Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr
Hallo, hätte da mal gerne eine Antwort auf folgendes Szenario:
Ich hab mal versucht ein Bild zu malen zur besseren Verdeutlichung.
Nochmal eine kleine Erklärung:
Das Rote Auto fährt im Kreisverkehr und will dann an der oberen Ausfahrt raus und blinkt auch dementsprechend etc. Der gelbe Wagen direkt dahinter will auch dort raus. Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Der gelbe Wagen fährt dem Roten auf, da er nicht damit gerechnet hat, dass das Rote Fahrzeug abrupt bremst.
Wer hat hier Schuld? Man sagt ja immer, wer auffährt hat immer Schuld, aber ist es auch in diesem Fall so, da der Rote Wagen ja unberechenbar eine Vollbremsung hingelegt hat?
Ich hoffe jemand kann darauf eine Antwort geben.
Beste Antwort im Thema
Das ist einfach.
Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".
Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.
Und daher hat der der auffährt schuld.
94 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OPC
In der Praxis ist das aber bei schwer einzusehenden Ecken schwer machbar. Hier hat der Fußgänger trotztem mit aufzupassen, da er sich nicht darauf verlassen darf, dass ein Auto ihn sieht oder hält.
Beispiel, Hecke verdeckt den Blickwinkel des Fahrers.
Das wird ja immer besser. Du fährst also bei Ecken die du nicht einsehen kannst "blind" so schnell um die Ecke, dass du nicht anhalten könntest wenn da was käme? 😁
Zitat:
Original geschrieben von OPC
Dann wird bestimmt noch unterschieden, zwischen Kind und Erwachsener. Zumindest ein Erwachsener muss genauso wie der Autofahrer auch mit Fehler anderer rechnen.
Achso, bei Kindern die du nicht sehen kannst passt du auf, nur bei Erwachsenen die du nicht sehen kannst, gibst du Gas. Fragt sich nur wie du die beiden voneinander unterscheidest, wenn du sie ja beide nicht siehst. 😁
@Elk_EN:
Nö - aus dem von Dir verlinkten Urteil:
Zitat:
Am 23.03.2009 befand sich die Klägerin gegen 16.41 Uhr auf dem südlichen Gehweg der X2 in X, als die Beklagte zu 1) mit ihrem PKW auf der D2 auf die X2 zufuhr. Bei der D2 handelte es sich um eine Einbahnstraße, die in die X2 einmündete.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Herr Wachtmeister, ich wollte gerade aus dem Kreisverkehr raus, mache nochmal den Blick nach rechts und da seh ich plötzlich diesen Radfahrer auf die Fahrbahn zugeschossen kommen. Ich also voll in die Eisen und da hat es schon gekracht. Als ich nach dem ersten Schreck ausgestiegen bin, war der Radfahrer über alle Berge. Aber vielleicht hat der Andere ja gesehen, wo der Radfahrer hin ist. Der muss den Knall doch mitbekommen haben.Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn sich der erste angebotene Grund als nicht stichhaltig erweist, wird´s schon schwierig.
Lieber Herr POK Prööfensesich,
was hier von meinem Unfallgegner geschildert wird, entbehrt jeglicher Grundlage. Den behaupteten Radfahrer hat es nie gegeben. Da war niemand, der die Fahrbahn überqueren wollte. Das kann auch Frau Suhrbier bestätigen, die zufällig den Unfall von ihrem Küchenfenster aus beobachtet hat und sich freundlicherweise als Zeugin zu erkennen gegeben hat.
=> Unklare Sachlage: Die Vergabe der Ordnungsnummern erfolgte ohne Verursacherzuweisung.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
Am 23.03.2009 befand sich die Klägerin gegen 16.41 Uhr auf dem südlichen Gehweg der X2 in X, als die Beklagte zu 1) mit ihrem PKW auf der D2 auf die X2 zufuhr. Bei der D2 handelte es sich um eine Einbahnstraße, die in die X2 einmündete.
und weiter aus dem Urteil:
Zitat:
An der Einmündung D-Straße beabsichtigte die Beklagte zu 1), nach links in die X2 abzubiegen. Die Klägerin hingegen wollte die X2 an dieser nicht durch Verkehrszeichen geregelten Einmündung in Süd-Nord-Richtung überqueren.
