Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr
Hallo, hätte da mal gerne eine Antwort auf folgendes Szenario:
Ich hab mal versucht ein Bild zu malen zur besseren Verdeutlichung.
Nochmal eine kleine Erklärung:
Das Rote Auto fährt im Kreisverkehr und will dann an der oberen Ausfahrt raus und blinkt auch dementsprechend etc. Der gelbe Wagen direkt dahinter will auch dort raus. Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Der gelbe Wagen fährt dem Roten auf, da er nicht damit gerechnet hat, dass das Rote Fahrzeug abrupt bremst.
Wer hat hier Schuld? Man sagt ja immer, wer auffährt hat immer Schuld, aber ist es auch in diesem Fall so, da der Rote Wagen ja unberechenbar eine Vollbremsung hingelegt hat?
Ich hoffe jemand kann darauf eine Antwort geben.
Beste Antwort im Thema
Das ist einfach.
Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".
Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.
Und daher hat der der auffährt schuld.
94 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mich wundert es so langsam, dass es so wenige Unfälle im Straßenverkehr gibt. 🙄
Das liegt u.a. vmtl. daran, dass sich Fußgänger im Allgemeinen zum Glück nicht so verhalten, wie Ihr es ihnen zugesteht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von OPC
Aber wenn da kein Überweg ist?Der Fußgänger kann nicht einfach so drüber laufen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - genau das kann er nicht nur, er darf es auch und hat dabei Vorrang vor dem Abbieger.
Und wenn er es dann so macht und über den Haufen gefahren wird, muss er sich eine
Minderung der Schadensersatzansprüche wegen Mitverschuldensgefallen lassen. 😁😉
Sinniger- und lobenswerter Weise spricht das OLG Hamm auch nicht von Vorrang, sondern von vorrangähnlicher Stellung.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Das ergibt sich stets aus der Situation und kann mit Sicherheit nicht so pauschal gesagt werden. Ein Jogger z.B. ist auch ein Fußgänger, nur etwas schneller 😉Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nur wenn es nötig wird (!), hat der Abbieger zu warten. Ein z.B. noch 10 m entfernter zu Fuß Gehender lässt ein Warten nicht nötig werden.Lieber einmal Rücksicht als irgendwann einmal Nachsicht ( z.B. dem Führerschein nach 😁 )
Da gehe ich mit Dir konform. Bei einem zu Fuß Laufenden (Jogger) sieht´s u.U. anders aus als bei einem zu Fuß Gehenden. Eben deshalb lässt sich auch pauschal
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Von der Hauptstraße in die Seitenstraße: Auto muss Fußgänger durchlassen.
nicht sagen.
Mit Hinblick auf die Fragestellung des TE wäre von Interesse, ob die Querungsabsicht der Fußgänger zum Zeitpunkt der Bremsung des Vordermanns bereits konkret war. Wenn ja, sieht´s schlecht aus - für den TE.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das liegt u.a. vmtl. daran, dass sich Fußgänger im Allgemeinen zum Glück nicht so verhalten, wie Ihr es ihnen zugesteht. 😁Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mich wundert es so langsam, dass es so wenige Unfälle im Straßenverkehr gibt. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Und wenn er es dann so macht und über den Haufen gefahren wird, muss er sich eine Minderung der Schadensersatzansprüche wegen Mitverschuldens gefallen lassen. 😁😉Zitat:
Original geschrieben von OPC
Aber wenn da kein Überweg ist?Der Fußgänger kann nicht einfach so drüber laufen.
Sinniger- und lobenswerter Weise spricht das OLG Hamm auch nicht von Vorrang, sondern von vorrangähnlicher Stellung.
Dann lies -
und verstehe-
diesen Beitragnochmal und vergleiche, wer von woher kam. Vielleicht findest Du den Fehler selbst. 😁
Du darfst mir Deine Mutmaßung, was ich missverstanden haben soll, gerne mitteilen. 😛
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Und ich frag nochmal - ist es nicht scheissegal, aus welchem Grund der Vordermann bremst - man darf einfach nicht so dicht auffahren, dass es nicht mehr reicht zum selber Bremsen? Nennt sich Sicherheitsabstand. Grade Innerorts ist doch JEDERZEIT damit zu rechnen dass irgendwer/was zwischen den Autos am straßenrand/Ausm gebüsch hüpft, vom baum fällt.. Blah.
"Aber aber aber der hätte doch garnicht bremsen müssen!! *Mi mi mi*" zählt da nicht.
Ich meine die diskussion über vorfahrt/geh-rechte an Kreuzungen und Kreiseln ist ja durchaus interessant zu verfolgen, tut hier aber üüüüberhaupt nichts zur sache, ne?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mich wundert es so langsam, dass es so wenige Unfälle im Straßenverkehr gibt. 🙄
Ganz im Gegenteil. Je weiter der Thread voranschreitet, desto mehr verstehe ich, warum es auf unseren Strassen so zugeht, wie es zugeht.
