Auf Dienstwagen verzichten
Hallo Gemeinde,
Vielleicht hat jemand von euch schon ähnliches erlebt. Mir würde ein Dienstwagen zustehen (Opel Astra Caravan), leider habe ich vor zwei Jahren mir einen neuen Passat zugelegt mit nicht unerheblicher Ausstattung. nun meine Frage:
Wenn ich auf den Dienstwagen verzichte was könnte ich an Gehalt mehr verlangen?
Meine Passat Finanzierung läuft noch genau zwei Jahre und wenn ich außer Haus muss bekomme ich ein Pool Fahrzeug. Der Astra würde mir auch zur privaten Nutzung zu Verfügung stehen. (1% Regelung)
Vielen Dank für eure Antworten.
Mfg
Burnbrey
15 Antworten
Bei mir war es genau so. Ich habe auf meinen Firmenwagen (Mercedes C-Klasse) verzichtet, weil ich mir kurz vorher einen neuen Passat gekauft habe. Für Dienstfahrten bekomme ich ein Poolfahrzeug, und für private Fahrten brauche ich den Firmenwagen wegen des Passats nicht.
Ob Du durch den Verzicht mehr Geld verlangen kannst, hängt von Deinem Verhandlungsgeschick ab. In meinem Fall spart der Arbeitgeber durch meinen Verzicht 900 Euro Fahrzeugmiete pro Monat. Auf der anderen Seite muss ich dafür aber auch nicht 500 Euro (1% Regelung) monatlich versteuern. Ich habe also allein durch den Verzicht schon mehr Geld im Monat. Wenn Dein Arbeitgeber jetzt jeden Monat auch Geld spart, weil er für Dich kein Fahrzeug anschaffen muss, wäre es ungeschickt von Dir, wenn Du nicht noch einen kleinen Bonus dafür für Dich rausschlagen kannst. Schwer zu sagen wieviel möglich ist, das hängt davon ab wieviel Dein Arbeitgeber spart und welche Position Du in der Firma hast. Ein Opel Astra ist für den Arbeitgeber ne Kleinigkeit, könnte auch sein dass er sagt "Nee mein Lieber, der Firmenwagen ist der monatliche Bonus! Nimm ihn, oder lass es". Denn bei einem Opel Astra kann ich mir auch gut vorstellen, dass sich der Wagen eh schon im Pool befindet und Dir dann nur noch zur Verfügung gestellt werden muss.
Versuchs einfach mit einem Gespräch. Nicht direkt anfangen mit "Ich will keinen Wagen, sondern Kohle!", sondern im Laufe des Gespräch den Vorteil auf Deine Seite zu ziehen und schauen, was am Ende an Mehrwert für Dich rauskommt.
..und ne eventuelle Tankkarte (für Privatfahrten) bei der Rechnung auch berücksichtigen. Falls es die gibt, und Du Dich gegen den Wagen entscheidest, spart der AG nicht nur noch mehr, sondern Du hast noch weitere Ausgaben.
würde im moment garnichts verlangen...und diesen bonus für die nächste gehaltsverhandlung aufheben.
man sollte nicht wegen jeder kleinigkeit sofort nach einer erhöhung rufen, nervt die chefs auf dauer.
ich sammle derartige vorteile und wenn ich genug habe, lege ich sie auf den tisch...mit dem ergebnis: das noch nie eine forderung abgel. wurde. man braucht nur argumente, wo die gegenseite nicht nein sagen kann *gg*
was aber manchmal auch vorarbeit bedeutet und man den bonus eben erst später kassiert.
Tach Burnbrey,
als Firmenwagenfahrer mit Passat 140 PS Diesel, kann ich Dir Folgendes sagen:
-vom Anschaffungswert des Dienstwagens, wird 1% auf Dein Bruttogehalt aufgerechnet
-dieses 1%, wird komplett mit "durchversteuert".., je nach LSt-Klasse und evtl. Sektenzugehörigkeit,
kannst Du ausrechnen, was von ebem diesem einen Prozent an Netto bleiben würde.
-Beispiel: bei mir beträgt der "geldwerte Vorteil Kfz" (1% vom Anschaffungspreis) 427,- Euro. Zu berücksichtigen beim Anschaffungspreis, sind natürlich Flottenpreise und Rabatte.
-Allerdings gebe ich zu bedenken: für dieses Geld, kann man privat kein Auto dieser Klasse fahren, da sämtliche Kosten/Reparaturen/Spritkosten/Wertverlust und eben uneingeschränkte Privatnutzung etc. eingerechnet sind.
