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Auffahrunfall mit ca 20 km/h

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 16. Juni 2012 um 8:51

Guten Morgen,

wir hatten gestern einen Auffahrunfall. Der Unfallgegener ist uns mit ca. 20-30 km/h auf unser stehende Fahrzeug geprallt. Was mich sehr gewundert war, das man an der Stoßstangen hinten nicht viel sieht. Einzig eine Delle so groß wie ein 1 Euro Stück und einen kleinen Kratzer (siehe Bild). Der Focus hat einiges abgefangen, trotzdem haben meine Freundin und ich Nackenschmerzen gehabt und sind danach ins KKH gefahren zum Röntgen. War aber reine Vorsicht falls noch was kommen sollte dadurch! Hat jemand Erfahrungen ob da unten drunter noch was am Blech sein könnte? Werde am Montag auf jedenfall mal in die Werkstatt fahren. Die Parksenoren haben gestern noch funktioniert......man weiß aber nie was noch kommt.......

Beste Antwort im Thema

Nimm die peinlichen Wimpel ab bevor Du zu Ford fährst

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Die kinetische Energie des Aufpralls dürfte über die Halterungen der Stoßstange in die Karosserie eingeleitet worden sein und könnte dort zu Deformationen geführt haben. Genaueres kann hier aber nur ein Unfallgutachter feststellen.

Zitat:

Original geschrieben von Acxiss

Guten Morgen,

wir hatten gestern einen Auffahrunfall. Der Unfallgegener ist uns mit ca. 20-30 km/h auf unser stehende Fahrzeug geprallt. Was mich sehr gewundert war, das man an der Stoßstangen hinten nicht viel sieht. Einzig eine Delle so groß wie ein 1 Euro Stück und einen kleinen Kratzer (siehe Bild). Der Focus hat einiges abgefangen, trotzdem haben meine Freundin und ich Nackenschmerzen gehabt und sind danach ins KKH gefahren zum Röntgen. War aber reine Vorsicht falls noch was kommen sollte dadurch! Hat jemand Erfahrungen ob da unten drunter noch was am Blech sein könnte? Werde am Montag auf jedenfall mal in die Werkstatt fahren. Die Parksenoren haben gestern noch funktioniert......man weiß aber nie was noch kommt.......

Hallo

Ich würde da auf jeden Fall mal nachsehen lassen.

Vor Jahren hatte ich das selbe Problem mit meinem Mondeo. Auffahrunfall bei dem mein Auto ebenfalls stand. Von aussen konnte man am Heckstossfänger nichts erkennen, aber beim Besuch in der Wekstatt wurden dann zwei gebrochene und eine verbogene Stossfängerhalterung festgestellt. Damals wurde der komplette Heckstossfänger ausgetauscht. Wäre ich nicht in die Werkstatt, wäre ich auf den Kosten sitzengeblieben.

g Flinomat

am 16. Juni 2012 um 9:35

Ähnliches ist mir vor ca. 1 Jahr passiert. Auf der Autobahn im Stau ist mir auch jemand mit nicht allzu hoher Geschwindigkeit damals noch in meinen Fiesta MK7 gefahren. Wir haben uns das angeschaut und man hat wirklich überhaupt nichts gesehn, nur ein winziger Kratzer. Bin aber doch in die Werkstatt, dort wurte die Heckstoßstange abgenommen und dann sah man, dass das ganze Blech dahinter komplett verbogen war. Auch die Stoßstange war angeknackst, war aber kaum zu sehen. Natürlich habe ich alles austauschen lassen, fahre ja nicht mit defekten Teilen durch die Gegend. Am Ende hat der ganze Spaß fast 3000€ gekostet, hat natürlich die Versicherung der Dame gezahlt!

Kann dir also auf jeden Fall empfehlen in die Werkstatt zu fahren. Die Stoßstange ist oftmals flexibel und fängt kleinere Stöße ab, das Blech dahinter aber nicht. Dadurch entstehen Probleme wie bei mir, dass zwar ein großer Schaden entstanden ist, dies aber auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist!

Themenstarteram 16. Juni 2012 um 12:07

Hey,

okay werd auf jedenfal am Montag in die Werkstatt fahren!

Zitat:

Original geschrieben von Acxiss

Hey,

okay werd auf jedenfal am Montag in die Werkstatt fahren!

Hast du die Polizei dabei gehabt oder hast wenigstens Zeugen? Nicht das du nacher auf den evtl. Kosten sitzen bleibst.

Nimm die peinlichen Wimpel ab bevor Du zu Ford fährst

am 16. Juni 2012 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Nimm die peinlichen Wimpel ab bevor Du zu Ford fährst

Warum sollte er? Und wieso peinlich? :confused:

Weil die Dinger die grösste Verkehrsgefährdung sind ( schonmal so ein Ding auf der Autobahn vors Auto bekommen ) und man nicht zu sportlichen Großereignissen raushängen lassen muss welcher Nationalität man angehört.

