Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?
Hallo in die Runde.
Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre
Nun zum Ereignis:
Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..
Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille
Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.
Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..
Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.
Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”
In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.
Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?
Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..
Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?
Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge
Gruß André
160 Antworten
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 7. August 2023 um 22:18:29 Uhr:
Definiere „dran“
Die Gesetzlichen Regelungen werden gegen dich angewendet 😁
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 7. August 2023 um 22:18:29 Uhr:
Definiere „dran“
Am Arsch! Fällig! Reif!
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 7. August 2023 um 22:01:18 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 7. August 2023 um 20:11:15 Uhr:
………Unter 1,1 ohne Ausfallerscheinung Owi nach 24a StVG.
Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen? Vielleicht habe ich ja auch den tieferen Sinn nicht erkannt.Naja….wenn du das als tieferen Sinn werten möchtest……es zielte dahin, das eine Alkoholfahrt unter 1.1‰ ohne Ausfallerscheinungen „nur“ als Ordnungswidrigkeit gewertet werden muss ……. soweit klar…..
aber gleichzeitig KANN jemand mit einem Blutalkoholwert v. bspw. 1.0‰ und OHNE jede Alkohol bedingte körperliche Ausfallerscheinung, eine „Gewöhnung“ an Alkohol (Gewohnheitstrinker) und damit über eine gewisse psychische Abhängigkeit vom Alkohol, die Untauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen werden? .
Da würde ja ein paradoxe Situation erzeugt werden.
Ich versteh nicht, was daran paradox sein soll. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, aber auch eine Ordnungswidrigkeit ist regelwidriges Verhalten. Nur weil es keine Straftat ist, ist es doch nicht ok? "Ok" ist es nur mit <0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen oder generell mit <0,3 Promille zu fahren.
Wenn du alkoholisiert unterwegs bist und keinerlei Ausfallerscheinungen hast, niemanden gefährdest und unter den 1,1 Promille bist, dann sagt der Gesetzgeber beim wiederholten Mal: Na gut, Ordnungswidrigkeit, aber wir prüfen, ob die Fahreignung aufgrund des häufigen Alkoholmissbrauchs noch gegeben ist. Bist du über 1,1 Promille will der Gesetzgeber das sofort wissen.
Wird dabei dann festgestellt, dass die Abgrenzung zwischen Straßenverkehr und Drogenmissbrauch bei dir nicht mehr gegeben ist, wird dir der Führerschein entzogen und irgendwann auch Abstinenz zur Rückerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet.
Das alles ist in meinen Augen auch absolut richtig so und ich sehe keinen Spielraum für irgendwelche Diskussionen oder Lockerungen im Bereich Alkohol.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. August 2023 um 00:20:54 Uhr:
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 7. August 2023 um 22:18:29 Uhr:
Definiere „dran“Am Arsch! Fällig! Reif!
Aaaah so 😁 endlich mal „vernünftige Leüdde“ hier.
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Zitat:
@norder184 schrieb am 7. August 2023 um 11:25:06 Uhr:
...
Ob Ich diese ganzen Test,s gut oder eher weniger gut absolviert habe kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich bin aber der Meinung das ich diese
Relativ gut absolvieren konnte, was ja eurer Meinung nach nicht so förderlich für mich wäre, wusste es aber zu dem Zeitpunkt nicht besser..
....
Wer bei diesem Blutalkoholwert die Tests noch gut absolviert, ist kein Gelegenheitstrinker mehr. Der Ist Alkohol gewöhnt und hat ein selbiges Problem.
Da wird es höchste Zeit sich über den eigenen Konsum mal Gedanken zu machen und die Notbremse zu ziehen.
Such dir mal eine Selbsthilfegruppe, müssen ja nicht die AAs sein, gibt noch viele andere: Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe, Kreuzbund, Blaues Kreuz, u.v.a.m.
https://www.freundeskreise-sucht.de/startseite
Am Steuer 0,00 Promille
Nur weil jemand Standfest oder Alkohol besser verträgt ist ist man noch lange nicht Alkoholiker.
Wer z.b. öfters mal ein Feierabendbier oder zum Essen eins trinkt an 1- 2 Wochenenden im Verein einen Bechert ist an Alkohol recht gut Gewöhnt aber kein Alkoholiker.
Laut einigen hier wäre ich in meiner Sturm und Drang Zeit 16 bis ca. 24 schwerst Alkoholiker gewesen ohne Aussicht auf Heilung weil ich so gut wie jedes Wochenende/Feiertag/Urlaub so richtig Blau war.
Zitat:
@carchecker75 schrieb am 8. August 2023 um 10:12:45 Uhr:
Laut einigen hier wäre ich in meiner Sturm und Drang Zeit 16 bis ca. 24 schwerst Alkoholiker gewesen ohne Aussicht auf Heilung weil ich so gut wie jedes Wochenende/Feiertag/Urlaub so richtig Blau war.
Kenne ich. Aber beim Status "richtig blau" war ich bei 1,6 Promille (siehe vorheriger Beitrag) und das mitten in der Sturm-und-Drang-Zeit. Und da wäre an Autofahren nicht mehr zu denken gewesen...
@carchecker75 Wer regelmäßig zum Essen ein Bier trinkt und noch dazu wochenends im Verein trinkt, der sollte schon drüber nachdenken, mal seinen Alkoholkonsum zu hinterfragen. Alkoholiker heißt nicht, dass man immer betrunken ist, am Ende macht die Regelmäßigkeit die Sucht und nicht die Menge.
