Auffahrunfall - Begutachtung ...

BMW 3er E91

Es handelt sich um das Fahrzeug BMW 330d xdrive E91 Bj. 11/2011.

Heute ist eine Person beim Rückwärtsfahren mir vorne reingefahren. Dementsprechend ist die Person schuldig.

Jetzt ist die Frage wie lass ich es wo von wem am besten begutachten.

Wie hoch schätzt ihr den Schaden? Aufm ersten Blick ist nur die Stoßstange kaputt (wie auf dem Bild zu sehen), Parksensor und eventuell die Scheinwerferwaschanlage.

Was lohnt sich am meisten für mich? Also verkaufen? Reparieren? Beides?

Und das Fahrzeuggestell vorne an dem Unfallpunkt.

Ist es nur ein Blechschaden oder schon ein Unfallschaden? Kann man es so schon sagen?
Würde mich um kompetente Infos freuen.

Mfg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@munition76 schrieb am 8. Januar 2017 um 00:38:03 Uhr:


Wie es exakt gesetzlich richtig ist, wissen hier wohl viele nicht (mich eingeschlossen).

Für mich persönlich ist z.B. mein Auto kein Unfallfahrzeug, wenn ich meine Defekte Stoßstange gegen eine andere Stoßstange tausche, der von einem Wagen stammt, welcher gleich alt ist und gleiche Farbe hat.
Dieser Unfall enstand mit Schrittgeschwindigkeit und es sind keine weiteren Teile beschädigt.

Da ich meine Autos meistens erst im verbrauchten/ ausgelutschten Zustand ohne Kaufvertrag an einem unseriösen Export Händler zum kleinen Kurs verkaufe, interessiert es auch niemandem ob und wann ein Unfall war.

Und ich verstehe nicht, warum man solche Schäden beim Verkauf nicht angibt. Rechnungsbelege der Reparaturen beim Verkauf mit beilegen und gut ist. Offenheit schadet in keinem Fall und so ist ausgeschlossen, dass der Käufer einem hinterher einen an Bein pinkeln will. Auch als Käufer sehe ich das positiv, bei einem 10-15 Jahre alten Fahrzeug mit 6-stelliger km-Leistung ist es nun mal recht wahrscheinlich, dass der ein oder andere Fremdkontakt aufgetreten ist. Wenn alles belegbar instand gesetzt worden ist, spricht das m.E. genauso positiv für ein Fahrzeug wie eine nachweisbare Wartungshistorie. Lieber professionell in einer Vertragswerkstatt repariert als mit ebay Billigteilen zusammengebastelt. Wenn man allerdings sein Auto aufbraucht und sowieso nicht später veräußern will dann ist es auch egal, soweit gebe ich dir Recht.

87 weitere Antworten
87 Antworten

Zitat:

@kernspalter schrieb am 7. Januar 2017 um 13:51:03 Uhr:


... wäre mir neu, daß es bei Fahrzeugalter >3Jahre noch Wertminderung gibt.

Das ist gar kein Thema und es gibt auch keine Grenze. Der Gutachter muss es nur passend und nachvollziehbar berechnen. bei so einem Schaden und einem 3 Jahre alten Fahrzeug wird halt nicht soooo viel bei rumkommen. Können aber durchaus 50 oder 100 Euro extra sein.

Hab vor einiger Zeit einen 5'er BMW E61 aus 2005 verkauft. Unfallschaden in 2010 über 16.000 Euro, in Fachwerkstatt instandgesetzt. Wertminderung in 2010 lag bei 2800 Euro laut Gutachten, in 2016 lag die Wertminderung noch bei 500 bis 600 Euro, ebenfalls per Gutachten (der Käufer wollte es so)...

Zitat:

@munition76 schrieb am 7. Januar 2017 um 18:21:19 Uhr:



Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 7. Januar 2017 um 18:08:04 Uhr:


Alles über 700€ muß angeben werden.
Ob das Auto gegen den Baum fuhr
oder von Autonomen zerkratzt
wurde spielt überhaupt keine Rolle.
Wie der Schaden zustande kam
ist total Banane.
Unfallwagen ist nicht gleichzusetzen mit
einen Chrash im Strassenverkehr.
Wie gesagt die Rechtslage ist eindeutig
und nicht anders zu interpretieren.
Wer dies tut muß dan mit
den Konsequenzen leben.😁

Das heißt also, wenn jemand alle 4 Reifen von meinem Wagen aufschneidet, muss ich es angeben, richtig?

