Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?
Hallo in die Runde.
Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre
Nun zum Ereignis:
Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..
Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille
Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.
Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..
Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.
Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”
In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.
Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?
Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..
Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?
Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge
Gruß André
160 Antworten
Denke auch: falls bist jetzt kein Anwalt dran war, kann er jetzt vermutlich nicht mehr viel reißen oder nur unter hohem finanziellen Aufwand und dann ist die Frage, welche Beweise vorliegen.
Eine MPU ist keine Katastrophe, kostet halt alles Geld aber es soll einem ja selbst helfen, einen zukünftigen Vorfall zu vermeiden.
Das Wichtigste ist doch, dass kein Mensch geschädigt wurde, alles andere ist teuer und ärgerlich aber das ist wirklich das kleinere Übel.
Nächste Woche weißt du sicher mehr.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juli 2023 um 09:50:56 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:59:11 Uhr:
Er hat einen Unfall gebaut.
Na und? Bezogen auf die MPU hat das keine Auswirkungen. Da kommt es nur auf den Promillewert an und da beginnt der kritische Bereich frühestens ab 1,1‰, im Gesetz steht sogar nur 1,6‰. Nachzulesen in §13 FEV.…
Du missverstehst das. Das gilt für den Fall, dass du in einer Kontrolle alkoholisiert erwischt wirst. Dann liegt erst bei einem hohen Promillewert eine Strafbarkeit vor.
Sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden oder spätestens bei einem Unfall kann bereits ab 0.3 Promille eine MPU angeordnet werden und hier liegen 1.0 Promille und bereits ein Strafbefehl vor.
Diese Entscheidung wird je nach Einzelfall getroffen aber ich denke, es ist kein Zufall, dass hier ein Flyer mit MPU Stelle mit im Schreiben lag.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 30. Juli 2023 um 00:55:19 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:55:35 Uhr:
Beim Unfall unter Alkoholeinfluss ab 0.3 handelt es sich um eine StraftatBullshit!
Ich bin zwar nicht fit im Thema MPU Anordnung, aber dass es sich beim Unfall ab 0,3 Promille um eine Straftat nach 315c handelt, wenn der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet wird, ist kein Bullshit. Das ist dann schon eher deine Antwort.
Ohne Ausfallerscheinungen gilt von 0,5 - 1,09 = Owi; mit Ausfallerscheinung = Straftat nach 316, mit Unfall Straftat nach 315c
Ab 1,1 = generell Straftat
Hätte es bei dem TE den Unfall (Ausfallerscheinung) nicht gegeben, wäre er mit 1,05 noch im Owi Bereich.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 30. Juli 2023 um 10:05:54 Uhr:
Du missverstehst das. Das gilt für den Fall, dass du in einer Kontrolle alkoholisiert erwischt wirst. Dann liegt erst bei einem hohen Promillewert eine Strafbarkeit vor.
Sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden oder spätestens bei einem Unfall kann bereits ab 0.3 Promille eine MPU angeordnet werden und hier liegen 1.0 Promille und bereits ein Strafbefehl vor.
Das ist schlicht Unfug. Die von Dir beschriebene Gesetzeslage gibt es nicht. Du verwechselst die Strafbarkeit (Strafrecht) mit der Eignungsfrage im Neuerteilungsverfahren für den Führerschein (Verwaltungsrecht). Lies selbst nach, die Grundlagen einer MPU-Anordnung sind in §13 FEV erschöpfend aufgezählt.
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Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:55:35 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. Juli 2023 um 22:26:46 Uhr:
never ever... das waren dann Gewohnheitstrinker, die schon mehrmals auffällig wurden - garantiert!
Beim Unfall unter Alkoholeinfluss ab 0.3 handelt es sich um eine Straftat und der FS wird idr entzogen und dann eine MPU als Voraussetzung angeordnet,
auch von mir: völliger Bullshit! Hat du das aus der AutoBLÖD oder wie kommst du bloß da drauf??
Zitat:
@norder184 schrieb am 30. Juli 2023 um 00:59:55 Uhr:
Also ab 1,05 Promille gilt es auf jeden fall als Straftat, ich wurde ja am Freitag Mittels Strafbefehl verurteilt....
In deinem Fall ist das richtig, aber nur auf Grund des Unfall ( Ausfallerscheinung )
Zitat:
@audijazzer schrieb am 30. Juli 2023 um 11:13:42 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 29. Juli 2023 um 22:55:35 Uhr:
Beim Unfall unter Alkoholeinfluss ab 0.3 handelt es sich um eine Straftat und der FS wird idr entzogen und dann eine MPU als Voraussetzung angeordnet,
auch von mir: völliger Bullshit! Hat du das aus der AutoBLÖD oder wie kommst du bloß da drauf??
