 oder 1/2009 ist bei erfahrenen käufern eher wurscht, aber sieht besser aus.

unerfahrene unterscheiden ja auch nicht MJ/BJ/EZ (also moeglich: 2008/2007/2009; wobei da grenzen sind)

aber generell sehe ich da einen kl. moeglichen vorteil fuer EZ 2009

Harry

Ich würde auch eine EZ09 vorziehen. Auf die paar Tage kommt es dann auch nicht an.

Euro4 ist laut der ADAC Zeitung nicht steuerbefreit. Gilt nur für Euro5 oder Euro6

ALleine die Tatsache, dass in den grossen AUtobörsen nach BJ gefiltert werden kann würde mich persönlich dazu veranlassen, die 3 Tage zu warten. Das KANN bei einem Wiederverkauf in sofern was bringen, dass potentielle Käufer Deinen Wagen gar nicht sehen werden, da er von ihnen ausgefiltert wird.

Meine Empfehlung: wenn nichts persönliches dagegen spricht, unbedingt wegen des besseren Wiederverkaufs in 2009 zulassen. Das kann bei einem Verkauf leicht einen Vorteil von 5-800 € einbringen. Zum Beispiel bei Inzahlunggabe des Fahrzeugs, wo der Händler eine Schwacke/DAT-Bewertung erstellt und diesen Wert als Basisi für den Ankauf nimmt. Es ist alleine ein psychologischer Vorteil, wenn als EZ 2009 und nicht 2008 dasteht.

Für die KfzSt ist das unerheblich, da taggenau abgerechnet wird. Ich würde aber trotzdem erst im Januar anmelden und zwar aus folgendem Grund: Ich habe seinerzeit meinen inzwischen verkauften Wagen im Dezember gekauft und zugelassen, da es einen Bonus gab, wenn das Auto noch im Dezember zugelassen wurde (Schönen der Zulassungsstatistik für den Händler bzw. das Fabrikat). Als ich das Auto verkaufte habe ich über´s web den Verkaufspreis ermittelt und zwar einmal mit Zulassung Dezember und einmal mit Januar des Folgejahres. Bei einem Wert des Autos nach knapp 4 Jahren von ca. 55.000 € betrug die Differenz gerade mal 70 €! Aber ..... die Praxis sah dann zunächst ganz anders aus! Der Händler, der das Auto einkaufen sollte sagte: Ja Dezember ..... wenn es Januar wäre, dann wäre das Auto ja ein Jahr jünger (völliger Quatsch) und es würde deutlich mehr geben.... (ob es stimmt, kann man natürlich dann nicht feststellen, da Zulassung ja im Dez.). Aber grundsätzlich heißt es immer .... ist ja "Baujahr 2008" statt "2009". Also, unter dem Strich rechnet sich das immer, auch wenn "Schwacke" u.a. das viellleicht nicht so streng sehen! Meine Konsequenz war, ich habe das neue Auto dann bei einem anderen Händler gekauft.

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ich würde auch eine EZ09 vorziehen. Auf die paar Tage kommt es dann auch nicht an.

Euro4 ist laut der ADAC Zeitung nicht steuerbefreit. Gilt nur für Euro5 oder Euro6

Danke für die vielen Antworten! Ich werde dann bis Anfang Januar mit der Zulassung warten (hoffentlich ist die Schlange beim Straßenverkehrsamt nicht zu lang :rolleyes:)

Was die Steuerbefreiung für Euro 4 angeht: In der jüngsten Ausgabe des ADAC-Magazins steht "Autos mit der gegenwärtig geltenden Schadstoffnorm Euro 4 sind für ein Jahr steuerbefreit." Ich würde also schon annehmen, dass ich ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen muss.

Zitat:

Original geschrieben von m4ever

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ich würde auch eine EZ09 vorziehen. Auf die paar Tage kommt es dann auch nicht an.

Euro4 ist laut der ADAC Zeitung nicht steuerbefreit. Gilt nur für Euro5 oder Euro6

Danke für die vielen Antworten! Ich werde dann bis Anfang Januar mit der Zulassung warten (hoffentlich ist die Schlange beim Straßenverkehrsamt nicht zu lang :rolleyes:)

Was die Steuerbefreiung für Euro 4 angeht: In der jüngsten Ausgabe des ADAC-Magazins steht "Autos mit der gegenwärtig geltenden Schadstoffnorm Euro 4 sind für ein Jahr steuerbefreit." Ich würde also schon annehmen, dass ich ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen muss.

Stimmt, hab's nochmal nachgelesen, hab mich verlesen. Die Euro4 Autos sind allerdings "nur" ein Jahr befreit.

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