Auffahrunfall - Begutachtung ...
Es handelt sich um das Fahrzeug BMW 330d xdrive E91 Bj. 11/2011.
Heute ist eine Person beim Rückwärtsfahren mir vorne reingefahren. Dementsprechend ist die Person schuldig.
Jetzt ist die Frage wie lass ich es wo von wem am besten begutachten.
Wie hoch schätzt ihr den Schaden? Aufm ersten Blick ist nur die Stoßstange kaputt (wie auf dem Bild zu sehen), Parksensor und eventuell die Scheinwerferwaschanlage.
Was lohnt sich am meisten für mich? Also verkaufen? Reparieren? Beides?
Und das Fahrzeuggestell vorne an dem Unfallpunkt.
Ist es nur ein Blechschaden oder schon ein Unfallschaden? Kann man es so schon sagen?
Würde mich um kompetente Infos freuen.
Mfg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@munition76 schrieb am 8. Januar 2017 um 00:38:03 Uhr:
Wie es exakt gesetzlich richtig ist, wissen hier wohl viele nicht (mich eingeschlossen).Für mich persönlich ist z.B. mein Auto kein Unfallfahrzeug, wenn ich meine Defekte Stoßstange gegen eine andere Stoßstange tausche, der von einem Wagen stammt, welcher gleich alt ist und gleiche Farbe hat.
Dieser Unfall enstand mit Schrittgeschwindigkeit und es sind keine weiteren Teile beschädigt.Da ich meine Autos meistens erst im verbrauchten/ ausgelutschten Zustand ohne Kaufvertrag an einem unseriösen Export Händler zum kleinen Kurs verkaufe, interessiert es auch niemandem ob und wann ein Unfall war.
Und ich verstehe nicht, warum man solche Schäden beim Verkauf nicht angibt. Rechnungsbelege der Reparaturen beim Verkauf mit beilegen und gut ist. Offenheit schadet in keinem Fall und so ist ausgeschlossen, dass der Käufer einem hinterher einen an Bein pinkeln will. Auch als Käufer sehe ich das positiv, bei einem 10-15 Jahre alten Fahrzeug mit 6-stelliger km-Leistung ist es nun mal recht wahrscheinlich, dass der ein oder andere Fremdkontakt aufgetreten ist. Wenn alles belegbar instand gesetzt worden ist, spricht das m.E. genauso positiv für ein Fahrzeug wie eine nachweisbare Wartungshistorie. Lieber professionell in einer Vertragswerkstatt repariert als mit ebay Billigteilen zusammengebastelt. Wenn man allerdings sein Auto aufbraucht und sowieso nicht später veräußern will dann ist es auch egal, soweit gebe ich dir Recht.
87 Antworten
seit wann muss man beim Verkauf den Wechsel einer Stoßstange angeben? hab ich noch nie gemacht, habe jetzt auch schon die dritte Stoßstange hängen (hinten), vorne erst die zweite 🙂
.....keine Einparkhilfe? ? ? 😉 😁 😛 😁
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Zitat:
@halido16 schrieb am 7. Januar 2017 um 13:38:52 Uhr:
Ja genau ... und der Rest ??
Welcher Rest? alles Cosmetik 😉
Unser 330d hatte letzten Monat quasi genau denselben Schaden.
Auch hier hatte der Parksensor ständig gepiepst.
Ich habe dann im Netz eine Stoßstange in selber Farbe im tadellosen Zustand gefunden.
Ein Teilehändler hatte es übrig, weil er sein eigenes Auto gerade auf M Paket umgebaut hat. Diesen habe ich auch während der Umbau gesehen, war also nicht gelogen.
Bin dann dort hingefahren und habe die Stoßstange inkl. Einbau vor Ort für 300€ verhandelt.
Beim Ausbau haben wir noch ein Plastikteil gesehen, welcher Defekt war. Dies ist dazu da, um Luft für die Bremsen zu sorgen. Dieser wurde auch getauscht für +25€.
Anschliessend habe ich noch bei BMW die Klappe für die SRA bestellt, welche mich inkl Lackierung 52€ gekostet hat.
Also alles in allem ~380€ und der Wagen ist wieder wie vorher. Kein Farbunterschied, da keine Nachlackierung, sondern ein Bauteil aus dem selben Baujahr.
Ach übrigens: PDC funktioniert weiterhin problemlos. Dies hatte nur gepiepst, weil die Stoßstange durch den Riss und knick im Sichtfeld stand.
