Auffahrunfall mitte Januar - jetzt (4.März) noch anzeigen?
Tach.
hat das Chancen?
Mir ist Mitte Januar jemand beim Abbiegen auf mein Grundstück ins Auto gefahren.
Mein Wagen war schon ca im 45° Winkel und dann wurde meine Beifahrertür verbeult.
Keine Personenschäden, nur Blech verbeult.
Die Tür musste neu, das ist auch alles schon fertig.
Erstmal aus eigenen Mitteln bezahlt, weil mein Reparateur auch gerade Zeit hatte
und ich ziemlich schnell eine Ersatztür hatte
Die gegnerische Versicherung ( Huk-Coburg ) möchte mir nun 70% Schuldanteil attestieren...
Ich war so vermessen und habe das ohne Polizei regeln wollen,
OBWOHL der Gegner meinte er hätte aufs Händy geschaut.
Diesen Spruch hat allerdings mein Nachbar mitbekommen.
Der Fall schien für mich sonennklar, ich biege ab, was etwas länger dauert, wegen eng,
der Gegner ist noch ca 150m hinter mir als ich den Abbiegevorgang einleitete.
Aber er fährt und fährt und fährt KRACH! Nicht auf die Strasse geschaut...
Kann eine jetzt eingereichte Anzeige wegen Händynutzung am Steuer noch irgendwas zu meinen Gunsten ändern?
54 Antworten
Die Skizze, aus der vor allem hervorgeht wie weit du nach links ausgeschwenkt bist im maßstabsgerechten Verhältnis zur Straßenbreite wäre in der Tat hilfreich. Auch die Endstellung beider Fahzeuge mit Bezeichnung der Anstoßstelle.
Die Handynutzung des Unfallgegners ist ersteinmal nichts als eine Behauptung. Damit diese glaubhaft wird müsste der ganze Verlauf plausibel und mit dem Geschehen in Übereinstimmung zu bringen sein.
Möglich wäre nämlich ebenso, dass nach dem Linksschwenk dem von hinten kommenden Fahrzeug direkt in die Spur gefahren wurde, ohne dass dieses eine Chance hatte den Unfall zu vermeiden.
PS, und tut nichts zur Sache: Fahrer, die zum Rechtsabiegen die komplette Fahrbahnbreite brauchen und dann noch den halben Tag zum Erreichen ihrer Einfahrt, sind stets ein Quell der Freude.
Mal anders gefragt ... § 9 Abs.5 StVO .... wie hätte der TE denn zur Unfallvermeidung handeln müssen, damit der Hinterherfahrende nicht in sein verkehrsbedingt abgebremstes Fahrzeug einschlägt? Dabei bitte bedenken, dass der Hinterherfahrende für den Sicherheitsabstand nach vorne zuständig ist.
Die Frage hab ich mir natürlich auch gestellt. Außer diesem:
Möglich wäre nämlich ebenso, dass nach dem Linksschwenk dem von hinten kommenden Fahrzeug direkt in die Spur gefahren wurde, ohne dass dieses eine Chance hatte den Unfall zu vermeiden.
Szenario fällt mir keine andere Möglichkeit ein. Für besonders wahrscheinlich halte ich das nicht. Wie die Versicherung auf 70% Mithaftung kommt erschließt sich auf den ersten Blick nicht.
Wir kennen aber auch nicht die Schilderung des Unfallgegners des TE an die HUK.
Zitat:
@dosensepp schrieb am 4. März 2021 um 16:41:18 Uhr:
Naja, ich würde mal sagen wer so langsam abbiegt hat auf jeden Fall eine Teilschuld. Man sollte immer zügig die Fahrbahn frei machen. Und was bringt den eine Anzeige mit Zeugen sogar? Daß der andere eine Strafe bekommt und der Rest geht dann mit 50 zu 50 aus, wem hilft dann daß? Und man braucht nicht immer eine Polizei dazu, blos sollte man sich gleich so oder so einen Anwalt damit beauftragen, und man hat dann keinen Ärger. Und heutzutage ohne Rechtsschutz im Verkehr teilnehmen ist ja eh fahrlässig.
was ist denn, wenn sich nur 10m weiter zurück eine Bushaltestelle befindet, der Bus
auf der Strasse komplett still steht und Leute ein-aus steigen lässt?
