Auffahrunfall auf parkenden LKW auf einem Autobahnparkplatz

Habt ihr die Tage das in den Nachrichten mitbekommen, dass ein PKW Fahrer in einen Sattelauflieger hintenreingeknallt ist, weil der LKW an einer sehr unglücklichen Stelle an der Einfahrt gestanden hat?

Also wenn ich mir das so überlege, dann hätte der Fahrer wohl besser eine Lenkzeitüberschreitung in Kauf nehmen sollen und woanders geparkt.

Denn der wird bestimmt nie wieder glücklich nach so einem tragischen Unfall.

Da verstehe ich auch das Vorgehen der Behörden nicht, die kennen doch die Situation.

In solchen Fällen müsste die Polizei auch mal 5e gerade sein lassen und den LKW Fahren 15-30 Minuten Toleranz bei der Lenkzeit zubilligen, um irgendwo an der nächsten Abfahrt runter zu fahren und dort zu parken.

Das Gefährdungspotential für solche Unfälle steht ja in keinem Verhältnis zu minimalen Lenkzeitüberschreitungen.

Ist mir völlig unverständlich, dass sowas nicht erkannt wird und dementsprechend gehandelt wird.

Bzw. wenn die Polizei solche LKW entdeckt muss die den Fahrern sagen "bitte folgen" und dann können die den zu einem freien Parkplatz führen. Die kennen sich ja berufsbedingt zwangsläufig vor Ort aus.

Und Parkplätze gibt es immer genug, man muss nur wissen wo.

Ich gebe natürlich den Kommentaren in der Presse insoweit Recht, als das der Fahrer natürlich auch nicht so handeln darf, dass ihm 5 Minuten vor Ablauf der Lenkzeit erst einfällt, dass er einen Parkplatz benötigt.

So darf es natürlich auch nicht laufen. Ne halbe Stunde vorher sollte man sich vielleicht schonmal langsam Gedanken machen und die Augen offen halten.

Mir ist z.B. aufgefallen, dass es gerade im Osten so viele große Freiflächen unmittelbar in Autobahnnähe gibt, da können Sattelzüge problemlos parken und das würde mitten in der Pampa sicherlich niemanden stören.

Beste Antwort im Thema

Habt ihr die Tage das in den Nachrichten mitbekommen, dass ein PKW Fahrer in einen Sattelauflieger hintenreingeknallt ist, weil der LKW an einer sehr unglücklichen Stelle an der Einfahrt gestanden hat?

Also wenn ich mir das so überlege, dann hätte der Fahrer wohl besser eine Lenkzeitüberschreitung in Kauf nehmen sollen und woanders geparkt.

Denn der wird bestimmt nie wieder glücklich nach so einem tragischen Unfall.

Da verstehe ich auch das Vorgehen der Behörden nicht, die kennen doch die Situation.

In solchen Fällen müsste die Polizei auch mal 5e gerade sein lassen und den LKW Fahren 15-30 Minuten Toleranz bei der Lenkzeit zubilligen, um irgendwo an der nächsten Abfahrt runter zu fahren und dort zu parken.

Das Gefährdungspotential für solche Unfälle steht ja in keinem Verhältnis zu minimalen Lenkzeitüberschreitungen.

Ist mir völlig unverständlich, dass sowas nicht erkannt wird und dementsprechend gehandelt wird.

Bzw. wenn die Polizei solche LKW entdeckt muss die den Fahrern sagen "bitte folgen" und dann können die den zu einem freien Parkplatz führen. Die kennen sich ja berufsbedingt zwangsläufig vor Ort aus.

Und Parkplätze gibt es immer genug, man muss nur wissen wo.

Ich gebe natürlich den Kommentaren in der Presse insoweit Recht, als das der Fahrer natürlich auch nicht so handeln darf, dass ihm 5 Minuten vor Ablauf der Lenkzeit erst einfällt, dass er einen Parkplatz benötigt.

So darf es natürlich auch nicht laufen. Ne halbe Stunde vorher sollte man sich vielleicht schonmal langsam Gedanken machen und die Augen offen halten.