Das kann man auch das ganze Restjahr über machen wenn es einem so wichtig ist.

am 16. Juni 2012 um 17:12

Für die Autobahn ists ja auch nicht zugelassen. Meist zwischen 60 - 100 km/h. Wenn mans (wie die meisten) richitig macht - spricht meiner Meinung nichts dagegen. Und die Fahnen runter machen , nur weil du es nicht toll findest muss er wohl wirklich nicht ;)

Ob das Versicherung technisch gesehn ein Problem ist kann ich nicht beurteilen - finde dementsprechend auch so auf der schnelle nichts im Internet :confused:

hatte einen ähnlichen Fall, von aussen sah man nichts, dahinter hats aber den Träger erwischt , Schaden ca 1500 euro

Mir ist am MK5 damals ein Bus vorne auf die Stoßstange gefahren. Der gute wollte an einer Ampel platz machen für einen anderen Bus und ist rückwärts gefahren. Leider stand ich direkt hinter ihm und er ist mir langsam aufs Auto gefahren. Zu sehen war nur ein kleiner Kratzer, der Schaden war trotzdem ca 1500€ durch gebrochene Scheinwerferhalterungen etc.

Leider musste ich die Polizei rufen, da ich ihn erst zum anhalten zwingen musste indem ich den Bus blockiert hatte. Das war ein Spaß im Bus mit den ganzen Leuten die einen angucken während man sich so langsam hochschaukelt weil er meint er wäre nicht schuld :D

Hallo,

lasse den Wagen unbedingt von einem Sachverständigen begutachten.

Das wird voraussichtlich etwas mehr sein als nur das Stoßfängerunterteil - wenn Ihr schon beim Röntgen wart.

Bei einem unverschuldeten Unfall darfst Du einen Sachverständigen deiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen, die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung tragen.

Liegt der Schaden unter 750,00 €, wird nur ein Kurzgutachten bzw. ein Kostenvoranschlag von der Versicherung akzeptiert.

Da es sich um ein noch sehr junges Fahrzeug handelt, hast Du je nach Beschädigungsgrad des Fahrzeuges auch einen Anspruch auf eine Wertminderung. Diese wird von dem Sachverständigen festgelegt und ist nur im Rahmen eines Gutachtens zu erstatten.

Viele Versicherungen weigern sich die Wertminderung zu bezahlen!

Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt beinhaltet keine Wertminderung und kann demnach auch nicht geltend gemacht werden.

Ein weiterer Tipp:

TÜV und Dekra arbeiten eng mit Versicherer zusammen und haben interne Richtlinien, wie das Gutachten möglichst günstig zu gunsten der Versicherung erstellt wird.

Wende dich an ein freies Sachverständigenbüro, denn diese sind frei von Weisungen dritter und sorgen für einen vollumfänglichen Schadenersatz.

Gut ist z.B. die GTÜ oder die KÜS.

Die Versicherung wird dir unter Umständen anbieten, dein Fahrzeug zu begutachten und es in einer Ihrer Vertragswerkstätten reparieren zu lassen. Hier heisst es Finger weg von solchen Angeboten.

Du darfst die Werkstatt deines Vertrauens mit der Reparatur beauftragen.

Du kannst auch einen Rechtsanwalt einschalten und die Schadenabwicklung ihm überlassen, diese Kosten sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Wichtig ist nur, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Sofern eine Teilschuld besteht, musst Du damit rechnen, dass Du etwaige Kosten des Gutachtens bzw. des Rechtsanwaltes selber tragen musst.

Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat ist man damit sicherlich gut bedient.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 8:53

Guten Morgen,

die Unfallgegnerin hat der Polizei über zu gegeben das sie zu schnell war und uns hinten drauf gefahren ist. Zeugen haben keinen angehalten.

Die Sache mit der Wertminderung habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen. Heißt das ich würde etwas Geld zurück gezahlt bekommen da es nun ein Unfallwagen ist? Ich habe gestern den Unfall der gegerischen Versicherung online gemeldet und werde das fahrzeug auch ur dort reparieren lassen wo ich es gekauft habe. Muss mal mit der Werkstatt reden ob die einen Sachverständigen haben und beautragen können so ein Gutachten zu erstellen.

Hab erst zum 01.06.2012 eine Rechtschutz für Verkehr usw. abgeschlossen. Werde jetzt al versuchen rauszubekommen ob die 2 monatige Wartezeit auch für die Verkehrsrechtschutz gilt.....

Anwalt werde ich vorest keinen einschalten ausser wenn es zu Streitigkeiten kommt?

Keine Angt die Fahnen mach ich nur in der Stadt dran sonst sind die unten. Ich zeige gerne Flagge für Deutschland, auch nachdem wir ja heute Abend ins Viertelfinale einziehen!

am 17. Juni 2012 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Acxiss

Die Sache mit der Wertminderung habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen. Heißt das ich würde etwas Geld zurück gezahlt bekommen da es nun ein Unfallwagen ist?

Kommt wohl auf die Höhe des Schadens und Wert des Wagens an. Viel wird es aber vermutlich nicht werden. Bei einem damaligen Schaden von 6000€ war die Wertminderung nur 400€.

Wenn dein Auto in der Werkstatt ist, bekommst du auch eine Ausfallentschädigung für den Zeitraum. Außer du bestehst auf einen Mietwagen. Ich hatte damals einen Mietwagen nehmen müssen, wäre schöner gewesen wenn ich paar € lieber so hätte nehmen können.

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