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Auffahrunfall mitte Januar - jetzt (4.März) noch anzeigen?

Themenstarteram 4. März 2021 um 12:48

Tach.

hat das Chancen?

Mir ist Mitte Januar jemand beim Abbiegen auf mein Grundstück ins Auto gefahren.

Mein Wagen war schon ca im 45° Winkel und dann wurde meine Beifahrertür verbeult.

Keine Personenschäden, nur Blech verbeult.

Die Tür musste neu, das ist auch alles schon fertig.

Erstmal aus eigenen Mitteln bezahlt, weil mein Reparateur auch gerade Zeit hatte

und ich ziemlich schnell eine Ersatztür hatte

Die gegnerische Versicherung ( Huk-Coburg ) möchte mir nun 70% Schuldanteil attestieren...

Ich war so vermessen und habe das ohne Polizei regeln wollen,

OBWOHL der Gegner meinte er hätte aufs Händy geschaut.

Diesen Spruch hat allerdings mein Nachbar mitbekommen.

Der Fall schien für mich sonennklar, ich biege ab, was etwas länger dauert, wegen eng,

der Gegner ist noch ca 150m hinter mir als ich den Abbiegevorgang einleitete.

Aber er fährt und fährt und fährt KRACH! Nicht auf die Strasse geschaut...

Kann eine jetzt eingereichte Anzeige wegen Händynutzung am Steuer noch irgendwas zu meinen Gunsten ändern?

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54 Antworten

Du bist nach rechts in Deine Grundstückseinfahrt abgebogen, der nachfolgende PKW in die Beifahrertür Deines Fahrzeugs ...

... innerorts?

... auf einer Straße mit zwei Fahrspuren für eine Richtung und Du fuhrst von der linken Spur kommend in die Einfahrt?

... auf einer für beide Fahrtrichtungen je einspurigen Straße und Du hast die Gegenspur für den Abbiegevorgang in die enge Einfahrt genutzt?

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. März 2021 um 14:10:20 Uhr:

Du bist nach rechts in Deine Grundstückseinfahrt abgebogen, der Nachfolgende fuhr in die Beifahrertür Deines PKW ...

... innerorts?

... auf einer Straße mit zwei Fahrspuren für eine Richtung und Du fuhrst von der linken Spur kommend in die Einfahrt?

... auf einer für beide Fahrtrichtungen je einspurigen Straße und Du hast die Gegenspur für den Abbiegevorgang nach rechts genutzt?

Das ergibt sich zu 100% aus dem Sachvortrag des TE, eine andere Möglichkeit besteht nicht.

Die Mithaftung in Höhe von 70 % halte ich für vertretbar.

Ein Fahrzeuglenker hat beim Abbiegen, bzw. Einfahren in eine Einfahrt erhöhte Sorgfaltspflichten und muss dem Unfallpartner die Verursachung nachweisen. :)

Das die Polizei / Staatsanwalt nach erfolgter Anzeige wegen der Handynutzung an die entsprechenden Daten kommt, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:

@desinfector schrieb am 4. März 2021 um 13:48:14 Uhr:

Tach.

hat das Chancen?

Mir ist Mitte Januar jemand beim Abbiegen auf mein Grundstück ins Auto gefahren.

Mein Wagen war schon ca im 45° Winkel und dann wurde meine Beifahrertür verbeult.

Keine Personenschäden, nur Blech verbeult.

Die Tür musste neu, das ist auch alles schon fertig.

Erstmal aus eigenen Mitteln bezahlt, weil mein Reparateur auch gerade Zeit hatte

und ich ziemlich schnell eine Ersatztür hatte

Die gegnerische Versicherung ( Huk-Coburg ) möchte mir nun 70% Schuldanteil attestieren...

Ich war so vermessen und habe das ohne Polizei regeln wollen,

OBWOHL der Gegner meinte er hätte aufs Händy geschaut.

Diesen Spruch hat allerdings mein Nachbar mitbekommen.

Der Fall schien für mich sonennklar, ich biege ab, was etwas länger dauert, wegen eng,

der Gegner ist noch ca 150m hinter mir als ich den Abbiegevorgang einleitete.

Aber er fährt und fährt und fährt KRACH! Nicht auf die Strasse geschaut...

Kann eine jetzt eingereichte Anzeige wegen Händynutzung am Steuer noch irgendwas zu meinen Gunsten ändern?

Das wird an der Einstellung der Versicherung nichts ändern. Zumal du es denen ja vermutlich schon mitgeteilt hast. Aber versuch es und sprich beim Ordnungsamt vor. Bringen wird es vermutlich nichts, da du ja nichtnicht mal Zeuge des Verstoßes bist. Die Antwort ist also "Nein"

Nebenbei. Den Unfallhergang versteh ich im Hinblick auf die Beschädigung an der Tür wenn du abbiegst. Aber das ist ein anderes Thema.

Eine Anzeige wohl kaum.

Aber der Zeuge in einem Rechtsstreit wäre gut.

Mit welcher genauen Begründung wurden 30% abgelehnt und wenn wir ein mögliches Eigenverschulden deinerseits beurteilen sollen dann müsste wir mehr Fakten haben.

Aber das ist wieder mal typisch Versicherung, sie versuchen alles um sich vor der vollständigen Zahlung zu drücken.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. März 2021 um 14:19:46 Uhr:

Eine Anzeige wohl kaum.

Aber der Zeuge in einem Rechtsstreit wäre gut.

Mit welcher genauen Begründung wurden 30% abgelehnt und wenn wir ein mögliches Eigenverschulden deinerseits beurteilen sollen dann müsste wir mehr Fakten haben.

