Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?

Hallo in die Runde.

Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre

Nun zum Ereignis:

Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..

Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille

Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.
Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..

Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.

Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”

In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.

Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?

Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..

Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?

Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge

Gruß André

160 Antworten

Eine MPU nach §11 FEV , zu der es nicht kommen wird, hätte übrigens eine verkehrsrechtliche Fragestellung, irgendwelche Nachweise sind dafür nicht notwendig.

Hier mal das Schreiben von der Behörde 😉

[ Von MT auf Wunsch entfernt]

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Juli 2023 um 19:42:44 Uhr:


Eine MPU nach §11 FEV , zu der es nicht kommen wird, hätte übrigens eine verkehrsrechtliche Fragestellung, irgendwelche Nachweise sind dafür nicht notwendig.

Was genau meinst du damit ?

Viel Glück, ist schon hart, was da gefordert wird, was du an Bedingungen erfüllen musst, da kann ein hoher Anteil der Führerscheininhaber nicht mithalten.

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Ich würde dir abraten, hier persönliche Schreiben vom Amt zu veröffentlichen.

Ziemlich Krass…….und das ganze Theater jetzt wegen 4 beschi**enen Bierchen!
„Lesson to Learn“……?

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 31. Juli 2023 um 20:49:38 Uhr:


Ich würde dir abraten, hier persönliche Schreiben vom Amt zu veröffentlichen.

Ok aber wo ist das Problem ?
Alles was aus Datenschutzgründen zu Problemen führen konnte habe ich rausgeschnitten oder zensiert..

Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 20:18:51 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Juli 2023 um 19:42:44 Uhr:


Eine MPU nach §11 FEV , zu der es nicht kommen wird, hätte übrigens eine verkehrsrechtliche Fragestellung, irgendwelche Nachweise sind dafür nicht notwendig.

Was genau meinst du damit ?

Kai meint damit, dass der Trunkenheitsparagraf §13 ist. Wenn danach eine MPU angeordnet ist, ist Thema der MPU eben eine Alkoholabhängigkeit.

Wenn hingegen der §11 für die MPU herangezogen wird, ist der Grund nicht Alkoholabhängigkeit, sondern ein anderes Fehlverhalten der in dem Paragrafen herangezogen wird. Dieses Fehlverhalten ist dann Thema der MPU und nicht eine Alkoholabhängigkeit. Insofern ist dann wohl kein Abstinenznachweis erforderlich.

Wenn du dir die verlinkten Blätter mal genau durchliest, steht genau das drin, was Kai geschrieben hat (siehe Bildchen unten):

  • MPU ab 1,6 Promille, in Ausnahme auch ab 1,1 Promille. Du lagst unter 1,1 Promille, also keine MPU.
  • MPU auch bei mehrerer Trunkenheitsfahrten. Das war aber deine erste, also auch keine MPU

Nur, wenn der Unfall durch verkehrswidriges Verhalten entsprechend der in §11 aufgezählten Punkte erfolgt ist, kann eine MPU angeordnet werden. Bei einem normalen Auffahrunfall sehe ich aber kein besonderes verkehrswidriges Verhalten.

Also mach dir nicht unnötige Sorgen. Das eine MPU gefordert wird, ist eher unwahrscheinlich.

Gruß

Uwe

Textauszug

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 31. Juli 2023 um 20:52:48 Uhr:


Ziemlich Krass…….und das ganze Theater jetzt wegen 4 beschi**enen Bierchen!
„Lesson to Learn“……?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 31. Juli 2023 um 20:53:48 Uhr:



Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 20:18:51 Uhr:



Was genau meinst du damit ?

Kai meint damit, dass der Trunkenheitsparagraf §13 ist. Wenn danach eine MPU angeordnet ist, ist Thema der MPU eben eine Alkoholabhängigkeit.

Wenn hingegen der §11 für die MPU herangezogen wird, ist der Grund nicht Alkoholabhängigkeit, sondern ein anderes Fehlverhalten der in dem Paragrafen herangezogen wird. Dieses Fehlverhalten ist dann Thema der MPU und nicht eine Alkoholabhängigkeit. Insofern ist dann wohl kein Abstinenznachweis erforderlich.