Persönlich wäre ich "vorsichtig", bei Nichtnutzung eines Firmen-PkW`s , der in den meisten Fällen Vertragsbestandteil ist,mehr Gehalt "zu verlangen".
Grüße,
Gixxer666
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Zitat:
Original geschrieben von gixxer666
Tach Burnbrey,als Firmenwagenfahrer mit Passat 140 PS Diesel, kann ich Dir Folgendes sagen:
-vom Anschaffungswert des Dienstwagens, wird 1% auf Dein Bruttogehalt aufgerechnet
-dieses 1%, wird komplett mit "durchversteuert".., je nach LSt-Klasse und evtl. Sektenzugehörigkeit,
kannst Du ausrechnen, was von ebem diesem einen Prozent an Netto bleiben würde.-Beispiel: bei mir beträgt der "geldwerte Vorteil Kfz" (1% vom Anschaffungspreis) 427,- Euro. Zu berücksichtigen beim Anschaffungspreis, sind natürlich Flottenpreise und Rabatte.
-Allerdings gebe ich zu bedenken: für dieses Geld, kann man privat kein Auto dieser Klasse fahren, da sämtliche Kosten/Reparaturen/Spritkosten/Wertverlust und eben uneingeschränkte Privatnutzung etc. eingerechnet sind.Persönlich wäre ich "vorsichtig", bei Nichtnutzung eines Firmen-PkW`s , der in den meisten Fällen Vertragsbestandteil ist,mehr Gehalt "zu verlangen".
Grüße,
Gixxer666
Grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber so einfach ist die Rechnung nicht. Die 427€ geldwerter Vorteil sind nicht Deine monatlichen Kosten, sondern nur der steuerliche Anteil davon, also runde 200€ (abhängig von Gehalt und Steuerklasse).
@TE und Alle:
Ein (vernünftiges) Beispiel: Mein Passat, Listenpreis ca. 40.000€, geldwerter Vorteil 400€ zzgl. 0,03% vom Listenpreis je Kilometer von der Wohnung zur Arbeit, nochmal runde 400€. Also round about 800€, die bei mir jeden Monat auf das Gehalt aufgeschlagen und versteuert werden. Der Anteil meiner Kosten (der steuerliche Anteil) beträgt in meinem Fall ca. 400€. Das sind meine monatlichen Kosten. Allerdings hole ich mir vom Finanzamt diese 0,03% wieder zurück (Stichwort Fahrkosten...). Aber: mit diesen ganzen Kosten hat der Arbeitgeber rein garnichts zu tun! Dem ist das Finanzamt an der stelle total egal! Wenn Du deinem Dienstherren also kommst, von wegen ich nehme das Auto nicht, dann tische ihm nicht Deine Gehaltsrechnung auf.
Der Arbeitgeber hat Leasingkosten, Tankrechnungen, Versicherungen, Steuern etc. auf der Sollseite für den Wagen. Auf der anderen Seite rechnet er alle diese Kosten ebenfalls gegen die Steuern, die er zahlen muß. Das kannst Du mal ausrechnen, welche realen Ausgaben dein Arbeitgeber hat. Ich gebe hier RomanA6 und gixxer666 recht, daß es unklug ist einfach hinzugehen und zu sagen, ich nehme kein Auto und will dafür mehr Geld. Und wenn Du jetzt Haare spalten willst, dann rechne Dir aus, um wieviel Deine Rente geringer ausfällt, wenn Du keinen Firmenwagen nimmst (auch hierfür ist der geldwerte Vorteil mit einzubeziehen...).
Meine Meinung ist, heb Dir die Argumente auf und packe Sie beim nächsten regulären Personalgespräch mit auf den Tisch, meine Erfahrun gzeigt, daß solches Verhalten eher honoriert wird, als sofortiges "Mehrverlangen". Oder deale mit ihm, vielleicht nimmst Du kein Pool fahrzeug, und er bezahlt Dir die Kilometer?
Just My 2 €-Cent
@alle
Vielen Dank für eure Antworten,
Es ist so, dass der Astra meine Gehaltserhöhung wäre welche mir Vertraglich zusteht, ich aber nicht den Passat Finanzieren kann und zusätzlich noch die 1% Regelung machen kann.
1. kann ich nur mit einem Auto fahren.
2. kann ich mir keine 600€ im Monat für´s Auto ausgeben.