Mässige dich mal im Ton, bis dahin werde ich deine ständigen Ausfälle ignorieren.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juli 2023 um 10:51:32 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 30. Juli 2023 um 10:05:54 Uhr:
Du missverstehst das. Das gilt für den Fall, dass du in einer Kontrolle alkoholisiert erwischt wirst. Dann liegt erst bei einem hohen Promillewert eine Strafbarkeit vor.
Sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden oder spätestens bei einem Unfall kann bereits ab 0.3 Promille eine MPU angeordnet werden und hier liegen 1.0 Promille und bereits ein Strafbefehl vor.
Das ist schlicht Unfug. Die von Dir beschriebene Gesetzeslage gibt es nicht. Du verwechselst die Strafbarkeit (Strafrecht) mit der Eignungsfrage im Neuerteilungsverfahren für den Führerschein (Verwaltungsrecht). Lies selbst nach, die Grundlagen einer MPU-Anordnung sind in §13 FEV erschöpfend aufgezählt.
Äh, nein, du verwechselst es
Edit: a, d, e können vorliegen, kommt halt drauf an, was exakt vorgefallen ist. Was die Zeugen ausgesagt haben, hier vor allem die Beamten vor Ort, welche Ausfälle gab es oder gab es gar keine, kann man auf einen Missbrauch oder eine Alkohol Problematik mit Gewöhnung schliessen oder kann es nur durch eine MPU festgestellt werden, etc. Die Argumentation ist oft: nur die MPU kann dies feststellen. Es kommt auf den Einzelfall an und die Fakten, die wir nicht kennen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht könnte dies nach Akteneinsicht beurteilen, bzw ob sich nach etwaiger Anordnung einer MPU ein Widerspruch lohnt, ebenso, was den Strafbefehl angeht, wir wissen auch nicht, ob hier ein Anwalt eingeschaltet wurde.
Zitat:
@norder184 schrieb am 30. Juli 2023 um 00:59:55 Uhr:
Also ab 1,05 Promille gilt es auf jeden fall als Straftat, ich wurde ja am Freitag Mittels Strafbefehl verurteilt....
Nein, du wurdest nicht verurteilt, du wurdest angeklagt und hast 14 Tage Zeit zu reagieren.
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Man kann ihn ablehnen aber dann kommt es zu einer Verhandlung mit höheren Kosten und dem Risiko, härter verurteilt zu werden. Ohne anwaltliche Beratung sollte man das nicht tun.
Zitat:
@norder184 schrieb am 29. Juli 2023 um 19:58:07 Uhr:
Vilt ist hier jemanden schon ähnliches passiert..
Nein, da ich weiß, dass von vier "Bierchen"
mindestensdrei zu viel sind ... 🙄 😁
Deinem Post zufolge glaube ich aber, dass dir zukünftig so ein "Malheur"
nicht nochmals passiert. 😎
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 30. Jul 2023 um 10:21:49 Uhr:
bzw ob sich nach etwaiger Anordnung einer MPU ein Widerspruch lohnt
Wiederspruch bei einer MPU Anordnung?
Sorry, aber bei der Materie gibt es bei dir noch etwas Nachholbedarf. Das ist nicht böse gemeint.
Was Kai R gesagt hat ist alles korrekt und das würde ich auch so unterschreiben.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Man kann Rechtsmittel einlegen, wenn man nach Nichterteilung der Fahrerlaubnis der Meinung ist, dass eine MPU zu Unrecht angeordnet wurde, um es für dich so exakt wie möglich zu formulieren, du bist sicher und im Gegensatz zu mir, Jurist oder juristisch ausgebildet. Bitte um Nachsicht. Du kannst es ja besser formulieren
https://www.123recht.de/.../...g-Abhaengigkeit-gibt-__a156450.html?...
https://www.123recht.de/.../...hnung-Abhaengigkeit-gibt-__a156450.html
Edith:
Korrekt aber erst nach versagen der Neuerteilung.
In deinem link wurde gegen den Entzug der Fahrerlaubnis geklagt.
Die Anordnung zu einer MPU kann nicht selbständig gerichtlich angefochten werden.
Sie ist kein Verwaltungsakt.
Eine abschließende Fachentscheidung der Behörde muss ergangen sein, um dagegen beim Verwaltungsgericht vorzugehen.