da ist die Strasse auch nicht sofort frei gemacht worden
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. März 2021 um 19:30:34 Uhr:
Wie steht es so schön in manchem Außenspiegel? Fahrzeuge im Spiegel sind näher als es scheint. Und so behaupte ich mal, dass die "150 m" Entfernung eine Fehlschätzung sein dürften.Eine Anzeige bringt heute jedoch nichts mehr, da hilft tatsächlich nur noch der Gang über einen Anwalt zum Gericht. Und wenn da der Nachbar die Aussage mit der Handynutzung bestätigt und ihm geglaubt wird, sollte die Quote steigen.
Nur am Rande bemerkt, 20 Jahre diese Einfahrt nutzen und immer noch am Üben? Oder wuchs das Auto in den Jahren, nicht aber die Einfahrt?
innerer Rückspiegel, da drin steht sowas nicht. warum wohl?
und das mit "Üben"?
überlese ich mal
So wie es aussieht werde ich es mit diesem Fall so auf sich beruhen lassen, denn mit weiterem Gegenangehen
verliere ich nur Zeit, die für mich mehr wert ist, als ich davon evtl noch zurückerstattet bekommen könnte.
Ich hab mit der ganzen Geschichte jetzt so knapp 100EUR Minus gemacht und verbuche es als weitere Lebenserfahrung.
Danke für Eure Antworten und
stay safe
Jetzt kapier ich aber gar nix mehr. Die Versicherung hat nur 30% der Schadensumme begleiche will und du hast dann nur einen Restschaden von 100€?
Dann war der Gesamtschaden irgendwas knapp über 330€????
Na dafür arbeitet bestimmt keine Anwalt auf Grund RA Gebühr.
Zitat:
@desinfector schrieb am 5. März 2021 um 08:08:52 Uhr:
Zitat:
@dosensepp schrieb am 4. März 2021 um 16:41:18 Uhr:
Naja, ich würde mal sagen wer so langsam abbiegt hat auf jeden Fall eine Teilschuld. Man sollte immer zügig die Fahrbahn frei machen.
was ist denn, wenn sich nur 10m weiter zurück eine Bushaltestelle befindet, der Bus auf der Strasse komplett still steht und Leute ein-aus steigen lässt? da ist die Strasse auch nicht sofort frei gemacht worden
Der Stillstand des Omnibus am Buskap (Haltestelle) ist einer "hoch strukturierten Situation" geschuldet: der Bus muss stillstehen, damit Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können. So, wie alle Straßenfahrzeuge bei Ampel-Rotlicht an der Haltelinie zu warten haben.
Sowohl der am Buskap haltende Bus wie auch ein Fahrzeug vor rotem Ampellicht behindern den nachfolgenden Verkehr. Doch findet (wie geschrieben) beides im Rahmen einer hoch strukturierten Situation statt.
Das Einbiegen in Deine Grundstückseinfahrt hat natürlich seine Notwendigkeit. Die Frage lautet in diesem individuellen Fall aber, welche Geschwindigkeit für das Fahrmanöver verantwortbar ist? Und das kannst am Besten Du selbst Dir beantworten 🙂
Ich sehe es anders, als die meisten hier.
Wenn der TE rechtzeitig geblinkt hat und nicht abrupt und unvorhersehbar stark gebremst hat, trifft ihn keine Schuld.
Ob er nun langsam in die Einfahrt fährt oder zügig, ist dabei ohne Belang. Der hintere Verkehr muß nunmal warten.
Ist vergleichbar mit einer Parklücke am Straßenrand. Da parken manche auch gekonnt und schnell ein, andere brauchen etwas länger. Dann muß der von hintenherannahende eben solange warten. Dass das manche nervt und hier eben nur die Superfahrer unterwegs sind, ist ja was anderes.
Ob die Zeit- und Entfernungsangaben nun so stimmen, sei mal dahingestellt. Da verschätzt man sich auch mal schnell und wer kann hinterher schon sagen ob etwas 5 oder 10 Sekunden gedauert hat und wer kann sagen, das ist 100m entfernt, das 150m? Denke, da verhauen sich viele bei.