Der Firmenwagen wäre natürlich auch mit einer Tankkarte, welche ich dann auch in gewissen Maße auch für private Fahrten nutzen kann.
Ich weiß nicht ob es möglich wäre aus der Finanzierung vorzeitig auszusteigen?
Mfg
Burnbrey
zur info: wenn du eine 1% regelung hast...werden alle kosten gedeckt, auch der sprit für privatfahrten.
Hi,
ich stimme meinen Vorrednern zu. Damit ist fast alles gesagt. Die Dienstwagenregelung ist in den Firmen unterschiedlich geregelt.
Der Fahrzeuganspruch ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, kann auch mit diesem zur Pflicht erhoben sein ab Einstellung, da ja manche Jobs nun leider nur mit Firmenfahrzeug zu erfüllen sind. Ich würde also mal die Klauseln im Vertrag ansehen. Evtl. gibts da noch Kleingedrucktes. In unserer Firma gibt es offiziell eine Dienstwagenverordnung. In dieser ist auch festgelegt, was du an finanziellem Ausgleich Brutto auf dein Gehalt bekommst, wenn du auf den Firmenwagen (welcher dir auf Grund deiner Position vertraglich zusteht) verzichtest. Dieser Aufschlag bewegt sich zwischen 500 und 1500 Euro Brutto (je nach erlaubter Fahrzeugebene, Dienststellung).
Grüße....
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
zur info: wenn du eine 1% regelung hast...werden alle kosten gedeckt, auch der sprit für privatfahrten.
Das kannst du meines Erachtens so nicht generell sagen. Der Arbeitgeber ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Er kann dir auch die Summe, die er dir für Privatfahrten zahlt, deckeln. Dazu kann er dies in einer Dienstwagenregelung festschreiben...z.B. Maut etc. auf Privatfahrten...
Ein Anspruch auf Erstattung aller Betriebskosten (incl. der privat verursachten) ergibt sich aus der 1% Regelung nicht!
Grüße...
Zitat:
Original geschrieben von matzi99
Hi,
ich stimme meinen Vorrednern zu. Damit ist fast alles gesagt. Die Dienstwagenregelung ist in den Firmen unterschiedlich geregelt.
Der Fahrzeuganspruch ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, kann auch mit diesem zur Pflicht erhoben sein ab Einstellung, da ja manche Jobs nun leider nur mit Firmenfahrzeug zu erfüllen sind. Ich würde also mal die Klauseln im Vertrag ansehen. Evtl. gibts da noch Kleingedrucktes. In unserer Firma gibt es offiziell eine Dienstwagenverordnung. In dieser ist auch festgelegt, was du an finanziellem Ausgleich Brutto auf dein Gehalt bekommst, wenn du auf den Firmenwagen (welcher dir auf Grund deiner Position vertraglich zusteht) verzichtest. Dieser Aufschlag bewegt sich zwischen 500 und 1500 Euro Brutto (je nach erlaubter Fahrzeugebene, Dienststellung).Grüße....
Danke für deine Antwort, Wie sich die 1% Regelung bei uns in der Firma zusammenstellt weiß ich. (Es gibt den Dienstwagen oben drauf - dieser muss dann wieder Versteuert werden). Was aber konkret ein Opel Astra ausmacht weiß ich eben nicht. ich möchte deßhalb demnächst ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Ich will aber nicht unvorbereitet dort reingehen.
Mfg
Burnbrey
Zitat:
Original geschrieben von matzi99
Das kannst du meines Erachtens so nicht generell sagen. Der Arbeitgeber ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Er kann dir auch die Summe, die er dir für Privatfahrten zahlt, deckeln. Dazu kann er dies in einer Dienstwagenregelung festschreiben...z.B. Maut etc. auf Privatfahrten...Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
zur info: wenn du eine 1% regelung hast...werden alle kosten gedeckt, auch der sprit für privatfahrten.
Ein Anspruch auf Erstattung aller Betriebskosten (incl. der privat verursachten) ergibt sich aus der 1% Regelung nicht!Grüße...
Der letzte Satz ist zwar nicht "falsch", zäumt den Gaul aber vom Schwanz her auf. Also: es gibt in der Tat Unternehmen, die (aus allerdings aus ihrer Sicht z. T. guten Gründen) die Firmenwagennutzung "deckeln", so etwa:
keine Spritkosten für Privatfahrten (ganz toll abzurechnen, da stehst Du immer mit einem Bein im Bereich des Spesenbetrugs - d. h. sofortige Entlassung ...)
keine Spritkosten für Privatfahrten im Ausland
keine Fahrten in Nicht-EU-Länder außer Schweiz, oder keine Fahrten nach PL, RO, CZ ...
kein anderer als Du selber darf das Auto lenken
kein Promillewert über 0,0
und was einem pfiffigen Personaler da sonst noch so einfällt ...