Definitiv nein. Sowas hat mit den gesetzlich umfassten Unfallschäden nichts zu tun. Es ist nur festgelegt, dass Bagatell-Unfallschäden nicht immer zwingend anzugeben sind und diese Bagatellgrenze wird richterlich bei etwa 700 bis 750 Euro gesehen...

Hier unterscheiden sich Vandalismus-Kratzerschaden zu den Reifen dahingehend, dass die Reifen absolut wertneutral ausgetauscht werden können.

Habe für meinen 325dA LCI ja auch ne Wertminderung von 850EUR bekommen (siehe seite 1) von der gegnerischen Versicherung 😉
Und das war ende MÄRZ 2013,und meiner ist EZ: 04/2010.

Zitat:

Definitiv nein. Sowas hat mit den gesetzlich umfassten Unfallschäden nichts zu tun. Es ist nur festgelegt, dass Bagatell-Unfallschäden nicht immer zwingend anzugeben sind und diese Bagatellgrenze wird richterlich bei etwa 700 bis 750 Euro gesehen...

Hier unterscheiden sich Vandalismus-Kratzerschaden zu den Reifen dahingehend, dass die Reifen absolut wertneutral ausgetauscht werden können.

Und genau so kann ich eine Stoßfängerverkleidung wertneutral austauschen und hab noch lange keinen Unfallwagen.
Was wäre denn wenn eine Reparatur in der Markenwerkstatt 800€ kostet und die selbe Reparatur in einer freien Werkstatt 600€? Entscheidend ist der Schaden und nicht die Rechnung.

Ähnliche Themen

Unsinn und völlig falsches Verständnis von der Sache selbst...

Was dann bedeuten würde das jeder der sich seinen Stoßfänger an nem Blumenkübel demoliert einen Unfallwagen fährt.
Niemals.

Kosten jedenfalls über 2.000,- €. Ggf über 3 Mille, wenn nachstehende Teile alle betroffen:

  • Frontschürze
  • Stoßstangenträger
  • Halter
  • Pieper
  • Kleinteile

Lass es ordentlich reparieren.

Zitat:

@Ralf-GT schrieb am 7. Januar 2017 um 19:08:32 Uhr:


Was dann bedeuten würde das jeder der sich seinen Stoßfänger an nem Blumenkübel demoliert einen Unfallwagen fährt.
Niemals.

Wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt - auf jeden Fall...

Ob Dir das passt oder nicht, es ist so. Natürlich kannst Du sowas verschweigen, kein Thema, kann man bei fast Allem, das Ausmaß an Konsequenz entscheidet dann die Giftigkeit Deines juristischen Gegners. Kann ihm am Ar*** vorbeigehen oder aber es gibt ne riesen Welle. Letzteres kommt dann oft teurer, als ein kleiner Preisnachlass beim Verkauf... 😛

Das ganze an dem Rechnungsbetrag fest zu machen ist sehr wage formuliert. Was ist denn wirklich wenn ich einen Kostenvoranschlag über 600€ und einen über 800€ für die selbe Reparatur habe?
Bei BMW kostet eine neue Stoßfängerverkleidung vielleicht 1000€. Bei einem anderen Auto vielleicht nur 600€. Der eine ist ein Unfallwagen weil die Teile teurer sind und der andere nicht?
Das Wort "wertneutral" sagt doch im Grunde alles aus. Eine Kunstoffverkleidung kann man austauschen ohne das es jemals auffallen würde, wenn es fachgerecht erledigt wird. Das wäre doch im jeden Fall wertneutral. Wenn ich bei mir M-Technik Stoßfänger anbaue ist das genau so wertneutral und ich habe ab und angebaut.
Anders ist es bei Schweißarbeiten am Seitenteil z.B. oder wenn gespachtelt oder gerichtet wurde. So hat es mir mal Autoverkäufer erklärt als ich mich für einen gebrauchten interessiert habe. Das klingt auch logischer als wenn einer sagt ab 700€ ist immer ein Unfallwagen.

Dann gehst im Streitfall am besten zu deinem Autohändler. Der vertritt Dich vor Gericht bestimmt ausgezeichnet. Also ich würde bei der Aussage mal davon ausgehen, dass er Dir einen Unfallwagen angedreht hat... 😁 😛 😉

Du, aber ganz ehrlich, ich hab absolut keine Lust auf ellenlange Diskussionen zu einem Thema, welches schon x-mal durchgekaut wurde - auch gerichtlich. Bemüh einfach mal Dr. Google, da findest wahrscheinlich alles Lesenswerte zum Thema.