Mir ist z.B. aufgefallen, dass es gerade im Osten so viele große Freiflächen unmittelbar in Autobahnnähe gibt, da können Sattelzüge problemlos parken und das würde mitten in der Pampa sicherlich niemanden stören.

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Zitat:

Original geschrieben von steini111


Desweiteren ist IMHO die ganze Fläche des Parkplatzes nutzbar wenn nicht durch schilder anderweitig geregelt wie zb "Parken nur in Markierten Bereich" bzw "Parkverbot Anfang und Ende"

Also du siehst das etwas falsch - was und wie auf dem Parplatz geparkt wird ist in der Regel Sache des Pächters - in so fern darfst du wenn der Betreiber es nicht unterbindet auch an der Zapfsäule stehen und schlafen.

JEDOCH gehören Einfahrt, Durchfahrtsspur und Ausfahrt faktisch noch zur Autobahn und dort darf eben nicht geparkt werden.

Zitat:

Original geschrieben von swobi417


für alle pkw fahrer gebe ich jetzt `mal hier exclusiv einen schwank aus meiner jugend zum besten, um das verhältnis zwischen pkw-fahrern, lkw-fahrern und der polizei zu beschreiben:
an einem freitag im oktober 2006 befuhr ich mit meinem lkw die A4 am dreieck heumar aus richtung achen kommend in richtung leverkusen. es war zähfließender verkehr mit stau. ich wurde rechts von meherern pkw`s überholt, was an dieser stelle vervoten ist (wegfall der rechten fahrspur). ein pkw (späterer unfallgegner) überholte auf einer länge von 600 m verbotener weise die fahrzeuge der durchgehenden fahrspur, die auch ich benutzte. als seine fahrspur endete, wollte er sich mit seinem 4,50 meter langen fahrzeug in die lücke vor mir drängeln, welche eine länge von nur 2,50 meter hatte.ich habe dämlicherweise nicht nachgegeben, weil ich EINDEUTIGvorfahrt hatte. es kam natürlich zum zusammenstoß. die herbeigerufene polizei nahm die mündliche beschreibung des unfallherganges beider parteien zur kenntnis. als ergebnis stand fest: ich hätte den unfall mit absicht herbeigeführt. mir wurde an ort und stelle der führerschein abgenommen. erst in einem von mir angestrengten prozess konnte im märz 2007 klarstellen, daß nicht ich den unfall verursacht habe, sondern der pkw. ich wurde trotzdem wegen nötigung verurteilt. in dem prozeß gab die polizeibeamte, die mir den führerschein abnahm an, sie habe am dreieck heumar immer probleme mit den lkw`s. als wenn da keine pkw`s fahren.
ich will mit meinem text nur zum ausdruck geben, daß es in deutschland seitens der meisten pkw-fahrer und der polizei eine art haß gegenüber lkw`s gibt .

____________________________🙄 😠

Wenn dir schon wegen ein bischen drängeln die Sicherungen durchfliegen, scheinst du wohl ein sehr ungeduldiger Zeitgenosse zu sein. Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, wie man in ein anderes Fz. fahren kann, nur weil mann glaubt im Recht zu sein. Dein Urteil hat nichts mit Hass zu tun, sondern es geht hier einzig und allein um deine Uneinsichtigkeit.

Sorry, hab erst später gesehen, dass du diese Sache heute anders siehst und aus dem Vorfall gelernt hast. 😁

Mir fällt auf, dass hier immer entweder in die eine oder in die andere Richtung argumentiert wird.

Nach der Fülle der Beiträge bin ich davon überzeugt, dass bei besagten Unfall definitiv beide eine Teilschuld zu tragen haben, ohne das ich mich jetzt auf Prozente festlegen möchte.

Ob der LKW jetzt angeleuchtet wurde oder nicht, ist meines Erachtens eher nebensächlich.

Zwar muss jeder seine Geschwindigkeit entsprechend den zitierten Gesetzen anpassen.

Fragt sich halt nur, wie nah diese Regelung an der Praxis dran ist, wer verhält sich denn wirklich so im Straßenverkehr?

Also ich halte dieses Gesetz für eher weltfremd. Das entlastet den Autofahrer natürlich nicht, ist klar.