Da kommt §9 Abs. 3 StVO voll zum Tragen. §25 Abs. 3 aber eben auch.
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Ja und? Mit dem hier diskutierten Fall, in dem der Kfz-Führer aus der Vorfahrtstraße abbiegt, hat das nix zu tun.
In dem Urteil kam die PKW-Fahrerin aus der nachrangigen Straße.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ja und? Mit dem hier diskutierten Fall, in dem der Kfz-Führer aus der Vorfahrtstraße abbiegt, hat das nix zu tun.In dem Urteil kam die PKW-Fahrerin aus der nachrangigen Straße.
🙄
Der Einmündungsbereich war nicht durch Verkehrszeichen geregelt! Ich zitierte das für Dich bereits!
Im übrigen stellt das Urteil - weil unerheblich - mit keiner Silbe darauf ab, welche Straße untergeordnet/bevorrechtigt war!
Von Bedeutung ist, dass der Fußgänger längs zur ursprünglichen Annäherungsrichtung des Abbiegers die Zielstraße des Abbiegers quert.
Zitat:
Original geschrieben von OPC
Aber wenn da kein Überweg ist?Der Fußgänger kann nicht einfach so drüber laufen.
Ich nehme diese Aussage mal ernst: das erklärt dann, warum ich als Fussgänger immer wieder von abbiegenden Autos "bedrängt" werde. Bin immer davon ausgegangen, dass die einfachsten und grundsätzlichen Vorfahrtsregeln jedem Fahrzeugführer bekannt und in Fleisch und Blut übergegangen sind. 😰
Gibt es denn im heutigen theoretischem Fahrschulunterricht nicht mehr den Mann mit Handwagen?! 😁
Meine Güte, habe gerade diesen Thread gefunden.
Es wäre wirklich ein Fortschritt in Deutschland, wenn jedermann den Vorrang querender Fußgänger beim Abbiegen begreifen würde. Ich grübele seit längerem darüber nach, wie es sein kann, daß gefühlt mindestens ein Drittel der KFZ-Führer diese Regel nicht beherrscht (und also Fußgänger gefährdet, die sich nicht ohne Grund an solchen Stellen wiederum extra vorsichtig bewegen und zu dem Fehlverhalten der Motorisierten geradezu "einladen" – was kein Vorwurf an die Fußgänger sein soll, die Unfallfolgen wären halt extrem unsymmetrsich).
Es sind doch Standardsituationen, die man in Fahrschulen leicht trainieren kann: Abbiegen, Ausfahrt aus dem Kreisverkehr. Wird einem das wirklich nicht beigebracht, sind Fahrlehrer so autozentriert, daß sie Fußgänger für weniger wichtig halten?
Vielleicht kann mal ein Forist, der seinen Führerschein erst kürzlich gemacht hat, was dazu schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Meine Güte, habe gerade diesen Thread gefunden.Es wäre wirklich ein Fortschritt in Deutschland, wenn jedermann den Vorrang querender Fußgänger beim Abbiegen begreifen würde. Ich grübele seit längerem darüber nach, wie es sein kann, daß gefühlt mindestens ein Drittel der KFZ-Führer diese Regel nicht beherrscht ........
Vielleicht kann mal ein Forist, der seinen Führerschein erst kürzlich gemacht hat, was dazu schreiben.
Mindestens zwei Drittel aller KFZ-Führer beherrschen noch nicht einmal das anhalten an der Haltelinie bei einem Stoppschild. Dann kannst du sowas kompliziertes von einem Drittel erst garnicht erwarten.
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
DAS IST FALSCH! § 9 StVO :Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
AUSERORTS haben Fußgänger (und, wenn vorhanden Radfahrer) KEINEN Vorrang! Dazu sollte dann allerdings ein entsprechendes Schild VOR dem Überweg für Fußgänger resp. Radfahrer, stehen wie VORRANG GEWÄHREN. An den Kreisverkehren die ich kenne ist es so. HALT ... stimmt nicht. In meinem Heimatort wurde das Ortseingangs/Ausgangsschild HINTER einen Kreisverkehr versetzt und vergessen die Schilder abzumontieren.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
macht KEINEN Unterschied zwischen inner- und außerorts.Zitat:
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Die kleinen "Vorfahrt gewähren"-Zeichen (205), auf die Du anspielst, sind zwar in der ERA 2010 aufgeführt. Sie lassen nach StVO aber die Benutzungpflicht erlöschen - oder ergeben andere Probleme. Aber darauf weiter einzugehen würde offtopic werden.