In Sachen Bagatellgrenze sollte man aber wissen, dass eine solche schon etwas schwammig ausformuliert wurde. Hier kommt es dann schon gelegentlich mal zu Streitereien. Im Ganzen hat sich bei den Gerichten die Summe von 700 bis 750 Euro aber durchaus durchgesetzt.

Was Du zu entgegnen meinst oder darüber denkst, ist dabei völlig unerheblich. Es ist so wie es ist, die passende Lektüre dazu findest Du zum Beispiel hier...

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 7. Januar 2017 um 19:09:26 Uhr:


Kosten jedenfalls über 2.000,- €. Ggf über 3 Mille, wenn nachstehende Teile alle betroffen:
  • Frontschürze
  • Stoßstangenträger
  • Halter
  • Pieper
  • Kleinteile

Lass es ordentlich reparieren.

Auch nur bei BMW, die Teile gibt es fast alle von Fremdherstellern. Teile von BMW würde ich nur gebraucht kaufen, die haben einen an der Lampe.

Vor gut einem Jahr musste ich einen Parksensor am M5 ersetzen. Ich habe gleich alle 4 ersetzt, hat mich gut 60€ gekostet, BMW wollte mit Rabatt immer noch gegen 600€ 🙄🙄🙄🙄

So einen Schaden kann man für 300-500€ reparieren, ohne dass man jemals etwas davon sehen wird. Und im ernst, wer keine Stosstange mit einer Anleitung wechseln kann, der kann gar nichts am Auto selber machen.

Wie es exakt gesetzlich richtig ist, wissen hier wohl viele nicht (mich eingeschlossen).

Für mich persönlich ist z.B. mein Auto kein Unfallfahrzeug, wenn ich meine Defekte Stoßstange gegen eine andere Stoßstange tausche, der von einem Wagen stammt, welcher gleich alt ist und gleiche Farbe hat.
Dieser Unfall enstand mit Schrittgeschwindigkeit und es sind keine weiteren Teile beschädigt.

Da ich meine Autos meistens erst im verbrauchten/ ausgelutschten Zustand ohne Kaufvertrag an einem unseriösen Export Händler zum kleinen Kurs verkaufe, interessiert es auch niemandem ob und wann ein Unfall war.

Kein Wunder das die versicherungs Beiträge steigen wenn ein Stoßstangen Tausch 3.000 Euro kostet. ..

Zitat:

@munition76 schrieb am 8. Januar 2017 um 00:38:03 Uhr:


Wie es exakt gesetzlich richtig ist, wissen hier wohl viele nicht (mich eingeschlossen).

Für mich persönlich ist z.B. mein Auto kein Unfallfahrzeug, wenn ich meine Defekte Stoßstange gegen eine andere Stoßstange tausche, der von einem Wagen stammt, welcher gleich alt ist und gleiche Farbe hat.
Dieser Unfall enstand mit Schrittgeschwindigkeit und es sind keine weiteren Teile beschädigt.

Da ich meine Autos meistens erst im verbrauchten/ ausgelutschten Zustand ohne Kaufvertrag an einem unseriösen Export Händler zum kleinen Kurs verkaufe, interessiert es auch niemandem ob und wann ein Unfall war.

Und ich verstehe nicht, warum man solche Schäden beim Verkauf nicht angibt. Rechnungsbelege der Reparaturen beim Verkauf mit beilegen und gut ist. Offenheit schadet in keinem Fall und so ist ausgeschlossen, dass der Käufer einem hinterher einen an Bein pinkeln will. Auch als Käufer sehe ich das positiv, bei einem 10-15 Jahre alten Fahrzeug mit 6-stelliger km-Leistung ist es nun mal recht wahrscheinlich, dass der ein oder andere Fremdkontakt aufgetreten ist. Wenn alles belegbar instand gesetzt worden ist, spricht das m.E. genauso positiv für ein Fahrzeug wie eine nachweisbare Wartungshistorie. Lieber professionell in einer Vertragswerkstatt repariert als mit ebay Billigteilen zusammengebastelt. Wenn man allerdings sein Auto aufbraucht und sowieso nicht später veräußern will dann ist es auch egal, soweit gebe ich dir Recht.

...vollzustimm!🙂 +Danke

Deine Antwort
Ähnliche Themen