ForumFiat
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Fiat
  5. Auffahrunfall mit Punto

Auffahrunfall mit Punto

Fiat Punto 188
Themenstarteram 24. September 2012 um 20:51

Hallo!

Wir hatten am Wochenende einen Unfall mit meinem Punto. Gefahren ist eine Freundin, da wir anderen Mädels was trinken wollten. Ich hab angeboten mit meinem Auto zu fahren, da ich die einzige bin, die ein eigenes hat.

Die Fahrerin hat ihren Führerschein auch noch nicht so lange. Im Nachhinein war es natürlich dämlich sie fahren zu lassen.

Jedenfalls waren wir in der Stadt. Die Ampel vor uns springt auf gelb und unser Vordermann hält an. Wir waren in dem Moment noch einige Meter entfernt. Ich dachte nur, jetzt wäre es eigentlich an der Zeit zu Bremsen. Aber stattdessen hat die Fahrerin Gas gegeben. Im nächsten Augenblick hat sie dann zwar schon voll auf die Bremse getreten aber es war zu spät. Wir sind noch gerutscht und unserem Vordermann hinten rein geknallt. Sie hat später gemeint sie wollte noch über die Ampel und hat übersehen, dass vor uns einer angehalten hat.

Der Aufprall war schon heftig aber es ist zum Glück nichts ernstes passiert außer einem leichten Schleudertrauma.

Mein Punto hat es aber ziemlich erwischt. Es lief zwar noch alles, aber wir mussten abgeschleppt werden, weil vorne die Kühlung rausgelaufen ist. Der Mann vom ADAC hat sogar gemeint es wäre ein Totalschaden.

Ich war vorher nochmal bei der Werkstatt wo der Punto jetzt steht. Die haben mir gesagt, sie würden ihn für 1600 Euro reparieren. Das kann ich mir aber eigentlich nicht leisten. Ich bin total überfordert und weiß nicht was ich tun soll. Die Reparaturkosten bleiben jetzt voll an mir hängen.

Beste Antwort im Thema

OFFTOPIC AN :

@ synallagma : was kannst dir gut vorstellen ... das ich ihr helfen würde ... ach ja Sie ist ne Frau , Ich bin ein Mann ... es gibt echt noch Männer die meinen das andere Männer sowie Man ( das auf dich bezogen) selbst ist und mit dem Schw... denkt . Also ich hab nicht 1 Bild von der Dame gesehen ( vielleicht ist sie ja hässlich wie die Nacht , selbst mit dieser Tatsache würde ich ihr helfen ). Also ich muss ein Autoforum nicht dafür nutzen um mir eine Frau klar zu machen. Sie meinen anscheinend das ich es so nötig hätte, obwohl sie mich und mein Privatleben nicht kennen, Ihr verhalten ist absolut nicht angemessen und keineswegs haltbar.

OFFTOPIC AUS :

@ Aline little feet : wie gesagt Sie dürfen mich gern Kontaktieren

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

ja, hier könnte in der tat eine haftungsprivilegierung eingreifen (gefälligkeitsfahrt).... mea culpa. :)

wär mal interessant, was draus geworden ist.

Zitat:

Original geschrieben von j0ker

ja, hier könnte in der tat eine haftungsprivilegierung eingreifen (gefälligkeitsfahrt).... mea culpa. :)

Ich würde immer erst mal meine Ansprüche geltend machen, da ich persönlich "Gefälligkeitsschäden" und entsprechende Rechtsprechung nur ausserhalb des Verkehrsbereichs kenne, wobei zu klären wäre, ob es ein Gefälligkeitsschaden war... Immerhin wollte die Unfallverursacherin ja auch dorthin.

@Italo

Vereinfacht gesagt greift die Haftung eines Mitarbeiters gegenüber seines Arbeitgebers bei Dienstfahrten nur, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, da der MA ja für seinen Dienstherren unterwegs war... Dies gilt übrigens auch, wenn die Fahrt nicht mit dem Firmenfahrzeug, sondern mit dem Privatfahrzeuges des MA durchgeführt wurde...

Armer Punto. Das schmerzt schon beim Anblick...

1.600 für die Reparatur wird sich nicht lohnen, da der Wagen nicht viel mehr Wert ist.

Dann lieber für 500€ an einem Händler verkaufen und das Geld als Anzahlung für den nächsten Gebrauchten verwenden.

am 4. Oktober 2012 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

[...] da ich persönlich "Gefälligkeitsschäden" und entsprechende Rechtsprechung nur ausserhalb des Verkehrsbereichs kenne, wobei zu klären wäre, ob es ein Gefälligkeitsschaden war... Immerhin wollte die Unfallverursacherin ja auch dorthin.

Fast gleiche Umstände gab es im Urteil OLG Jena 1 U 1250/98 betreffend einer Fahrgemeinschaft zweier Soldaten, wo beide auch einen Vorteil aus der Fahrt hatten. Der Fahrzeugbesitzer konnte nicht fahren, so dass der Beifahrer als unerfahrener Führerscheinneuling das Steuer übernahm. Es kam zum Unfall und der Besitzer wollte anschließend Schadenersatz vom Unfallverursacher. Am Landgericht war er damit zunächst teilweise erfolgreich, bei Berufung und Anschlussberufung am OLG wurde die Klage aber abgewiesen. Der Kläger blieb auf seinem Schaden sitzen.

Daher meine skeptische Einschätzung.

In der Tat sehr vergleichbare Umstände, wobei ich die Einschätzung des OLG grenzwertig finde...

Wir hatten bei der Grundausbildung ebenfalls eine Fahrgemeinschaft zu zweit, bei der wir abwechselnd gefahren sind.

Hätte sich einer der beiden verletzt, gehe ich davon aus, dass wir wegen der Kostengerechtigkeit trotzdem die Autos gewechselt hätten (es ging um 1.200 km jedes Wochenende).

Ich würde bei so einer Konstellation nicht unbedingt von Gefälligkeit ausgehen, gut bei der Situation der TE natürlich schon eher, da die Unfallverursacherin offensichtlich kein eigenes Auto hat, da es sich um gegenseitiges "Geben und Nehmen" handelt und somit den Grundgedanken bei Haftungsfreistellung ad absurdum führt.

Aber um mit einer alten Binsenweisheit aufzuwarten: Vor Gericht und auf hoher See....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Fiat
  5. Auffahrunfall mit Punto