Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?

Hallo in die Runde.

Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre

Nun zum Ereignis:

Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..

Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille

Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.
Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..

Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.

Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”

In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.

Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?

Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..

Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?

Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge

Gruß André

160 Antworten

Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 21:15:59 Uhr:


Einfach die 6 bzw 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist abwarten und Antrag auf Neuerteilung Stellen ?
Oder vorher bei der Führerscheinstelle kundig machen was genau in meinem Fall nun zutrifft ?

6 Monate . Ich würde einfach die Neuerteilung beantragen.

Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 20:55:01 Uhr:



Ja und durch einen von mir verursachten Unfall aber der hätte mir auch ohne die vier passieren können.....

Diese Aussage bei der MPU und der Bon rückt in weite Ferne.

....

Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 22:16:29 Uhr:


Nagelt mich bitte nicht fest, ich hab mich falsch ausgedrückt.

Und deswegen ist es keine gute Idee, so ein Schreiben ins Netz zu stehen. Um DICH zu schützen.

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Ist doch gut, dass du den Satz so hier gebracht hast, dann weißt du schon, welche Wörter du in welcher Kombination auf gar keinen Fall bringen darfst 😉 Und das gehört definitiv dazu 😁

Hier wurde ja schon fast alles gesagt - man muß nur die passenden Antworten erkennen.

Ein paar Worte darf ich hinzufügen.
Bis 0,3 Promille ohne Ausfallerscheinnungen: keine Beanstandung.
Bis 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen: erste Trunkenheitsfahrt.
Test zu Ausfallerscheinungen: Finger-Nase-Test, Auf dem Strich gehen, Finger-Folge-Test.

Bei gewohnheitsmäßig trinkenden Autofahrern ersetzt die Grenze von 0,5 Promille diejenige von 0,3 Promille.
Bis 0,5 ohne Ausfallerscheinungen: keine Beanstandung.
Bis 0,5 mit Ausfallerscheinungen: erste Trunkenheitsfahrt.
Über 0,5 Promille: erste Trunkenheitsfahrt.

Zweimalige Trunkenheitsfahrt: MPU wird in der Regel angeordnet.

Die Praxis hat nur gezeigt, daß die Alkoholpegel im Laufe der Jahre steigen.
2012 noch 0,55 Promille. 2016 dann schon 0,76 Promille. 2020 waren es 1,05 Promille.
Und 2024 werden dann 1,6 gemessen werden. Die Zahlen varrieren natürlich.

Früher gab es die Grenze von 1,3 Promille.
Da die Meßmethoden sich im Laufe der Jahrzehnte verbessert haben, die Testergebnisse genauer wurden, ist man auf die ursprünglich angedachte Grenze von 1,1 Promille gegangen.

1,05 wäre somit theoretisch unkritisch - wenn es die erste Trunkenheitsfahrt war, bei der du gemessen wurdest. (Es gab vorher unzählige weitere Trunkenheitsfahrten und deine Befüllung mit Alkohol ist immer größer geworden, bis es jetzt eben soweit war, daß eine Entnahme angeordnet wurde).

Und jetzt wird es interessant.
1,05 wurde gemessen - es wird zurückgerechnet.
1 bis 2 Stunden vorher, vor der Blutabnahme, hast du (zum Zeitpunkt des Unfalls) sicher noch 1,1 oder mehr gehabt. Daher die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Entziehung kann auch wegen der Ausfallerscheinungen erfolgt sein.

Exkurs:
Die Kinder, die mit Synkope ins KH kommen, haben oft nur 1,0 bis 1,3 Promille. Die, die alles Schleusen geöffnet haben, sich übergeben haben, einkoten und oder einurinieren, liegen ebenfalls in dem Bereich. Die schaffen es gar nicht mehr, sich auf den Roller zu setzen, die könn(t)en auch nicht mehr mit dem Auto fahren. Die können nicht mehr alleine laufen. So ergeht es allen Alkohol-Neulingen. Auch dem, der erstmalig im zarten Alter von 60 Jahren Alkohol trinkt.

