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Auffahrunfall mitte Januar - jetzt (4.März) noch anzeigen?

Themenstarteram 4. März 2021 um 12:48

Tach.

hat das Chancen?

Mir ist Mitte Januar jemand beim Abbiegen auf mein Grundstück ins Auto gefahren.

Mein Wagen war schon ca im 45° Winkel und dann wurde meine Beifahrertür verbeult.

Keine Personenschäden, nur Blech verbeult.

Die Tür musste neu, das ist auch alles schon fertig.

Erstmal aus eigenen Mitteln bezahlt, weil mein Reparateur auch gerade Zeit hatte

und ich ziemlich schnell eine Ersatztür hatte

Die gegnerische Versicherung ( Huk-Coburg ) möchte mir nun 70% Schuldanteil attestieren...

Ich war so vermessen und habe das ohne Polizei regeln wollen,

OBWOHL der Gegner meinte er hätte aufs Händy geschaut.

Diesen Spruch hat allerdings mein Nachbar mitbekommen.

Der Fall schien für mich sonennklar, ich biege ab, was etwas länger dauert, wegen eng,

der Gegner ist noch ca 150m hinter mir als ich den Abbiegevorgang einleitete.

Aber er fährt und fährt und fährt KRACH! Nicht auf die Strasse geschaut...

Kann eine jetzt eingereichte Anzeige wegen Händynutzung am Steuer noch irgendwas zu meinen Gunsten ändern?

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54 Antworten
Themenstarteram 4. März 2021 um 14:51

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. März 2021 um 14:19:46 Uhr:

Eine Anzeige wohl kaum.

Aber der Zeuge in einem Rechtsstreit wäre gut.

Mit welcher genauen Begründung wurden 30% abgelehnt und wenn wir ein mögliches Eigenverschulden deinerseits beurteilen sollen dann müsste wir mehr Fakten haben.

Aber das ist wieder mal typisch Versicherung, sie versuchen alles um sich vor der vollständigen Zahlung zu drücken.

Ich hätte den nachfolgenden Verkehr nicht ausreichend beachtet.

damit sei ein Verstoss gegen §9 Abs 5 StVO gegeben

nun, der gute Mann war noch ca 150m entfernt.

Ich merkte damals schon, ich brauche auch eine Dashcam für "nach hinten"

-nach vorne habe ich eine und die zeigt das Verhalten des Hintermannes natürlich nicht

 

am 4. März 2021 um 14:52

Zitat:

ich muss aus dieser Richtung kommend nach links schwenken, um rechts abzubiegen...

Also ganz schneller Blinkerwechsel und zweifacher Schulterblick

Themenstarteram 4. März 2021 um 15:00

Zitat:

 

Wir alle wissen: für 150 m Strecke benötigt mit Tempo 50 (da innerorts) rollendes Fahrzeug knapp 11 Sekunden. Bei knapp 70 km/h wären's immerhin 8 noch Sekunden.

Der TE leitet innerorts den Abbiegevorgang in seine enge Grundstückseinfahrt ein - und rund 10 Sekunden später fährt ihm der Nachfolgende in die Beifahrertür seines (45 Grad zur Fahrrichtung) quer stehenden Autos. Er nimmt sich daher gewissenhaft Zeit, um die Einfahrt zu treffen - und ist nach 8-11 Sekunden nicht weiter vorangekommen als bis zu dem Wegpunkt, an dem die linke vordere Fz.-Ecke des Unfallgegners die Beifahrertür seines Autos trifft?

Bin ich intellektuell bloß zu minderbegabt, um mir das auszumalen ... oder waren besagte "ca. 150 Meter" Abstand in Wahrheit eher "ca. 50"?

ich kann da nun mal nicht innerhalb einer Sekunde rein biegen.

Ich werde zum Abbiegen, wie viele andere, auch nicht erstmal noch schneller (warum tun das viele eigentlich?)

Ich habe angefangen zu blinken, als der noch diese 150m entfernt war. dann wurde ich für so 3 Sek langsamer und bin dann mit etwas mehr als Schrittgeschwindigkeit reingebogen.

So wie ich es schon 20 Jahre lang dort mache. aus der anderen Richtung brauche ich nicht so lange.

Aber das steht eigentlich auch nicht zur Debatte, meine Frage ist eine andere...

Themenstarteram 4. März 2021 um 15:00

Zitat:

@situ schrieb am 4. März 2021 um 15:52:00 Uhr:

Zitat:

ich muss aus dieser Richtung kommend nach links schwenken, um rechts abzubiegen...

Also ganz schneller Blinkerwechsel und zweifacher Schulterblick

nein, ich blinke da ausschliesslich nach rechts.

Vielleicht könntest du zum besseren Verständnis eine Skizze oder Fotos einfügen, damit man die Stellung der Fahrzeuge nach deiner Beschreibung nachvollziehen kann.