Von daher, ich sehe kein Verschulden beim TE. Und ob er nun über die Mittellinie ausholt zum Einbiegen oder nicht, spielt da keine Rolle. In manchen Straßen mit engen Einfahrten geht es nunmal nicht anders.
Handynutzung sehe ich auch als nicht kriegsentscheidend an. Ob er nun aufs Handy geguckt hat oder sonstwie nicht bei der Sache war, kommt aufs selbe raus. Nicht aufgepaßt, aufgefahren.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 05. März 2021 um 18:35:38 Uhr:
Ich sehe es anders, als die meisten hier.Wenn der TE rechtzeitig geblinkt hat und nicht abrupt und unvorhersehbar stark gebremst hat, trifft ihn keine Schuld.
Sehe ich genauso. Nur weil er vermeintlich etwas langsam macht, darf man ihn abräumen?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 5. März 2021 um 09:06:38 Uhr:
Jetzt kapier ich aber gar nix mehr. Die Versicherung hat nur 30% der Schadensumme begleiche will und du hast dann nur einen Restschaden von 100€?Dann war der Gesamtschaden irgendwas knapp über 330€????
Na dafür arbeitet bestimmt keine Anwalt auf Grund RA Gebühr.
Also ich komme bei meiner Rechnung sogar nur auf einen Gesamtschaden von ca.140 €.
30 % übernimmt die Versicherung, das wären dann 42 €.
Rest bleibt beim TE, das sind dann 98 €.
Aber ich gehe stark davon aus, daß der TE die Delle oder die ganze Tür mit Eigenmitteln instandgesetzt hat.
Zeitwertgerechte Rep.eben.
Daher die niedrigen Beträge (100€) in seiner persönlichen Endabrechnung.
Wäre es mit normalen Programm gegangen, hätte also ein Gutachten vorgelegen, würden sicher ganz andere, 4stellige Zahlen stehen.
Zitat:
@desinfector schrieb am 5. März 2021 um 08:17:19 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. März 2021 um 19:30:34 Uhr:
Wie steht es so schön in manchem Außenspiegel? Fahrzeuge im Spiegel sind näher als es scheint. Und so behaupte ich mal, dass die "150 m" Entfernung eine Fehlschätzung sein dürften.Eine Anzeige bringt heute jedoch nichts mehr, da hilft tatsächlich nur noch der Gang über einen Anwalt zum Gericht. Und wenn da der Nachbar die Aussage mit der Handynutzung bestätigt und ihm geglaubt wird, sollte die Quote steigen.
Nur am Rande bemerkt, 20 Jahre diese Einfahrt nutzen und immer noch am Üben? Oder wuchs das Auto in den Jahren, nicht aber die Einfahrt?
innerer Rückspiegel, da drin steht sowas nicht. warum wohl?
und das mit "Üben"?
überlese ich malSo wie es aussieht werde ich es mit diesem Fall so auf sich beruhen lassen, denn mit weiterem Gegenangehen
verliere ich nur Zeit, die für mich mehr wert ist, als ich davon evtl noch zurückerstattet bekommen könnte.
Ich hab mit der ganzen Geschichte jetzt so knapp 100EUR Minus gemacht und verbuche es als weitere Lebenserfahrung.Danke für Eure Antworten und
stay safe
Dein "Minus" könnte aber noch mehr werden, wenn dein Unfallgenger auf den Trichter kommt sich seinen eigenen Schaden (sofern entstanden, wovon ich ausgehe) zu einem großen Teil von dir bezahlen zu lassen und wiederum Ansprüche an deine versicherung stellt.
Also ich würde die Handy-Geschichte nicht ganz unerwähnt lassen.
Dass eine Menge Unfälle passieren weil die Fahrer mit ihren Telefonen spielen oder durch den Entertainmet Kram im Auto abgelenkt sind ist ganz sicher so.
Dass man es seltenst beweisen kann leider auch.
Ohne einen solchen Beweis derartige Anschuldigungen bei der gegnerischen Versicherung vorbringen ist billig und nutzlos.
Er hat doch den Nachbarn als Zeugen. Was ist dann das Problem?
Der Nachbar kann nicht bezeugen daß der Gegner am Handy gefummelt hat.
Nur die angebliche Aussage des Gegners am Handy gespielt zu haben.
Reicht doch.