Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr
Hallo, hätte da mal gerne eine Antwort auf folgendes Szenario:
Ich hab mal versucht ein Bild zu malen zur besseren Verdeutlichung.
Nochmal eine kleine Erklärung:
Das Rote Auto fährt im Kreisverkehr und will dann an der oberen Ausfahrt raus und blinkt auch dementsprechend etc. Der gelbe Wagen direkt dahinter will auch dort raus. Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Der gelbe Wagen fährt dem Roten auf, da er nicht damit gerechnet hat, dass das Rote Fahrzeug abrupt bremst.
Wer hat hier Schuld? Man sagt ja immer, wer auffährt hat immer Schuld, aber ist es auch in diesem Fall so, da der Rote Wagen ja unberechenbar eine Vollbremsung hingelegt hat?
Ich hoffe jemand kann darauf eine Antwort geben.
Beste Antwort im Thema
Das ist einfach.
Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".
Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.
Und daher hat der der auffährt schuld.
94 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Wenn es verkehrsbedingt/sichtbedingt nicht notwendig ist, gibt es auch keinen Grund dort anzuhalten.Zitat:
Original geschrieben von konitime
Mindestens zwei Drittel aller KFZ-Führer beherrschen noch nicht einmal das anhalten an der Haltelinie bei einem Stoppschild. Dann kannst du sowas kompliziertes von einem Drittel erst garnicht erwarten.Wilfried
Der Grund liegt in der StVO, diese sieht zwingend ein Anhalten an der Haltlinie bei einem Stoppschild vor, ist keine Haltlinie vorhanden ist an der Sichtlinie zu halten.
Aber auch dies lernt man in der Fahrschule, und führt unweigerlich zum durchfallen wenn dies nicht gemacht wird.
Solche grundlegende Dinge sollte eigentlich jeder der ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt und eine Fahrerlaubnis hat wissen.
Ach, wenn das natürlich in der StVO steht, dann werde ich künftig wohl anhalten müssen, auch wenn es nicht nötig ist. 😉
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Ach, wenn das natürlich in der StVO steht, dann werde ich künftig wohl anhalten müssen, auch wenn es nicht nötig ist. 😉
Aufgrund vorhanden sein eines Stoppschildes ist es ja nötig 😉
Das hättest Du mal ganz tapfer in der Fahrprüfung machen sollen, aber da fehlten wohl die nötigen Eier 😁
Meine Prüfungsfahrt führte mich damals leider Gottes nicht über eine Kreuzung mit Stoppschild. Aber lass' Dir sagen: Ich hätte angehalten, ich wollte ja den Schein 😉.
Wenn es die Situation erfordert halte ich an, andernfalls nicht. Völlig unabhängig davon, ob da nun ein Stoppschild steht oder nicht.
Ähnliche Themen
Dann doch mal eine kleine Zwischenfrage von mir zu den letzten Beiträgen:
Welcher Sinn wohnt einer Haltelinie eines Stoppschildes inne, die sich an einer Stelle befindet, wo man den durchzulassenden Verkehr gar nicht überblicken kann? Doppeltes Anhalten bewirkt doppeltes Anfahren und damit auch einen höheren Treibstoffverbrauch und folglich auch eine stärkere Belastung der Umwelt.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Welcher Sinn wohnt einer Haltelinie eines Stoppschildes inne, die sich an einer Stelle befindet, wo man den durchzulassenden Verkehr gar nicht überblicken kann?
Z.B. der, dass du nicht schon den ersten querenden Fußgänger oder Radfahrer umnietest, während du dich zur Sichtlinie ranpirscht.
... und damit Radfahrer schon mal deine Schnauze sehen und sich rechtzeitig darauf einstellen können, dass ihnen die Vorfahrt genommen wird. Außerdem bekommst du hier die Gelegenheit, auch mal nach Vorfahrtberechtigten zu schauen, die von Rechts kommen (sowohl auf Radweg als auch auf der Fahrbahn).
Leute, um auf den Querverkehr und Fußgänger/Radfahrer zu achten brauche ich doch keine Haltelinie und kein Stoppschild. 🙄
Fahrt ihr blindlings in Kreuzungen ein, wenn diese nicht vorhanden sind?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Z.B. der, dass du nicht schon den ersten querenden Fußgänger oder Radfahrer umnietest, während du dich zur Sichtlinie ranpirscht.
Nun, und wenn es da gar keine Rad- oder Gehwege hat, da die baulich zur beidseitigen Nutzung auf der anderen, einmündungsfreien Seite angelegt worden sind?