PS: Wir waren an dem Verkehrsunfall Schuld. Bin aber nicht selber gefahren, sondern ein Familienangehöriger.
Wären wir nicht Schuld, würde ich einen Gutachter beauftragen und dann alles meinem Anwalt übergeben. Ich hätte dafür wahrscheinlich 3.000€ bekommen.
Dies würde an der Reparatur aber nichts ändern.
Ich sehe keinen Grund zum freundlichen zu fahren.
Die paar tausender, die als Gewinn rausspringen kann man auch selber gut gebrauchen und muss es nicht verschenken.
Zitat:
@munition76 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:03:39 Uhr:
PS: Wir waren an dem Verkehrsunfall Schuld. Bin aber nicht selber gefahren, sondern ein Familienangehöriger.Wären wir nicht Schuld, würde ich einen Gutachter beauftragen und dann alles meinem Anwalt übergeben. Ich hätte dafür wahrscheinlich 3.000€ bekommen.
Dies würde an der Reparatur aber nichts ändern.
Ich sehe keinen Grund zum freundlichen zu fahren.
Die paar tausender, die als Gewinn rausspringen kann man auch selber gut gebrauchen und muss es nicht verschenken.
Und das ist der grund warum ich immer nach der Rechnung verlange wenn ein Schaden da war,wenn kein Stempel von BMW dran ist dann kaufe ich mir auch so ein Auto nicht,vorallem wenn der Autobesitzer selber die teile rum sucht.Ob er es dann richtig gemacht hat weß man ja nicht,oder ob die Stossstange gut lackiert ist und nicht nach kurzer zeit der lack abspringt 😉
Wie gesagt,ich für mich Persönlich nicht 😉
Als Geschädigter hat man das Recht den Gutachter und die Werkstatt selbst zu wählen. Die Versicherung des Verursachers möchte natürlich einen Kostenvoranschlag oder den eigenen Gutachter schicken wegen der Kosten. Das sollte man auf keinen Fall zustimmen und auf sein Recht bestehen.
Ein Gutachten hat den Vorteil gegenüber einem Kostenvoranschlag das Mietwagenklasse und Nutzungsausfall sowie Reparatudauer angegeben wird. Das muss die Versicherung bezahlen. Nutzungsausfall wenn kein Mietwagen genommen wird. Ebenso wird im Gutachten eine eventuelle Wertminderung angegeben, bei Fahrzeugen über 3 Jahren entfällt die aber in der Regel.
Die Abtretungerklärung ist für die Reparaturwerkstatt damit diese direkt mit der Versicherung abrechnen darf. Das erspart das der Geschädigte eventuell in Vorkasse treten muss. Genauso wird das mit dem Gutachter gemacht, der rechnet auch direkt mit der Versicherung ab.
So wie der Schaden auf den Bilder zu sehen ist ist es kein meldepflichtiger Unfall im Falle eines Verkaufs. Das wäre nur bei Schweiß bzw. Richtarbeiten der Fall.
Zitat:
@George 73 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:13:34 Uhr:
Zitat:
@munition76 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:03:39 Uhr:
PS: Wir waren an dem Verkehrsunfall Schuld. Bin aber nicht selber gefahren, sondern ein Familienangehöriger.Wären wir nicht Schuld, würde ich einen Gutachter beauftragen und dann alles meinem Anwalt übergeben. Ich hätte dafür wahrscheinlich 3.000€ bekommen.
Dies würde an der Reparatur aber nichts ändern.
Ich sehe keinen Grund zum freundlichen zu fahren.
Die paar tausender, die als Gewinn rausspringen kann man auch selber gut gebrauchen und muss es nicht verschenken.Und das ist der grund warum ich immer nach der Rechnung verlange wenn ein Schaden da war,wenn kein Stempel von BMW dran ist dann kaufe ich mir auch so ein Auto nicht,vorallem wenn der Autobesitzer selber die teile rum sucht.Ob er es dann richtig gemacht hat weß man ja nicht,oder ob die Stossstange gut lackiert ist und nicht nach kurzer zeit der lack abspringt 😉
Wie gesagt,ich für mich Persönlich nicht 😉
Hallo George,
Es ist natürlich dein gutes Recht, selber auszusuchen welches Auto du letzlich kaufst.
Da der E90 zwar ein schönes, aber vom Wert her nichts besonderes ist, ist es mir auch egal was in 3-5 oder 8 Jahren der Käufer denkt. Wenn ihn 10 Leute nicht kaufen, nimmt ihn der nächste mit. Zumal der Wagen nicht schlechter als vorher ist. Hauptsache ich habe es ordentlich repariert und trotzdem ein paar tausender gespart.