Aber ich denke nicht, dass wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, automatisch erlaubt ist, auf Autobahnparkplätzen kreuz und quer zu parken.

Denn alle Fahrer (ob PKW oder LKW) wissen, dass der Verzögerungsstreifen oftmals kurz werden kann, wenn z.B. sich ein PKW mit Tempo 200 auf einen Parkplatz hereinbremst und oftmals intuitiv davon ausgeht, dass nicht unmittelbar nach der Kurve auf den Parkplatz bereits ein LKW parkt.

Das könnt ihr mir doch nicht erzählen, dass das normal ist und das man ständig damit rechnen muss.

Vielleicht muss jeder diese neue Mode Stückchenweise antizipieren und seine Fahrweise daraufhin anpassen.

Aber historisch gesehen, ist das ein völlig neues Parkverhalten der LKW die mit der gewachsenen Sicht eines Durschnittsautofahrers bisher nicht vereinbar gewesen ist.

Und bei Beobachtung der Gesetzessprechung ist letztendlich die Sichtweise des "Durchschnittsfahrers" entscheidend und nicht irgendeine subjektive Perspektive.

Ich bin davon überzeugt, dass die Richter in diesem Fall das ähnlich sehen werden, es geht nur noch darum, wer am Ende wieviel % Teilschuld aufgebrummt bekommt.

Das hängt auch von den Qualitäten des Richters und der Anwälte ab.

Ein Gericht ist ja häufig nicht viel anders, als ein türkischer Basar. Da wird geschachter ohne Ende und was am Ende herauskommt ist meistens Glücksache.

Ich möchte jedenfalls diejenigen LKW Fahrer bitten, die so extrem ungünstig im Notfall parken müssen, dafür zu sorgen, dass dieser frühzeitig sichtbar ist.

Sprich im Zweifel Warndreieck aufstellen, Standlich eingeschaltet, wenn erforderlich Warnblinker an oder falls vorhanden die gelben Blinklichter am LKW einschalten.

PS: Ich frage mich sowieso, warum nicht viel mehr LKW Verkehr auf die Nacht verlegt wird. Da gibts weniger Stau, dann behindert man weniger PKW und unter dem Strich vertragen sich alle besser.
Bis auf den Verteilerverkehr könnten doch, wenn man wollte, die LKW überwiegend nachts fahren auf der Autobahn.

Ich wäre allerdings dafür das Sonntagsfahrverbot für LKW abzuschaffen, lediglich die Maut für Sonntage würde ich verdoppeln. Dann könnte alles, was sein muss, auch Sonntags gefahren werden.

Tagsüber müsste die Maut allgemeiner teurer sein, als nachts. Warum müssen Automobilwerke z.B. tagsüber beliefert werden? Die arbeiten eh in 3 Schichten, da kann man den auch zumuten den Zulieferverkehr nachts abzuwickeln.

hier ist doch eigentlich alles zu dem Thema erläutert

http://www.lkw-recht.de/.../LKW_Parkverstoss

Zitat aus dem Gesetzestext : "Die Zu- und Abfahrten dienen allein dem Fahrverkehr."

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Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Etwas OT @swobi: Aber 4,5m Auto in 2,5m Lücke?!? Also war´s voll und der Verkehr entsprechend langsam. Sprich dann darf rechts auch schneller als links gefahren werden. Zudem hast du zwar auf der einen Seite Vorfahrt, aber wenn ein Fahrstreifen endet wie du schriebst hast du die Regel namens Reissverschlussverfahren (§7 Abs4 StVO) missachtet. 😉

So wie der LKW da parkte war der sicher schon von Beginn der Verzögerungsspur sichtbar. Links ist an der Stelle daher auch die bessere Alternative da in der Rechtskurve der Ausfahrt deutlich früher sichtbar.

Gruß Meik

ich weiß ja nicht, ob du das dreieck heumar kennst? aber der wegfall der rechten fahrspur wird mit schildern angekündigt. und ab da darf rechts NICHT SCHNELLER als auf der durchgehenden fahrspur gefahren werden. es gilt KEIN reißverschlußverfahren.