Es steht dir frei es anders zu handhaben und zwar so lange bis dir das Gegenteil bewiesen wird. 😉
Bei solchen Fragen verlasse ich mich grundsätzlich nicht auf Meinungen in Foren und angeblichen Vorschriften sondern frage diejenigen die es wissen müssen, weil sie die Beschilderung aufstellen. Hast du schon mal eine Straßenbehörde erlebt die willkürlich Schilder aufstellt ohne das dafür eine gesetztliche Grundlage besteht?
Nur werde ich HIER niemandem vorschreiben wie er sich zu verhalten hat. Das muss schon jeder für sich alleine entscheiden. Und wenn es falsch ist ... muss man auch mit den Folgen leben ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es steht dir frei es anders zu handhaben und zwar so lange bis dir das Gegenteil bewiesen wird. 😉
Dieser Beweis ist einfach zu führen. Wie der andere Forist bereits schrieb: § 9 (3) StVO macht keinen Unterschied zwischen inner- und außerorts.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es steht dir frei es anders zu handhaben und zwar so lange bis dir das Gegenteil bewiesen wird. 😉
Bei solchen Fragen verlasse ich mich grundsätzlich nicht auf Meinungen in Foren und angeblichen Vorschriften sondern frage diejenigen die es wissenmüssensollten, weil sie die Beschilderung aufstellen. Hast du schon mal eine Straßenbehörde erlebt die willkürlich Schilder aufstellt ohne das dafür eine gesetztliche Grundlage besteht?
Nur werde ich HIER niemandem vorschreiben wie er sich zu verhalten hat. Das muss schon jeder für sich alleine entscheiden. Und wenn es falsch ist ... muss man auch mit den Folgen leben ... 😁
Ich habe da mal ein Wort verändert, weil es meiner Beobachtung nach so besser passt. Einen Grund, warum ich der Auffassung bin, findest Du
hier. 😁
Die Vorschriften (die übrigens nicht angeblich sind) sind im www leicht zu finden und werden auch öfters mal verlinkt / zitiert. Dass die aufgestellten Schilder dem nicht entsprechen, ist leider Alltag.
Mir fehlt im Alltag einfach die Zeit, immer die zuständige Behörde ausfindig zu machen und zu fragen, was dabei gemeint ist. Ich interpretiere die bunten Blechtafeln nach der StVO & Konsorten - wobei ich durchaus im Blick habe, dass bei fehlerhaften Beschilderungen andere VT auch andere Auslegungsvarianten sehen können.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mir fehlt im Alltag einfach die Zeit, immer die zuständige Behörde ausfindig zu machen und zu fragen, was dabei gemeint ist. Ich interpretiere die bunten Blechtafeln nach der StVO & Konsorten - wobei ich durchaus im Blick habe, dass bei fehlerhaften Beschilderungen andere VT auch andere Auslegungsvarianten sehen können.
Und so sollte es jeder Erwachsene im Straßenverkehr halten.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Dieser Beweis ist einfach zu führen. Wie der andere Forist bereits schrieb: § 9 (3) StVO macht keinen Unterschied zwischen inner- und außerorts.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es steht dir frei es anders zu handhaben und zwar so lange bis dir das Gegenteil bewiesen wird. 😉
Verwirre doch seine Meinung jetzt bitte nicht mit Fakten 😁
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Mindestens zwei Drittel aller KFZ-Führer beherrschen noch nicht einmal das anhalten an der Haltelinie bei einem Stoppschild. Dann kannst du sowas kompliziertes von einem Drittel erst garnicht erwarten.Wilfried
Wenn es verkehrsbedingt/sichtbedingt nicht notwendig ist, gibt es auch keinen Grund dort anzuhalten.