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Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?

Themenstarteram 29. Juli 2023 um 17:10

Hallo in die Runde.

Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre

Nun zum Ereignis:

Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..

Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille

Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.

Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..

Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.

Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”

In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.

Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?

Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..

Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?

Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge

Gruß André

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160 Antworten
Themenstarteram 29. Juli 2023 um 20:30

Eins kannst du mir glauben, passiert mir nicht nochmal ;)

am 29. Juli 2023 um 20:37

Zitat:

@bimota schrieb am 29. Juli 2023 um 19:50:09 Uhr:

https://www.ergo.de/.../alkohol-am-steuer-wann-droht-eine-mpu

da steht, dass eine MPU zwingend ab 1,6 angeordent wird, manche Bundesländer verlangen sie ab 1,1.

Dass "dein" MPU-Heini dir schon Angst macht, das ist verständlich, da er daran verdient.

Jetzt warte doch einfach ab was die Behörde fordert.

Welcher Heini? Der Brief und alles weitere kommt vom Amt, MPU Psychologen machen keine Werbung und haben das auch gar nicht nötig, deren Austragbücher sind immer voll.

Wir warten einfach mal ab, welche Auskunft @norder184 am Montag bekommt.

 

Ich wünsche dir jedenfalls, dass es ohne MPU durchgeht.

am 29. Juli 2023 um 20:55

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. Juli 2023 um 22:26:46 Uhr:

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 29. Juli 2023 um 21:25:51 Uhr:

 

Ich habe keine Zeit, da jetzt was rauszusuchen.

Aus Erfahrung: ich kenne Fälle, bei denen bei 0,7 - 0,8 %o + Unfall eine MPU angeordnet wurde.

Bei Ersttätern

never ever... das waren dann Gewohnheitstrinker, die schon mehrmals auffällig wurden - garantiert!

Beim Unfall unter Alkoholeinfluss ab 0.3 handelt es sich um eine Straftat und der FS wird idr entzogen und dann eine MPU als Voraussetzung angeordnet, wenn der Betroffene den FS wieder erlangen will.

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss erst ab mindestens 1.1, teilweise höher.

am 29. Juli 2023 um 20:59

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Juli 2023 um 21:18:20 Uhr:

Lass Dich nicht verunsichern. Du musst nicht zur MPU. Der Regelfall für eine MPU-Anordnung liegt bei 1,6‰, darunter nur wenn Anzeichen für eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung vorliegen. Wenn Du komplett nüchtern gewirkt hättest z.B. Aber mach Dir keine Sorgen, unter 1,1‰ist selbst das normal. Stell den Antrag auf Neuerteilung ohne Sorgen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Juli 2023 um 21:18:20 Uhr:

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 29. Juli 2023 um 20:55:16 Uhr:

Ob MPU oder nicht entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, die das auch schon unter 1,1 %o verfügen kann, wenn z. B. weitere Gründe wie Unfall oder Verkehrsgefährdung hinzukommen.

Das ist Quatsch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Oder kannst Du eine nennen?

Er hat einen Unfall gebaut.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

am 29. Juli 2023 um 21:06

Zitat:

@norder184 schrieb am 29. Juli 2023 um 21:20:14 Uhr:

Ich hoffe du hast Recht

Und ich hoffe, dass du dich von einem Fachanwalt vertreten und beraten lässt, das ist hier ist ja kein juristisches Forum, in dem Schreiben steht doch was mit

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs? In dem Fall wirft man dir eine Straftat vor.

Keine Aussage ohne Anwalt.

 

Um eine MPU wirst du dann vermutlich nicht herum kommen, wie hier ja bereits jemand schrieb.

 

Edit: oder wurdest du bereits verurteilt?

 

Okay, hatte Strafbefehl überlesen, dann ist das strafrechtliche erledigt und du solltest Kontakt mit der Behörde aufnehmen, die den FS zurückgeben kann und das hast du ja wohl auch vor. Das sind ja 2 verschiedene Stränge, siehe die letzten Absätze.

 

https://mpu-akademie.eu/mpu-unfall-alkohol-gericht/

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:55:35 Uhr:

Beim Unfall unter Alkoholeinfluss ab 0.3 handelt es sich um eine Straftat

Bullshit!

Themenstarteram 29. Juli 2023 um 22:59

Also ab 1,05 Promille gilt es auf jeden fall als Straftat, ich wurde ja am Freitag Mittels Strafbefehl verurteilt....

Du solltest bzgl. des Strafbefehls umgehend eine Erstberatung beim Anwalt nutzen. Bezogen auf den von dir angegebenen Wert passt das so nicht ins Strafbefehlsverfahren.

am 30. Juli 2023 um 6:59

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Juli 2023 um 00:55:19 Uhr:

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:55:35 Uhr:

Beim Unfall unter Alkoholeinfluss ab 0.3 handelt es sich um eine Straftat

Bullshit!

„Bereits die Bußgelder sind für das Delikt „Alkohol am Steuer“ hoch angesetzt – sie liegen zwischen 500 und 1500 Euro. Verursachen betrunkene Fahrer einen Unfall, begehen sie allerdings keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine handfeste Straftat gemäß § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB).

 

Das bedeutet: Lösen sie einen Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aus, müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer entsprechend hohen Geldstrafe rechnen!

 

Der relevante Promillewert liegt hier unter der gesetzlichen Promillegrenze von 0,5. Bereits ab 0,3 Promille im Blut können Unfallverursacher gemäß StGB zur Rechenschaft gezogen werden.“

 

https://www.bussgeldrechner.org/unfall/alkohol.html

am 30. Juli 2023 um 7:05

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2023 um 01:20:21 Uhr:

Du solltest bzgl. des Strafbefehls umgehend eine Erstberatung beim Anwalt nutzen. Bezogen auf den von dir angegebenen Wert passt das so nicht ins Strafbefehlsverfahren.

Doch, das passt schon und ein Strafbefehl ist hier deutlich das kleinere übel, vermutlich weil der Schaden gering ist. Eine Hauptverhandlung wird sicher teurer.

Das ganze anwaltlich prüfen zu lassen kann man jedoch immer.

Zitat:

@norder184 schrieb am 29. Juli 2023 um 19:10:51 Uhr:

Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro

Ich meine, damit bist du angesichts des Unfalls noch gut davongekommen. Was soll ein Anwalt da mindern? 200 Euro weniger Strafe?

 

Natürlich hast du das Recht, dagegen mittels Anwalt vorzugehen. Es wird an der Strafbarkeit aber nichts ändern - ausser du könntest auf einmal beweisen, dass du an dem Unfall unschuldig bist - und entsprechend nichts an der möglichen Verfügung der MPU.

 

Dass es blöd war und du daraus gelernt hast, ist dir ja klar. Mach nicht den Fehler und zeige jetzt ein Verhalten, das dir als Uneinsichtigkeit ausgelegt werden kann. Das könnte den Psychologen dazu veranlassen, dir keine Eignung zum Führen von Fahrzeugen auszusprechen.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:59:11 Uhr:

Er hat einen Unfall gebaut.

Na und? Bezogen auf die MPU hat das keine Auswirkungen. Da kommt es nur auf den Promillewert an und da beginnt der kritische Bereich frühestens ab 1,1‰, im Gesetz steht sogar nur 1,6‰. Nachzulesen in §13 FEV.

Mit einer MPU ist nicht zu rechnen.

Ein Anwalt ist im Moment komplett überflüssig. Er hat doch schon den Strafbefehl, und damit ist die Angelegenheit strafrechtlich abgeschlossen.

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