Nochmal zu der Lackierung: Das gebrauchte Bauteil ist im Top Zustand und hat die Werkslackierung. Also weder besser noch schlechter als meine Stoßstange vor dem Unfall. Also wird der Lack genauso viel oder wenig abspringen wie vorher.
Wenn natürlich jemand 2 linke Hände hat und/oder von der Marerie keine Ahnung oder Interesse hat, kann er natürlich zum freundlichen gehen, Abtretungserklärung unterschreiben und das Auto in 3 Tagen wieder abholen.
Bei mir hat es auch 3 Tage gedauert, weil ich auf die SRA gewartet habe. Die neue gebrauchte Stoßstange war allerdings am nächsten Tag schon dran.
Ich behaupte sogar, dass meine Lösung mit der gebrauchten Stoßstange "natürlicher und echter" ist, als eine Reparatur bei BMW.
In meinem Fall ist die Stoßstange genauso alt (6 Jahre) und war der Sonne und Wetter ausgesetzt.
Wenn man ein Bauteil neu lackiert erkennt das ein Profi trotz Beilackierung. Dies ist insbesondere bei silber der Fall. Kenner werden wissen was ich meine.
Zitat:
So wie der Schaden auf den Bilder zu sehen ist ist es kein meldepflichtiger Unfall im Falle eines Verkaufs. Das wäre nur bei Schweiß bzw. Richtarbeiten der Fall.
Das ist ein 100% Unfallschaden, welcher
angabepflichtig ist beim Verkauf,
ohne wenn und aber.
Es gibt eine klare Ansage Seitens des Gesetzes
was Unfall ist oder eben nicht.
Kurz alles was kein Bagetellschaden (700€) ist, ist ein Unfallwagen.
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Zitat:
@munition76 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:35:27 Uhr:
Zitat:
@George 73 schrieb am 7. Januar 2017 um 15:13:34 Uhr:
Und das ist der grund warum ich immer nach der Rechnung verlange wenn ein Schaden da war,wenn kein Stempel von BMW dran ist dann kaufe ich mir auch so ein Auto nicht,vorallem wenn der Autobesitzer selber die teile rum sucht.Ob er es dann richtig gemacht hat weß man ja nicht,oder ob die Stossstange gut lackiert ist und nicht nach kurzer zeit der lack abspringt 😉
Wie gesagt,ich für mich Persönlich nicht 😉Hallo George,
Es ist natürlich dein gutes Recht, selber auszusuchen welches Auto du letzlich kaufst.
Da der E90 zwar ein schönes, aber vom Wert her nichts besonderes ist, ist es mir auch egal was in 3-5 oder 8 Jahren der Käufer denkt. Wenn ihn 10 Leute nicht kaufen, nimmt ihn der nächste mit. Zumal der Wagen nicht schlechter als vorher ist. Hauptsache ich habe es ordentlich repariert und trotzdem ein paar tausender gespart.Nochmal zu der Lackierung: Das gebrauchte Bauteil ist im Top Zustand und hat die Werkslackierung. Also weder besser noch schlechter als meine Stoßstange vor dem Unfall. Also wird der Lack genauso viel oder wenig abspringen wie vorher.
Wenn natürlich jemand 2 linke Hände hat und/oder von der Marerie keine Ahnung oder Interesse hat, kann er natürlich zum freundlichen gehen, Abtretungserklärung unterschreiben und das Auto in 3 Tagen wieder abholen.
Bei mir hat es auch 3 Tage gedauert, weil ich auf die SRA gewartet habe. Die neue gebrauchte Stoßstange war allerdings am nächsten Tag schon dran.Ich behaupte sogar, dass meine Lösung mit der gebrauchten Stoßstange "natürlicher und echter" ist, als eine Reparatur bei BMW.
In meinem Fall ist die Stoßstange genauso alt (6 Jahre) und war der Sonne und Wetter ausgesetzt.
Wenn man ein Bauteil neu lackiert erkennt das ein Profi trotz Beilackierung. Dies ist insbesondere bei silber der Fall. Kenner werden wissen was ich meine.
Für mein gewissen persönlich mache ich es das ich zum meinem 🙂 gehe,es wäre was anderes wenn jetzt das Auto 10 oder älter ist,dann führe ich auch kein Scheckheft und würde natürlich auch in einer hinterhof Werkstatt gehen,oder teilweise was selber dran machen was ich kann 😉
Zitat:
Kurz alles was kein Bagetellschaden (700€) ist, ist ein Unfallwagen.