Es gibt sicher Kreuzungen, wo die vorhandene Variante sinnvoll ist; es gibt aber auch das Gegenteil, nämlich dort, wo zwischen Haltelinie und Sichtlinie gerade mal ca. 2m geh- und radwegfreie Distanz bestehen.
Ich finde es durchaus interessant, daß einerseits auf Gesetze und Co verwiesen wird, aber andererseits die Sinnhaftigkeit bestehender Konstrukte nicht hinterfragt wird.
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Fahrt ihr blindlings in Kreuzungen ein, wenn diese nicht vorhanden sind?
Dank PISA vielleicht schon?
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Leute, um auf den Querverkehr und Fußgänger/Radfahrer zu achten brauche ich doch keine Haltelinie und kein Stoppschild. 🙄
Du vielleicht nicht, aber es gibt auf unseren Straßen noch einige Millionen andere motorisierte Verkehrsteilnehmer. Das die Verkehrsregeln auch diese und ihre eventuell schlechteren Fahrkünste berücksichtigen müssen, versteht sich eigentlich von selbst.
Dazu braucht es keine besonderen Fahrkünste, lediglich eine rudimentäre Sehfähigkeit, sowie den Willen, sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren. Sollte es jemandem daran gebrechen, dann wird dies auch durch eventuell vorhandene Linien oder Schilder nicht ausgeglichen.
Nochmal ganz langsam: Wenn die Kreuzung einsehbar und fußgänger-/radfahrer-/querverkehrfrei ist, kann man ohne anzuhalten einfahren. Ist dies nicht der Fall, dann muss man stehenbleiben und warten bis frei ist (an unbeschilderten Kreuzungen klappt das doch auch). In beiden Fällen ist weder Haltelinie noch Stoppschild notwendig.
Ich erlaube mir daher, Stoppschilder und/oder Haltelinien zu ignorieren, wenn es gefahrlos möglich ist.
Ui, die tollen Selbstverantworter sind wieder unterwegs 🙄 Die wissen ja bekanntlich immer alles...vor allem besser. Schade, dass das nicht öfter kontrolliert wird, das Gespräch würde ich ja zu gerne mal hören...
Das heißt, Du brauchst ein Schild, das Dir sagt Du sollst Dich vergewissern, dass Du gefahrlos abbiegen kannst? 😰
Das kaufe ich Dir nicht ab.
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Leute, um auf den Querverkehr und Fußgänger/Radfahrer zu achten brauche ich doch keine Haltelinie und kein Stoppschild. 🙄
... und wieder mal eine Einladung um diese These ganz schnell widerlegen zu können. Hier, wo ich gerade sitze, mündet die Straße auf eine Hauptstraße. Nix besonderes soweit. Nur, steht da ein STOP Schild, Haltelinie UND, ein ROT markierter Radweg HINTER dem STOP Schild und VOR der Einmündung auf die Hauptstraße. Nur darfst du mal raten wieviele VOR dem STOP Schild, also an der Haltelinie stoppen und wieviele direkt bis zur Hauptstraße durchbrettern ohne Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger.
Damit du die Situation besser beurteilen kannst noch die folgenden Information: Es geht hier Bergab und die Radfahrer haben teilweise ziemliches Tempo drauf ... Auf der anderen Seite ist ein kombinierter Fuß/Radweg den kaum ein Radfahrer nutzt, lieber auf der Straße als Verkehrhindernis oder falsch rum auf dem ROTEN Radweg, obwohl es dort Richtungspfeile gibt.
Eigentlich ... kannst du vom Standpunkt STOPschild bereits IN die Hauptstraße blicken, weil von links kommende EIGENTLICH 30 fahren sollten, von 7 bis 18 Uhr JEDEN Tag!
Problem ist aber, dass oft LINKS und RECHTS Autos parken die die Sicht versperren (besonders dann, wenn ich meinen Firmenbus dort parke ... ich Schweinchen 😁) und du teilweise halb auf der Hauptstraße stehst um überhaupt zu sehen ob jemand kommt, egal ob von LINKS oder RECHTS.HIER MAL EIN BILD
In dem langestreckten Gebäude in der Bildmitte, gegenüber dem Parkplatz, da sitze ich gerade.
Die Haltelinie und der Radweg sind schön zu erkennen ... Bei guugle Earth gibt sogar eine Aufnahme da stehen zwei PKW, einer direkt an der Hauptstraße und einer dahinter in Höhe der Haltelinie