Und das alles läßt das Finanzamt mit 1,0 Prozent versteuern! Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den All-inclusive-Dienstwagenfahrern. Ist aber m. W. noch niemals beim Finanzgericht anhänig gemacht worden.
Zitat:
Original geschrieben von 120y
Der letzte Satz ist zwar nicht "falsch", zäumt den Gaul aber vom Schwanz her auf. Also: es gibt in der Tat Unternehmen, die (aus allerdings aus ihrer Sicht z. T. guten Gründen) die Firmenwagennutzung "deckeln", so etwa:Zitat:
Original geschrieben von matzi99
Das kannst du meines Erachtens so nicht generell sagen. Der Arbeitgeber ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Er kann dir auch die Summe, die er dir für Privatfahrten zahlt, deckeln. Dazu kann er dies in einer Dienstwagenregelung festschreiben...z.B. Maut etc. auf Privatfahrten...
Ein Anspruch auf Erstattung aller Betriebskosten (incl. der privat verursachten) ergibt sich aus der 1% Regelung nicht!Grüße...
keine Spritkosten für Privatfahrten (ganz toll abzurechnen, da stehst Du immer mit einem Bein im Bereich des Spesenbetrugs - d. h. sofortige Entlassung ...)
keine Spritkosten für Privatfahrten im Ausland
keine Fahrten in Nicht-EU-Länder außer Schweiz, oder keine Fahrten nach PL, RO, CZ ...
kein anderer als Du selber darf das Auto lenken
kein Promillewert über 0,0
und was einem pfiffigen Personaler da sonst noch so einfällt ...Und das alles läßt das Finanzamt mit 1,0 Prozent versteuern! Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den All-inclusive-Dienstwagenfahrern. Ist aber m. W. noch niemals beim Finanzgericht anhänig gemacht worden.
hab ich noch nie gehört, daß es da einschränkungen gibt..zumindest was die kosten angeht, aber ich rechne meine 40tkm im jahr auf km-geld basis ab...da trifft einem das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von 120y
und was einem pfiffigen Personaler da sonst noch so einfällt ...
Und das alles läßt das Finanzamt mit 1,0 Prozent versteuern! Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den All-inclusive-Dienstwagenfahrern. Ist aber m. W. noch niemals beim Finanzgericht anhänig gemacht worden.
Ja das stimmt....allerdings sollte die Firma mit den Bedingungen vorher um die Ecke kommen...also bei Jobantritt. Dann liegt die Entscheidung zur Problematik beim Arbeitnehmer...AV unterschreiben oder den Job wechseln....
Wobei ich meine, selbst wenn sich die Firma solche Einschränkungen einfallen läßt, fährt man meißt mit dem Firmenwagen doch kostengünstiger, als sich ein Privat Kfz anzuschaffen und da alle Kosten selbst zu tragen....wo doch heute der Wertverfall bei den Fahrzeugen so hoch ist und auch die Preise an der Säule nicht begeistern.
Blöd nur, wenn man einen guten privaten hat, den man wegen dem Firmenwagen nicht wegggeben will...oder kann....ungünstig auch für Stubenhocker die wenig unterwegs sind, da ist die 1% Regelung ein Minusgeschäft, Fahrtenbuch ist besser..
Gruß
Kommt mir alles bekannt vor. Die gleichen Entscheidungen habe ich auch treffen müssen. Ich habe mich für den Firmenwagen mit 1% Regelung entschieden und ich habe es richtig gemacht. Auf Baustellen habe ich mir allein in den letzten 2 Jahren 3 Reifen kaputtgefahren : ca 400 Euro und da hat noch jemand einen Kratzer an dem Auto gemacht= 400 Euro. Auto ist schon ein teures Hobby.
Gegen die 1% Regelung führe ich noch erfolgreich ein Fahrtenbuch.
Aber was ich sagen wollte:
Mein AG hat mir auch angeboten, meinen damaligen Privatwagen anzukaufen und ihn mir dann als Firmenwagen wiederzugeben.
Wäre das nicht die Lösung für Dich ?
Beste Grüße
Frank