Zitat:
Original geschrieben von Hacki81
Und ich frag nochmal - ist es nicht scheissegal, aus welchem Grund der Vordermann bremst - man darf einfach nicht so dicht auffahren, dass es nicht mehr reicht zum selber Bremsen? Nennt sich Sicherheitsabstand.
Jein. Der Vordermann darf aber auch nicht grundlos bremsen.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Jein. Der Vordermann darf aber auch nicht grundlos bremsen.
Darf er nicht, aber es ist doch jederzeit davon auszugehen dass der Vordermann
mitGrund bremst, ergo ist auch der Sicherheitsabstand jederzeit einzuhalten, ooooder?
Zumal wenn ein Fußgänger am Straßenrand steht die Frage nach nem Grund sowieso panne ist. Da muss der fußgänger nur eine doofe bewegung machen - ich stehe dann lieber auf der bremse, als auf dem fußgänger.
Zitat:
Original geschrieben von Hacki81
Darf er nicht, aber es ist doch jederzeit davon auszugehen dass der Vordermann mit Grund bremst, ergo ist auch der Sicherheitsabstand jederzeit einzuhalten, ooooder?
Selbstverständlich ist der Sicherheitsabstand jederzeit einzuhalten. Dennoch kann eine grundlose Bremsung des Vordermanns zu dessen Mithaftung führen.
Zitat:
Original geschrieben von Hacki81
Zumal wenn ein Fußgänger am Straßenrand steht die Frage nach nem Grund sowieso panne ist. Da muss der fußgänger nur eine doofe bewegung machen - ich stehe dann lieber auf der bremse, als auf dem fußgänger.
D´accord, nur: stand der Fußgänger am Straßenrand?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Innerorts wird sich wohl immer ein Grund finden lassen 😉
Wenn sich der erste angebotene Grund als nicht stichhaltig erweist, wird´s schon schwierig.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn sich der erste angebotene Grund als nicht stichhaltig erweist, wird´s schon schwierig.
Herr Wachtmeister, ich wollte gerade aus dem Kreisverkehr raus, mache nochmal den Blick nach rechts und da seh ich plötzlich diesen Radfahrer auf die Fahrbahn zugeschossen kommen. Ich also voll in die Eisen und da hat es schon gekracht. Als ich nach dem ersten Schreck ausgestiegen bin, war der Radfahrer über alle Berge. Aber vielleicht hat der Andere ja gesehen, wo der Radfahrer hin ist. Der muss den Knall doch mitbekommen haben.
Zitat:
Wenn sich der erste angebotene Grund als nicht stichhaltig erweist, wird´s schon schwierig.
Ich wusste garnicht, dass man in Deutschland seine Unschuld beweisen muss. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Du darfst mir Deine Mutmaßung, was ich missverstanden haben soll, gerne mitteilen. 😛
Okay - nimm mal ein handelsübliches T. Vorfahrstraße ist waagerecht. Wir haben hier den Fall besprochen, dass der PKW von links kommt und nach unten will. Der PKW in dem von Dir verlinkten Urteil kam von unten. So schwer zu Verstehen ist das doch nun auch nicht. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Hacki81
Ich wusste garnicht, dass man in Deutschland seine Unschuld beweisen muss. 😉
Siehste, hast Du schon wieder was dazugelernt. 😁
Dann stell Dir doch mal folgendes Szenario vor:
Du folgst einem Pkw im Kreisverkehr. An der nächsten Ausfahrt wollt ihr beide raus. Von rechts nähern sich - gehend - Fußgänger in 50 m Entfernung. Unmittelbar vor der Ausfahrt des Kreisverkehrs steigt dein Vordermann in die Eisen. Du trittst auch sofort auf die Bremse, fährst aber dennoch auf. Dein Vordermann steigt aus und behauptet, wegen der Fußgänger gebremst zu haben, um ihnen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Steigts Du jetzt aus und sagst: Alles klar, meine Schuld. Tut mir leid. Ich verständige meine Versicherung; die zahlen den Schaden. Meinen Schaden (und die Hochtsufung) bezahle ich selbst!?
Zitat:
Okay - nimm mal ein handelsübliches T. Vorfahrstraße ist waagerecht. Wir haben hier den Fall besprochen, dass der PKW von links kommt und nach unten will. Der PKW in dem von Dir verlinkten Urteil kam von unten. So schwer zu Verstehen ist das doch nun auch nicht. 🙁
Richtig, das war leicht zu verstehen, sogar für mich! 😁
Und? Worin besteht deiner Meinung nach der weltbewegende Unterschied?
In dem von mir verlinkten Beispiel ging der Fußgänger (von Süd nach Nord) über die Vorfahrtstraße. 😉