 

Mir zumindest ist es unklar, wie du bereits im 45°Winkel gewesen sein kannst und der andere deine Beifahrertür trifft...

Ja, die brauch er für einen Anwalt sowieso.

Aber so wie ich den Fall bisher verstehe und ist der Zeuge bereit das mit dem Handy zu bezeugen würde ich auf jeden Fall die Sache einem Anwalt überlassen.

Sorry, aber sooo kann die ganze Geschichte einfach nicht passiert sein, mit den Angaben, die der TE gemacht hat...

1. Angabe: Zum Zeitpunkt des Blinkens war der Schädiger (angeblich) 150m noch entfernt...

2. Angabe: Dann hat der TE für 3 Sekunden verzögert, ist leicht nach links geschwenkt, um so dann rechts auf das eigene Grundstück zu kommen...

Bei 150m Distanz benötigt der Schädiger bei 50km/h knappe 11 Sekunden...; bei realen 60km/k (Tacho dann eher bei 65-70km/h) immer noch 9 Sekunden, bis er die Höhe/den Beginn der Hofeinfahrt erreicht hat...

Angenommen 60km/h: Der TE benötigt also stolze 9 Sekunden bzw. 6 Sekunden (er hat ja 3 Sekunden lang verzögert lt. eigener Aussage), um um ca. 5m Wegstrecke (geschätzt! Viel mehr können es ja nicht sein) zu absolvieren? Schließlich wurde er ja sogar in der Beifahrertür getroffen; nicht mal in die hintere rechte Tür etc. und dass dann bei einem Winkel von ca. 45 Grad?!?

Da stimmen die genannten Zahlen aber gewaltig nicht oder der TE fährt in der Tat nach dem Überschreiten der Mittellinie (Ausholen) wirklich nur 1-2m pro Sekunde...

Oder es waren deutlich weniger als 150m, oder die Verzögerung war deutlich länger als angegeben oder der Schädiger ist innerorts 100km/h oder so gefahren...

Und mit Schrittgeschwindigkeit mindestens die eigene Fahrspur und ggfs. Teile der Gegenspur zu befahren, finde ich auch....

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 4. März 2021 um 16:15:58 Uhr:

 

Mir zumindest ist es unklar, wie du bereits im 45°Winkel gewesen sein kannst und der andere deine Beifahrertür trifft...

Das kann er selbst schon mit einem Winkel von 22,5° ...

Darky, auch in Deiner Rechnung fehlt die Handy-Nutzung....

Auch mit einer aussagkräftigen Skizze können wir hier nur spekulieren.

Ansonsten:

https://www.motor-talk.de/.../...maerz-noch-anzeigen-t7053150.html?...

Naja, ich würde mal sagen wer so langsam abbiegt hat auf jeden Fall eine Teilschuld. Man sollte immer zügig die Fahrbahn frei machen. Und was bringt den eine Anzeige mit Zeugen sogar? Daß der andere eine Strafe bekommt und der Rest geht dann mit 50 zu 50 aus, wem hilft dann daß? Und man braucht nicht immer eine Polizei dazu, blos sollte man sich gleich so oder so einen Anwalt damit beauftragen, und man hat dann keinen Ärger. Und heutzutage ohne Rechtsschutz im Verkehr teilnehmen ist ja eh fahrlässig.

@NDLimit Was hast Du immer mit der Handynutzung des Schädigers? Die spielt für die mathematische Berechnung Nullkommanull eine Rolle..! Die Handynutzung könnte lediglich für die Unaufmerksamkeit des Schädigers eine Rolle spielen..., also warum der Schädiger das langsam abbiegende Auto nicht gesehen hat...

Handynutzung, Ablenkung, verzögerte Reaktion.... aber was weiss ich schon.... :)

@NDLimit Ja schon klar! Schrieb ich ja auch....(Handy=Erklärung für die Unaufmerksamkeit!)

Aber aufgrund der Handynutzung fährt der Schädiger ja nicht auf einmal doppelt so schnell...., und darum ging es!

OK, können wir auf das @ Usermention verzichten? Ich habe diesen Beitrag aboniert und lese ihn mit. Es nervt dann halt...

Richtig, er fährt nicht doppelt so schnell, reagiert aber eben langsamer. Ansonsten habe ich dem TE ja geschrieben, was ich ihm empfehle :)

Wie steht es so schön in manchem Außenspiegel? Fahrzeuge im Spiegel sind näher als es scheint. Und so behaupte ich mal, dass die "150 m" Entfernung eine Fehlschätzung sein dürften.

Eine Anzeige bringt heute jedoch nichts mehr, da hilft tatsächlich nur noch der Gang über einen Anwalt zum Gericht. Und wenn da der Nachbar die Aussage mit der Handynutzung bestätigt und ihm geglaubt wird, sollte die Quote steigen.

Nur am Rande bemerkt, 20 Jahre diese Einfahrt nutzen und immer noch am Üben? Oder wuchs das Auto in den Jahren, nicht aber die Einfahrt?

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