Ich finde solche Verharmlosungen immer sehr gefährlich, denn Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen und wohl die gefährlichste frei verfügbare Droge. Ich weiß, wir feiern ganze Feste nur um den Alkohol zu zelebrieren ... das macht den Alkohol aber nicht weniger gefährlich 😉
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 8. August 2023 um 08:30:18 Uhr:
Ich versteh nicht, was daran paradox sein soll……..Wenn du alkoholisiert unterwegs bist und keinerlei Ausfallerscheinungen hast, niemanden gefährdest und unter den 1,1 Promille bist, dann sagt der Gesetzgeber beim wiederholten Mal: Na gut, Ordnungswidrigkeit, aber wir prüfen, ob die Fahreignung aufgrund des häufigen Alkoholmissbrauchs noch gegeben ist……
Das alles ist in meinen Augen auch absolut richtig so und ich sehe keinen Spielraum für irgendwelche Diskussionen oder Lockerungen im Bereich Alkohol.
Also…ich versuche es nochmal….
größer/kleiner 1.1‰ und ob OWI oder mehr ist nicht die Frage, hier geht es mir um eine „Unschärfe“ in einer sonst so präzisen Gesetzgebung. Der Gesetzgeber sanktioniert bei alkoholisierten Fahrten <1.1‰ UND keiner Gefährdung/Ausfallerscheinungen mit einer Ordnungwidrigkeit. Das ist unstrittig.
Wenn man aber mehrfach mit der gleichen Alkoholkonzentration und der gleichen Situation bzgl. Ausfallerscheinungen erwischt wird, KANN eine Fahreignungsüberprüfung wegen Alkoholmissbrauch angeordnet werden. Soweit von der Zielstellung verständlich.
Nur erkenne ich keine präzise Rahmenbedingungen für die Abgrenzung dieser Vorgehensweise.
* „wie oft“ ist mit „wiederholt o.häufig“ gemeint? (2mal/3mal….?)
* ist die tolerierte Anzahl abhängig vom ‰Wert? (2mal bei >1‰ aber 3mal bei <1‰ usw.)
* wie spielt die Verjährungsfrist einer OWI ( glaube 3 Monate) mit hinein. Werden „verjährte“ Vorkommnisse. tatsächlich „vergessen“?
Also könnte jemand im 4 Monatsabstand x-mal mit 1.0‰ erwischt werden und es folgt jeweils nur eine OWI als Sanktion?
Ich denke man könnte noch mehr unklare Szenarien finden durch die diese Regelung jemandem mal zum Vorteil oder auch zum Nachteil ausgelegt werden könnte. Und DAS sollte ja nicht eintreten dürfen.
Aus diesem Blickwinkel sehe ich diesen (nur diesen) Teilaspekt, im Gegensatz zu Dir, nicht als „absolut“ richtig. Ich betone „ absolut“. Das heißt nicht, das (ich) die Zielsetzung im Gesetz, „Alkohol o. Drogenabhängige Verkehrsteilnehmer“ zu erkennen und zu sanktionieren als falsch ansehe. Es scheint nur nicht präzise genug ausgeprägt zu sein.
Und …..ich habe mit keinem Wort eine „Lockerung“ im Bereich Alkohol gefordert…..das ist völliger Unsinn.
Vielleicht die Bierpreis fürs Weizen, wären Diskussionswürdig 😁
Für einen Menschen ohne deutliche Gewöhnung gilt:
Ab 0,8 Promille
erste Gleichgewichtsstörungen
eingeengtes Gesichtsfeld (Tunnelblick)
eingeschränkte Reaktionsfähigkeit
deutliche Enthemmung
Euphorie
verwaschene Sprache & Redseligkeit
Störungen beim Gehen
Ab 1,0 Promille
deutliche Sprachstörungen
Risikobereitschaft und Aggressivität steigen weiter
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 8. August 2023 um 11:47:42 Uhr:
* „wie oft“ ist mit „wiederholt o.häufig“ gemeint? (2mal/3mal….?)
* ist die tolerierte Anzahl abhängig vom ‰Wert? (2mal bei >1‰ aber 3mal bei <1‰ usw.)
* wie spielt die Verjährungsfrist einer OWI ( glaube 3 Monate) mit hinein. Werden „verjährte“ Vorkommnisse. tatsächlich „vergessen“?
Also könnte jemand im 4 Monatsabstand x-mal mit 1.0‰ erwischt werden und es folgt jeweils nur eine OWI als Sanktion?
Alle deine Fragen wurden sogar hier in dem Thread schonmal beantwortet. Ich versuche mal, die aus dem Gedächtnis nochmal zu beantworten, allerdings ohne Gewähr:
1. 2 Mal, ab dem 2. Verstoß folgt die MPU
2. Nein ist sie nicht, zweiter Alkoholverstoß gilt prinzipiell ab 0,3
3. Waren glaube ich 5 oder 10 Jahre, also eine ziemlich lange Zeit
4. Soweit ich weiß werden "Drogenereignisse" zentral bei der Fahrerlaubnisbehörde gespeichert und das über einen längeren Zeitraum
Und damit 5. Nein, definitiv nicht. Wer einmal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, der sollte sich nicht noch ein zweites Mal erwischen lassen 😉