Wenn du dir die verlinkten Blätter mal genau durchliest, steht genau das drin, was Kai geschrieben hat (siehe Bildchen unten):
  • MPU ab 1,6 Promille, in Ausnahme auch ab 1,1 Promille. Du lagst unter 1,1 Promille, also keine MPU.
  • MPU auch bei mehrerer Trunkenheitsfahrten. Das war aber deine erste, also auch keine MPU

Nur, wenn der Unfall durch verkehrswidriges Verhalten entsprechend der in §11 aufgezählten Punkte erfolgt ist, kann eine MPU angeordnet werden. Bei einem normalen Auffahrunfall sehe ich aber kein besonderes verkehrswidriges Verhalten.

Also mach dir nicht unnötige Sorgen. Das eine MPU gefordert wird, ist eher unwahrscheinlich.

Gruß

Uwe

Danke für die ausführliche Erklärung

Ich könnte wetten Kai arbeiten in einer Führerscheinstelle.. :,D

Oder ist Richter an einem Amtsgericht..

Kai raus mit der Sprache, was machst du beruflich ????? 🙂

Danke für die Blumen. Ich beschäftige mich schon +20 Jahre mit MPU-Themen, bestimmte Dinge sollte ich wissen.

Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 20:55:01 Uhr:


Ja und durch einen von mir verursachten Unfall aber der hätte mir auch ohne die vier passieren können.....

Die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht passiert wäre, ist aber recht hoch. Ohne Alkohol ist die Reaktionszeit wesentlich geringer und man fährt auch vorausschauender. 4 große Bier merke ich schon sehr deutlich und würde keinesfalls mehr auf die Idee kommen, mit dem Auto zu fahren.

Ich will ja nicht kritisieren, aber die Ansicht, ohne Bier hätte der Unfall genauso passieren können, verharmlost das Ganze. Wenn man Fehler begeht, dann ist das halt so, denn niemand ist perfekt, aber man muss daraus lernen und dazu gehört eben nicht die Verharmlosung, dass der Unfall ohne Alkohol genauso passiert wäre oder meinetwegen hätte passieren können.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Juli 2023 um 21:06:01 Uhr:


Danke für die Blumen. Ich beschäftige mich schon +20 Jahre mit MPU-Themen, bestimmte Dinge sollte ich wissen.

Wie würdest du denn Jetzt an meiner Stelle handeln ? ·

·Einfach die 6 bzw 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist abwarten und Antrag auf Neuerteilung Stellen ?

·Oder vorher bei der Führerscheinstelle kundig machen was genau in meinem Fall nun zutrifft ?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 31. Juli 2023 um 21:14:55 Uhr:



Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 20:55:01 Uhr:


Ja und durch einen von mir verursachten Unfall aber der hätte mir auch ohne die vier passieren können.....

Die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht passiert wäre, ist aber recht hoch. Ohne Alkohol ist die Reaktionszeit wesentlich geringer und man fährt auch vorausschauender. 4 große Bier merke ich schon sehr deutlich und würde keinesfalls mehr auf die Idee kommen, mit dem Auto zu fahren.

Ich will ja nicht kritisieren, aber die Ansicht, ohne Bier hätte der Unfall genauso passieren können, verharmlost das Ganze. Wenn man Fehler begeht, dann ist das halt so, denn niemand ist perfekt, aber man muss daraus lernen und dazu gehört eben nicht die Verharmlosung, dass der Unfall ohne Alkohol genauso passiert wäre oder meinetwegen hätte passieren können.

Gruß

Uwe

Nein nein Uwe da habe ich mich falsch ausgedrückt.... Ich will das auf gar keinen Fall verharmlosen oder schön Reden... WIRKLICH NICHT! Mir ist mehr als bewusst das dass eine riesen große scheiße war...

Das ganze ist mir in einer Baustelleneinfahrt passiert, Auffahrunfälle sind an dieser Stelle wirklich keine Seltenheit.. Der Autobahnpolizist meinte das am Unfallort auch zu mir, Vilt sagte er das aber auch nur um mich zu beruhigen. Ich hab mich von meinem Beifahrer Ablenken lassen...

Ich wollte bloß damit Sagen das ein Auffahrunfall Mal ganz schnell passieren kann auch ohne Alkohol, dass ich an dem Tag Alkohol getrunken habe machte das ganze natürlich zum Supergau..

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