Wer also mit 1,1 Promille und mehr noch unauffällig fährt, ist ein trinkender Autofahrer - evtl. schon ein autofahrender Trinker. (Denn ohne intensives Training, jahrelanges Training, sind solche Werte nicht zu schaffen.)
Das wird üblicherweise erst einmal geleugnet - im Rahmen der MPU-Vorbereitung wird die Erkenntnis dann irgendwann angenommen.
Exkurs Ende.

Es stellt sich also die Frage, ob die 1,05 zum Unfallzeitpunkt zurückgerechnet wurden oder ob es zurückgerechnet 1,1 oder doch mehr, als 1,1 Promille waren. Das vermute ich in deinem Fall.
Das es zu Ausfallerscheinungen gekommen ist, wird aufgrund des Auffahrunfalls per se angenommen, was ich für einen Fehler halte. Es ist möglicherweise, aber nicht zwangsläufig eine Ausfallerscheinung.

Es gibt auch Leute, (jetzt begebe ich mich auf Glatteis), die fahren auch mit 2,0 Promille noch besser, als mancher nüchterner Fahranfänger. Wenn die Vodka getrunken haben, gibt es keine Fahne und man merkt ihnen nichts an.

Dein Schreiben habe ich nicht gesehen.

Ferner wäre jetzt die Frage zu stellen, ob der Unfall auch ohne Alkohol geschehen wäre, ob es sich um eine echte Ausfallerscheinung gehandelt hat. Wenn Du meinst, der Unfall wäre auch ohne Alkohol geschehen, wäre anwaltlicher Rat sinnvoll und Widerspruch gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft geboten. Dann kommt es zu einem Verfahren. Zu anwaltlichem Rat kann ich ohnehin immer raten. Sieh dir die Bewertungen von Anwälten im Internet an.

Hat der Amtsarzt den Finger-Nase-Test gemacht, dich auf den Strich gehen lassen, den Augen-Folge-Test gemacht? Ich vermute ja, und du hast Ausfallerscheinungen gezeigt.

Und jetzt die letzte Runde.
Einerseits gibt es die strafrechtliche Seite.
Die Promillegrenzen entscheiden darüber, ob es Ordnungwidrigkeiten oder doch schon Straftaten sind.
Dazu wurde ja alles gesagt.
https://parg.co/UfMr

Dann gibt es noch die Sicht der Beamten aus der Fahrerlaubnisbehörde - die vom Straßenverkehrsamt.
Dort interessiert man sich für die Frage: 1. Alkoholfahrt. 2. Alkoholfahrt.

Wenn die erste Runde gleich mehr, als als 1,1 Promille ergeben hat: MPU wird i. d. R. angeordnet.
Erfahrungwwert: Ersttätre, denen die Fahrerlaubnis sofot entogen wurde, hatten im Schnitt 1,6 Promille intus. Die Fundstelle habe ich gerade nicht auf den Schirm. Finde sie nicht.

Bei zweimaliger Trunkenheitsfahrt über 0,5 Promille: Immer MPU. Auch dann, wenn 20 Jahre zwischen den Fahrten liegen.

Man hat dir eine MPU-Info-Broschüre beigelegt?
Das ist der Wink mit dem Zaunpfahl.
Auf zum Info-Gespräch.

MPU-Vorbereitung ist de facto nichts anderes, als Psychotherapie - wird aber anders genannt, um die Hemmschwelle zu verringern. Die Anbieter, die eine MPU-Vorbereitung durchführen, die Psychologen, das sind alles Psychologische Psychotherapeuten.