@reppi
ich weiß, haß ist vielleicht der falsche ausdruck. mir fiel nur kein anderes wort ein.
daß ich an diesem tage ein hitzkopf war, ist richtig (dringender persönlicher termin (schlechte ausrede, aber wahr)). ich möchte mit meinen beiträgen nur zum ausdruck bringen, daß es zwischen lkw-fahrern, pkw-fahrern und der polizei ein erhebliches spannungspotential gibt. denn schließlich wurde ich vor gericht vom vorwurf der absichtlichen herbeiführung eines unfalles freigesprochen. in diesem von mir angestrengten prozeß war ich übrigens mein eigener verteidiger. und diese tatsache wirft kein gutes licht auf die allgemeine rechtsauffassung der polizei in bezug aud lkw-fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von swobi417


[ich weiß ja nicht, ob du das dreieck heumar kennst? aber der wegfall der rechten fahrspur wird mit schildern angekündigt. und ab da darf rechts NICHT SCHNELLER als auf der durchgehenden fahrspur gefahren werden. es gilt KEIN reißverschlußverfahren.

Ich glaube du solltest dir die StVO nochmal durchlesen 😉

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, das rechts ist ein Beschleunigungsstreifen, dann darf da schneller gefahren werden als links. Hier hat der durchgehende Fahrstreifen Vorrang.

Ist das rechts ein Fahrstreifen gilt folgendes:
§7 Abs2a: Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äusserster Vorsicht rechts überholen
§7 Abs 4: REISVERSCHLUSSVERFAHREN!!!!!!!!!!!

Verhindert ein Fahrer an der Engstelle das Überwechseln eines anderen Fahrzeuges so ist das ein Verstoss gegen §1 Abs 2 und kann ggf. auch als Nötigung geahndet werden. Aber das dürftest du ja jetzt wissen 😛

Gruß Meik

So will ich auch mal meinen Senf dazugeben...

@Haupttheme: Unfall

Nachdem ich mittlerweile 9 Seiten durchgelesen habe, hoffe ich das ich den Unfallhergang zum. grösstenteils kenne - hab das irgentwie nicht in den Medien gesehen.
Ich sehe selbstverständlich die Schuld beim PKW-Fahrer, selbst in der Fahrschule [die ich noch vor ca. 8 Monaten besucht habe] lernt man, das man schon auf dem Verzögerungsstreifen langsamer werden muss und in der Abfahrt jederzeit auf Sichtweite halten können muss.
Der Mondeo konnte Augenscheinlich nicht mehr rechtzeitig anhalten ERGO war er zu schnell. Da hilft kein wenn und aber; auch ein LKW hat an den Rücklichtern Reflektoren.
Das der französische Fahrer zusätzlich im winterlichen Deutschland mit Sommerreifen unterwegs war macht ihn für mich eher "noch schuldiger". Ich hab vor ein paar Tagen noch im BMW-Forum von einem Unfall gelesen, wo ein Cabrio in einen parkenden LKW geschlittert ist WEGEN der Sommerreifen. Es hat KEINER der dort anwesenden PKW-Fahrer gesagt das der LKW-Fahrer Schuld sei sondern es war entweder der PKW Fahrer oder die falsche Bereifung. Bei Temperaturen um den Gefierpunkt muss man nun mal mit Glatteis rechnen. Das sagt mir meine Mutti jedes Mal wenn ich bei den Temperaturen losfahre 😁

@Parkplatzproblem

Eben jenes hab ich auch feststellen können als wir in der Woche vor den Osterferien mit dem Bus auf Stufenfahrt an den Gardasee gefahren sind. Zum einen gibt es viel zu wenig Parkplätze für viel zu viele LKW's - überwiegend mit ostdeutschen Kennzeichen. Ich weiss nicht, woher diese die Ortskenntnis nehmen sollen ABSEITS der Autobahn einen Parkplatz zu finden...