An hand von der Schadenhöhe kann man nicht auf einen Unfall schließen.
Wenn dein Nachbar dich nicht leiden kann und dir dein Auto zerkratzt liegts du auch über 700€ und hattest keinen Unfall. Alles unter 700€ ist ein Bagatellschaden, das ist richtig. Was aber nicht bedeutet das alles was drüber liegt ein meldepflichtiger Unfall ist.
Alles über 700€ muß angeben werden.
Ob das Auto gegen den Baum fuhr
oder von Autonomen zerkratzt
wurde spielt überhaupt keine Rolle.
Wie der Schaden zustande kam
ist total Banane.
Unfallwagen ist nicht gleichzusetzen mit
einen Chrash im Strassenverkehr.
Wie gesagt die Rechtslage ist eindeutig
und nicht anders zu interpretieren.
Wer dies tut muß dan mit
den Konsequenzen leben.😁
Zitat:
@Black-US-Golf3 schrieb am 7. Januar 2017 um 09:22:26 Uhr:
Leihwagen gibt es nur wenn der Wagen in der Werkstatt steht und gemacht wird. Nimmst du kein Leihwagen gibt es auch kein Dankeschön in Form von Geld.
Sorry, aber das stimmt so absolut nicht. Bezahlt wird nämlich nicht der Leihwagen an sich, sondern die "Nutzungsausfallentschädigung" und die ist gegeben, sobald das Fahrzeug für den Eigentümer für einen Zeitraum XYZ nicht mehr nutzbar ist oder im Reparatur-/Wiederbeschaffungsfall nicht mehr nutzbar wäre. Hier zählt nicht zwangsläufig, wie lange das Fahrzeug am Ende tatsächlich in der Werkstatt steht, sondern eine vom Gutachter (von welcher Seite auch immer) festgestellte, realistische Zeitspanne, die eine Reparatur / Wiederbeschaffungin Anspruch nehmen würde.
Es gab schon diverse Versuche von Versicherern, sich um diese Nutzungsausfallentschädigung zu drücken, wenn das Fahrzeug vom Eigentümer nicht tatsächlich benötigt wird (interessant z. Bsp. bei Zweitwagen in der Familie), aber die meisten Versicherer sind damit gescheitert und mussten die Kosten am Ende doch noch regulieren.
Bei der Regulierung über Reparaturrechnung ist es meist unkompliziert, da hier der Mietwagen gleich mit aufgerechnet werden kann. Wird in dem Fall auch meist so übernommen, wobei gern Abzüge neu für alt vorgenommen werden. Ist des Öfteren ein Streitpunkt. Da hilft dann oft nur nachverhandeln oder streiten. Beides kann man mal mehr oder mal weniger gut.
Soll gar nicht oder billig unter der Hand repariert werden, wird es manchmal schwierig, da die Versicherer ihre Regulierungen nur mehr ungern auf Kostenvoranschläge stützen. Die Betrugsrate durch befreundete oder extrem wohlgesonnene Werkstätten war irgendwann einfach zu hoch. Meist funktioniert das nur noch bei Kleinstschäden bis 1000 Euro. Hier ist es dann wirklich unter Umständen besser, einen Gutachter damit zu betrauen. Den muss die gegenerische Versicherung nämlich in jedem Fall übernehmen, ebenso die Anwaltskosten für den Fall, dass man sich nicht selbst zu helfen weiß...
PS: Nur nebenbei, meine Tochter hat vor Kurzem selbst erst 14 Tage Nutzungsausfallentschädigung kassiert für ihren geschrottenen VW und der hat nie ne Werkstatt gesehen, sondern wurde für den doppelten Restwert von mir ins Ausland verschleudert... 😉
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 7. Januar 2017 um 18:08:04 Uhr:
Alles über 700€ muß angeben werden.
Ob das Auto gegen den Baum fuhr
oder von Autonomen zerkratzt
wurde spielt überhaupt keine Rolle.
Wie der Schaden zustande kam
ist total Banane.
Unfallwagen ist nicht gleichzusetzen mit
einen Chrash im Strassenverkehr.
Wie gesagt die Rechtslage ist eindeutig
und nicht anders zu interpretieren.
Wer dies tut muß dan mit
den Konsequenzen leben.😁
Das heißt also, wenn jemand alle 4 Reifen von meinem Wagen aufschneidet, muss ich es angeben, richtig?