Exkurs 2:
"Psychologe" ist kein geschützter Begriff. Wenn du die Psychologieseite in der Brigitte einmalig gelesen hast, darfst Du dich ohne Strafandrohung Psychologe nennen. Auch Heilpraktiker mit Zusatzausbildung dürfen sich alle möglichen Bezeichnungen geben.
"Psychiater" - Ärzte mit Therapie-Zusatzausbildung. Die dürfen auch Rezepte ausstellen.
"Diplom-Psychologe" sind die, die ein Psychologie-Studium vollständig abgeschlossen haben.
"Psychologische Psychotherapeuten", mitunter mit Zusatzausbildung zum Verkehrspsychologen - das sind in aller Regel die, die MPU-Kurse durchführen - und sie müssen ein Psychologie-Studium plus Therapieausbildung erfolgreich absolviert haben.

(Genauer: Die "ABC-MPU-GmbH" bietet diese Kurse an. Der Geschäftsführer kann auch Betriebswirt oder Schäfer oder Betriebsschlosser sein. Die Personen, die die Kurse durchführen, das sind i. d. R. Psychologische Psychotherapeuten. Das sind selten Angestellte, meistens freie Mitarbeiter)
Exkurs 2 Ende.

MPU-Psychologen.
Hier gibt ja die zwei Unterscheidungen- die, die Vorbereitungen durchführen.
Und die, die auch MPU-Gespräche in der Gutachterstelle führen.
Nein, die Auftragsbücher sind nicht voll. Manch einer macht das nur, um Therapiestunden anzusammeln. Irgendwoher müssen die Stunden ja kommen.
Es werden immer weniger Führerscheine, die entzogen werden.
Der Anteil von Moslems in der Bevölkerung steigt seit Jahrzehnten stetig – und die trinken oftmals keinen Alkohol.
Ferner ist das Bewußtsein für die Risiken von „Drink And Drive“ in der Bevölkerung gestiegen.
Daher werden immer weniger Fahrerlaubnisse entzogen und somit werden immer weniger MPU-Gutachterstellen benötigt. Psychologen, die als Selbständige arbeiten und die MPU-Gespräche führen, bekommen rund 90-130 Euro Anteil. Das macht keinen Spaß. Daher laufen die oftmals auch wieder weg, wenn sie eine Alternative haben.

Es ist nicht nur der TÜV – Süd und Nord und Berlin, die MPU durchführen. Der TÜV Nord hat die Sparte verkauft – in Berlin z.B. wurde die Abteilung von der AVUS aufgekauft.

BTW: Wenn die Auffassung besteht, das Gutachten ist fehlerhaft, besteht immer noch die Möglichkeit, an einer Obergutachterstelle z. B. in Köln, Am Heißen Stein, ein zweites Gutachten anfertigen zu lassen. Am Weißen Stein. Das wäre die Stelle für den TÜV Süd.

Der ADAC zahlt auch die Erstberatung beim Rechtsanwalt.

Wenn Du wissen möchtest, was die Fachliteratur der Psychologen ist - hier, bitteschön!
https://parg.co/UfMZ

Interessanter Beitrag, wichtig vor allem der hinweis, dass niemand hier weiss, was im detail vorgefallen ist und was zum strafbefehl geführt hat. ich würde dem threaderöffner auch weiterhin davon abraten, details dazu im netz zu veröffentlichen.

wer sich "Psychologe" nennt, ohne ein Diplom oder Master zu haben, läuft gefahr, vom BDP abgemahnt zu werden und das passiert häufig, daher liest man das nur noch selten. aber das nur ganz nebenbei.

Zitat:

@Regulierer schrieb am 2. August 2023 um 11:27:22 Uhr:


Hier wurde ja schon fast alles gesagt -

Aber offensichtlich noch nicht von jedem. An dem Stuß, den Du schreibst, ist soviel mehr falsch als richtig, da ist eine detaillierte Kommentierung sinnlos.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. August 2023 um 13:12:41 Uhr:



Zitat:

@Regulierer schrieb am 2. August 2023 um 11:27:22 Uhr:


Hier wurde ja schon fast alles gesagt -

Aber offensichtlich noch nicht von jedem. An dem Stuß, den Du schreibst, ist soviel mehr falsch als richtig, da ist eine detaillierte Kommentierung sinnlos.