@swobi's Unfall

Den find ich nunmal schlichtweg dämlich. Wenn du schon [aus privaten Gründen] in Zeitdruck bist, warum riskierst du einen Unfall, dessen Aufklärung, bevor du weiterfahren kannst, mind. 'ne Stunde benötigt?
Das man im normalfall rechts nicht überholen darf, ist klar, aber - so meine Fahrschulerfahrung: Zum einen gilt das Reissverschlussverfahren IMMER wenn mehrere Fahrspuren zusammenlaufen, der linke Streifen hat nicht zwangsläufig Vorfahrt. Zum anderen darf dann RECHTS überholt werden, wenn der Verkehr steht oder äusserst langsam fährt; dann gilt - wie innerhalb geschlossener Ortschaften bei mehrspurigen Strecken - freie Fahrbahnwahl.

Es grüsst aus dem Sauerland, LuckyLuc

Es bleibt aber dabei das es mit anständigem Unterfahrschutz nicht eskaliert währe letzendlich und das das Problem bei ausreichender Anzahl Stellplätze sogar gar nicht auftreten würde dafon mal abgesehn das Ich weiterhin der Ansicht bin das der Fahrer den stehenden LKW hätte sehn müssen und von daher eine Verkehrsgefährdung da stellt durch seine Untauglichkeit ein KFZ zu führen.
Allerdings ist für Mich der Staat der Schuldige in erster Linie da Er gleich für 2 Dinge nicht sorgt !!
Der Falschparkende LKW nagut das ist Notwehr letzendlich und nicht mehr als ein Kavaliersdelikt wenn überhaupt.

na alles klar der Falschparker der mutwillig und billigend gegen Gesetze verstößt wird als Kavaliersdelikt bezeichnet und der fahrlässig zu schnell fahrende als Untauglich tituliert.

Dem PKW-Fahrer hier (einfache) Fahrlässigkeit zu unterstellen, halte ich für weit hergeholt.

Angesichts der Gesamt-Situation liegt hier IMHO zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz vor. Wenn jemand bei einer solch unklaren und uneinsehbaren Verkehrssituation rast, kann man davon ausgehen, daß ihm dieses Verhalten bereits zur Gewohnheit geworden ist.

In deinem Beitrag kannst "rast" durch "parkiert" ersetzen. Einigen wir uns doch darauf, dass beide Unfallgegner falsch gehandelt haben. S'ist hier wie bei den meisten Unfällen: es ist eine Verkettung unglücklicher Umstände, bei denen eben mehr als ein Schuldiger existiert.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dem PKW-Fahrer hier (einfache) Fahrlässigkeit zu unterstellen, halte ich für weit hergeholt.

Angesichts der Gesamt-Situation liegt hier IMHO zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz vor. Wenn jemand bei einer solch unklaren und uneinsehbaren Verkehrssituation rast, kann man davon ausgehen, daß ihm dieses Verhalten bereits zur Gewohnheit geworden ist.

Klar, Leute fahren ja auch gerne mitsamt ihren Familien vorsätzlich unter LKW-Anhänger. Es ist immer wieder erstaunlich, welch völlig bizarren Ansichten man in Internetforen begegnet.

Dem Olper Fahranfänger kann ich nur wünschen, daß seine Fahrpraxis auch seinen klugen Sprüchen gerecht wird.

Es ist doch recht häufig, daß Autofahrer nach einer längeren Fahrt bei der Abfahrt von der Autobahn ihre Fahrgeschwindigkeit unterschätzen. Aus diesem Grund gibt es an Abfahrten auch auffällige Richtungstafeln, Leitplanken u.ä., und daher darf man dort nicht halten, schon gar nicht in der Dunkelheit mit einem unbeleuchteten und nicht besonders gekennzeichneten Fahrzeug.

Wenn es einen Skandal gibt, dann nicht zuletzt den, daß die Polizei diese lebensgefährdenden Rechtsverstöße offenbar massenhaft duldet.

Zitat:

Original geschrieben von Oblomov


Wenn es einen Skandal gibt, dann nicht zuletzt den, daß die Polizei diese lebensgefährdenden Rechtsverstöße offenbar massenhaft duldet.

Find ich auch, die sollten endlich mal gegen die überhöhten Geschwindigkeiten in den Parkplatzzufahrten und Parkplätzen selber was unternehmen. Das ist echt lebensgefährlich.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von FoxT


Tagsüber müsste die Maut allgemeiner teurer sein, als nachts. Warum müssen Automobilwerke z.B. tagsüber beliefert werden? Die arbeiten eh in 3 Schichten, da kann man den auch zumuten den Zulieferverkehr nachts abzuwickeln.

