Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?
Hallo in die Runde.
Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre
Nun zum Ereignis:
Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..
Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille
Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.
Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..
Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.
Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”
In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.
Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?
Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..
Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?
Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge
Gruß André
160 Antworten
Wenn hier nicht noch Tatsachen (!) auftauchen, die irgendwie nahelegen, dass der TE Alkoholmissbrauch betreibt, dann gibt es keine MPU. Der Unfall an sich ist kein Grund dafür, der zeigt eher , dass der TE tatsächlich unter Alkoholwirkung stand, also keine beträchtliche Alkoholgewöhnung vorgelegen haben kann.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juli 2023 um 18:36:47 Uhr:
... also keine beträchtliche Alkoholgewöhnung vorgelegen haben kann.
Was ist das ?
Also mir würde man 4 halbe Liter sicher deutlich anmerken. Ist das nicht so schlimm als wenn man sie mir nicht anmerken würde ?
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[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Für den Betroffenen sind die Folgen in der Tat weniger schlimm, wenn man ihm den alkoholisierten Zustand deutlich anmerkt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2023 um 19:46:37 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juli 2023 um 18:36:47 Uhr:
... also keine beträchtliche Alkoholgewöhnung vorgelegen haben kann.
Was ist das ?
....
Durch wirklich sehr umfangreiche Studien ist belegt, dass Menschen ohne ausgeprägte Alkoholgewöhnung keinen Pegel von 1,6 Promille erreichen und sich damit noch fortbewegen können. Wer ohne Gewöhnung im Sturztrunk entsprechende Mengen aufnimmt, der schläft gewöhnlich rauschbedingt ein. Ohnmacht trifft es evtl. besser.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 30. Juli 2023 um 09:05:50 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2023 um 01:20:21 Uhr:
Du solltest bzgl. des Strafbefehls umgehend eine Erstberatung beim Anwalt nutzen. Bezogen auf den von dir angegebenen Wert passt das so nicht ins Strafbefehlsverfahren.Doch, das passt schon und ein Strafbefehl ist hier deutlich das kleinere übel, vermutlich weil der Schaden gering ist. Eine Hauptverhandlung wird sicher teurer.
Das ganze anwaltlich prüfen zu lassen kann man jedoch immer.
Absolut ! Mit der Strafe muss ich Leben, das geht auch in Ordnung für mich, habe ja nun mal den mist fabriziert.. Die MPU ist natürlich hart aber wenn es dann sein muss, muss ich auch da durch.....
Das ist die richtige Einstellung. Wie willst du weiter verfahren? Warten, ob die sich noch mal melden oder dort nachfragen?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2023 um 19:46:37 Uhr:
Also mir würde man 4 halbe Liter sicher deutlich anmerken. Ist das nicht so schlimm als wenn man sie mir nicht anmerken würde ?
Alkoholaufnahme kann man trainieren. Je mehr man gewöhnt ist, desto weniger merkt man selbst und merken andere. Kampftrinker agieren auch bei 2,0‰ noch weitgehend normal , während unsereins schon über der Kloschüssel hängt.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 31. Juli 2023 um 10:11:12 Uhr:
Das ist die richtige Einstellung. Wie willst du weiter verfahren? Warten, ob die sich noch mal melden oder dort nachfragen?
Ich bin noch am überlegen ob ich das Heute telefonisch kläre oder mich dort Dienstag oder Donnerstag mal persönlich sehen lasse.
Zitat:
@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 11:31:36 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 31. Juli 2023 um 10:11:12 Uhr:
Das ist die richtige Einstellung. Wie willst du weiter verfahren? Warten, ob die sich noch mal melden oder dort nachfragen?Ich bin noch am überlegen ob ich das Heute telefonisch kläre oder mich dort Dienstag oder Donnerstag mal persönlich sehen lasse.
viel glück!
Ich denke auch, dass die meisten, die eben nicht regelmäßig Alkohol trinken, bei 1,05 Promille schon Probleme hätten, überhaupt bis zum Auto zu kommen. Ich hatte das "Vergnügen", bei diversen Gelegenheiten Promille-Tests zu machen und meistens kommt da deutlich weniger raus, als man selbst vermutet. Der höchste gemessene Wert waren 1,6 Promille gewesen, aber das war auch wirklich das Ende der Fahnenstange auf dem Oktoberfest nach 4 Maß.
Zitat:
@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 11:31:36 Uhr:
Ich bin noch am überlegen ob ich das Heute telefonisch kläre oder mich dort Dienstag oder Donnerstag mal persönlich sehen lasse.
So einfach ist das nicht. Das muss die FSSt schon prüfen. Dazu müssen sie die FS-Akte raussuchen. Man wird Dir nur unverbindlich Auskunft geben oder Dich auf den Neuantrag verweisen.
Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst Du die Neuerteilung beantragen, dann wirst Du es verbindlich erfahren.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 30. Juli 2023 um 10:05:54 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juli 2023 um 09:50:56 Uhr:
Na und? Bezogen auf die MPU hat das keine Auswirkungen. Da kommt es nur auf den Promillewert an und da beginnt der kritische Bereich frühestens ab 1,1‰, im Gesetz steht sogar nur 1,6‰. Nachzulesen in §13 FEV.…
Du missverstehst das. Das gilt für den Fall, dass du in einer Kontrolle alkoholisiert erwischt wirst. Dann liegt erst bei einem hohen Promillewert eine Strafbarkeit vor.
Sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden oder spätestens bei einem Unfall kann bereits ab 0.3 Promille eine MPU angeordnet werden und hier liegen 1.0 Promille und bereits ein Strafbefehl vor.
Diese Entscheidung wird je nach Einzelfall getroffen aber ich denke, es ist kein Zufall, dass hier ein Flyer mit MPU Stelle mit im Schreiben lag.
Ja, ich denke auch der Flyer lag nicht umsonst mit bei.
Ich gehe schon stark davon aus, dass ich eine MPU machen werden muss .
Ich denke es macht auch wenig Sinn gegen die Führerscheinstelle Rechtsmittel einzulegen oder zu Klagen ohne richtig viel Geld zu verbrennen..
Wenn die Behörde der Meinung ist, man muss sich vor Neuerteilung einer MPU unterziehen wird das wohl so sein. Das viele Geld sollte ich dann wahrscheinlich nutzen für eine vernünftige Vorbereitung und eine anschließende MPU..
Die Hoffnung stirbt zuletzt aber ich habe mich eigentlich schon damit abgefunden..
Grüße