Gut, dass du so sachlich und nicht abwertend reagierst. Lustig, dass jemand ernsthaft denken kann, du seist Richter oder Ähnliches.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. August 2023 um 13:12:41 Uhr:



Zitat:

@Regulierer schrieb am 2. August 2023 um 11:27:22 Uhr:


Hier wurde ja schon fast alles gesagt -

Aber offensichtlich noch nicht von jedem. An dem Stuß, den Du schreibst, ist soviel mehr falsch als richtig, da ist eine detaillierte Kommentierung sinnlos.

Nur die könnte aber belegen,weshalb er falsch liegt. Besonders für nicht trinkende und mit dem Thema unerfahrene User

Zitat:

@Regulierer schrieb am 2. August 2023 um 11:27:22 Uhr:


"Psychologe" ist kein geschützter Begriff. Wenn du die Psychologieseite in der Brigitte einmalig gelesen hast, darfst Du dich ohne Strafandrohung Psychologe nennen. Auch Heilpraktiker mit Zusatzausbildung dürfen sich alle möglichen Bezeichnungen geben.
[...]
"Psychologische Psychotherapeuten", mitunter mit Zusatzausbildung zum Verkehrspsychologen - das sind in aller Regel die, die MPU-Kurse durchführen - und sie müssen ein Psychologie-Studium plus Therapieausbildung erfolgreich absolviert haben.

Abhängig vom Staat. Was für Deutschland gilt, gilt beispielsweise für den Nachbar Österreich nicht. Dort gibt es ein Titelschutzgesetz (der "Psychologe" verfügt grundsätzlich über ein entsprechendes abgeschlossenes Studium), der "Heilpraktiker" ist als berufl. Tätigkeit erst gar nicht zugelassen - und der "Verkehrspsychologe" ist eine postgraduale Ausbildung, mit der man unmittelbar an das Psychologiestudium anknüpft.

Schön wenn eigentlich fast alles gesagt wurde und nur ein bischen ergänzt werden musste. <oink>

Zitat:

@Regulierer schrieb am 2. August 2023 um 11:27:22 Uhr:
Bis 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen: erste Trunkenheitsfahrt.

Falsch

Zitat:

Test zu Ausfallerscheinungen: Finger-Nase-Test, Auf dem Strich gehen, Finger-Folge-Test.

Bei weitem nicht nur

Zitat:

Bei gewohnheitsmäßig trinkenden Autofahrern ersetzt die Grenze von 0,5 Promille diejenige von 0,3 Promille

Quatsch

Zitat:

Zweimalige Trunkenheitsfahrt: MPU wird in der Regel angeordnet.

MPU ist verpflichtend

Zitat:

Die Praxis hat nur gezeigt, daß die Alkoholpegel im Laufe der Jahre steigen.
2012 noch 0,55 Promille. 2016 dann schon 0,76 Promille. 2020 waren es 1,05 Promille

.

Wo kommen die Zahlen her. Ist doch völlig willkürlich

Zitat:

Früher gab es die Grenze von 1,3 Promille.
Da die Meßmethoden sich im Laufe der Jahrzehnte verbessert haben, die Testergebnisse genauer wurden, ist man auf die ursprünglich angedachte Grenze von 1,1 Promille gegangen

.

Wofür ist das relevant

Zitat:

1,05 wäre somit theoretisch unkritisch - wenn es die erste Trunkenheitsfahrt war, bei der du gemessen wurdest.

Falsch . Eine Owi ist es in jedem Fall.

Zitat:

1,05 wurde gemessen - es wird zurückgerechnet.

Es wird erst ab 2 Stunden zurückgerechnet

Zitat:

1 bis 2 Stunden vorher, vor der Blutabnahme, hast du (zum Zeitpunkt des Unfalls) sicher noch 1,1 oder mehr gehabt. Daher die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Entziehung kann auch wegen der Ausfallerscheinungen erfolgt sein.