Tja nu problem ist nur dass z.B. bei der Firma Selzer welche u.A. für Ford produziert um 16:00 den Hof schliest und kein Staplerfahrer mehr die LKW nach Köln und Co bearbeitet.

Auch dort wird in 3 Schichten produziert aber die Staplerfahrer haben bis 1600 Uhr die Vorräte der Fliesbandarbeiter entsprechend aufzufüllen dass diese dann eben nicht mehr benötigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von LuckyLuc


überwiegend mit ostdeutschen Kennzeichen. Ich weiss nicht, woher diese die Ortskenntnis nehmen sollen ABSEITS der Autobahn einen Parkplatz zu finden...

ja genau, weil die Fahrer die Strecken ja nur einmal im Leben fahren und auch selbst wie auch deren Dsiponenten zu blöd sind mal ins Internet und auf GoogelEarth zu schauen wo es evtl neben der Piste gute Stellplätze gibt. - komisch wo man mit dem Gespann parken kann um mal in einem Rotbeflaggtem Wohnwagen zu verschwinden wird überall breitgetreten aber wo man sonst mal stehen kann wird geheim gehalten.

Manmanman klar ists ok wenn ein LKWFahre nicht bei hintertupfingniedergau welches vieleicht 10 Einwohner hat von der Piste abfährt in der Gewissheit dort nicht drehen zu können aber warum nicht mal richtung größerer Gemeinden und Städte einfach mal das Glück versuchen?
Ich versteh das Gejammer wegen Klo und Dusche eh nicht
Als Klo hab ich mein Chemieklo dabei und wenn tatsächlich mal kein Platz dafür ist nehm ich nen Eimer mit ner Tüte drin der gewiss hygienischer ist als Raststätten und ParkplatzToiletten. Und Duschen kann ich auch wenn ich von einem Standplatz ab der Bahn wieder auf Tour gehe um dann ohne Parkplatzsuchstreß die nächste Raste anzufahren und der restlichen Hygiene nachzukommen. aber es ist ja der Allgemeinen Fahrerschaft wichtiger beleuchtete Namensschilder und Vorhänge mit Initialen im Fahrerhaus zu haben als geruchsneutral ein gepflegtes Toiletchen dabei zu haben.
Verdammelich jeder Standstreifen neben B's und L's darf beparkt werden so dies nicht verboten ist. das sind tausende von Stellplätzen die sich da mal eben ergeben.
Aleine zwischen der A3 und der A45 kann ich mehrere hundert LKW abstellen ohne wen zu gefährden.
Dort gibts sogar Imbisse entlang der Bundesstraße. Aber selbst wo es auf die Parkplätze geht wird lieber in der Einfahrt dorthin geparkt als Parallel zum Parkplatz auf dem Standstreifen der B.
Warum meint eigentlich jeder Trucker ihm stünde ein Standplatz auf der Autobahn zu?

Ach ja und ich könte echt speien wenn ich immer wieder lesen muss dass dem gemeinen LKW-Fahrer die Dusche und der Imbis an der Raststätte wichtiger ist als die Einhaltung von Gesetzen - Es gibt einfach keine andere Branche in der Gesetze und Vorschriften so mutwillig und agressiv mit füßen getreten werden wie im fahrenden Gewerbe. Naja mal Manager und Versicherungsvertreter außen vor gelassen.

Ich erwartet doch auch ordentliche Arbeit in allen anderen Branchen aber wenn man so liest was die Kollegen so schreiben gehts denen nur noch um den eigenen Arsch und mehr nicht - Sorry das ist Asoziales Verhalten und von dem spreche ich mich als ebenfalls Fahrender einigermaßen frei - bin gewiss kein Heiliger aber ich nehm mir nicht mehr Rechte raus als ich jedem andere zugesteh.

Der LKW-Fahrer ist NICHT der Nabel der Nation denn ohne Verkäufer im Supermarkt oder Fliesbandarbeiter der das produziert was der LKW verfrachten soll brauchts auch euch nicht

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