Aber das ist wieder mal typisch Versicherung, sie versuchen alles um sich vor der vollständigen Zahlung zu drücken.

Mach dir doch bitte einfach die Mühe und lies dir den Post des TE durch.

Die Versicherung hat 70% und nicht 30 % Mitschuld eingewandt.

@ Ich sag´s zwar nicht gerne;), aber da wird dir nur ein Gang zum Anwalt helfen, unabhängig von der Handysache.

am 4. März 2021 um 13:32

Zitat:

@AS60 schrieb am 4. März 2021 um 14:29:43 Uhr:

@ Ich sag´s zwar nicht gerne;), aber da wird dir nur ein Gang zum Anwalt helfen, unabhängig von der Handysache.

Und das Geld für den Anwalt schon zur Seite legen (falls keine RSV). Denn ob er helfen kann, steht in den Sternen.

Den Tipp mit dem Anwalt wollte ich auch grad geben, vor allem dann, wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist und diese Deckungszusage bewilligt.

AS60... also, dass Du noch mal einen Anwalt empfiehlst? *roteskreuzchenimkalendermach* :)

Für diejenigen, die hier mitlesen, sollte das Problem des TE doch ein Hinweis sein, dass man, wenn man in der Schadensabwicklung unbedarft ist, professionelle Hilfe von Anfang an sinnvoll ist. Dazu gehört m. E. auch die Einschaltung der Polizei.

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. März 2021 um 14:23:01 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. März 2021 um 14:19:46 Uhr:

Eine Anzeige wohl kaum.

Aber der Zeuge in einem Rechtsstreit wäre gut.

Mit welcher genauen Begründung wurden 30% abgelehnt und wenn wir ein mögliches Eigenverschulden deinerseits beurteilen sollen dann müsste wir mehr Fakten haben.

Aber das ist wieder mal typisch Versicherung, sie versuchen alles um sich vor der vollständigen Zahlung zu drücken.

Mach dir doch bitte einfach die Mühe und lies dir den Post des TE durch.

Die Versicherung hat 70% und nicht 30 % Mitschuld eingewandt.

Sorry, das habe ich komplett verkehrt rum interpretiert. Das macht die Sache nur schlimmer.

Aber ein einfacher Hinweis deinerseits hätte hier völlig gereicht. Deine Ansage kommt etwas schnippisch bei mir an.

Aber ich bedanke mich trotzdem das du mich darauf hin gewiesen hast.

Das geschriebene Wort unterliegt nunmal viel zu häufig der persönlichen Interpretation und kann daher leider missverstanden (oder was es mistverstanden) werden.

Nun bitte zurück zum Thema :)

Das Thema? Das Thema ist für mich folgendes:

Zitat:

@desinfector schrieb am 4. März 2021 um 13:48:14 Uhr:

[...] ich biege ab, was etwas länger dauert, wegen eng, der Gegner ist noch ca 150m hinter mir als ich den Abbiegevorgang einleitete. Aber er fährt und fährt und fährt KRACH!

Wir alle wissen: für 150 m Strecke benötigt mit Tempo 50 (da innerorts) rollendes Fahrzeug knapp 11 Sekunden. Bei knapp 70 km/h wären's immerhin 8 noch Sekunden.

Der TE leitet innerorts den Abbiegevorgang in seine enge Grundstückseinfahrt ein - und rund 10 Sekunden später fährt ihm der Nachfolgende in die Beifahrertür seines (45 Grad zur Fahrrichtung) quer stehenden Autos. Er nimmt sich daher gewissenhaft Zeit, um die Einfahrt zu treffen - und ist nach 8-11 Sekunden nicht weiter vorangekommen als bis zu dem Wegpunkt, an dem die linke vordere Fz.-Ecke des Unfallgegners die Beifahrertür seines Autos trifft?

Bin ich intellektuell bloß zu minderbegabt, um mir das auszumalen ... oder waren besagte "ca. 150 Meter" Abstand in Wahrheit eher "ca. 50"?

am 4. März 2021 um 14:42

Wenn er tatsächlich seine SMS zu Ende tippen musste, dann könnte das schon passen.

Aber aus Sicht des Gegners und sicher auch seiner Darstellung gegenüber der Versicherung waren es selbstverständlich nur knapp 15 m.

Da eine ggf. zugezogene Polizei rein gar nichts bezeugen kann, hätte sie halt die Aussagen notiert. Mehr nicht. Sie erhalten dadurch aber keinerlei höhere Beweiskraft.

Rigero, du unterschlägst die Aussage des TE, dass der Unfallverursacher angeblich am Handy gefummelt hat. Sollte dies stimmen, passt die, ansonsten wohl richtige Rechnung nicht mehr.

Letztlich bleiben 2 Optionen: 1. das Angebot der Versicherung zu akzeptieren 2. den Klageweg zu begehen inkl. dem noch nicht kalkulierbaren Kostenrisiko :)

Themenstarteram 4. März 2021 um 14:46

Zitat:

@Rigero schrieb am 4. März 2021 um 14:10:20 Uhr:

Du bist nach rechts in Deine Grundstückseinfahrt abgebogen, der nachfolgende PKW in die Beifahrertür Deines Fahrzeugs ...

... innerorts?

... auf einer Straße mit zwei Fahrspuren für eine Richtung und Du fuhrst von der linken Spur kommend in die Einfahrt?

... auf einer für beide Fahrtrichtungen je einspurigen Straße und Du hast die Gegenspur für den Abbiegevorgang in die enge Einfahrt genutzt?

ich muss aus dieser Richtung kommend nach links schwenken, um rechts abzubiegen.

Innerorts, Tempolimit 50, je Fahrtrichtung einspurig

so ist es.

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