Die Entziehung ist ganz sicher wegen der Ausfallerscheinungen erfolgt, das steht doch längst fest

Zitat:

Wer also mit 1,1 Promille und mehr noch unauffällig fährt, ist ein trinkender Autofahrer - evtl. schon ein autofahrender Trinker. (Denn ohne intensives Training, jahrelanges Training, sind solche Werte nicht zu schaffen.)

Für 1,1‰ braucht es noch nicht so viel Training

Zitat:

Das es zu Ausfallerscheinungen gekommen ist, wird aufgrund des Auffahrunfalls per se angenommen, was ich für einen Fehler halte.

Ob Du das für einen Fehler hältst, ist doch überhaupt nicht relevant.

Zitat:

Ferner wäre jetzt die Frage zu stellen, ob der Unfall auch ohne Alkohol geschehen wäre, ob es sich um eine echte Ausfallerscheinung gehandelt hat.

Der TE will wissen, ob er zur MPU muss

Zitat:

Hat der Amtsarzt den Finger-Nase-Test gemacht, dich auf den Strich gehen lassen, den Augen-Folge-Test gemacht? Ich vermute ja, und du hast Ausfallerscheinungen gezeigt.

Der Unfall wird als Ausfallerscheinung gewertet, da interessiert kein Finger—Nase Test

Zitat:

Dann gibt es noch die Sicht der Beamten aus der Fahrerlaubnisbehörde - die vom Straßenverkehrsamt.
Dort interessiert man sich für die Frage: 1. Alkoholfahrt. 2. Alkoholfahrt.

Es gibt keine Zweite

Zitat:

Wenn die erste Runde gleich mehr, als als 1,1 Promille ergeben hat: MPU wird i. d. R. angeordnet.

Falsch. Die Grenze liegt nach wie vor bei 1,6‰. Abgesehen davon hat er nur 1,05‰ erreicht

Zitat:

Erfahrungwwert: Ersttätre, denen die Fahrerlaubnis sofot entogen wurde, hatten im Schnitt 1,6 Promille intus. Die Fundstelle habe ich gerade nicht auf den Schirm. Finde sie nicht

Ist auch Unfug .

Zitat:

Bei zweimaliger Trunkenheitsfahrt über 0,5 Promille: Immer MPU. Auch dann, wenn 20 Jahre zwischen den Fahrten liegen.

Da gibt es Tilgungsfristen. Schon mal gehört. Nach 5 Jahren darf eine Owi nicht mehr verwertet werden

Zitat:

Man hat dir eine MPU-Info-Broschüre beigelegt?
Das ist der Wink mit dem Zaunpfahl.

Nein , das ist Routine und wird als Regelfall gemacht

Zitat:

MPU-Vorbereitung ist de facto nichts anderes, als Psychotherapie - wird aber anders genannt, um die Hemmschwelle zu verringern.

Blödsinn

Zitat:

Die Anbieter, die eine MPU-Vorbereitung durchführen, die Psychologen, das sind alles Psychologische Psychotherapeuten.

Blödsinn

Zitat:

Exkurs 2:
"Psychologe" ist kein geschützter Begriff.

Blödsinn

Zitat:

Der Anteil von Moslems in der Bevölkerung steigt seit Jahrzehnten stetig – und die trinken oftmals keinen Alkohol.

Wofür ist das denn relevant?

@Regulierer Bei zweimaliger Trunkenheitsfahrt über 0,5 Promille: Immer MPU. Auch dann, wenn 20 Jahre zwischen den Fahrten liegen.

Diese Aussage ist falsch Tilgungsfrist ist zwischen 5 - 15 Jahre dabei kommt es auf die schwere an.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung beginnt die Tilgungsfrist am Tag des Urteils.

“Die Entziehung ist ganz sicher wegen der Ausfallerscheinungen erfolgt, das steht doch längst fest “

Steht es das? Woher deine Sicherheit?

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